Diskussion:Feuerpolizei

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Polzeiliche Befugnisse

So ganz stimmt das ja nicht, dass es kein polizeilichen Befugnisse gibt. Es steht ja sogar Kontrollen. Was ist Kontrolle ist ja doch auch polizeiliche Aufgabe. Als verlängerter Arm der Gemeinde kann sie Sanktionen vorschreiben lassen etc. ob sie in der Praxis wahrgenommen werden, ist eine andere Frage. --K@rl ("Vorsicht, Wikipedia geht über") 16:42, 8. Jul. 2012 (CEST)

Das versteht man dann aber nicht unter "Polizeilichen Befugnissen", sondern als ganz normalen Verwaltungsakt. Selbst das Ordnungsamt hat keine polizeilichen Befugnisse, auch wenn es ähnliche Aufgaben hat. Polizeiliche Befugnisse sind vor allem das Recht zur Anwendung von Zwangsmitteln (siehe Unmittelbarer Zwang), auch unter Einwirkung von Gewalt - das darf in Deutschland nur die Polizei, der Zoll, die Wasserpolizei, das Bundesamt für Güterverkehr, Justizvollzugsbeamte und in seltenen Fällen auch die Bundeswehr. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 23:34, 15. Sep. 2012 (CEST)

Feuerpolizei abgeleitet vom griechischen polis (Stadt)

Selten so einen etymologischen Schwachsinn gelesen. Die Feuerpolizei kommt von Feuer und Polizei, sonst nichts. Bitte korrigieren. Hab keinen Bock auf Edit-Wars. Und ja, die Feuerpolizei bzw. Feuerwehr hat durchaus hoheitliche Befugnisse, in Friedenszeiten die Brandschutz- und Feuerungskontrolle sowie Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn und im Katastrophen- oder Kriegsfall auch noch einige mehr, z.B. die Information der Bevölkerung über Sirenen und Lautsprecherwagen. -- Alexey Topol (Diskussion) 20:35, 13. Dez. 2020 (CET)

@Alexey Topol: Zustimmung, die beiden Sätze sind auch völlig unbelegt. Aber du kannst sie auch selber einfach rausnehmen, das wäre sogar besser als wenn ich als IP das mache. --2003:F6:AF2B:2772:B479:2854:9E8C:EDFC 20:38, 13. Dez. 2020 (CET)