Diskussion:District Attorney

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Unterschied zu U.S. Attorney?

Im letzten Satz des Artikels steht: "Im Strafsystem der Vereinigten Staaten gibt es außerdem den United States Attorney (Bundesanwalt), der für die Durchsetzung des Bundesrechts auf lokaler Ebene zuständig ist." Genau dies (Durchsetzung des Bundesrechts auf lokaler Ebene) wird aber auch im ersten Satz des Artikels über den District Attorney gesagt. Irgendetwas kann da nicht stimmen oder ist unklar formuliert. Da ich nichts davon verstehe, bitte ich die Wissenden um Nachbesserung. --ETA (Diskussion) 15:49, 20. Jun. 2019 (CEST)

Da hast du etwas falsch verstanden. Die aktuelle Formulierung ist richtig. Der D.A. macht BundesSTAATENRecht, also z. B. die Strafgesetze von Kalifornien. Der US Attorney BUNDESRecht, also jene des US Code. --Abzo (Diskussion) 14:09, 21. Jun. 2019 (CEST)

Anstellungsverhältnis der Assistant District Attorneys

Hallo. Ich habe eine Frage (keine Kritik). Ich hatte mal einen U.S. Amerikaner gefragt, ob der Staatsanwalt von der Bevölkerung gewählt wird (so wie der Richter). Er meinte, es wäre wie mit dem Sheriff. Der wird auch gewählt. Seine Deputies jedoch nicht. Ist das tatsächlich auf die U.S. Staatanwaltschaft übertragbar, also wird der Staatsanwalt gewählt, seine Assistant District Attorneys sind jedoch Angestellte und werden nicht gewählt?--93.208.204.151 14:49, 17. Aug. 2020 (CEST)

LOStA

Richtigerweise entspricht der DA doch eher dem deutschen LOStA, d. h. er ist der Behördenleiter. Kann das entsprechend eingepflegt werden? --62.91.78.52 16:35, 12. Apr. 2021 (CEST)