Diskussion:Erster Schlesischer Krieg
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.Edikt von Nantes
"Als Friedrich Wilhelm jedoch infolge der Aufhebung des Edikts von Nantes 1685 durch Ludwig XIV. auf den habsburgischen Kaiser als Bündnispartner angewiesen war" Wieso soll die Aufhebung des Edikts von Nantes eine solche Bedeutung haben? Die Vertreibung der Hugenotten hat Preußen doch genutzt? 78.52.245.151 15:10, 21. Nov. 2015 (CET)
Vorgeschichte / Erbansprüche Brandenburgs
Ich wollt nur darauf Aufmerksam machen das Friedrich nicht nur Erbansprüche auf Schlesien erhob. Sondern in seinem Manifest das er in Schlesien verbreiten lies noch anderen Erklärungen nannte. Für Friedrich waren zudem die Erbansprüche Zweitrangig. Zu einem Begründet er seinen Einmarsch damit das er Schlesien vor den Widersachern Österreich beschützen will. Des weiteren verweist er auch darauf, dass er Schlesien beansprucht als Zinsen dafür das Österreich die Erbansprüche seinen Vater Friedrich Wilhelm I. auf Julich und Bergen verhindert hat. Achja zudem möchte er auch die Protestanten in Schlesien schützen. Ich kann nur empfehlen das Manifest zu lesen. Dieses findet man in den preußischen Staatsschriften, die auch online verfügbar sind. (nicht signierter Beitrag von 137.248.1.31 (Diskussion) 13:22, 14. Okt. 2014 (CEST)) Aus dem Artikel: "Obwohl die Piasten 1675 tatsächlich ausstarben, wurde von keiner Seite versucht, den Schwiebuser Vertrag umzusetzen. Als letztes verzichtete der „Große Kurfürst“ Friedrich Wilhelm gegen eine Geldzahlung auf seine Ansprüche."
War das nicht etwas weniger eindeutig? Ich habe mal etwas recherchiert und folgende Quellen gefunden:
http://www.archive.org/details/geschichteschles02grun (S. 362 ff., insb. 367-369)
http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Friedrich_Wilhelm_(Kurfürst_von_Brandenburg)
http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=114423
Ich kann die Zuverlässigkeit dieser Quellen nicht beurteilen und habe gerade leider keine Zeit, mich da genauer einzulesen, aber vielleicht kann ja jemand mit den Links oben etwas weiterarbeiten und den Artikel verbessern. 89.56.60.41 15:16, 2. Dez. 2008 (CET)
Weitere Quelle zu den Ursprüngen der Ansprüche und zu deren Rechtmäßigkeit:
89.56.60.41 15:40, 2. Dez. 2008 (CET)
- Habe es jetzt doch selbst geschrieben und korrigiert, ich hoffe es ist OK so und nicht zu lang. Andererseits ist es IMHO schon interessant, wie weit dieser Anspruch tatsächlich bestand oder nicht. 89.56.60.41 17:35, 2. Dez. 2008 (CET)
Hierarchie
Preußen gehörte doch auch unter Friedrich dem II. zum Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Und den Kaiser des HRRdN stellten die österreichischen Habsburger. Bedeuteten die Angriffe Friedrich des II. gegen die östreichischen Habsburger somit nicht jeweils eine Auflehung, einen Aufstand, einen Landesverrat und Hochverrat? Der Kaiser bzw. die Kaiserin (Maria Theresia)repräsentierte doch das Reich, und stand in der Hierarchie viel höher als Friedrich der II. (vielleicht abgesehen von dem kurzen Kaiserstul-Intermezzo mit Karl VII.). War Friedrich der Große also nicht eigentlich illoyal, und ein Aufständischer, ein Verräter, ein Revolutionär oder gar Terrorist? Darf denn ein Landesfürst seinen ihm übergeordneten Kaiser oder die Kaiserin des Reiches militärisch angreifen? (nicht signierter Beitrag von 91.52.147.37 (Diskussion) 02:19, 25. Dez. 2010 (CET))
- Preußen gehörte nicht zum HRR, sondern eigentlich zu Polen. Nur die Mark Brandenburg gehörte zum HRR, die Königswürde bezog sich auf diese jedoch gerade nicht. Mit dem Kaiser war ein Kuhhandel geschlossen worden, er verlieh die Königswürde gegen eine enorme Summe Geldes und der Zusage, dass der Kurfürst von Brandenburg bei den Wahlen nun immer für Habsburg stimmen würde. Zudem durchfte er sich lediglich König IN Preußen nennen, "von Preußen" hätte Habsburg mangels Zuständigkeit nicht verleihen können. Zudem war das Haus Hohenzollern auch noch protestantisch. Ein "Vasallentum" in diesem Sinne bestand also keineswegs, selbst für das HRR, wo die Bindung zum Herrscher ohnehin nie besonders eng war. MV --193.238.8.86 13:06, 26. Aug. 2013 (CEST)
- Das Königreich Preußen, gehörte weder „eigentlich zu Polen“ noch zum Reich. Der preußische König war ein europäischer Souverän, der zugleich als Kurfürst von Brandenburg jedoch bestimmte Verpflichtungen im Reich hatte.
Den Königstitel hat der Kaiser nicht „verliehen“, sondern er hat ihn per Vertrag „in- und außerhalb des Reichs anerkannt“. Deshalb hieß der Gesamtstaat des preußischen Königs auch nicht „Königreich Preußen“ sondern „die Königlich-preußischen Staaten“.
Hinsichtlich Schlesiens galt der Ewige Landfrieden von 1495 jedoch nicht, denn es war im kaiserlichen Interesse als ein „Zubehör“ Böhmens, wie dieses selbst, von der Einteilung des Reichs in Reichskreise ausgenommen. Schlesien hatte keine eigene Vertretung im Reichstag und unterstand nicht dem Reichskammergericht. Der Kaiser wollte sich in seinen Erblanden von dort nichts sagen lassen.--Gloser (Diskussion) 12:37, 29. Dez. 2014 (CET)
- Das Königreich Preußen, gehörte weder „eigentlich zu Polen“ noch zum Reich. Der preußische König war ein europäischer Souverän, der zugleich als Kurfürst von Brandenburg jedoch bestimmte Verpflichtungen im Reich hatte.
Kriegsgrund?
Ging es nur um "Erbfolgen" oder ging es nicht auch in der Zeit der industriellen Revolution und Bevölkerungszunahme um die reichhaltigen Bodenschätze und landwirtschaftlichen Nutzflächen Schlesiens?--Wikiseidank (Diskussion) 09:55, 25. Mär. 2018 (CEST)