Diskussion:Ewigkeitsklausel/Archiv/2007

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Selbstreflexivität der E.

"Dass Artikel 79 Abs. 3 ebenfalls den Schutz der Unabänderlichkeit genießt, wird allgemein angenommen, obwohl es nicht direkt aus dem Wortlaut zu entnehmen ist."

Dieser Satz spricht m.E. große Dinge gelassen aus. Interessant wären Belege für die angeführte "allgemeine Annahme". Ich halte das Konstrukt, dass ein Artikel Aussagen über sich selbst trifft, intuitiv für unzulässig. s. dazu auch Lügner-Paradox

Du sprichst ebenfalls große Dinge gelassen aus: Denn wäre die Ewigkeitsgarantie selbst änderbar, dann wäre sie faktisch inhaltsleer: Der Gesetzgeber könnte dann schlicht die Ewigkeitsgarantie ändern und im selben Atemzug die durch sie geschützten Bestimmungen angreifen. Das aber dürfte dem Gesetzeszweck des Artikels grob zuwiderlaufen. Wenn wir also unterstellen, dass Gesetze im Allgemeinen nicht bloße Worthülsen sind, sondern einen nichtleeren Regelungsgegenstand haben, dann ist es nicht verwunderlich, dass die ganz herrschende Meinung der juristischen Fachliteratur dem 79 III dieselbe Unabänderbarkeit zubilligt wie den von ihm geschützen Artikeln. --Elwood j blues 14:52, 7. Jul. 2007 (CEST)
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Unfug Vandalismus

Entschuldige mal: Was ist den an der Auswirkung des Schutzbereiches der Ewigkeitsklausel auf die übrigen Grundrechte

  • unfug
  • vandalismus

Und wesswegen wird meine Anmerkung und Nachfrage dazu auf der Diskussionsseite gelöscht ?


--89.53.54.18 10:34, 18. Mai 2007 (CEST)

für Nachfragen und Diskussionen ist diese Diskussionsseite gedacht, und eben nicht die Artikelseite --Krawi Disk Bew. 10:35, 18. Mai 2007 (CEST)


UPS - war das auf der Artikelseite ? sry !

+ und zum Inhalt ?

  • warum musste der gelöscht werden (also der Schutzbereich der ewigkeitsklausel auf die anderen Grundrechte )

--89.53.54.18 10:44, 18. Mai 2007 (CEST)



ICh werde wenn keine Erklärung folgt, warum des Schutzbereich der Ewigkeitsklausel auf die Grundrechte Art 2- 19 gelöscht wurde, das wieder einstelleen und gehe dann davon aus, das Vandalen das gelöscht haben !

--89.53.54.18 12:05, 18. Mai 2007 (CEST)

Es ist gerade mal drei Stunden her, seit du das hier geschrieben hast, also halt dich mal bitte zurück! --Skyman gozilla Bewerte mich! 13:15, 18. Mai 2007 (CEST)


Ich habe den Schutzbereich/-Wirkung der Ewigkeitsklausel auf die Grundrechte eingestellt. Wenn jemand das stört kann er mich gerne anmailen und staatsrechtliche ausdiskutieren, wo der Gedankenfehler liegt, dass es hier nicht hingehöre.

alexander-gehrmann (at) web.de

--89.53.29.177 19:42, 19. Mai 2007 (CEST)

Ich werde das wieder rausnehmen, solange das in der Form bleibt. Für dich, der du vermutlich ein Experte bist, mag klar sein, um was es geht, aber in dieser Form versteht das niemand anders. --Skyman gozilla Bewerte mich! 18:17, 22. Mai 2007 (CEST)


Was vestehst du denn nicht ?

das ALLE Grundrechte dem Schutz der Ewigkeitsklausel unterliegen ?! d.h. kein Grundrecht kann abgeschafft oder im Kern verändert werden, weil das ein Verstoß gegen 79 III gg wäre.

Sonst könnte man ja sagen: schaffen wir das Brief un Postgeheimnis ab ! ist ja nicht durch 79 III geschützt. Also 2/3 Mehrheit und weg mit dem art 10 gg. Und genau das geht eben nicht.

Quellen sind immer gefragt: Alfred katz - staatsrecht 15 Auflage, Dieter Hesselberger Kommentar zum Grundgesetz.

Und das wirk sich auch auf den Artikel hier aus: denn da steht, dass 19 nicht unter den Schutzbereich der Ewigkeitsklausel fällt. Einfach ausgedrückt ist das falsch !

Staatsrechtlich ausgedrückt:

Der Schutz der Ewigkeitsklausel erstreckt sich auch über den Art 1 in alle weiteren Grundrechte. So können zwar die Grundrechte geändert werden, jedoch nur im Randbereich. Der Art. 1 schützt den Kernbereich der einzelnen Grundrechte vor Änderungen und Abschaffung, da die Menschenwürde als Basis aller Grundrechte gilt.

  • Art. 79 III i.V.m. Art. 1 i.V.m. Art. 2-19 GG


--89.53.21.9 17:45, 23. Mai 2007 (CEST)

Hi, kann ich dich bitten, aufzuhören damit die Diskussionsseite des Artikels zu tapezieren? Das stört reichlich. --CJB 18:22, 23. Mai 2007 (CEST)


Dann lass es im Artikel ! Denn der schutzbereioch gehört dazu !

Dann kann man das hier auch lassen ! Stand ja schon da, verstand nur jemand nicht - stattdessen steht dort jetzt, das Andere Grundrechte nicht im Schutzbereich des 79 III liegen und das ist - erstes Semster Staatsrecht - falsch !

Also soll der Artikel zumindest dem Stand des ersten Semester Staatsrechts entsprechen oder dem Pisaniveau der Hauptschulverweigerer ?

--89.53.21.9 18:37, 23. Mai 2007 (CEST)

Wir haben nun genug von dir gehört. Es reicht... --CJB 22:28, 23. Mai 2007 (CEST)

Natürlich : es reicht aber Fehlerhafte Artikel und unvollständigkeitkeit bleiben bestehen ?

fehler im artikel

in der aktuellen Fassung wird die Möglichkeit einer neuen Verfassung leglich auf Art 146 gg gestützt, dass ist der falsche Ansatz. Diese Möglichkeit steht wo anders. Man sollte ab und an auch die Präambel lessen.

Aber meine Kommentare sind hier wohl nicht gern gesehen.

  • weil ich kritisiere
  • oder weil ich Problematisiere
  • oder staatsrechtliche Probleme kenne/ erkenne, die einige Computerfachleute nicht verstehen (vorallem weil für das Wissen Bücher und Staatsrechtvorlesungen erforderlich sind)

Aber wenn Wissen hier nicht gern gesehen ist, so beweihräuchert euch. Nur mir tun die leid, die hier nachschalgen wollen und aufgrund der Informationenen hier ein falschen Wissenschatz aufbauen.

So mag es nach dem lesen dieses Artikels (in der jetzigen Fassung) nicht verwunderlich sein, wenn Menschen davon ausgehen, dass die übrigen Grundrechte keinen Ewigkeitschutz genießen. Also falsche Vorstellgen über die Grundrechte, und deren Schutz durch die Verfassung haben. Andere mögen nach lesens des Artikels denken, dass aufgrund der Einigkeit Deutschlands und des Art 79 III die Verfassung nicht "auflösbar" sei - auch das ist falsch.

--89.53.40.208 16:29, 24. Mai 2007 (CEST)


Auch die Kritik ist falsch, zumindes im Umfang. Den ein Bundesstaat heißt Plural .

  • 2 Bundesländer wären Plural

das heißt der föderalismus kann nicht abgeschafft aber zumindest stark minimiert werden. wenn die formellen voraussetzungen erfüllt werden.

--89.53.40.208 16:34, 24. Mai 2007 (CEST)

Jetzt bin ich verwirrt. bislang war ich davon ausgegangen, die Ewigkeitsklausel gelte für alle Grundrechte. Die Diskussion hier vermittelt aber den Eindruck dass entweder das nicht der Fall ist oder der Artikel schlecht geschrieben. Klärung wäre toll, z.B. durch Überarbeitung des Artikels durch jemanden, der sich inhaltlich damit auskennt. Danke vorab, --Klingon83 10:03, 22. Apr. 2009 (CEST)
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