Diskussion:Erzbistum Freiburg
Halte den Abschnitt über Kirchenschließungen für unpassend; hier müsste eher über das Konzept der Seelsorgeeinheiten berichtet werden. --Lulu@paeda-bad-sachsa.de 11:44, 14. Nov 2005 (CET)
angeblich "Land Hohenzollern" Teil des Erbistums
Ein Land Hohenzollern gab es nur im Volksmund. Richtig wäre: ehem. preuß. Regierungsbezirk Sigmaringen. Überdies fehlen mir die (geringen) Neuordnungen mit dem benachbarten Bistum Rottenburg nach 1945.
- Es gab zum Zeitpunkt der Bistumgsgründung sogar zwei Länder "Hohenzollern", nämlich Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen. Habe dies im Artikel entsprechend berichtigt. Erst im Jahre 1850 wurden diese Länder Preußen eingegliedert und stellten danach den preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen dar, der wie oben richtig bezeichnet umgangsprachlich als "Hohenzollernsche Lande" bezeichnet wurde.Erfurter63 15:05, 17. Jan. 2009 (CET)
- Dann sollte man ab Bistumgsgründung auch nicht von Ländern Hohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen sprechen, sondern von den damaligen Fürstentümern. So viel Genauigkeit darf sein, genauso wie der Begriff "Regierungsbezirk Hohenzollern" völlig getilgt gehört. Ich schließe mich der Nachfrage nach den Gebietsänderungen (wie ist das mit Achberg?) an und erweitere die Frage auf evt. Korrekturen auf den ehem. badisch-württembergischen Grenzverlauf. Ich lebe nicht vor Ort und kann die Informationen nicht bieten, sondern suche sie.
- Ich erweitere: Auf den Seiten "Reichsdeputationshauptschluß" und "Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress" ist die Abgrenzung genau umschrieben: Das Gebiet des Großherzogtums Baden und der Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern Sigmaringen (1849/50, Angliederung an den Staat Preußen). Nach einigen inneren Umgliederungen wurden diese zu den Landkreisen Hechingen und Sigmaringen, die 1945 rd. 78.000 Einwohner umfassten. Zuletzt die genannten zwei Landkreise bildeten das Gebiet des preußischen Regierungsbezirks Sigmaringen (vgl. dort, aufgelöst 1945/1947; Details siehe auch die Wikipedia-Seite zum neuen "Zollernalbkreis" ab 1.1.1973). Die alten Umfassungsgrenzen sind seit der Auflösung insbesondere der alten "hohenzollerischen" Landkreise nicht mehr unmittelbar sichtbar.
Der folgende Text auf der Artikelseite muß drignend korrigiert werden: "Das Erzbistum Freiburg (græco-theodisco-lateinisch: Archidioecesis Friburgensis) ist eine Erzdiözese in Baden-Württemberg und umfasst die früheren Länder Baden, Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen." Von den dreien gab es allenfalls das Land Baden, von 1919 bis 1945/46.
--94.220.51.65 21:19, 29. Aug. 2013 (CEST) --178.6.115.146 12:11, 6. Sep. 2013 (CEST)
bedeutendstes Bistum ?
"Das Erzbistum Freiburg ... und zählt aufgrund des Vorsitzes in der deutschen Bischofskonferenz durch Robert Zollitsch als bedeutendstes der Bundesrepublik." Ein Wahlamt des Bischofs macht die Bedeutung des Bistums aus? Das ist Meinung und kein Faktum. (nicht signierter Beitrag von 82.207.255.167 (Diskussion) 5. Jan. 2009, 21:41:54)
- In der Tat hat der Vorsitz in der DBK nicht sehr viel mit dem Ansehen des Bistums zu tun, denn das sind ja immernoch 2 verschiedene paar Schuhe...--Theophilius 23:16, 5. Jan. 2009 (CET)
Wie obige IP und Theophilius. Das ist reine TF. Habe das mit dem "bedeutensten Bistum" entfernt. Erfurter63 22:54, 6. Jan. 2009 (CET)
Werner Tzscheetzsch
Zu erwägen ist, ob dieser Fall im Artikel zu erwähnen und zu theamtisieren ist85.8.124.103 06:11, 10. Mär. 2009 (CET)
Geschichte
Da der Abschnitt Geschichte des Bistums sehr kurz ist werde ich im Rahmen meiner Möglichkeiten die Geschichte der Erzbischöfe einen Überblick einfügen. Wer noch mehr beisteuern kann, ist mir herzlich willkommen. Etwaige Kritik oder Beiträge kann man gerne hier äußern.Theophilius (Liebeserklärung) 23:30, 5. Apr. 2009 (CEST)
Papstbesuch in Deutschland 2011
Ich frage mich, wie man den Papstbesuch in Deutschland 2011 am besten im Artikel erwähnen kann. 92.231.191.130 21:58, 12. Aug. 2011 (CEST)
- Kein Problem, machs doch wenn er da war. Wiki soll doch keine Vorankündigungs-Postille sein.--Wilske 22:02, 12. Aug. 2011 (CEST)
Erzbischof, Bischof, Weihbischof, Ordinarius
Episcopus ‘Bischof’ ist ein Weihegrad, nicht ein Amt.
Die Weihegrade sind:
ostiarius ‘Türhüter’, lector ‘Vorleser’, exorcista ‘Teufelsbeschwörer’ und acolytha ‘Gefolgsmann’ (die ordines minores ‘niederen Weihen’), sowie
subdiaconus ‘Unterdiener’, diaconus ‘Diener’, sacerdos,‘Priester’=presbyter ‘Hochwürdiger’ und episcopus ‘Aufseher’ (die ordines majores ‘höheren Weihen’).
Monsignore (ital. ‘mein Herr’), Cardinalis ‘Angelmännischer [Diakon bzw. Priester bzw. Bischof]’ und papa ‘Vater’ sind keine Weihegrade, sondern respective ein verliehener Höflichkeitstitel, eine weltliche Würde (‘Fürst’) und der dem Bischof von Rom und nur diesem zustehende Amtstitel.
Archiepiscopi ‘Erzbischöfe’, episcopi ‘Bischöfe’ und episcopi auxiliarii vel coadjutores ‘*Weihbischöfe’, das sind alle Bischöfe; keiner ist es mehr, als ein anderer. Da das so ist, ist der Ausdruck *Weihbischof supererogatorisch und sollte für episcopus auxiliarius oder e. coadjutor, die beide ‘Hilfsbischof’ heißen, nicht benutzt werden, sondern stattdessen eben das Wort Hilfsbischof, als treue Verdeutschung des betreffenden amtlichen Titels.
Für das Amt des Ordinarius (also des ipso facto mit Amtsgewalt versehenen Vorstehers einer Diözese) nimmt man außer in selten, besonderen und zeitlich bedingten Umständen immer einen Bischof.
Andersherum gibt es, besonders in Rom, viele Bischöfe und Erzbischöfe, die keine Ordinarien sind. Kurz vor der Abdankung des ex-Papstes hat dieser z. B. seinen langjährigen Sekretär, Mgre Ganswein, direkt zum Erzbischof genannt (und ihn dann vermutlich selber zum Bischof geweiht). Auch gibt es Beispiele von Erzbischöfen, die keiner Erz- sondern einer normalen Diözese vorstehen, wie z. B. die verewigten Erzbischöfe Lefebvre (Bischof von Tulle) und Dyba (Bischof von Fulda).
‹Weihbischof› ist ein Wort, das sich selbst zum Unwort macht. --Pamino (Diskussion) 23:52, 13. Jun. 2013 (CEST)
- Ich vermute mal, du beziehst dich auf den Text "In Demeters Amtszeit ... verstarb nach fünfjähriger Amtszeit... In seine Amtszeit" Abschnitt Erzbistum Freiburg#Geschichte? Wie könne man den Zeitraum, in dem jmd. Erzbischof war, denn dann nennen? --Flominator 10:45, 13. Jul. 2013 (CEST)
Ja, da der Erzbischof von Freiburg nach CIC der Ordinarius der Kirche von Freiburg ist, verstehe ich das mal so: Ein Bischof (Weihegrad und Weihegewalt) hat das Amt des Ordinarius einer Kirche inne (Amt und Amtsgewalt). Dieses Amt verliert der Bischof mit der Sedesvakanz (zB Ruhestand), die Weihe gilt natürlich bis zum Tod. Deswegen finde ich es nicht so abwegig, wenn ich von einem Amt des Bischof von soundso spreche. --PogoEngel (Diskussion) 19:30, 15. Jul. 2013 (CEST)
- Richtig. Paminos Ausführungen sind rein akademischer Natur. Wir schreiben hier aber keine päpstliche Urkunde, sondern eine Enzyklopädie. In der gesamten Literatur und auch im Sprachgebrauch der Kirche selbst sind "Bischof von", "Erzbischof von" und "Weihbischof in" völlig normale und verständliche Begriffe, die man nur mit vielen Verrenkungen irgendwie mißverstehen kann. Da dies hier ein Artikel über ein Erzbistum ist und nicht über Feinheiten des Kirchenrechts oder irgendwelche Kurienbischöfe, wäre alles, was vom von mir gerade genannten normalen Sprachgebrauch abweicht, geradezu missverständlich. "Weihbischof" ein Unwort? Ein flüchtigster Blick auf Google oder Google Books zu diesem Wort zeigt, wie weltfremd und hier unpassend diese Einlassungen sind. --AndreasPraefcke (Diskussion) 19:55, 15. Jul. 2013 (CEST) PS: Für "Amtszeit" gilt das gleiche. Natürlich ist das ganz normaler Sprachgebrauch, der auch völlig in Ordnung geht.
das Münster
"(Boll nahm) das Freiburger Münster in Besitz"
Das Freiburger Münster hat doch gerade die besondere Eigenschaft, daß der Erzbischof nicht Herr in seiner Kathedrale ist, weil sie den Bürgern, in Form des Münsterfabrikfonds, gehört. (wer immer das auch genau ist ;-) ) --Maxus96 (Diskussion) 00:34, 4. Aug. 2015 (CEST)
Rentenbeiträge nicht abgeführt
für geringfügig Beschäftigte seit 1999 und/oder 2003 von über 23 Verrechnungsstellen. Stattdessen "Rückstellungen von 160 Millionen Euro gebildet": http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/erzbistum-freiburg-finanzielle-unregelmaessigkeiten-15262755.html Überblickt jemand, wie viele Beschäftigte - und davon geringfügige - dieses Erzbistum hat? --Scrutinize13 (Diskussion) 09:45, 26. Okt. 2017 (CEST)
- Ich denke, das ist eher eine Frage für die Auskunft. --Digamma (Diskussion) 20:34, 26. Okt. 2017 (CEST)
- 26.000 Mitarbeiter http://erzbistum-freiburg.de/html/haushalt_und_finanzen.html
- Dieser Haushaltsplan 2016+17 sieht für diese Zeit eine Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen von 4 Mio vor (im Detail jeweils -7 Mio.). Wie sie damit die besagte Rückstellung bilden wollen, ist mir schleierhaft. Aber sie haben ja noch Vermögen von 670+70 Mio.:https://www.domradio.de/themen/bist%C3%BCmer/2015-12-12/erzbistum-freiburg-legt-vermoegen-offen oder gar über eine Milliarde: http://religion.orf.at/stories/2747084/
- Diözesanökonom Michael Himmelsbach (* 1956 in Offenburg-Griesheim) studierte in Freiburg Jura, begann 1984 seinen Dienst beim Ordinariat Freiburg, leitet seit 2002 die Finanz- und Rechtsabteilung im Erzbistum und wurde um 2015 zum Diözesanökonom berufen.http://www.badische-zeitung.de/freiburg/dioezesanokonom-michael-himmelsbach-kuemmert-sich-um-die-finanzen-des-erzbistums--102220279.html https://www.bo.de/nachrichten/nachrichten-regional/erzbischof-beruft-dioezesanoekonom Ob diese Finanzabteilung das Tun der 23+3 Verrechnungsstellen nicht überblickt? --Scrutinize13 (Diskussion) 16:00, 28. Okt. 2017 (CEST)
- Rückstellungen (nicht zu verwechseln mit Rücklagen) sind reine eine Sache der Buchhaltung. Es wird vorgemerkt, dass in der Zukunft diese Summe gebraucht wird. --Digamma (Diskussion) 18:26, 28. Okt. 2017 (CEST)
Profanisierung nicht zu beobachten?
Kann es sein, dass diese Aussage im Artikel hoffnungslos überholt ist? --Stefan Weil (Diskussion) 23:33, 11. Mär. 2022 (CET)