Diskussion:Digitale Rechteverwaltung
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Änderungen von Fgb
Benutzer Fgb hat sich offenbar eine Menge Gedanken zum Thema gemacht, die ich auch nicht sämtlich löschen mag. Allerdings ist der Artikel unausgewogen geworden: Die Argumente der befürworter der DRM Systeme werden praktisch als "widernatürlich" dargestellt. Außerdem enthält der Artikel auch unklare Begriffe die nicht eindeutig definiert sind. Was ist bitteschön die "natürliche Ökonomie"?! Überhaupt ist das ganze Gerede von "Ökonomieveränderung" an sich schon eine Wertung. Die Befürworter von DRM werden nämlich sicherlich bestreiten, dass SIE eine Veränderung hervor rufen wollen. Im Gegenteil sind eigentlich die Befürworter von OpenSource etc ja eigentlich diejenigen, die die Ökonomie verändern wollen. Die Industrie (=Befürworter von DRM) versucht im Gegenteil eher die existierende Ökonomie aufrecht zu erhalten und für den immer noch entstehenden virtuellen Markt zu übernehmen.
Leider habe ich im Moment nicht die Zeit den Artikel zu überarbeiten. Trotzdem sollte das Ding scheunigst bearbeitet werden. Vor allem der Kopf des Artikels (vor dem Inhalt) ist völlig aus den Fugen geraten. Der sollte schließlich nur eine kurze Übersicht über das Thema geben.--harold1977 01:47, 24. Feb 2005 (CET)
So... Jetzt habe ich es doch bearbeitet. Zu den wichtigsten Änderungen:
Digital Rights Minimization (digitale Rechteminimierung) .... (Anfang des Artikels) habe ich beim Googlen als Definition für DRM gerade mal 3 mal gefunden. Zwei der Fundstellen waren Wikipedia.
Den langen Rattenschwanz zur Ökonomieveränderung und dem Wesen "Digitaler Werke" habe ich rausgenommen. Zum einen waren sie in der Einleitung (der Teil vor dem Inhaltsverzeichnis) völlig fehl am Platze. Der Teil soll schließlich nur eine kurze Definition geben soll, die die wichtigsten Aspekte enthält. Außerdem ist Debatte um eine angebliche Ökonomieveränderung eher ein philosophischer Aufsatz, der zumindest in dieser Form nicht in ein Lexikon gehört, und wenn nicht unter dem Stichwort DRM sondern unter digitales Werk. --harold1977 00:37, 8. Mär 2005 (CET)
Geistiges Eigentum
Die Anführungszeichen um "geistiges Eigentum" hab ich eigentlich nicht umsonst gemacht. Das ist mindestens ein wertender Begriff, wenn nicht reine Propaganda (siehe z.B. den dortigen Artikel). Kompromissvorschlag: Die Worte "an geistigem Eigentum" komplett streichen (dann wird auch der Kopf wie gewünscht kürzer) und den Begriff unten als "Siehe auch:" einfügen. --.x 15:46, 28. Mär 2005 (CEST) aka 84.150.172.192
Naja, ich habe mir schon gedacht, dass die Anführungszeichen aus dieser Intention gemacht wurden. Das macht die Sache allerdings nicht besser. Denn das setzen von den Anführungszeichen an sich ist doch wohl noch viel mehr wertend. Der Artikel über "geistiges Eigentum" ist selbst polemisch und auch noch falsch. Der Begriff entstand in Deutschland lange bevor die WIPO gegründet wurde, und findet sich auch schon im Brockhaus von 1906. Natürlich ist der Begriff nicht komplett wertfrei, das ist kaum ein Begriff. Hinter ihm steckt ein Konzept. Aber dieses Konzept - nämlich, dass dem Schöpfer einer Idee oder eines Werkes bestimmte Rechte daran zustehen - ist z.Zt. immer noch gesellschaftlicher Konsens. Das es eine Debatte um die Grenzen dieser Rechte gibt ist ein ander Punkt. Anyway: Liebe Grüße,
STEFAN
- Dass die Anführungszeichen selber wertend sind, ist schon richtig, deshalb auch mein Kompromissvorschlag. Der Begriff bezeichnet ja gerade die Werke, die durch Urheber- oder ein ähnliches Recht geschützt sind (oder nach Auffassung des Autors geschützt sein sollten), ist deshalb an dieser Stelle sachlich völlig redundant und kann folglich nur als wertende Attribution aufgefasst werden.
- Eigentlich ist hier auch der Begriff "Urheberrechte" etwas deplatziert, weil sich DRM ziemlich ausschließlich auf Verwertungsrechte bezieht. Der Satz müsste also z.B. so lauten: "DRM-Systeme sind Verfahren, mit denen Verwertungsrechte im Rahmen des Urheberrechts, vor allem ...". Im Gegenzug hätt ich übrigens kein Problem damit, "Digital Restriction Management" weniger herauszuheben. Nachdem das ein gewollt polemischer Begriff ist, wären hier Anführungszeichen statt Fettschrift durchaus angebracht.
- Den Artikel zum geistigen Eigentum halt ich in der gegenwärtig gesperrten Fassung nicht für völlig daneben, wenn er auch mehr Sachlichkeit gebrauchen könnte. Durch lange Verwendung wird ein Begriff nicht unbedingt besser; ganz im Gegenteil basiert die ganze political Correctness darauf, Begriffe, die erst sekundär einen negativen Beigeschmack bekommen haben, zu eliminieren.
- Das Konzept, dass der Schöpfer eines Werks bestimmte Rechte haben soll, ist ohne Zweifel konsensfähig. Dass diese Rechte eigentumsähnlich sein sollten, ist vielleicht auf politischer Ebene konsensfähig, in der Bevölkerung aber allenfalls mehrheitsfähig (bei Raubkopien ist ein Unrechtsbewusstsein z.B. kein Allgemeingut). Ob man bei einer Idee überhaupt von einem "Schöpfer" sprechen kann, ist allein schon zweifelhaft; jedenfalls werden sie allenfalls vom Patentrecht abgedeckt, das keineswegs den "Schöpfer" schützt (was natürlich an praktischen Erwägungen liegen mag).
- --.x 15:50, 29. Mär 2005 (CEST)
Eigentum ist ein Begriff aus dem Sachenrecht, und definiert als die rechtliche Herrschaft über eine Sache. An einem Recht (z.B. Verwertungs- oder anwartschaftsdrecht) ist man kein "Eigentümer", sondern ein "Inhaber". Ein Inhaber hat weniger Rechte als ein Eigentümer, er kann mit einem Recht nicht unbedings so verfahren wie ein Eigentümer dies mit seiner Sache kann (z.B. Verleih einer Sache).
Der Begriff "geistigen" Eigentums versucht, den "Inhaber" mit einem "Eigentümer" gleichzustellen und ist somit ein reiner Propagandabegriff und völlig zurecht in Anführungszeichen.
WebListen
Unter "Rechtlicher Rahmen" wird auf Weblisten verwiesen. Weblisten verwendet jedoch kein DRM, weshalb es ja gerade in der Kritik steht. Der Satz und der Verweis sind irreführend.--Nico1999 15:03, 20. Jun 2005 (CEST)
- Jetzt hats sich´s wohl erledigt. (Hab gehört, die gibts nicht mehr) -cljk 7. Jul 2005 00:49 (CEST)
Kritik
Ich habe dort mal einige haaresträubende Mythen entfernt. --Prussio 01:08, 7. Sep 2005 (CEST)
- "bei der Aufnahme (z. B. eines Urlaubsvideos) einen Kopierschutz aktivieren, so dass die Aufnahme nicht weiter kopiert werden kann" - das ist totaler Quatsch!
- "bisherige Eigentumsrechte der Benutzer werden an Rechteinhaber abgetreten" - Wieso das denn?!
- "die Abgabe von staatlichen Aufgaben sowie Rechten (Eigentums-, Datenschutzrechte und das Recht auf freie Meinungsäußerung) an Private und Firmen" - Wie bitte?!
- "So obliegt die Durchsetzung von Urheberrechtsgesetzen der Firma, die auf ihren verkauften Medien das DRM-System benützt - und nicht mehr dem Staat." - Hat die Durchsetzung je zum Staat gehört?
- Privatkopien/Ablauf der Kopierfrist "DRM-Systeme machen jede dieser legalen Nutzungen unmöglich." - Totaler Blödsinn. Man kann sogar mit iTunes ungeschützte CDs fürs Auto etc. brennen.
- "Wissenschaftliche Freiheit gefährdet" - Es gibt 'zig wissenschaftliche Konferenzen und unabhängige Forschungsgruppen zur Thematik DRM
- "Informationsverlust" - redundant, siehe "Benutzbarkeit könnte verloren gehen"
Lesenswert-Kandidatur, September 2005
Digital Rights Management (digitale Rechteverwaltung), abgekürzt DRMist ein Verfahren, mit dem Urheber- und Vermarktungsrechte an geistigem Eigentum, vor allem an Film- und Tonaufnahmen, aber auch an Software oder elektronischen Büchern im Computerzeitalter gewahrt, sowie Abrechnungsmöglichkeiten für Lizenzen und Rechte geschaffen werden sollen.
Priwo 20:39, 2. Sep 2005 (CEST)
Pro -- Anneke Wolf 22:01, 2. Sep 2005 (CEST) Pro
- Suricata 22:47, 2. Sep 2005 (CEST) Kontra Inhaltlich in Ordnung auch wenn die kritische Meinung, die ich durchaus teile, noch etwas durchschimmert, aber die Form passt noch nicht. Der Artikel beginnt mit unvollständigen Sätzen. Außerdem könnte man noch ein Bild zur Illustration einfügen (DVD etc.) --
- Da sind teilweise noch zu viele englische Fachbegriffe drin. Das Thema ist sehr wichtig und auch weniger technisch bedarfte Menschen möchten sich vielleicht darüber informieren. Die können mit Begriffen, wie beispielsweise Content-Industrie oder Trusted Systems nichts anfangen, sowas sollte kurz in einem Halbsatz erläutert werden. Hadhuey 23:02, 2. Sep 2005 (CEST)
- molily 17:01, 7. Sep 2005 (CEST) Kontra An dem Artikel muss noch extrem viel getan werden, er ist in vielerlei Hinsicht oberflächlich und schwammig. Zum Beispiel würde ich gerne erfahren, wie DRM technisch gelöst wird. Die Erklärung dazu ist besonders mager (ja, toll, irgendwie mit Kryptografie - das hätte ich auch erraten können). --
- Prussio 22:27, 8. Sep 2005 (CEST) Neutral Die Kritik ist wirklich zu Recht. Daher habe ich den Artikel deutlich überarbeitet, d.h. Architekturbeschreibung (inkl. Grafik), Ablaufbeschreibung und Neutralität. --
Befürworte eine weitgehende Überarbeitung dieses Themas
Hallo liebe Wikipedia-Freunde,
ich bin Student und Mitarbeiten in einem Forschungsprojekt zum Theme Digital Rights Management Systeme und schlage eine grundlegende Überarbeitung vor.
Meine Meinung: Das Thema wird hier vielzu kurz gefasst, wir haben gegenwärtig 164 DRM-Lösungen erfasst, die sich teilweise deutlich voneinander unterscheiden. Nur wesentliche Funktionsmerkmale sind Ihnen gleich und diese sehe ich hier nich herausgearbeitet. Zudem sind einige Aussagen schlicht falsch.
Die Abrechnungsmöglichkeiten werden nicht bei DRM neu erschaffen, und sie sind nicht zwingender Bestandteil von DRM-Systemen, s. SealedMedia, Authentica Active Rights Management, Fileline von Navisware, usw. Überhaupt steht nicht die Abrechnung im Vordergrund, sondern die Möglichkeit der Nutzungskontrolle gemäß zuvor getroffener Vertraglicher Vereinbarungen. Der Kopierschutz ist dabei nur ein Aspekt von vielen. DRM ist also in erster Linie eine Sicherheitstechnik, muss losgelöst betrachtet werden aus dem Musik/Video-Kontext.
- Immer schön, wenn neue Infos hinzukommen. Das im Artikel viel falsch ist und die Abrechnung im Vordergrund steht finde ich aber eigentlich nicht. Ich denke er ist in den letzten Wochen schon deutlich besser - sprich neutraler/technischer - geworden. In welchem Forschungsprojekt bist du denn tätig? Viele Grüße --Prussio 22:09, 11. Okt 2005 (CEST)
Hallo Prussio, ich arbeite derzeit an einem Forschunginstitut eines börsennotierten Unternehmens und wir untersuchen derzeit was eigentlich DRM ist und was für Lösungen für uns wie einsetzbar sind. Zudem existiert ein weiteres Projekt zur Erforschung der "Umsetzbarkeit von Trusted Computing Systemen". Wir sehen diese beiden Themen komplementär.
Im Vordergrund stehen die sogenannten "Enterprise Rights Management" Systeme, die klassischen Systeme sind natürlich bekannt, tatsächlich treten diese aber in den Hintergrund wie wir meinen, da sie in der Regel sich auf das Publishing von Film,Ton,Texten beziehen und ERMs überall eingesetzt werden wo jemand, einschließlich Privatpersonen) schlicht Dokumente schützen möchte.
Da der Marktanteil dieser Systeme auch immens wächst ist die Fixierung auf den Schutz der Urheberschaft "Rich Medias" aus meiner Sicht unangemessen und nur noch mit der Historie zu erklären. Schau dir hierzu einfach an: (http://www.ecommercetimes.com/story/31399.html)
Ich halte es für wichtig, daß Digital Rights Management nicht zwingend ein Abrechnungssystem brauchen, da Sinn und Zweck von DRM-Systemen nur eines ist: Nutzungskontrolle (vgl. RMS von Microsoft, Adobes LifeCycle Policy Server, SealedMedias Solution, etc.). Darum habe ich alle notwendigen Komponenten alle aufgezählt, die Du leider alle wieder gelöscht hast. Das DRM unter Hintergrund halte ich für zu konkret, es gibt anerkannte DRM-Systeme, die nicht so aussehen. Es muss also abstrakter sein (vgl. Intertrusts DRM-System oder das Rosenberg Model im Netz).
Nochwas zu Watermarking: Es lässt sich durchaus Nutzungskontrolle ausüben - wie beschrieben.
Gerade Watermarking sollte Erwähnung finden, denn die Objektidentifizierung bei DRM-Systemen stellen die größte Schwachstelle dar und ist von den meisten nur unzureichend gelöst worden.
Sorry Prussio, ich möchte nur das der Artikel fachlich so korrekt wie nur möglich ist.
- Habe erstmal nichts inhaltliches geändert. Trotzdem verstehe ich nicht, wieso selbst absolute techn. Details (AES-128) in der Definition auftauchen. Ich denke der gesamte [Alternativ:] Abschnitt sollte nicht in der Definition stehen. Zu Watermarking: Auch in diesem Bsp. werden diese doch letzlich nur zur Erkennung eingesetzt, oder? Naja aber sie gehören natürlich zur Themtik DRM dazu. --Prussio 23:02, 17. Okt 2005 (CEST)
Hallo Prussio,
es wurden Inhalte verändert. vielleicht von dir. Ich möchte im Folgenden erwähnen warum Sie drin waren und wichtige Bestandteile sind.
Zu deinem gekürzten AES-128: Es gibt die Definition bzw. gab die Definition. Das waren die ersten Sätze.
Danach kommen Aussagen zu den verwendeten Komponenten und Verfahren. Das halte ich für wichtige Informationen für einen interessierten Leser. Es gibt Techniken die in der Regel zum Einsatz kommen. Dazu gehört das Daten mit symmetrischen Schlüssel verschlüsselt werden. AES 128 oder AES 256 sind gängige Verfahren und sollten Beispiele sein.
- Sorry, das überzeugt mich nicht. Das ist als wenn man in einem Artikel über das Auto schon in der Definition vom längsbauchigen Z4-Vergaser spricht. Der AES ist m.E. nur ein wirklich winziges Einzeldetail --Prussio 01:33, 3. Nov 2005 (CET)
Watermarking können zur rein zur Objektidentifizierung eingesetzt werden. Das wird bisher nur optional und eher selten gemacht. Um eine Nutzung zu verhindern, muss es Nutzungskontrollmechanismen geben.Richtig.
SZENARIO: Aber: es ist umstritten ob nur technische Nutzungskontrollmechanismen zu betrachten sind, schließlich ist Benutzer und der rechtliche Rahmen auch eine Kontrollinstanz - slso Soziale (z.B. Bildsucher) und rechtliche Kontrollmechanismen, die Kontrolle ausüben und dies auch tut, zumindest selektiv. Z.B. Redaktionen funktioniert das sehr gut. Bevor 2D/3D-Daten genutzt werden, "View" geht natürlich immer: das Einfügen in Artikel, auf Seiten, das Bearbeiten bzw. Verändern und Inanspruchnehmen des Inhaltes geht nicht. Die Nutzungskontrolle gibt also auch hier nur anders und indirekt.
- Ist das nicht schon der allg. übergeordnete Bereich des Access Control? Ich meine DRM ist doch eher eine spezielle Untermenge des Access Control, eben auf Verkauf/Vermietung etc. von Content aller Art spezialisiert. Aber ich lasse mich gern auch eines besseren belehren.. --Prussio 01:33, 3. Nov 2005 (CET)
Über Watermarks allein lassen sich Personen- (z.B. Urheber, Empfänger), Daten- (eindeutige ID) authentisieren, und nur wer über den geheimen Auslesschlüssel verfügt, ist in der Lage zum Bild gehörenden Daten auszulesen. Durch die notwendige Funktion, oder zentrale Funktion von Watermarks für diese Art von DRM-Systemen (legal-enabled oder social-enabled) sind sie nut nur zur Kennzeichen von Daten geeignet. Da ich soziale DRM-Systeme nicht auch noch unterbringen konnte --> mindestens die Watermark erwähnung.
- Klar, aber ist doch schon im Text, oder? Das kann auch ruhig noch erweitert werden. --Prussio 01:33, 3. Nov 2005 (CET)
wegen dem Text:
Die ersten Sätze waren Definitionen.
Nach Ihnen kamen Aussagen zu den verwendeten Komponenten und Verfahren. Das halte ich für wichtige Informationen für einen interessierten Leser.
Dies ging nicht in einem anderen Abschnitt, weil jemand, sehr ausführlich ein DRM- modell beschrieben hat, was er nicht falsch getan hat. Er beschreibt ein bekanntes Grundmodell eines DRM-Forscher (es fehlt hier die Zitierung! Erlaubnis vorhanden?).
- Es ist das allg. bekannte & implementierte Grundmodell fast aller DRMS. Ich denke es so absolut ok. --Prussio 01:33, 3. Nov 2005 (CET)
Nur: das Model zeigt weder die allgemeine Funktionsweise von DRM im Allgemeinen (sie ist teilweise simpler), erklärt Dinge die nicht unbedingt zu einem DRM gehören (Abrechnung--> wird von ganz anderen Systemen gemacht), ist also nicht abstrakt genug, und geht nicht Konsequent auf wesentliche Grundkomponenten ein.
- Modelle vereinfachen immer. Das ist ihnen inherent. Wo siehst du denn immer die Abrechnung? Die ist doch gar nicht dabei? --Prussio 01:33, 3. Nov 2005 (CET)
Sein Modell wollte ich nicht verändern, meine Einlassungen zur Verschlüsselung hätten hier nicht mehr gepasst.
- Hmmh, Details zur Verschlüsselung sollten evtl. gar nicht hierher, sondern evtl. reicht ein wiki-link zu Verschlüsselung. --Prussio 01:33, 3. Nov 2005 (CET)
Fazit: Ich denke es fehlt das gesamte Grundgerüst, das sukzessiv den Leser in ein "bewegliches", ständig komplexer werdenes Thema einführt.
- Hmmh, sehe ich nicht ganz so, aber Verbesserungen/Änderungen sind natürlich immer gut.--Prussio 01:33, 3. Nov 2005 (CET)
Darf ich fragen welchen Bezug Du zu DRM-Systemen hast? beruflich vielleicht?
- Ja, Teil meiner Arbeit sind DRMS. --Prussio 01:33, 3. Nov 2005 (CET)
grüße, Tronlives
- Viele Grüße --Prussio 01:33, 3. Nov 2005 (CET)
Weblinks
was hat das zu bedeuten und warum wird gerade auf diese eite aufmerksam gemacht? ist ja nichtmal freeware das programm:
z.b. der creative recorder der mindestens seit soundblaster live jeder soundkarte der firma creative beigelegt ist kann das schon lange...
- Stimmt eigentlich. Ich hab's rausgenommen. --Prussio 00:29, 18. Nov 2005 (CET)
Open Source DRM Server
Könnte jemand evtl. folgendes Projekt hinzufügen: http://sourceforge.net/projects/odrm ? Hab ich grad beim googeln entdeckt aber leider keine Ahnung davon um etwas drüber zu schreiben!
Kritik "Nur ausgewählte Rechte und Möglichkeiten"
- Nur ausgewählte Rechte und Möglichkeiten
Mit DRM-Systemen lassen sich die Möglichkeiten und Rechte der Datennutzer sehr weit einschränken. So kann der Content-Anbieter z.B. das Nutzen der Musik auf Audio-CDs oder tragbaren Musikspielern verbieten, oder die Daten mit einem Verfallsdatum versehen. Schon jetzt erlauben es einige DRM-Dienste nur dann, gekaufte Musik abzuspielen, wenn der Nutzer weiterhin Abonnent des Dienstes ist. Steigt der Nutzer irgendwann einmals aus, hat er auch keine Möglichkeit mehr, bereits gekaute Musik abzuspielen.
Mit diesem Abschnitt habe ich so meine Probleme, da dieser Ursache und Wirkung m.E. verfälscht dargibt. Die genannten Eigenschaften sind keine Fehler/Kritikpunkte des DRM an sich, sondern entsprechend schlechte Verkaufsstrategien der jeweiligen Inhalteanbieter. Das ein Anbieter bspw. das Abspielen einer Audio-CD mit einem tragbaren Musikspieler verbietet ist dem Anbieter dieser CD und nicht dem DRM anzulasten. Analog die Kritik zum Verfallsdatum. Das DRMS macht das nicht einfach so oder heimlich, sondern der Nutzer kauft (vermutlich günstiger) Dateien mit einem Verfallsdatum oder eben nur so lange sein Abonnement läuft. Ob das gut oder schlecht ist, ist Sache des Vertrags zw. Kunde und Anbieter, aber kein Mangel eines DRMS, welches diesen Vertrag durchsetzt. --Prussio 16:44, 5. Mär 2006 (CET)
- Das kann ich nicht nachvollziehen - mit der Strategie könnte man jeden Kritikpunkt rausstreichen: ob Daten für Fair Use schwierig zu nutzen sind, hängt doch nur davon ab, ob die Nachlassverwaltung um die Schlüssel sauber geregelt ist, oder nicht, gleiches gilt für Marktübernahmen und den Erhalt von Informationen; Kundenbindung durch Anbieterspezifische Systeme ist ein allgemeiner Kritikpunkt von Software, und hat nichts mit DRM zu tun (es kann auch bei DRM Standards geben, etc.), etc.
- Ich bin wenn dann schon dafür, den Passus von Kritik in "mögliche negative Effekte für Verbraucher" oder so umzubenennen, und dann aufzulisten, was geht. Übrigens kann man dann auch mal den hier noch fehlenden politischen Aspekt mit reinbringen ("du darfst nur Dokumente lesen, die ich dir auch erlaube"). --Liquidat, Diskussion, 21:19, 5. Mär 2006 (CET)
- Naja, ich denke da ist schon ein Unterschied. Während Abonnements, MP3-Spieler, Verfallsdaten etc. (beiderseitig) bewußte Bestandteile eines Vertrags sind, wird bspw. die Verhinderung eines ehrlichen Fair-Use kaum im Sinne eines (seriösen) Inhalte-Anbieters sein, was somit tatsächlich eine Schwäche aktueller DRMS ist, da es einfach z.Z. technisch nicht möglich ist, gleichzeitig die vertraglichen Rechte durchzusetzen und Fair-Use zu ermöglichen.
- @Kritik->"mögliche negative Effekte für Verbraucher: Wg. mir ok, auch wenn es ziemlich sperrig klingt.
- @"du darfst nur Dokumente lesen, die ich dir auch erlaube": Auch dem stimme ich nicht zu. Hier greift eine ähnliche Argumentation wie oben. Dir den Zugriff auf bestimmten Dokumente zu verhindern ist schon immer, auch ohne DRM, sehr gut möglich. Dazu in Zukunft auch DRMS zu benutzen ist daher m.E. kein Kritikpunkt gg. ein DRMS, sondern dem anzulasten der dir bestimmte Dokumente, wie auch immer, vorenthalten will. --Prussio 01:34, 7. Mär 2006 (CET)
- Den Titel halte ich selbst für sperrig, ich freue mich über jede bessere Variante.
- Aber zu dem Dokumente-Lesen-Argument: Wie soll das ohne DRM effektiv möglich sein? Denkst du jetzt an Verschlüsslung? Es gibt ja nicht nur lesen und nicht lesen, es gibt ja auch begrenztes Lesen: du darfst die Mail lesen, aber eben nur heute, und nicht mehr in der Zukunft. Oder auch die Variante, in der ein staatliches Gesetz die Computerhersteller dazu verpflichtet, nur Computer und Software auszuliefern, die nur DRM signierte Daten öffnen und lesen dürfen - damit fallen alle die Daten weg, die nicht von staatlicher Stelle zugelassen werden. Ich kann mir dabei z.B. gut vorstellen, dass China so was begrüßen würde. Dass die Firmen mitarbeiten würden, ist seit einigen Monaten bekannt. --Liquidat, Diskussion, 01:47, 7. Mär 2006 (CET)
- Mmmh, für mich fällt das irgendwie in die Kategorie - wie soll ich sagen - "Messer verbieten". Klar ist ein DRMS durchaus ein Werkzeug, welches auch gg. seine Benutzer eingesetzt werden kann. Aber es ist für sich, wie ein Messer, eben auch nur ein Werkzeug. Insbesondere macht ein DRMS seine Regeln ja nicht von selbst, sondern die Menschen, die es für sich einsetzen. Ergo denke ich, sollte man nicht "das Messer" verhindern/krisitsieren, sondern die, welche es missbrauchen. In deinen Beispielen gilt zu fragen - Warum erlaubt ein Versender XY statt immer nur 3x lesen, warum erlässt ein Staat solche diktatorischen Gesetze? Dies dem DRMS anzulasten ist m.E. der falsche Ansatz. Grüße --Prussio 02:12, 7. Mär 2006 (CET)
- Ich will das nicht DRM anlasten, ich will es nur mit hier eintragen, weil es eben auch bei der Diskussion rund um DRM zur Sprache gebracht wird, und ein Grund dafür ist, dass einige Organisationen DRM insgesamt ablehnen, da diese erwarten, dass effektiv hauptsächlich die negativen Eigenschaften genutzt werden. --Liquidat, Diskussion, 18:54, 7. Mär 2006 (CET)
- Auch wenn ich das stark bezweifle, kann man ja einen Abschnitt "Missbrauchspotential" o.ä. einfügen. Die "Organisationen" sollten aber evtl. auch bedenken das DRM nicht nur ein "böser Microsoftdrache" sein muss und u.a. auch von ihnen selbst eingesetzt werden kann, um bspw. die Weitergabe/Benutzung eigener Daten/Quellcodes an bestimmte Bedingungen (GPL x, Privacy Restriction, ...) zu knüpfen. --Prussio 23:56, 7. Mär 2006 (CET)
DRM behandelt nicht nur Musik und Video
Ich bin gerade auf diesen Artikel gestossen und bin überrascht über die Ausgewogenheit und Kompetenz, die leider für Wikipedia nicht selbstverständlich ist. Gerade das weitgehende Fehlen von einseitigen, persönlichen Ansichten und Vermutungen überzeugen.
Was mir persönlich aber in diesem Artikel noch fehlt, ist die Bedeutung für persönliche Daten im öffentlichen Raum, sensitive Daten von Organisationen oder Datenschutzanwendungen. Es gibt Anwendnungsfelder, die eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung oder auch eine wichtige wirtschaftliche/rechtliche Komponente haben, die leider hier zu kurz kommen. Dazu gehören z.b.: Gesundheitsdaten, staatliche Verwaltungsdaten, persönliche Daten, Firmendaten über geschäftliche oder technische Geheimnisse oder auch z.B. Workflow-Management-Systeme. Auch eine emotionelle Diskussion über mögliche Auswirkungen beim Einsatz dürfte hier andere Schwerpunkte haben.
Ich beschäftige mich zwar auch beruflich in geringem Masse mit dieser Technologie (Implementierung), mir fehlt aber die breite Übersicht und die detaillierte Fachkompetenz für die ganze Anwendungsklasse.
Wäre es möglich, dass sich jemand dieses Themas kompetent annimmt und den Artikel erweitert? Dc4mg 07:48, 19. Mär 2006 (CET)
Vural
Habe mir mal die Mühe gemacht die Einträge von Vural zu reviewen und zu überarbeiten (was länger dauert als das Einstellen) und insbesondere versucht die Mediencontentlastigkeit (alle Aussagen zum DRMS sollten bspw. auch auf die DRM-Dokumentenverwaltung einer Firma ohnen Inhaltekauf passen), englische Begriffe (Content, Frontend, ..) , mangelnde Neutralität (Kopierschutzaussagen, Aussagen z. Illigalität etc.) und zweifelhafte Zuordnungen/Aussagen (bspw. der Verschlüsselungsabschnitt) zu korrigieren. Auch wenn ich dabei teilw. größere Änderungen vorgenommen habe, bitte ich die ganze Arbeit nicht einfach unbegründet zu reverten. Der Abschnitt zu den Rechtedefinitionssprachen ist aber ziemlich gut und sollte ggf. ein eigener Artikel werden. --Prussio 00:14, 14. Sep 2006 (CEST)
- Danke für Deinen Einsatz! :-) --SteBo 07:48, 14. Sep 2006 (CEST)
Lesenswert-Kandidatur vom 20. Mai 2007, erfolgreich
Finde der Artikel ist sehr gut gemacht und ausführlich beschrieben. Auf jeden Fall lesenswert: Felix N. 19:08, 20. Mai 2007 (CEST)
Pro --- Habe mir den Artikel mal komplett durchgelesen. In der Tat sehr gute Beschreibungen, die Sachlage wird gut dargestellt, auch für Laien verständlich - und fachlich korrekt. Lesenswert. Ionenweaper 22:17, 20. Mai 2007 (CEST) Pro --
- Grenzwertig. Großteils an US-Verhältnissen orientiert, ich habe erst mal den Link auf Fair Use gegen die europäischen Schranken im Urheberrecht ausgetauscht. Thematisch zu eng: Content Scrambling System fehlt, Advanced Access Content System fehlt, das (untaugliche) DRM in Adobes Portable Document Format fehlt. Aber die Grundlagen sind da und gut beschrieben. Vielleicht nutzt der Autor die Zeit und versucht noch etwas nachzulegen. --h-stt !? 19:24, 21. Mai 2007 (CEST)
- Naja, zumindest CSS ist sicher eher ein Kopierschutz als ein DRM. Nichtsdestotrotz sollte der Artikel eben nicht jede spezielle Implementierung erläutern (das können jeweilig verlinkte Einzelartikel viel besser), sondern (hersteller-) neutral und objektiv die Technologie und verwendete Mechanismen im Allgemeinen darstellen. --Prussio 23:32, 21. Mai 2007 (CEST)
- SteBo 01:15, 22. Mai 2007 (CEST) Pro Habe die Entwicklung des Artikels verfolgt und auch ein wenig daran mitgearbeitet. Finde ihn inzwischen auf jeden Fall lesenswert. Der Abschnitt "Beispiele für Digital-Rights-Management-Systeme" sollte weniger Systeme auflisten und dafür vielleicht lieber einige wenige verbreitete Systeme mit interessanten Konzepten näher darstellen. Mir persönlich fehlt dazu das notwendige Detailwissen. --
- Musbay 20:52, 22. Mai 2007 (CEST) Pro Ein Vorschlag hätte ich noch: Die Einleitung sollte vielleicht etwas länger sein. Vielleicht ein paar Sätze vom nächsten Abschnitt nach oben verschieben? --
- Hufi @ 08:21, 26. Mai 2007 (CEST) Pro Ein interessanter Artikel. Verständlich geschrieben - zusätzliche Erklärung durch Grafiken vorhanden. Die Aussagen sind ausreichend mit Einzelnachweisen belegt. Ein Vorschlag: Die Weblinks könnten noch den Standards angepasst werden; [http://www.irights.de www.irights.de Urheberrecht in der digitalen Welt] usw.
Spotify nutzt als Beispiel DRM für Musik und Podcasts
Im Artikel wird doch, meine ich, mehr oder weniger gesagt, dass DRM für die Musikindustrie gescheitert sei. Für klassische Medien, wie CDs oder sogar herunter-ladbare MP3-Dateien von Online-Händlern, mag dies noch so sein. Bei verschiedenen Streaming-Diensten, die weiterhin an Beliebtheit gewinnen, wird aber doch DRM eingesetzt. Dazu gehört auch die Musik von z.B. Spotify und co. --Sven792 (Diskussion) 15:00, 4. Jul. 2022 (CEST)