Diskussion:Digitalisiertes Bildungswesen
Bemühen um mehr Verständlichkeit und Problematisierung fragwürdiger Behauptungen
Bevor ich mit der Überarbeitung des Artikeltextes begonnen habe, sind mir die folgenden grundsätzlichen Misstände aufgefallen:
- Der Text ist arm an Links und Quellen, denen man entnehmen kann, woher die Erstautoren ihr Wissen bezogen haben.
- Bei vielen Begriffen ist es nicht möglich, Lesern zu helfen, indem man Begriffe weiterverlinkt, d. h. Blaulinks zu vorhandenen Artikeln erzeugt. Häufig entstehen auf diese Weise Rotlinks. Generell gilt hier: Die Rotfärbung enthält implizit den Appell, zu dem Lemma einen Artikel zu schreiben. Oft reicht auch ein neuer Abschnitt in einem bestehenden Artikel.
- Nicht alle Behauptungen sind leicht nachvollziehbar, einige sind sogar unplausibel. Nicht nachvollziehbar ist z. B. die Behauptung, dass es nicht miteinander kompatible Lernszenarien gebe. Das muss erläutert werden. Unplausibel ist das Attribut „disruptiv“. Microsoft mag ja davon träumen, dass Distanzunterricht daraus bestehe, dass Präsenzunterricht 1:1 in die Form von Videokonferenzen gebracht wird. Die Opfer einer derartigen Disruption sind allerdings keineswegs wehrlos.
Zu kären ist, was unter „Disruption“ zu verstehen ist.
Modell 1: Die Qualifikationen eines Schriftsetzers wurden weitestgehend dadurch entwertet, dass gedruckte Texte nicht mehr mit Bleilettern gesetzt werden. Diese unproduktive Methode wurde nahezu vollständig durch den Computersatz ersetzt.
Modell 2: Es gibt immer noch gedruckte Texte, Radiosendungen und Fernsehsendungen. Neue Formen der Kommunikation haben also alte nicht „disruptiv“ verdrängt, sondern ergänzt.
Die Frage ist nicht nur, ob analoge Formen des Lernens vollständig von digitalen ersetzt werden, sondern auch, ob so ein Vorgang überhaupt wünschenswert wäre. Das Aufatmen der meisten Schüler nach dem (vorläufigen) Ende des Distanzunterrichts während der Corona-Pandemie spricht hier Bände: Physisch anwesende Lehrer sind immer noch das beste, was einem Schüler passieren kann.
Der Artikeltext selbst spricht von „Graden der Virtualität“. Mit dem disruptiven Charakter der Digitalisierung ist es wohl also nicht allzu weit her. --CorradoX (Diskussion) 12:50, 2. Feb. 2022 (CET)
- Unfreiwillig komisch wirkt es in einem Artikel, der die Segnungen der Digitalisierung preist, dass man (außer durch Anklicken des frisch verlinkten Einzelnachweises 3) als Leser nicht in der Lage ist nachzuprüfen, ob die Erstautoren dieses Artikels die Aussagen der in den Einzelnachweisen 1, 2 und 4 bis 13 referierten Autoren (nur eines Werkes!) richtig wiedergegeben haben, ohne zuvor eine Bibliothek aufgesucht zu haben. --91.97.73.22 10:18, 3. Feb. 2022 (CET)
Verfahrensvorschlag: Umbenennung des Lemmas
Das Lemma dieses Artikels ist irreführend, da ein Leser eher Informationen der Art erwartet, wie sie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verbreitet (vorübergehender Einzelnachweis 3, [1]). Viel mehr als eine Vorstellung von Lernszenarien, in denen elektronische Medien und digitale Formen der Kommunikation eine zentrale Rolle spielen, hat der Text nicht zu bieten.
Das neue Lemma müsste Lernszenarien im digitalisierten Bildungswesen lauten. Durch die Umbenennung würde verdeutlicht, dass dieser Artikel (anders als der Artikel „Bildungslandschaft“) keiner geographischen Kategorie zuzuordnen ist. Die Lernszenarien können im Prinzip überall praktiziert werden.
Aus Gründen von WP:NPOV müssten allzu unkritisch technikbegeisterte Aussagen versachlicht werden. Dem überarbeiteten Artikel müssten Aussagen zur Zuständigkeit der Politik für alle die Digitalisierung betreffenden Fragen im Bildungswesen, zur Technikfolgenabschätzung sowie zum Datenschutz hinzugefügt werden.
Die Warnung des Europäischen Gerichtshofs muss in diesem Artikel ergänzt werden, es bestehe der begründete Verdacht, dass US-amerikanische Firmen nicht bereit seien, auf die Praxis vollständig zu verzichten, alle Daten, derer sie habhaft werden könnten, in die USA zu transferieren, also auch durch europäisches Datenschutzrecht streng geschützte persönliche Daten von Schülern. --CorradoX (Diskussion) 10:42, 3. Feb. 2022 (CET)
„Rettung“ von Inhalten aus dem gelöschten Abschnitt „Disruption“
Am 3. Februar habe ich den kompletten Abschnitt „Disruption“ der damaligen Fassung des noch „Digitale Bildungslandschaften“ betitelten Artikels gelöscht.
Diese Maßnahme halte ich immer noch für gerechtfertigt, weil ich nicht den Eindruck habe, dass die Erstautoren den Unterschied zwischen dem Schicksal des Straßenverkehrs mit Hilfe von Pferden und der Druckmedien, des Radios sowie des Fernsehens verstanden haben: Ergänztwerden ≠ Ersetztwerden → Die meisten Formen der Digitaliserung im Bildungswesen wirken nicht disruptiv! Indem der gelöschte Text das Gegenteil als unbestrittenermaßen wahr und daher nicht erklärungsbedürftig unterstellt, war es nicht möglich, ihn durch Überarbeiten zu „retten“.
Gleichwohl enthält er richtige Ansätze, vor allem den Hinweis auf das KMGNE. Die Einbettung der konkreten „digitalen Bildungslandschaft Malchin“ (die der Abschnitt nicht ausdrücklich erwähnt, obwohl einer der beiden Sitze des KMGNE im Amt Malchin am Kummerower See liegt) in das „Reallabor“ „Regionale Wissens- und Bildungslandschaft als Faktor für Resilienzfähigkeit von Institutionen und Bürger*innen in Umbruchprozessen“ (Näheres siehe unter Bildungslandschaft#Digitale Bildungslandschaften) bekommen die Erstautoren jedoch nicht in den Blick.
„Rettbar“ sind zumindest einige Aussagen des gelöschten Abschnitts, wenn man sich klarmacht, dass im Text nicht (in erster Linie) Kinder und Jugendliche gemeint sind, wenn von „Lernenden“ die Rede ist. Man sollte nämlich nicht die Not zur Tugend machen: Fehlender physischer Kontakt zu Lehrenden (und zu gleichaltrigen Mitlernenden) ist für Minderjährige keineswegs ideal, sondern ausgesprochen schädlich für ihre Entwicklung. Erwachsenen hingegen, die keine Probleme haben sollten, sich eigenverantwortlich Wissen und Kompetenzen anzueignen, dürfte eine „Volldigitalisierung“ des Lernprozesses keine großen Probleme bereiten, und zwar vor allem dann, wenn sie altersbedingt zu den Digital Natives gehören und mindestens einen Realschulabschluss vorweisen können. --CorradoX (Diskussion) 10:01, 7. Feb. 2022 (CET)
- Das eingefügte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 kann im Hinblick auf diesen Artikel nur bedeuten: Hände weg von der „disruptiven“ Idee: „Daten statt Menschen sollen sich bewegen!“ als Regelfall des Unterrichts, wenn es um Schüler und Kinder in Tagesstätten geht! --CorradoX (Diskussion) 19:12, 20. Feb. 2022 (CET)