Diskussion:Embutramid
Embutramid ist ein Opioid?
Dies ist eindeutig ein funktioneller Derivat (Amid) der 4-Hydroxybuttersäure (GHB) mit relativ hoher Lipophilie. Ist es wirklich ein Opioid? IMHO wird es eher ein atypisches Hypnotikum/Narkotikum.--84.163.108.65 11:25, 8. Mai 2007 (CEST)
- In den einschlägigen Pharmabüchern steht es in der Tat nicht als Opiod, obwohl ich diese Klassifizierung in einigen webseiten gelesen habe. Ich habe das mal entfernt, Danke für den Hinweis. --Uwe G. ¿⇔? 13:37, 8. Mai 2007 (CEST)
Hypnose?? Wohl eher NARKOSE
"[...]bewirkt eine lange und tiefe Hypnose[...]" - Narkose wohl eher, wie?! --89.58.170.196 20:11, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Es bewirkt letztlich den Tod. Es stimmt schon, dass Embutramid ein "Narkotikum"/Allgemeinanästhetikum ist, von der Wirkweise ist es aber eher ein Hypnosedativum (wie Thiopental oder Propofol), also liegt da deutlich Gewicht bei der Hypnosedierung, bis hin zu Koma (wie z.B. durch Barbiturate auch). Eine Narkose (Allgemeinanästhesie) beinhaltet stets eine hypnotische, eine analgetische, eine vegetativ-dämpfende und eine muskelrelaxierende Komponente (wenn auch nicht immer gleich stark ausgeprägt), Embutramid bewirkt aber nicht alle diese; es bewirkt in der verwedeten Dosierung eine ins Koma rasch übergehende Hypnosedierung, die zeitgleich durch die curaremimetische Wirkung des Mebezonium und die herzlähmende Wirkung des (hochdosierten, intravenös verabreichten) Tetracain zu Exitus führt.--93.192.178.69 22:07, 9. Okt. 2009 (CEST)
Dazu kommt, das der Link zur Hypnose dann zu einem komplett unmedizinschen Artikel leitet, der mit der medizinischen Hypnose leider kaum was zu tun hat?! (nicht signierter Beitrag von 80.171.129.143 (Diskussion) 11:51, 11. Feb. 2011 (CET))
- Es ist kein echtes Narkotikum, aber der Bewusstseinsverlust (Hypnose) ist Bestandteil jeder Narkose. Leider haben wir dazu wirklich keinen Artikel auf den man richtig verlinken kann, am ehesten scheint mir hier Schlafmittel (Hypnotikum) geeignet. Uwe G. ¿⇔? RM 16:13, 11. Feb. 2011 (CET)
Narkosemittel plus Narkotikum?
"Embutramid ist ein starkes Narkotikum. (...) verabreichen Tierärzte vor der Anwendung von Embutramid ein Narkosemittel in starker Dosierung."
Narkotikum (verlinkt auf Narkotikum -> weitergeleitet auf Anästhetikum) und Narkosemittel (nicht verlinkt, wäre aber auch weitergeleitet auf Anästhetikum) sind Synonmye. Die beiden Sätze in Kombination ergeben wenig Sinn bzw. sind für Laien nicht verständlich.
Kann das mal einer mit der ausreichenden Sachkenntnis (Tierärzte vor!) besser formulieren? --Snevern 12:43, 13. Mär. 2010 (CET)
- siehe ein Abschnitt höher. -- Uwe G. ¿⇔? RM 08:55, 14. Mär. 2010 (CET)
- Was die IP einen Absatz drüber geschrieben hat, ist völlig Oma-untauglich und wäre, stünde es im Artikel, noch unversrändlicher als der status quo. Es geht auch nicht darum, ob ich verstehe, wie Tierärzte T61 anwenden, sondern dass jemand mit Sachkenntnis das laienverständlich und widerspruchsfrei rüberbringt. Würde ich mir das zutrauen, würde ich meine Zeit hier nicht mit Diskussionen verschwenden. --Snevern 09:46, 14. Mär. 2010 (CET)
Bewußtseinsverlust
Genau das ist gerade bei diesem Narkotikum doch sehr umstritten, daher darf es als alleiniges Mittel zur Euthanasie nicht angewendet werden. Sagt mir auch meine Pharmakologievorlesung. Kann das mal jemand korrigieren? Ansonsten kann ich das gerne versuchen, wenn meine nächste Prüfung vorbei ist und ich nen Moment Zeit habe. -- 80.171.129.143 11:51, 11. Feb. 2011 (CET)
- Das Mittel hat schon eine hypnotische Wirkung, und allein kann man es nicht verwenden, weil es als Monopräparat weder existiert noch sinnvoll eingesetzt werden kann. Uwe G. ¿⇔? RM 16:16, 11. Feb. 2011 (CET)
Bei lebensmittelliefernden Tieren ist die Anwendung wegen der Rückstandsproblematik verboten.
Stimmt das ? Meines Wissens unterliegen die euthanansierten Tiere lediglich dem Tierkörperbeseitigungsgesetz. Wie übrigens jedes gestorbene Tier. Obarskyr 07:45, 19. Mär. 2010 (CET)
- Die Anwendung von verbotenen oder nicht geprüften Stoffen in lebensmittelliefernden Tieren ist nicht erlaubt (Artikel 16, Verordnung (EG) Nr. 470/2009). Embutramid ist in keiner Liste der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 aufgeführt, darf also nicht bei lebensmittelliefernden Tieren angewendet werden. Ich habe es mal etwas anders formuliert. -- Uwe G. ¿⇔? RM 08:34, 19. Mär. 2010 (CET)
- T 61 hat in Deutschland eine Zulassung zur Anwendung an Lebensmittelproduzierenden Tieren. Siehe Vetidata etc. Obarskyr 08:49, 19. Mär. 2010 (CET)
- Echt, ich verwende das Zeug nicht und behandle auch keine Lebensmittelproduzierenden Tiere. -- Uwe G. ¿⇔? RM 11:56, 19. Mär. 2010 (CET)
- Ich auch nur sehr selten ;( Ich denke du hast in gewisser Weise schon recht mit der Positivliste - allerdings gerät ein totes Tier nie in die Lebensmittelkette (Lebendbeschau) egal wie es gestorben ist. Ich fürchte irgendwo in den Paragrafen der EU Gesetzgebung steht dann die Ausnahme von der Regel. Obarskyr 12:37, 19. Mär. 2010 (CET)