Diskussion:Deutschblütigkeitserklärung

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Hinweis

Inhaltlich besser und belegt bei Geltungsjude#Ausnahmegenehmigungen - Dort einzuarbeiten? --H.Parai (Diskussion) 22:34, 27. Jan. 2017 (CET)

Gerne, sieht zumindest sinnvoll aus. --H7 (Diskussion) 00:25, 28. Jan. 2017 (CET)
Ich habe einiges (wenig) in den (nun umbenannten) Absatz Geltungsjude#Deutschblütigkeitserklärungen und Besserstellungen eingebaut und hier im Lemma etwas gestrichen.
Das Lemma Deutschblütigkeitserklärung halte ich für problematisch: Es gibt belegbar nur 260 Fälle, bei denen „Mischlinge ersten Grades“ ihre Gleichstellung mit einem „Deutschblütigen“ erreichten und eine Deutschblütigkeitserklärung erhielten . Zahlenmäßig bedeutsamer waren mit mindestens 1.300, wahrscheinlich aber über 3000 Fällen die Höherstufung vom „Geltungsjuden“ zum „jüdischen Mischling“.
Es wird also hier zusammenhanglos eine Einzelinformation dargestellt, deren individuelle Auswirkung zudem weitaus geringer einzuschätzen ist als in der Vorversion beschrieben: Von "teilweise(r) lebensrettender Notwendigkeit" kann nicht die Rede sein; existentiell gefährdet waren vielmehr die sog. Geltungsjuden, die rechtlich den Volljuden zugeordnet wurden.
Mir ist nicht klar, wie man mit diesem Lemma verfahren soll: Löschen und Redirect auf den Absatz bei Geltungsjuden? --H.Parai (Diskussion) 16:51, 28. Jan. 2017 (CET)
Sorry, ich kenne mich hier nicht gut genug aus, um das beurteilen zu können. Bei 260 Fällen kann man aber an eigenständiger Lemmarelevanz zweifeln, von daher scheint einarbeiten in den Hauptartikel sicher sinnvoll. Formal jedenfalls, mehr kann ich dazu nicht sagen. --H7 (Diskussion) 19:15, 28. Jan. 2017 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 08:47, 29. Okt. 2017 (CET)