Diskussion:Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

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Erster Beitrag: Formulierung des Begriffs

Müsste es nicht Entzug der Fahrerlaubnis heißen? --84.130.54.130 11:43, 12. Jun 2005 (CEST)

Sprachlich dürfte wohl beides in Ordnung sein. Der gesetzliche Terminus ist allerdings "Entziehung". -- BV 14:23, 12. Jun 2005 (CEST)

Womit wieder einmal bewiesen ist, dass es dem Gesetzgeber an Sprachgefühl mangelt. --Forevermore 22:35, 12. Jun 2005 (CEST)
Ich finde man sollte daher umgangssprachlich ergänzend formulieren:

Die Entziehung (Der Entzug) und Neuerteilung der Fahrerlaubnis bezeichnet den behördlichen Vorgang, ... --Helium4 (Diskussion) 08:03, 8. Mai 2017 (CEST)

Zitiert oder Prosa

"Alkoholisiertes Lenken". Da "Lenken" keinen Blutkreislauf, geschweige denn einen Mund zur Aufnahme hat ... Gruss --Grey Geezer 15:22, 15. Okt. 2008 (CEST)

Ersatzweise Führerschein aus anderen Ländern

Personen, denen im Inland (Österreich) der Führerschein entzogen worden war wurde bis etwa 2005 kommerziell angeboten, einen Führerschein in neuen EU-Ländern, wie etwa Tschechien, zu erlangen, der (umstritten) auch in Österreich gilt. Etwa auch mit vorübergehender formaler Wohnsitzanmeldung, Schulung, Dolmetsch, Prüfung. Mit rechtlichen Änderungen in Österreich und den beroffenen anderen Ländern wurde diese - oft unsichere - Ausweichmöglichkeit zumindest erschwert. -- 94.245.207.166 10:01, 13. Sep. 2009 (CEST) johannes muhr, graz (A)

Entzug der Fahrerlaubnis nur bei Verkehrsdelikten möglich?

Kann die Fahrerlaubnis nur bei Verkehrsdelikten oder auch bei Delikten, die mit dem Strassenverkehr nicht in Verbindung stehen, entzogen werden? Wenn ja, bei welchen? (nicht signierter Beitrag von 91.46.213.107 (Diskussion | Beiträge) 15:19, 5. Mär. 2010 (CET))

Siehe aktuelle Gesetzesänderung.--Frank Helbig (Diskussion) 15:25, 7. Jul. 2017 (CEST)

Punkte ins Flensburg

"Weitere Gründe für eine Entziehung der Fahrerlaubnis sind zum Beispiel die Überschreitung der 18-Punkte-Marke im Verkehrszentralregister (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG) oder die Nichtbeachtung einer Anordnung nach Nr. 2 (vgl. Abs. 7 Satz 1)."

Ist die Marke nicht vom Ramsauer auf 8 Punkte herabgesetzt worden? (nicht signierter Beitrag von 37.201.37.252 (Diskussion) 00:13, 3. Feb. 2014 (CET))

Beleg

Benutzer:Losdedos: Bitte erkläre mir, was genau an meinem Edit „verfehlt“ sein soll, so dass du ihn rückgängig machen musstest? Ich habe nicht „pauschal die FeV“ als Beleg angegeben, sondern die Anlage 4 der FeV, in der all die in der Tabelle genannten möglichen Mängel explizit aufgelistet sind. Was bitte schwebt dir als genauere Quellenangabe vor? --JLKiel(D) 23:03, 26. Jun. 2015 (CEST)

Du hast die Anlage 4 der FeV - um hier jetzt genau zu sein, denn die Zeile für den Edit-kommentar lässt nur eine begrenzte Zeichenanzahl zu -pauschal für den Abschnitt "Beispiele für Umstände, die zu einer Ungeeignetheit führen können" als Beleg angeführt. Das ist nicht richtig. Die Anlage gibt die Inhalte der Tabelle in dieser Form nicht her. Wenn wir in dieser Art und Weise juristische Artikel belegen würden, dann könnten wir im Artikel Betrug auch schlicht § 263 StGB oder im Artikel Arbeitslosengeld das SGB III als Beleg anführen. Dass dies keinen Sinn ergibt, brauche ich - denke ich - nicht näher auszuführen.--Losdedos (Diskussion) 23:09, 26. Jun. 2015 (CEST)
Danke für die Nicht-Antwort. --JLKiel(D) 23:12, 26. Jun. 2015 (CEST)
Nun, ich habe keine Ahnung, warum du in dieser unverschämten Art und Weise reagierst. Ich habe dir freundlicherweise eine fundierte Antwort gegeben. Wenn du sie nicht verstehst, solltestr du nicht in rechtswissenschaftlichen Artikeln editieren. Der Beleg-Baustein wurde übrigens hier von Benutzer:Edoe eingefügt.--Losdedos (Diskussion) 23:14, 26. Jun. 2015 (CEST)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 10:57, 20. Dez. 2015 (CET)

Querbezug Entzug Schiffsführerpatent

In (und um?) Wien werden jährlich 5 bis 6 Schiffsführerpatente entzogen.

Jährlich 2.000 Einsätze für Wasserpolizei orf.at, 7.5.2017. --Helium4 (Diskussion) 08:35, 8. Mai 2017 (CEST)