Diskussion:Eheschließung
Bitte einarbeiten: http://www.phil.uni-passau.de/histhw/TutMA/grundbegriffe4.html http://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/sozialeOrdnung/haus_familie/unterpunkte/zusammenhang.htm
Gefahr der Redundanz
- Wir haben bereits andere Artikel hierzu (Hochzeit, Trauung, Heirat); daher reicht ein Redirect, da ansonsten Redundanz vorhanden ist. Dies ist auch seit Beginn des Aufbaus der Artikel hier so gehandhabt worden. GLGerman 23:54, 9. Sep. 2007 (CEST)
- Werden wir gern machen; es sei darauf hingewiesen vorab, dass Heirat, Trauung und Hochzeit die Hauptlemma sind, da sie im Sprachgebrauch und Volksmund die geläufigeren Begriffe sind, und dieses Doppelwort "Eheschließung" demgegenüber durch Redirect zu lösen ist. GLGerman 05:52, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Pluralis Majestatis?
Mit Eheschließung ist nicht der Volksmund sondern die rechtliche Seite gemeint, dort ist das Wort sehr wohl gebräuchlich. Siehe etwa Eherecht, die Deutsche Botschaft in Rom, österreichische Anwaltsseite, die Verbraucherzentrale Bundesverband in einem Buch zum Recht der Ehe, § 12 EMRK, der Internet-Ratgeber Recht im Lemma Eheschließung. --MfG: --FTH DISK 13:29, 21. Sep. 2007 (CEST)
- Dafür gibt es auch noch den Artikel Zivilehe, lieber FlorianThomasHofmann. Wir brauchen nicht lauter Artikel, die das Thema unnötig zersplittern. GLGerman 12:24, 24. Sep. 2007 (CEST)
Bitte einarbeiten:
jüdischer Ehevertrag: Ketuba --MfG: --FTH DISK 20:50, 17. Sep. 2007 (CEST)
Vorschlag von der QS-Diskussion 6.September 2007
Die Eheschließung ist nach deutschem Familienrecht das Rechtsgeschäft, durch das eine Ehe begründet wird. Die Eheschließung ist ein formbedürftiger Vertrag: die Willenserklärungen müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Stellvertretung ist unzulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sind die Folgen von Wissens- oder Willensmängeln speziell geregelt, sodass die allgemeinen Vorschriften insbesondere über die Anfechtung verdrängt werden.
Die Kirchliche Trauung hat in der evangelischen Kirche nur rituelle Bedeutung, sie ist ein Segensgottesdienst anläßlich der Eheschließung; in der katholischen Kirche begründet sie die kirchenrechtliche Ehe.
Die Handlungen des Standesbeamten richten sich nach dem Personenstandsgesetz bzw. dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Sie beinhalten im Wesentlichen die Sicherstellung des formgerechten Zustandekommens und die Beurkundung der zivilrechtlich geschlossenen Ehe.
Ehe(schließung)
"Eheschließung“ ist der formale Akt vor dem Standesbeamten. Die Erklärungen, die persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegeben werden müssen. Beste Grüße -- Jägerlatein 10:28, 1. Nov. 2010 (CET)