Diskussion:Demonstration

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Aufzählung einzelner Demonstrationen

Demo in Hamburg für den Erhalt der Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP)

Die Aufzählung einzelner Demonstrationen erscheint mir doch sehr willkürlich. Für die Bundesrepublik bedeutende Demonstrationen (z. B. Gegen den Schahbesuch in Berlin, gegen die Atomkraft in Brockdorf) sind erwähnenswerter als die Hanfparade

Die von Dir angesprochene Aufzählung bezieht sich auf jährliche Demonstrationen, deshalb gehört die Hanfparade da rein.
Für historische Demonstrationen gibt's darunter eine eigene Rubrik, die natürlich gerne ergänzt werden kann.
Die Abschnitte Geschichte und Deutschland - historisch sind beides keine historischen Darstellungen, sondern bloß (teils redundante) Auflistungen. Weitere Redundanzien mit weltweit historisch. Die Geschichte der Demonstrationen hätte eine grundsätzliche Neufassung nötig. - Mymykry 02:15, 12. Dez. 2010 (CET)
Wieso werden auf hier eine Zensur vorgenommen?


Meiner Erinnerung nach war in der Bundesrepublik Deutschland die bisher größte Demonstration die Friedensdemonstration gegen den Nato-Doppelbeschluss und gegen die Stationierung von Pershing2-Raketen am 22. Oktober 1983, als sich in Bonn 500.000 Menschen versammelten und protestierten.--87.155.52.160 20:41, 26. Jan. 2014 (CET)


Unter den weltweiten Großdemonstrationen fehlt hier wohl noch ein Hinweis auf die Demonstration linksgerichteter mexikanischer Studenten vor den olympischen Spielen 1968 am 2. Oktober in Mexiko-Stadt auf der Plaza de las Tres Culturas im Stadtteil Tlatelolco. Die mexikanische Regierung ging 1968 ähnlich gewalttätig wie die chinesische Regierung 1989 gegen die Demonstranten am Platz des Himmlischen Friedens vor, also mit Soldaten, Schusswaffen, Panzern usw.. Die Auflösung der Demonstration am Platz des Himmlischen Friedens in Peking 1989 hatte möglicherweise die Auflösung der Demo am 02.10.1968 in Mexiko zum Vorbild. Beide Ereignisse machten zu ihrer Zeit auch weltweit Schlagzeilen. Wobei die Mehrheit der westlichen Medien sich allerdings natürlich mehr über die Gewalt der kommunistischen Chinesischen Militärs als über die Gewalt der westlichen Mexikanischen Militärs empörten.--87.155.52.160 20:55, 26. Jan. 2014 (CET)

Meiner Meinung nach sollten nicht Veranstalterangaben über die Teilnehmerzahl, sondern Polizeiangaben Eingang finden (s. "unteilbar"-Demo). Matzee (Diskussion) 20:51, 13. Okt. 2018 (CEST)

Von wann ist denn die Polizeimeldung? In der Tagesschau hieß es 240.000 Menschen.--Hhhmmm (Diskussion) 23:12, 13. Okt. 2018 (CEST)

Die Tagesschau ist nicht die Polizei. Die einzige indirekte Bestätigung der Polizei zu einer konkreten Zahl galt 150.000 Demonstrat*innen. Das steht im Tagesspiegel, Artikelnr. 23183304 - Mag sein, dass sich die meisten hier 240.000 wünschen. Ich freue mich auch über die größere Zahl. Ansonsten äußerte sich die Polizei nur mit einer Anzahl im (O-Ton) "niedrigen sechsstelligen Bereich". Es ist der Glaubwürdigkeit von Wikipedia nicht dienlich, und der Glaubwürdigkeit der ganzen Sache, wenn wir uns auf Angaben der Veranstalter verlassen. Insbesondere da diese "2-3 Menschen pro Quadratmeter" zugrundelegten. Was eine riesige Schätzbandbreite ist, so gezählt. Wie wärs mit 2,4? oder 2,8? Das öffnet Kritik an der größe Demonstration auf einschlägigen Webseiten Tor und Tür. Ich plädiere klar dafür, hier 150.000 zu lassen - vielleicht kommt noch eine andere (höhere) Bestätigung der Polizei, dann gerne ändern. Matzee (Diskussion) 11:51, 14. Okt. 2018 (CEST)

Kritik an Polizei

Sollte nicht näher auf Rechteverstösse durch die Polizei gegenüber Demonstranten eingegangen werden? Es kommt oft genug vor, dass gerade kleine Gerichte Demonstrationen im Vorfelde verbieten, da auch gerade die Polizei versucht gerade Demonstrationen mit vielen erwarteten jungen Menschen zu unterbinden. Und auch auf die verschiedenen Taktiken der Polizei (zB De- oder Eskalationstaktik) sollte man noch was schreiben... --Hinzke 01:58, 29. Jun 2006 (CEST)


Glasflaschen

Oft ist es auf Demonstrationen verboten Glasflaschen mitzuführen. Gibt es diesbezüglich ein Gesetz oder eine Regelung? ---Nicor 00:58, 2. Aug 2006 (CEST)

Ich würde mal sagen, diese werden dann als Waffen oder ähnliches eingestuft

genauso ist auf demonstrationen auch "passive bewaffung" verboten, also Schutzkleidung

Solche und andere Auflagen kommen, falls keine gesetzliche Regelung existiert, meist vom zuständigen Ordnungsamt, diese gelten in der Regel nur für die jeweilige Demo. In einigen Fällen wird deren Rechtmäßigkeit (meist im Nachhinein) gerichtlich geprüft (Beispiel Radioverbot auf der Fuckparade 2001). --Micha99 17:53, 19. Aug 2006 (CEST)


Rechtliches

Wäre es nicht sinnvoll, hier einfach auf die Ausführungen zu Art. 8 GG zu verweisen (Versammlungsfreiheit)? Klar, gilt nur für die BRD; aber dass, was in diesem Abschnitt steht, ist schon mehr als abenteuerlich... -- 80.228.196.40 19:47, 6. Sep 2006 (CEST)

Hab' mal die gesetzlichen Grundlagen ergänzt.
Neu:
In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch das Versammlungsgesetz. --Micha99 15:56, 16. Sep 2006 (CEST)


Frage: Die Gesetzgebungskompetenz ist ja durch die Förderalismusreform auf die Länder übergangen. Daher haben jetz sämtliche Bundesländer einge Versammlungsgesetze (bsp. das bayrische:Bayrisches Versammlungsgesetz ). Wäre das nicht auch wichtig zu erwähnen? Und gilt dann der Text in der Form überhaupt noch so? -- 79.209.91.24 19:00, 14. Mär. 2012 (CET)

Einleitende Definition

Alt:

Der Begriff Demonstration (von lat.: demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen) - Kurzwort: Demo - bezeichnet eine Form der Meinungsäußerung, die auf verschiedenste Weise, oft sehr fantasievoll, kundgetan wird.

Demonstrationen sind Versammlungen von Menschen.

Neu:

Eine Demonstration (von lat.: demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen, Kurzform: Demo) ist eine in der Öffentlichkeit stattfindene Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung.

--Micha99 15:35, 16. Sep 2006 (CEST)

Die einleitende Definition auf den hier genannten Sachverhalt zu beschränken wäre unvollständig. Was ist mit den diversenen anderen Wortbedeutungen von "Demonstration" wie z.B. Beweisführung, Illustration, Veranschaulichung, Verbildlichung u.a.? (siehe verschied. Thesaurus- oder Synonym-Nachschlagewerke)--194.187.160.94 10:59, 29. Jan. 2007 (CET)

Bedeutung

Was ist mit der Bedeutung von Demonstration im Sinne von 'Vorführung' oder 'Präsentation'? Ich denke es fehlt eine Verzweigung zu den verschiedenen Bedeutungen. --79.211.4.213 08:00, 31. Dez. 2011 (CET)

Frage ich mich auch, der Begriff wird hier auf die politische Demonstration eingeschränkt. Nur unter der Abkürzung Demo findet man weitere Bedeutungen, das ist nicht ganz stimmig.--R. Nackas 14:37, 24. Jan. 2012 (CET)

Aufmarsch

Die Formulierung ist falsch. Als Aufmarsch (in Anlehnung an den militärischen Begriff) werden ausschließlich als "rechts" verortete Demonstrationen bezeichnet, obwohl der Begriff militante Demonstrationen vermuten ließe. Die verlinkte Quelle berichtet von Schlachten linker Demonstranten gegen die Polizei, bezeichnet aber die Demonstrationen der "Nazis" als Aufmärsche, obwohl diese friedlich waren. "Aufmarsch" ist daher ein reiner Kampfbegriff der politischen Linken zur Verunglimpfung von gegen deren politische Interessen gerichteter Demonstrationen. Aufmärsche gibt es in der deutschen Presse von AfD, Pegida, "Corona-Leugnern", Querdenkern, Nazis, NPD, Pro usw., nicht jedoch von die Linke, den Grünen, Gewerkschaften, Antifa, MLPD usw. nicht einmal der antisemitische und gewaltaffine Al-Quds-Tag ist ein Aufmarsch. Wen will der Autor dieses Satzes hinter die Fichte führen? Übrigens kann die Quelle bleiben, sie beweißt exakt meine Aussage. Bitte ändern.--2003:DB:BF20:AEF4:34FD:D16B:3505:D0A2 15:12, 2. Feb. 2022 (CET)

Demonstrationsverbot durch Polizei?

Im Absatz "Rechtliches" stand, eine Verbot kann durch Polizei verhängt werden, dass bezweifele ich, es muss denke ich ein richterlicher Beschluss vorliegen. Hab es erstmal ersetzt, aber ich frage mal lieber nach--Zaph Ansprache? 05:36, 17. Mai 2007 (CEST)

  • habe es doch wieder rückgängig gemacht, siehe etwa [1]--Zaph Ansprache? 06:06, 17. Mai 2007 (CEST)


Gewaltsame Demonstrationen???

Im Zuge der gewaltsamen G8-"Proteste" (in Ermangelung eines besseren Begriffes... seht es mir nach ^^) kam es bei uns zu einigen Diskussionen, woraufhin einer bemerkte, es gäbe ein Gesetz, das besagt, wenn eine Demonstration in Gewalt ausartet (Steine schmeißen, Zeug anzünden, usw...) sei ein jeder friedlicher Demonstrant aufgefordert, sofort die Demo zu verlassen. Das wiederum wäre dafür, dass die Polizei, ich sage einmal "ungehindert reindreschen" kann, also nicht groß überlegen muss, ob derjenige, den sie gerade "Außer Gefecht setzen" auch gewaltsam war oder nicht. Der Sinn dahinter wäre, dass ein friedlicher Demonstrant nachher keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hätte oder ähnliches, da er ja laut Gesetz die Demo hätte verlassen müssen, als sie gewaltsam wurde.

Kennt sich da jemand aus? Stimmt das wirklich? Wäre nett, falls man das in den Artikel aufnehmen könnte. Sollte es falsch sein (also eine Urbane Legende, welche sich hartnäckig hält), dann könnte man das ja auch erwähnen, dass es eben falsch ist.

Danke im Voraus: TheDarkListener


Zentrales Demoregister

Es gibt eine auf der non-profit www.demowatch.de eine zentrale Stelle, um Demotermine zu veröffentlichen. Dort können Benutzer Themengebiete abonnieren und werden über neue Aktionen zu den ausgewählten Themen automatisch informiert. Vielleicht ist das einen Weblink wert.


Demoverbot für Wehrdienstleistende

Ist es richtig dass es Wehrdienstleistenden und sogar Beamten nicht erlaubt ist/war an Demonstrationen teil zu nehmen? --Autorenkollektiv 04:00, 5. Sep. 2009 (CEST)

Nein, dies ist nicht richtig. Für Beamte, Richter, Soldaten und andere Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis gilt zwar die Neutralitätspflicht (§ 35 BRRG, § 52, § 53 BBG) und das sog. Mäßigungsgebot aus den jeweiligen Beamtengesetzen oder den teilw. nicht schriftlich fixierten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Dies bedeutet, dass Beamte zwar an einer Demonstration teilnehmen dürfen, (solange diese nicht -auch nur ansatzweise- darauf abzielt die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen!), jedoch auf keinen Fall ihrer Stimme ein zusätzliches Plus an Gewicht verleihen dürfen indem sie z.B. in der Öffentlichkeit auf ihre berufliche Funktion als Beamter, Soldat oder Zivildienstleistender hinweisen. --93.131.169.63 18:51, 1. Jan. 2010 (CET)

Hallo 93.131.169.63: Das was Du hier schreibst kann so wohl nicht ganz stimmen. Denn Polizisten demonstrieren ja in der Öffentlichkeit auch meistens in Uniform, etwa wenn die Gewerkschaft der Polizei irgendetwas durchsetzen will.--87.155.52.160 20:58, 26. Jan. 2014 (CET)

Nö, tun sie eben nicht in Uniform. --Mogelzahn (Diskussion) 16:52, 26. Mai 2019 (CEST)

Neu-Bewertung des gesellschaftspolitischen Gewichts von Gross-Demonstrationen

In den Newsmedien (vor allem TV & (immernoch) Tagespresse) werden Grossdemonstrationen wie beispielsweise Demo gegen die Startbahn West oder gegen die AKWs Brokdorf, Kalkar usw. eindrucksvoll gezeigt, und oft mit Sonder-sendungen -meist Talkrunden- manchmal abendfüllend breitgetreten - erstrecht wenn es -wie im erstgenannten- Schwerverletzte und Todesfälle gibt. Meine Rechnung zeigt jedoch ein etwas nüchterneres Bild: wenn 100.000 Demonstranten in einem Land mit einer Bevölkerung ca. 80.000.000 Einwohnern auf die Strasse gehen, sind das gerademal (lächerliche) 1,25‰ - oder exakt nur einer von 800. (Aber die Berichterstattungen bei heute & Tagesschau vermitteln (unbewusst) einen völlig falschen Eindruck: ohne näher darüber nachzudenken kommt es uns rein-subjektiv so vor als demonstrieren da mal locker 10% oder nochmehr - also das hunderfache!) Oder man müsste in 8 (!) Grossstädten jeweils 100.000 motivieren zu demonstrieren, damit man auf 1% kommt..... Neben den direkten Einflüssen einer Demo "lebt" eine Bewegung seit der grossen Verbreitung von Kameras nun auch von der medialen Präsenz....

Ich finde dass dieser Umstand, dass die Berichterstattung über Deonstrationen uns unbewusst (und oft wohl auch ungewollt) manipuliert, im Artikel berücksichtigt werden sollte. greetinx^^ --77.8.74.185 15:27, 11. Mär. 2011 (CET)


Entschuldige den harten Ausdruck, ich halte deine Berechnung für komplett daneben. Eine soche Rechnung hat zu berücksichtigen, dass es einen großen Anteil von Menschen gibt, die dem Demonstrationsthema vielleicht ähnlich sympathisch gegenüberstehen, allerdings in einem Lebenszusammhang sind (Reiseaufwand, familiäre, finanzielle, Jobabhängigkeiten ...), dass sie praktisch an der Demonstration nicht teilnehmen können. Einer weiteren Gruppe mag das Demonstrationsthema wichtig sein, allerdings ist es keine so wichtige Herzensangelegenheit, dass sie dafür gleich diesen Aufwand zur Teilnahme aufnehmen wollen. Eine weitere Gruppe fürchtet um ihre persönliche Sicherheit, weil sie aufgrund von Presseberichterstattungen (die ja gerne Gewaltfotos präsentieren), Einschätzungen über das Verhalten der Polizei, und Einschätzungen zu anderen Teilnehmern eine potentielle Gefahr sehen (immerhin sind Mütter mit Kinderwagen grundsätzlich auf Demonstrationen selten anzutreffen). Und dann gibt es noch die Gruppe von Leuten, die sich mit dem Thema identifizieren, allerdings befürchten, durch Teilnahme für anderes instrumentalisiert zu werden (es ist sicherlich ein Unterschied, wenn die NPD oder der deutsche Kinderschutzbund zu einer Demonstration für mehr Kinderschutz auftritt). Vergleichen kann man eine Prozentzahl ja bestenfalls nur mit den Wahlergebnissen. Dort angelehnt müsste man noch einmal den Faktor der Nichtwähler dazuzählen (= der Anteil der Leute, die (aus welchen Gründen auch immer) grundsätzlich an dieser Form der politischer Willensbildung teilnehmen).
Also ist im einzelnen zu diskutieren, mit welchem Faktor man deine Teilnehmerzahlen multiplizieren muss, um die auf ein prozentuales Meinungsbild in der Bevölkerung zu schließen. Wenn man dann bedenkt, dass unter bestimmten politischen Konstellationen (z.B. eine FDP mit etwas über 5% der Wählerstimmen) sich Minderheitspositionen doch recht schnell in Regierungshandeln (was alle betrifft) umwandeln, sieht die Sache schon ganz anders aus.
Auch ich habe den Eindruck, dass es bzgl. Demonstrationen häufig eine "Über"-Berichterstattung gibt - die ist aber häufig davon geprägt, dass sich so manches Massenmedium stark der "sex & crime"-Unterhaltungsberichtserstattung verschrieben hat, so dass für der Darstellung des politischen Ursprungsanliegens der Demonstration oft sehr wenig Raum zugestanden wird.111.67.106.109 06:07, 23. Aug. 2013 (CEST)


Genau. Ich schließe mich dir an. Deshalb messe ich die Bedeutung einer Demonstration auch (vor allem) an der Größe der Stadt, in der sie stattfindet. Und aus solchen Überlegungen ergeben sich dann für mich dann genau zwei Demonstrationen, die aus allem herausragen:
1.) Die Demonstration auf dem Alexanderplatz in Berlin 1989. Und zwar weil am selben Tag auch Demonstrationen in zig weiteren Städten der DDR stattfanden. Weil jede Stadt in der DDR die ich kannte, von der Klein- bis zur Großstadt einmal in der Woche demonstriert hat. In jeder Bezirkshauptstadt konnte man zu dieser Zeit einmal pro Woche an einer Großdemonstration teilnehmen. Und außerdem Reisen, in der DDR, ich fand sie, (vorausgesetzt man wohnt nicht "in der Pampa"), beschwerlicher, länger, umständlicher als heute. Berlin war doch weiter weg... Ich nehme also an, es waren sicher noch einige Gäste aus Potsdam und Bernau dabei - aber sonst hauptsächlich Ostberliner. Nichtmal Westberliner sollen noch nennenswertes Interesse gezeigt haben, habe ich gelesen. Ostberlin hatte damals weniger als 1.500.000 Millionen Einwohner. 500.000 waren angeblich auf dem Alexanderplatz. D.h. selbst wenn man Kinder, Greise und Kranke mitrechnet, ist noch ca. jeder Dritte da hin gegangen! Obwohl man letzte Woche in Berlin für das Selbe demonstrieren konnte - und nächste Woche wieder. Und möglicherweise sogar für die Bewohner einiger Stadtteile die selben Gelegenheiten in Bernau und Potsdam logistisch attraktiver waren. Und von den Medien her: Unser Fernsehen hat gerade mal zum ersten mal nach 40 Jahren eine Nicht-Zwangs-Pro-DDR-Demonstration übertragen... Ein Wunder!
Die zweite Demonstration war in den Medien nicht überrepräsentiert, sondern fand da nicht statt: Die erste Montagsdemonstation 1989 (ausgerechnet) in Plauen. Das die erste Montagsdemonstration die die Stasi mit der Volkspolizei nicht geschafft hat, mit Gummiknüppeln und Verhaftungen und anderer, immer drohender Gewalt zu zerstören ausgerechnet in Plauen war, zeigt IMO auf der einen Seite, wie kaputt da alles war. Und b) Auf der anderen Seite, es ist wie eine Art Wunder. Obwohl die Demonstration am Tag der Republik stattfand, denke ich, dass aufgrund der dort wahrscheinlich sehr schlechten Infrastruktur und mangelnder überregionaler Werbung fast ausschließlich Plauener dabei waren. Die "Ankündigung" der Demonstration bestand aus 180 illegalen Zetteln eines Handwerkers. Teilnehmer: 10.000-15.000. D.h. mindestens jeder achte Plauener (incl. Neugeborene, Totkranke und Greise) hat sich an diesem einen Tag, zu dieser genauen Zeit und an diesem Ort freiwillig illegal "zusammengerottet". D.h. wiederum, dass vielleicht um die 30, womöglich 50 Prozent (?), der Plauener Erwachsenen, die von dieser Demonstration erfuhren, so unzufrieden waren, dass sich entschieden haben, a) alles andere dafür stehen und liegen zu lassen. Und b) Straftaten ("illegale Zusammenrottung", "staatsfeindliche Hetze", ??) zu begehen. Und c) Bisher hatte die Stasi zusammen mit ihren Helfern der Volkspolizei noch immer alle Demonstrationsversuche erfolgreich nieder-geprügelt und nieder-verhaftet. Und trotzdem 10.000-15.000 klingt so, als ob sich oft nicht mal Eltern kleiner Kinder noch abhielten ließen.
LG, --Impulsiv. (Diskussion) 23:50, 20. Okt. 2013 (CEST) (OK - ich hoffe, für dieses Geschriebsel, was eigentlich nicht so richtig dem Artikel dient, trotzdem noch nicht bestraft zu werden. Bitte nicht :-) Aber ich hoffe, immerhin, ich konnte ausdrücken, warum man auf gar keinen Fall die Größe einer Demonstration nur an der Einwohnerzahl eines Landes bemessen kann. In Plauen waren nur 10.000-15.000 Teilnehmer, und trotzdem war es vielleicht die größte Demonstration, die Deutschland je gesehen hat. Weil es eben totaler Blödsinn wäre, 16 Millionen als Grundgesamtheit anzunehmen. Maximal um die 80.000 hätten hingehen können. Aber auch das nicht. Viele konnten nicht informiert sein, Manche waren Säuglinge, manche tot-sterbenskrank, manche in Stasi-Gefängnissen,... Wieviele wollten lieber nicht von Horch&Guck dort beobachtetet werden, weil sie Verantwortung für Dritte trugen oder weil sie deren-Verhöre /-Gefängnisse schon ausreichend von "von innen" kennengelernt hatten ?) --Impulsiv. (Diskussion) 16:41, 22. Okt. 2013 (CEST)

Internetprovozierte Massenaktivitäten

Wie beispielsweise "Das letzte Hemd für Kanzler Schröder". Ich habe im Artikel auf diese Sonderform hingewiesen, nachdem im Herbst 2002 mehr als 30.000 Bürger damit ihren Unmut gezeigt hatten. Man könnte noch auf Boykottformen hinweisen, denn auch Wirtschaftsboykotte sind unter bestimmten Umständen erlaubt, die über das Internet angeschoben und verbreitet sehr wirksam sind, in den USA seit langem gefürchtet. Eine inzwischen vorbereitete Massendemonstration, die nicht mal angemeldet werden muß, könnte zur bisher größten internetprovozierten Demonstration werden. Sie wurde schon in einigen Foren angekündigt: Sockenlawine erstickt Deutschen Bundestag Nachdem die Welt mithilfe des Internets immer demokratischer wird, wären sicherlich ausführlichere Hinweise dazu angebracht. Bleibt das nun Vorhandene so mager, könnte man den Eindruck gewinnen, die Wikianer wären von Interessen gesteuert, die das vorherrschende Machtgefüge verteidigen ... (nicht signierter Beitrag von 217.252.160.36 (Diskussion) 15:34, 9. Jul 2011 (CEST))

Nochwas: Genau genommen ist alles, was sich unter dem Sinn von Protesten und Demonstrationen tut und Schäden anrichtet, dem Boykott zuzurechnen. Und über diese Möglichkeit, die auch legitim sein kann, könnte sogar die massenhafte Anwendung des Rechtes auf Gewalt sehr viel bewegen, wenn sich viele Justizopfer zusammentun. Kann unsere Judikatur nicht nachweisen, daß unser Rechtssystem so gut arbeitet, daß "andere Möglichkeiten der Abhilfe" laut Art. 20/4 GG tatsächlich greifen, könnte in bestimmten Fällen auch die sofortige Anwendung des verschärften Protest bis hin zu Massenboykotten legitim sein. Vielleicht könnte mal einer der hier die Rechtsweisheit von Wikipedia beherrschenden Juristen was dazu meinen ... (nicht signierter Beitrag von 217.252.178.97 (Diskussion) 19:54, 9. Jul 2011 (CEST))

Wohl zu eng gefaßt/Aufmarsch

Da ich eigentlich über eine Weiterleitung von "Aufmarsch" hierhergelangt bin, fällt es besonders ins Auge, daß hier Demonstration nur im Sinne von selbstgewählten Protestkundgebungen usf. behandelt wird. Die inszenierten Demonstrationen in totalitären Staaten (bzw. die Machtdemonstrationen entsprechender Parteien im Vorfeld) werden dahingegen völlig ausgeblendet. Mir erscheint auch die Weiterleitung von Aufmarsch problematisch, da der Begriff im ganzen Text nicht ein einziges Mal vorkommt.--Scribist 08:16, 20. Aug. 2011 (CEST)

Thema Gewalt

Das Thema Gewalt sollte sorgfältig behandelt werden. Der Halbsatz

.... können friedlich oder gewalttätig verlaufen.

Ist absolut nicht ausreichend und zu flapsig.

Die Frage "Gewaltsame Demonstrationen???" hier weiter oben steht da seit langem ohne Reaktion.

Zur Anmeldung sollten Details erläutert werden.

  • Wo?
  • formlos? oder bitte Beispiel Formblatt
  • wie lange vorher? Reicht halbe Stunde, telefonisch?
  • was ist mit flashmobs? Prozessionen, Vatertagsausflüge ab x Personen aufwärts, Motorradcorsos u.a.m.
  • In New York ergab sich anlässlich eines Beinahezusammenstosses eines Einzelnen (!) mit einem übelgelaunten Polizisten, dort dürften bis zu drei Personen zusamen stehen. Aha!

Wenn bei uns eine Zusammenkunft nicht angemeldet ist, sonst Alles ok, was dann? --Hans Eo (Diskussion) 23:07, 18. Jun. 2013 (CEST)

Schätzung von Teilnehmerzahlen

Bei Demonstrationen wird ja oft die Zahl der Teilnehmer betont, interessant wäre ein Absatz der die Schätzung/Berechnung erklärt (Organisatoren vs. Polizei?).

Thomas Schade: Abgezählt oder angezählt?. In: Sächsische Zeitung. 13. Januar 2015. Abgerufen am 17. Januar 2015.:
1) Die Polizei kann den Zugang kontrollieren, wenn Veranstaltungsteilnehmer Schleusen oder enge Zugangswege passieren müssen.
2) Bei Demonstrationszügen registrieren "Zählposten" die vorbeiziehenden Veranstaltungsteilnehmer. (Zahl der Menschen, die in einer Reihe laufen, zählen. Die Reihen des Demozuges zählen. Multiplizieren.)
3) Bei „stehenden“ Kundgebungen: die Fläche berechnen, auf der die Veranstaltung stattfindet. An mehreren Stellen schätzen, wie dicht die Kundgebungsteilnehmer stehen (Personen je Quadratmeter). Hochrechnen. Bei häufig genutzten Plätzen gibt es Erfahrungswerte.

--Atlasowa (Diskussion) 13:21, 17. Jan. 2015 (CET)

Eine Demo kann gewalttätig verlaufen?

[Einleitung :] "Sie können friedlich oder gewalttätig verlaufen." Interessant. Dann möchte ich gerne beim Rathaus eine gewalttätige Demo für nächsten Montag anmelden?? .. Das ist hier eine Enzyklopädie - kein Schmierblatt / Boulevard.
Eine gewalttätig verlaufende Demonstration ist selbstverständlich keine Demonstration, wie sie (grund)gesetzlich verbrieft ist. "Gewalttätig" kein definierendes Kennzeichen einer besonderen Art von Demonstration.
Wenn sie gewalttätig verläuft, ist es ein Aufruhr.
Oder es haben sich "Gewalttäter unter" friedliche Demonstranten "gemischt", die die 'richtige' "Demonstration" (zer)stören, mißbrauchen. .. Echt! .. Wie sich das anhört .. "Demonstrationen können friedlich oder gewalttätig verlaufen." (Und das in der einleitenden Definition) Achso! --217.84.86.27 12:52, 28. Jul. 2015 (CEST) Im Artikel "Auto" steht auch nicht in der Einleitung: "Es kann gut funktionieren oder kaputtgehen.", gell. --217.84.86.27 12:54, 28. Jul. 2015 (CEST)

Lückenhaft Baustein

Siehe Wikipedia:Qualitätssicherung/24._Juni_2015#Demonstration. Luke081515 14:27, 16. Aug. 2015 (CEST)

Übertrag aus QS: --$traight-$hoota {#}

Geschichte? (19. Jahrhundert?) Wortbedeutung?, siehe Kategorien/Diskussionen--Wheeke (Diskussion) 13:15, 24. Jun. 2015 (CEST)

Insbesondere auch für zugehörige Kategorie:Diskussion ist eine Schärfung der Begriffsdefinition wichtig. Ich habe mal ein paar Definitionen herausgesucht:

  • Duden: „Protestkundgebung, -marsch, Massenkundgebung; Kurzwort: Demo“
  • DWDS: „öffentliche Massenkundgebung unter freiem Himmel“
  • Wikitionary: „öffentlicher Auftritt von Personen zwecks Meinungsäußerung“
  • The Free Dictionary: „der Vorgang, dass sehr viele Menschen sich auf einem öffentlichen Platz versammeln oder durch die Straßen einer Stadt ziehen und dabei mit Sprechchören und Plakaten ihre politische Meinung zeigen oder zeigen, dass sie gegen etwas eingestellt sind.“

Synonyme/Unterbegriffe: Aufmarsch, Demo, Kundgebung, Versammlung, Mahnwache, Protestmarsch, Parade

Die Definitionen widersprechen sich teilweise gegenseitig bzw. setzen unterschiedliche Schwerpunkte, ebenso wie die derzeitige Formulierung im Artikel: „im politischen Sinne ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung.“ Der Duden nennt nur Synonyme (wobei Protest-* m.E. eher Unterbegriffe sind). Relativ allgemein und inhaltlich ziemlich ähnlich sind die Definitionen von DWDS und Wikitionary. Bei The Free Dictionary ist es dagegen wieder zu spezifisch und als allgemeine Defintion zu eingeschränkt. --$traight-$hoota {#} 18:20, 24. Jun. 2015 (CEST)


"Eine Demo, die Eintritt verlangt, ist keine Demo"

(Standpunkt von Dr. iur. Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung,

'sueddeutsche.de 19. Juli 2017'

im Artikel erwähnenswert ? --Neun-x (Diskussion) 14:37, 19. Jul. 2017 (CEST)

zur Weiterleitung des Begriffs "Kundgebung" auf dieses Lemma

das Wort Kundgebung wird aktuell nur 3 Mal beiläufig erwähnt

eine Kundgebung ist eine an einen Ort konzentrierte Versammlung, bei Demonstrationen gibt es Zwischenkundgebungen

im Lemma jedoch nichts dazu

falls die Weiterleitung Sinn machen soll, sollte der Komplex Kundgebung ein eigenes Kapitel erhalten

--Über-Blick (Diskussion) 04:41, 20. Sep. 2019 (CEST)

"Bei Demonstrationen gibt es Zwischenkundgebungen." Nein, nicht zwingend. Eine Demontration kann sogar stationär an nur einem Ort stattfinden, dann ist das synonym zu einer Kundgebung zu sehen. In der Einleitung steht: "Eine Demonstration (von lateinisch demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen, Kurzform: Demo) im politischen Sinne ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung." Passt.--Logistic Worldwide (Diskussion) 06:32, 20. Sep. 2019 (CEST)
@ Kollege Logistic Worldwide, stellt sich die Frage welche Kriterien angewendet werden, die der Liguistik, der Logik, des Verwaltungsrechts, des Polizeilichen Staatsschutz, der Bewegungsforschung etc etc

was du machst, ist dir aus dem komplexen unterschiedlichen Definitionen, Praxen und Wahrnehmungen nur die selektiv zu nehmen die es dann passend machen. Das entspricht aber nicht der von mir hier nun ein wenig angerissenen Komplexität, der eine simple Weiterleitung nicht gerecht wird.

Wie ist es mit den Regeln, bisher sehe ich unseren inhaltlichen Disput noch auf sachlicher Ebene, würde aber trotzdem gerne weitere Meinungen hören. Wie ist es mit ner 3. Meinung einzuholen, geht das auch ohne vorherige Eskalation ? Kennst du dich da aus ?

--Über-Blick (Diskussion) 03:40, 13. Okt. 2019 (CEST)

zur begrifflichen, ich nene das jetzt mal Ambivalenz statt Beliebigkeit ;-) hier noch ein Beispiel - der SZ (Jurist) Heribert Prantl und sein Kommentar zur rechtlichen Lage bezüglich als politische Veranstaltung angemeldete Neonazi Konzerte:

19. Juli 2017, 12:35 Uhr
Neonazis
Eine Demo, die Eintritt verlangt, ist keine Demo
Die Gerichte sollten ein kommerzielles braunes Konzert nicht als Versammlung im Sinn des Grundgesetzes schützen - selbst wenn dort politische Lieder gesungen werden.

jegliche politische Manifestation ist irgendwie eine Demo/Kundgebung, doch in der Praxis, wie juristisch gibt es da Unterschiede, die meineserachtens im Lemma klarer benannt werden sollten

--Über-Blick (Diskussion) 03:48, 13. Okt. 2019 (CEST)