Diskussion:Eichenregal

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Artikel „Eichenregal“ wurde im August 2017 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 23.08.2017; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Frage

In zeitgenössischen Büchern und vor 1900 finde ich absolut nichts zu diesem Thema. Wie nannte sich das Eichenregal im Original? Wann kam der Begriff "Eichenregal" auf? GEEZER … nil nisi bene 10:57, 3. Aug. 2017 (CEST)

Vielleicht beantwortet das Folgende deine Frage: „Das „Eichenregal“ regelte den Besitz und die Nutzung von Huteeichen, die für die Schweinemast überragende Bedeutung hatten. Es stellt eine einzigartige Bildung des deutschen Partikularrechts dar, das im vorliegenden Fall seine rechtliche Grundlage in einer Bestimmung in Tit. XXI der schon im Jahre 1572 erlassenen und im Jahre 1666 in verbesserter Fassung herausgegebenen Landes- und Prozessordnung von Anhalt-Dessau hat.“ So steht es in dem Artikel, der hier als erste Quelle angegeben ist (als pdf herunterladbar). --Mirkur (Diskussion) 23:32, 3. Aug. 2017 (CEST)
Das ist ein Artikel von 2011.
Ich fragte nach Artikeln vor 1900, die den Begriff "Eichenregal" enthalten. GEEZER … nil nisi bene 14:40, 12. Aug. 2017 (CEST)
Sehe ich das richtig: Scheint es nicht zu geben? GEEZER … nil nisi bene 08:01, 23. Aug. 2017 (CEST)