Diskussion:Elias Davidsson

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Artikelhistorie

Verurteilung wegen „möglicher“ Persönlichkeitsverletzungen?

Verzeihung, aber das ist Unsinn. Das Gericht hat den Kollegen nicht wegen „möglicher“ Persönlichkeitsverletzungen verurteilt, sondern weil es die Persönlichkeitsverletzungen als erwiesen ansah. Dass es dabei fehlging, steht im folgenden Satz. In diesem halte ich ein qualifizierendes Adjektiv für überflüssig. --Φ (Diskussion) 11:34, 2. Aug. 2022 (CEST)

Ich halte da eine Qualifizierung durchaus für sinnvoll. Ob "angeblich" gut ist, weiß ich nicht. Das Gericht sah Persönlichkeitsverletzungen als gegeben und als so schwerwiegend, dass sie eine Geldentschädigung rechtfertigten. Die Berufungsinstanz verwarf diese Annahmen und sein Urteil ist rechtskräftig.--Mautpreller (Diskussion) 11:39, 2. Aug. 2022 (CEST)
(nach BK) @Phi: Vllt klären Sie das besser direkt mit Benutzer:Mautpreller. Es war lediglich der Versuch einer Kompromißlösung. Da das Urteil Fakt ist, sind sowohl „angeblich“ als auch „möglich“ überflüssig. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 11:40, 2. Aug. 2022 (CEST)
Der neue Versuch geht ja gar nicht. Ein Gericht unterstellt nix. Ohne Worte hier, das Whitewashing. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 11:43, 2. Aug. 2022 (CEST)
Zustimmung, Qualifizierungen bitte raus. Dass das Urteil rechtlich keinen Bestand hat, wird ja unmittelbar danach ausgedrückt. Es muss nicht schon im ersten Satz stehen. --Φ (Diskussion) 11:47, 2. Aug. 2022 (CEST)
Vielleicht würde auch das Wort "vermeintlicher" passen, da die nächste Instanz diese Bewertung ja vollumfänglich aufgehoben hat.--Nillurcheier (Diskussion) 11:48, 2. Aug. 2022 (CEST)
(BK) Das seh ich anders, wie bereits oben angeführt. Eine Qualifizierung ist erforderlich, weil das Gericht es so sah.--Mautpreller (Diskussion) 11:49, 2. Aug. 2022 (CEST)
(BK) Ich habe das „unterstellt“, jetzt wenigstens mal in „annahm“ geändert. Solidaritätsadressen gehören nicht in enzyklopädische Texte. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 11:50, 2. Aug. 2022 (CEST)
Wie ists mit "als gegeben ansah"? Das hat das Gericht d--Φ (Diskussion) 12:00, 2. Aug. 2022 (CEST)efinitiv getan und es ist meines Erachtens nicht abwertend. "Nachgewiesen" stimmt nicht, es ist gar nicht die Aufgabe eines Zivilgerichts, Ermittlungen anzustellen, einen Nachweis zu führen oder auch nur nachzuvollziehen. Aber es stimmt, dass das Gericht auf der Basis der Klägerangaben eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung für gegeben ansah. Mehr nicht.--Mautpreller (Diskussion) 11:54, 2. Aug. 2022 (CEST)
OK. --Φ (Diskussion) 12:00, 2. Aug. 2022 (CEST)
Zu "unterstellt": Ich bestehe nicht auf der zugegebenermaßen missverständlichen Formulierung. Tatsächlich handelt es sich aber darum, dass die Klägerangaben als wahr unterstellt wurden, weil der Beklagte ihnen nicht entgegengetreten sei. Das führt hier aber wohl zu weit.--Mautpreller (Diskussion) 12:03, 2. Aug. 2022 (CEST)
Unterstellen drückt im Nebensinn die Unwahrheit dessen, was ausgesagt wird, aus. --Φ (Diskussion) 12:05, 2. Aug. 2022 (CEST)
Wahrunterstellung. Im juristischen Sprachgebrauch ist das eher nicht so. Ich gebe aber zu, im Artikel bringt es dennoch einen falschen Ton hinein. Im Übrigen hat das Gericht aus prozessualen Gründen die Klägerangaben als wahr unterstellt, aber auf dieser Basis eine rechtliche Würdigung vorgenommen, die sicher nicht als Unterstellung betrachtet werden kann.--Mautpreller (Diskussion) 12:12, 2. Aug. 2022 (CEST)
(BK Das Problem ist doch, daß es recht unterschiedliche Verhandlungen in den beiden Instanzen gab, wo vor allem die Beteiligung, insbesondere der Vortrag der beklagten Partei sehr unterschiedlich war, also nicht nur die rechtliche Beurteilung in den beiden Urteilen unterschiedlich war. Davon steht aber bisher nichts belegt im Artikel – ist aus enzyklopädischer Sicht wohl auch nicht wichtig genug –, so daß man in einem solchen Fall durch möglichst neutrale Formulierungen darüber hinweggehen muß. VG --Fit (Diskussion) 12:24, 2. Aug. 2022 (CEST)
Vor allem kann man das nicht klären, ich wüsste jedenfalls nicht, auf der Basis welcher Literatur. Mir ist bislang neben einem (gut informierten) Presseartikel und diversen Blogbeiträgen nur eine einzige rechtswissenschaftliche Veröffentlichung dazu bekannt, die zu diesem Punkt aber keine Stellung nimmt. Die jetzige Fasung sollte aber korrekt sein.--Mautpreller (Diskussion) 12:30, 2. Aug. 2022 (CEST)
Die Urteile selbst könnten rein formal aus meiner Sicht genutzt werden, aber erstens dürfte es dazu unterschiedliche Ansichten geben und zweitens spricht gegen einen längeren Abschnitt zu dem Rechtsstreit, daß die Urteile nicht stärker rezipiert worden sind. Und die von dir allgemein erwähnte "rechtswissenschaftliche Veröffentlichung" könnte du noch mit im Artikel nennen. Lesern könnte das von Nutzen sein. VG --Fit (Diskussion) 13:55, 2. Aug. 2022 (CEST)
Für die Biografie eher nicht, da es sich eher um eine allgemeinere Überlegung zur Sorgfaltspflicht von Wikipedia-Autoren handelt, die neben diesem Urteil noch andere Urteile einbezieht.--Mautpreller (Diskussion) 14:07, 2. Aug. 2022 (CEST)
(BK): Abschließend nur noch, weil ich mich von Nicht-Juristen nur ungern fachlich belehren lassen möchte. Grds. gilt im Zivilverfahren: Was nicht bestritten wird, ist als wahr zu unterstellen. Wer die Formulierung mit „unterstellen“ unbedingt drin haben möchte, müßte den Satz dann wohl „weil es schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen nach zivilprozessualen Grundsätzen als wahr unterstellte“ juristisch korrekt formulieren. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 12:13, 2. Aug. 2022 (CEST)
Danke, hab was gelernt. --Φ (Diskussion) 12:20, 2. Aug. 2022 (CEST)
(BK) Ich will es nicht unbedingt drinhaben. Erledigt? --Mautpreller (Diskussion) 12:21, 2. Aug. 2022 (CEST)
Meinetwg kann die jetzige Formulierung drinbleiben. Sie ist halt trotzdem juristisch unsauber. MfG, --Brodkey65|...„Am Ende muß Glück sein.“ 22:52, 2. Aug. 2022 (CEST)

Abschnitt Juristische Auseinandersetzung

Den letzte Satz in diesem Abschnitt Mit Davidssons Tod am 7. April 2022[4] endete dessen Rechtsfähigkeit und die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, womit die Abweisung der Klage Rechtskraft erlangte. haben offenbar Wikipedia-Autoren nach eigener Ansicht angehängt. Rezipiert ist das nicht und also Interpretation bzw. Spekulation. (Der Beleg 4 ist nur die Todesanzeige.) Tatsächlich endete die juristische Auseinandersetzung mit der Aufhebung der Verurteilung ohne Revision zuzulassen. Ich nehme den daran anschließenden Satz heraus. --Fiona (Diskussion) 19:19, 2. Aug. 2022 (CEST)

Ja, das halte ich auch für unnötig. Die Entscheidung ist rechtskräftig, das sollte man vielleicht noch sagen.--Mautpreller (Diskussion) 19:42, 2. Aug. 2022 (CEST)

Beleg für "EDV-Leiter am Stadtspital Reykjavik"?

Für den Satz "Schließlich wechselte er als EDV-Leiter zum Stadtspital Reykjavik" ist https://freiemusikschulebasel.ch/wp-content/uploads/2018/08/Interview-Elias-Davidsson2.pdf als Beleg angegeben, dort finde ich das aber nicht. Ich war über die Stelle gestolpert, weil ich mich fragte, was eigentlich mit dem "Stadtspital Reykjavik" gemeint ist. Es muss sich wohl um das von 1967 bis 1996 existierende en:Borgarspítalinn gehandelt haben, heute Teil des en:Landspítali (wir haben noch keine Artikel...). Gestumblindi 23:27, 17. Aug. 2022 (CEST)

Hier muss ich die Belege durcheinandergebracht haben. Stammt aus https://aldeilis.net/german/impressum/cv-e-davidsson/ . Vermutlich hatte ich noch eine weitere Quelle, das krieg ich aber auf die Schnelle nicht zusammen.--Mautpreller (Diskussion) 23:59, 17. Aug. 2022 (CEST)
Ich glaube, übrigens, dass Du recht hast, siehe etwa https://www.sky.is/index.php/sagautaislandi/itemlist/tag/Borgarsp%C3%ADtalinn. --Mautpreller (Diskussion) 00:06, 18. Aug. 2022 (CEST)
Auch hier.--Mautpreller (Diskussion) 00:08, 18. Aug. 2022 (CEST)
Vielleicht sollte man "Bürgerspital (Borgarspítalinn)" schreiben? --Mautpreller (Diskussion) 00:56, 18. Aug. 2022 (CEST)
Nein, Stadtspital ist schon die richtige Übersetzung. "Borgar" ist in diesem Fall der Genitiv von "borg", Stadt - Borgarspítalinn heisst also wörtlich "das Spital der Stadt". Danke für die Anpassung der Belege! Gestumblindi 01:22, 18. Aug. 2022 (CEST)
"Spital" ist meines Wissens nach ein Austriazismus. wäre es ok, ihn durch "Krankenhaus" zu ersetzen?--Nillurcheier (Diskussion) 15:05, 18. Aug. 2022 (CEST)
Auch in der Schweiz ist "Spital" die übliche und offizielle Bezeichnung für ein Krankenhaus. Es steht also 2:1 für "Spital" gegen den Germanismus "Krankenhaus" ;-) - aber im Ernst: Da das isländische spítalinn ein Kognat von Spital ist, scheint mir die Übersetzung auch darum naheliegend, wobei ich mich sicher nicht mit Händen und Füssen gegen "Krankenhaus" wehren würde. Gestumblindi 18:56, 18. Aug. 2022 (CEST)