Diskussion:Familienzuschlag

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Quellen

Wäre nicht schlecht, wenn eine Quelle benannt würde... --Uskur 20:02, 18. Jan. 2008 (CET)

(erledigt) Kindergeld vs. Familienzuschlag

Der Eintrag, das zusätzlich zum Familienzuschlag Kindergeld gewährt wird ist falsch. Das Kindergeld ist als Zuschlag in den Familienzuschlag eingearbeitet. So erhalten z.B. Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende kein Kindergeld während ihrer Dienstzeit, sondern entsprechende Familienzuschläge. --IP1

den familienzuschlag bekommen kindergeldberechtigte beamte, also kindergeld+ familienzuschlag (nicht signierter Beitrag von 92.73.193.190 (Diskussion | Beiträge) 20:51, 25. Mai 2009 (CEST))
Beamte erhalte für jedes Kind, für das sie Kindergeld erhalten, auch einen Familienzuschlag. Für Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende Kinder erhalten sie kein Kindergeld, folglich auch keinen Familienzuschlag.--Juliabackhausen 20:55, 6. Dez. 2010 (CET)

(erledigt) Höhe

Die angeführten Tabellen sind veraltet, entsprechen nicht dem Stand von 2008. (nicht signierter Beitrag von 92.73.193.190 (Diskussion | Beiträge) 20:51, 25. Mai 2009 (CEST))

Ich habe alle alten Zahlen gelöscht und neue mit Quellen eingefügt.--Juliabackhausen 20:55, 6. Dez. 2010 (CET)

(erledigt) Zahlungsintervall

Monatlich oder Jährlich? (nicht signierter Beitrag von 92.73.193.190 (Diskussion | Beiträge) 20:51, 25. Mai 2009 (CEST))

Monatlich--Juliabackhausen 17:03, 6. Dez. 2010 (CET)

Blödsinn

"Der kinderbezogene Anteil wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und erlischt mit dem Ende des Anspruchs auf Kindergeldbezug." Der Familienzuschlag entfällt, sobald das Kind die Eigenmittelgrenze von etwa 600€ (unterschiedlich) überschreitet. Eigenmittel sind hier definiert: http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/aktiverdienst/nonlist/eigenmittelgrenze/view Das Bafög wird voll angerechnet, d.h. sowohl Darlehn als auch Zuschuss. Beim Kindergeld wird nur der Zuschuss berechnet.

Das Kindergeld fällt weg, wenn die Einnahmen - nach dem Zuflussprinzip! - mehr als 7680€ (für 2009) überschreiten. (nicht signierter Beitrag von 91.17.103.244 (Diskussion | Beiträge) 11:56, 10. Mai 2010 (CEST))

Vorneweg: wenn du in einem Artikel etwas änderst und auf der Diskussionsseite begründest, wäre es gut, wenn du in die Zusammenfassung kurz auf die Diskussionsseite hinweise.
Danke für den Hinweis! Kannst du das mit Quelle als Einzelnachweis in den Artikel schreiben? Fällt er, wie das Kindergeld, auch nach einem bestimmten Alter weg? Viele Grüße --Saibo (Δ) 14:23, 29. Mai 2010 (CEST)
Soweit mir bekannt wird der kinderbezogene Anteil des Familienzuschlags genau dann gezahlt, wenn Kindergeld gezahlt wird.--Juliabackhausen 22:31, 29. Dez. 2010 (CET)

Familienzuschlag bei Lebenspartnerschaften

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs vom 2. Dezember 2010 erhalten verpartnerte Bundesbeamte rückwirkend zum 1. Januar 2009 den Familienzuschlag. Ebenso ist die Gleichstellung bereits in den meisten Bundesländern bei den Landesbeamten im Laufe der Jahre geschehen: ausser in den Bundesländern Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen (Stand: Dezember 2010).

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 23:51, 5. Jan. 2016 (CET)

Dauer des Familienzuschlags

Wie lang wird der Familienzuschlag gezahlt? Bis das Kind 18 Jahre alt ist? Was ist wenn das Kind z.B. schwerbehindert ist oder studiert? Im Beamtenstatusgesetz steht nichts über die Dauer der Zahlung. (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.48 (Diskussion) 13:49, 25. Sep. 2019 (CEST))

Die richtige Fundstelle ist nicht das Beamtenstatusgesetz, sondern die Besoldungsgesetze des Bundes und der Länder. Im Bund ist die Zahlung des Familienzuschlags an den Erhalt von Kindergeld gekoppelt. Er wird immer für volle Monate gezahlt, siehe § 39 ff. BBesG.--Asperatus (Diskussion) 16:34, 25. Sep. 2019 (CEST)