Diskussion:Endphaseverbrechen/Archiv/2018

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Juristische Aufarbeitung

"Der Historiker Norbert Frei sieht als Folge der Amnestie eine „politische und gesellschaftliche Delegitimation von Strafverfolgungsbemühungen“, die sich in einem „dramatischen Rückgang der neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren“ gegen NS-Täter auswirkte." Aha. Also ein Historiker hat eine Meinung zu einer juristischen Angelegenheit. Spielt das eine Rolle? Sinnvoller als die Meinung eines Historikers zu einem juristischen Vorgang wäre eine juristisch fundierte Herleitung zu dem in Rede stehenden Gesetz. Es gibt ja da so lästige juristische Grundsätze wie "justitia vindicativa" und "justitia distributiva", die in jeder rechtsstaatlichen Justiz unbedingte Beachtung finden müssen, sogar zu deren Grundlagen zählen. Lästig deshalb, weil sie einem vermutlich von Rachegedanken geprägten Gerechtigkeitsempfinden kaum Befriedigung verschaffen. Insofern frage ich mich schon, welche Gedanken Herrn Frei zu seiner Äußerung verleitet haben, und wieso diese seine Meinung in diesem Kontext irgendwie von Belang sein sollte.2003:C2:6F20:CA00:185F:ECAA:FBBC:F423 13:36, 24. Nov. 2018 (CET)

Kuckst du hier: Radbruchsche Formel. Einen schönen Tag noch. --2003:EF:13DB:3B73:702D:3092:FD9A:EF57 20:28, 20. Jan. 2020 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Doc.Heintz (Disk | MentorenProgrammLogo-7.svg) 09:49, 22. Apr. 2022 (CEST)