Diskussion:Forensik
Kritik an der Ableitung Forensik
Gibt es kein einfaches deutsches Wort, um den Begriff zu übersetzten ? Wäre z. B. "Gerichtsmedizin" richtig?
Selbst als Nicht-Lateiner kennt man "Forum" in der Mehrzahl als "Foren". Und schon ist die Hinführung zu "forensisch" gar nicht mehr so abwegig.
Wobei "Foren" freilich der DEUTSCHE Pups ist.... und das substantivierte Adjektiv den griechischen Regeln folgt, wie üblich bei Neologismen--Antiphon 22:01, 21. Jun 2006 (CEST)
Ups, tatsächlich Pups
Forensik hat nichts mit "Foren" zu tun, sondern mit "forensis", von forum Adjektiv forēnsis m und f, forēnse n;
1.) of or pertaining to the market or forum 2.) public
http://en.wiktionary.org/wiki/forensis I. Šikić -- 178.83.205.177 22:14, 13. Dez. 2011 (CET)
Überarbeiten , ergänzen
das ist fast nur Begriffsgeschichte, wenig Inhalte. Links auf Unterfachgebiete sind wenig hilfreich. Plehn 17:40, 17. Mai 2007 (CEST)
- In den letzten 2 Jahren hat der Artikel gut zugelegt. Baustein entnommen. -- Ana al'ain 18:52, 27. Aug. 2009 (CEST)
Änderung durch IP 85.177.168.178
Hallo 85.177.168.178. Du nimmst Änderungen vor, ohne zu erklären, was an der Formulierung falsch sein soll. Bist Du Jurist?, Rechtshistoriker? Woher kommt Dein Wissen, dass Du eine Änderung einfach mit "Blödsinn" kommentierst und eine Löschung vornimmst. Der Anstand würde es mE anzeigen, dass Du zumindest vorab Kontakt aufnimmst oder auf der Diskussionsseite das Problem aufzeigst. -- Asurnipal 21:50, 1. Mär. 2010 (CET)
Begriffsdefinition zu eng
Forensik bezeichnet nicht nur die Beschäftigung mit kriminellen Handlungen, sondern wird auch allgemein in der Bedeutung "gerichtsbezogen" verwendet. Vgl. hierzu "http://www.calsky.com/lexikon/de/txt/f/fo/forensik.php". (Bearbeiter: David Witzel) -- 80.243.57.42 09:51, 2. Sep. 2010 (CEST)
Forensisch bedeutet nicht nur "gerichtsbezogen", sondern vielmehr auf das Rechtssystem bezogen. "Mit forensisch wird jeder Bezug zu Aspekten des Rechtssystem bezeichnet. Die forensische Wissenschaft (häufig abgekürzt als Forensik) ist demnach die Anwendung wissenschaftlicher Methoden auf Fragen des Rechtssystem, etwa zur Untersuchung und Verfolgung von Straftaten." auf Seite 13 in https://www1.informatik.uni-erlangen.de/filepool/projects/openc3s/EDF.pdf
Klassische Forensik
"Hast du ein großes - nicht lösbares - Problem, teile es in viele kleine auf. Löse diese dann nacheinander." Vermutlich wäre das beim o.g. Streitpunkt die beste Lösung. Mein Vorschlag:
- Braune1 schlägt einige neue Inhalte vor. Sind diese sinnvoll? An welcher Stelle (konkret)?
- Braune1 schlägt ein neues Kapitel vor. Ist dies fachlich korrekt? "Ja" bzw. "Nein" belegen.
Danach läßt es sich zum nächsten Problem übergehen. Beispiel: die neuen Inhalte sollten möglichst in Satzform eingefügt werden. MfG --Friedrich Graf 15:35, 3. Feb. 2011 (CET) Sei Progressiv
Nachtrag: ich habe den darüberliegenden Diskussionsbeitrag von Braune1 - aufgrund der falschen Sortierung - erst jetzt gesehen und ihn an die (jetzt) richtige Stelle sortiert. Damit können wir also gleich konkreter werden: paßt der Inhalt - unabhängig von Form, Überschrift und Sortierung - in das Lemma? @Fix 1998: bitte einen Kommentar!
- Bitte den Begriff "Klassische Forensik" belegen (so wie in "Lehrbuch der klassischen Forensik"). GoogleBooks kennt ihn nicht, Google liefert ihn etwa 40 mal. Andererseits: Gehört "Ballistik" zur Rechtsmedizin?
- Ich finde als Alternative "Forensische und Klinische Rechtsmedizin", wäre das eine Lösung, zu der man ein Bier trinken könnte? GEEZERnil nisi bene 14:49, 3. Feb. 2011 (CET)
Ballistik
Warum ein eigener, fast leerer, Unterpunkt zur Ballistik, der fast nur einen Verweis auf den Artikel enthält, während darüber unter dem Punkt Rechtsmedizin zum einen schon ein Verweis auf den Artikel "Ballistik" enthalten ist und zum anderen dort wesentlichere Informationen (Vergleich von Kratzspuren auf Projektilen, Geschosswirkungen) erwähnt werden? Die forensischen Aspekte der Ballistik werden im Artikel "Ballistik" (bis auf das eine Bild) nicht erwähnt. -- MFooBar2010 08:31, 3. Aug. 2011 (CEST)
Schmauchspuren
Gehören Schmauchspuren aus forensischer Sicht zur Ballistik oder zur Rechtsmedizin? -- MFooBar2010 08:31, 3. Aug. 2011 (CEST)
- Ein Schnelltest für Schmauchspurenanalytik sagt: Zielgruppen für den routinetauglichen Schnelltest sind Bundes- und Landeskriminalbehörden, kriminal-technische Untersuchungsstellen der Polizei und ausgewählte internationale Behörden sowie rechtsmedizinische Forschungseinrichtungen. GEEZERnil nisi bene 08:43, 3. Aug. 2011 (CEST)
Gerichtsspychologie
Es gibt schon lange die Gerichtspsychologie, Forensiche Psychologie und einen "Fachpsychologen für Rechtspsychologie", analog zu Fachärzten und Fachanwälten.
PS: Ich ändere hier nichts mehr wegen der Zensur und den vielen unkompetenten Berufslöschern! KDW 30. Januar 2012 (nicht signierter Beitrag von 2.206.127.213 (Diskussion) 11:33, 30. Jan. 2012 (CET))
Deutsche Sprache
Der Text ist unglücklich formuliert, wirkt sehr laienhaft, viel falsches/schlechtes Deutsch. Z.B: "Die Rechtspsychologie ist eine mögliche mehrjährige Weiterbildung" = Quatsch und falsches Deutsch, Rechtspsycholgie ist eine Unterdisziplin, ein Fachbereich der Psychologie und es gibt eine Forbiltbildung zum .... (s.o.) KDW 30. Januar 2012 (nicht signierter Beitrag von 2.206.127.213 (Diskussion) 11:33, 30. Jan. 2012 (CET))
Zusammeführen mit Artikel Rechtsmedizin
Sollte man die beiden Artikel nicht mal zusammenführen? Für mich wird aus keinem der beiden Artikel deutlich, was der Unterschied zwischen Forensik und Rechtsmedizin sein soll. 92.75.204.47 20:58, 23. Feb. 2012 (CET)
Kommentar: Nicht zusammenlegen!! Die Rechtsmedizin ist ein Untergebiet der Forensik. Forensik umfasst alles was vor Gericht stattfindet bzw. dem Prozess zuzuordnen ist. (nicht signierter Beitrag von 85.181.237.53 (Diskussion) 21:30, 21. Apr. 2012 (CEST))
Forensik umfasst alles was vor Gericht stattfindet und zwar AUCH außerhalb des Strafrechts!!!!!!!!!
warum wird denn immer nur von der medizinischen (incl der psychatrischen) seite gesprochen?? die rechtsmedizin ist ein untergebiet der forenischen wissenschaften aber sicherlich nicht der oberbegriff.
Forensik umfasst alles was vor Gericht stattfindet (oder darauf ausgerichtet ist). der grundlegenste forensische beruf ist der forensische JURIST!!!!!
und ganz grundlegend: die definition, dass der begriff nur die wissenschaften im kriminalprozess umfasst ist unsinn! die forensik umfasst alle rechtsgebiete (vgl. etwa die in soweit teilweise richtigere version in englisch). (nicht signierter Beitrag von 85.181.237.53 (Diskussion) 21:30, 21. Apr. 2012 (CEST))
- Eine Frage lässt der Artikel unbeantwortet: Hat der Begriff Forensik (außerhalb von populären "Sachbüchern" und schlechten Übersetzungen) eine Bedeutung im deutschen Sprachraum? Konkret: Gibt es Institute "für Forensik", gibt es Ausbildungen, Studiengänge, gibt es wissenschaftliche Fachgesellschaften oder irgendwelche anderen Organisationen? Ich kenne keine.
- Die Rechtsmedizin ist nicht deckungsgleich, deckt aber einen Großteil dessen ab, was im Ausland als Forensics bezeichnet wird; und die Rechtsmedizin ist, im Gegensatz zur Forensik, institutionalisiert in Form von Instituten und eigener (Facharzt-)Ausbildung.
- Wenn es eine solche Institutionalisierung (Institute, Ausbildung, Fachgesellschaften, Fachzeitschriften usw.) außerhalb des deutschen Sprachraums gibt, sollte das dringend in den Artikel. So wirkt der Artikel formal und inhaltlich eher wie laienhafte Begriffsetablierung und wie ein Versuch, mit Gewalt Gebiete zusammenzuführen, die nichs oder wenig miteinander zu tun haben. --Sbaitz (Diskussion) 11:39, 2. Okt. 2012 (CEST)
Es ist Richtig, das die Rechtsmedizin einen Teil der Forensik abdeckt, allerdings ist die Forensik, somit die Psychatrischen Kliniken ein Teil für sich, wo hierzu Psychologen arbeiten. Hierbei es also auch separate Institute sind.
Überschneidung ?!
Kriminaltechnik: Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher und auf Erfahrung basierender Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen.
Forensik: Unter dem Begriff Forensik werden die wissenschaftlichen Arbeitsgebiete zusammengefasst, in denen kriminelle Handlungen systematisch identifiziert beziehungsweise ausgeschlossen sowie analysiert oder rekonstruiert werden. Der Begriff stammt vom lateinischen forum „Forum, Marktplatz“, da Gerichtsverfahren, Untersuchungen, Urteilsverkündungen sowie der Strafvollzug im antiken Rom öffentlich und meist auf dem Marktplatz durchgeführt wurden. GEEZERnil nisi bene 12:20, 22. Okt. 2012 (CEST)
- Gut erkannt :-). Der gesamte gegenwärtige Artikelinhalt könnte gut in Kriminaltechnik und Rechtsmedizin eingebaut werden. Meine Frage, ob der Begriff Forensik im deutschen Sprachraum außer in billigen "Sach"büchern und Fernsehsendungen eine Rolle spielt, ist bisher unbeantwortet. Ich halte diesen Artikel für (unerlaubte) Begriffsetablierung, die wohl auf schlechten Übersetzungen englisch-amerikanischer Unterhaltungsliteratur beruht. Das Literaturverzeichnis im Artikel bestätigt diesen Eindruck. (Falls meine Einschätzung falsch sein sollte – ich kenne nur die deutsche Rechtsmedizin aus eigener Erfahrung –, braucht der Artikel andere Belege!) --Sbaitz (Diskussion) 13:26, 22. Okt. 2012 (CEST)
- WAS studiert man, wenn man in diesem Bereich arbeiten will? Könnte es auch sein, dass zw. D, A und CH Unterschiede in der Benennung bestehen? Da müssen Fachleute ran. GEEZERnil nisi bene 13:36, 22. Okt. 2012 (CEST)
- DAS ist genau die Frage: In D "studiert" man Rechtsmedizin (Facharztweiterbildung) oder Kriminalistik, oder macht eine Ausbildung als Kriminaltechniker (polizeiintern?). Andere Wissenschaftler (Chemiker, Ingenieure, Mineralogen usw.) sind Quereinsteiger. Wie ist's mit A und CH? Und wie ist's international? --Sbaitz (Diskussion) 13:50, 22. Okt. 2012 (CEST)
- [1]: Sieh da, in der Schweiz gibt's "seit März" ein "Forensisches Institut" (da ist's tatsächlich synonym für Kriminaltechnik).--Sbaitz (Diskussion) 13:58, 22. Okt. 2012 (CEST)
Kriminologie vs. Forensik
Servus!
Bitte um Aufmerksamkeit für diese Frage.
Danke&Gruß, Ciciban (Diskussion) 09:37, 27. Okt. 2013 (CET)
Forensische Linguistik
Forensische Linguistik ist kein "Sammelsurium". Die Aussagen zur forensischen Linguistik sind durchwegs mit Quellen unterfüttert. Die Bezeichnung als "Sammelsurium" ist also die reine Frechheit, die reine Unverschämtheit. Bitte lassen Sie diesen Unfug ein für alle mal sein! --ErwinLindemann (Diskussion) 11:49, 21. Jul. 2015 (CEST)
- Wenn du mir nicht glaubst, glaubst du vielleicht dem Bundeskriminalamt: Alle die verschiedenen Sparten, die früher unter Forensik#Kriminaltechnik gestanden haben, führt das BKA unter: genau, Kriminaltechnik. Du hast einfach mitten in dieser Aufzählung sehr unterschiedlicher Bereiche (die ich gern auch weiterhin Sammelsurium nennen werde) eine Zwischenüberschrift eingezogen, obwohl es nur im ersten Abschnitt des jetzt von dir wieder eingezogenen Forensik#Forensische Linguistik u.a. um diese geht und danach um Schriftvergleichung, Phonetik, IT, Toxikologie und Serologie (u. a.). Dein Ordnungsprinzip halte ich nicht für logisch; aber ich bin Argumenten gegenüber aufgeschlossen. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 13:06, 21. Jul. 2015 (CEST)
- Ich bitte um Entschuldigung, wir hatten uns missverstanden. Ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam die überarbeitungswürdige Gliederung des Artikels hier besprechen. Mir ist nämlich gerade aufgefallen, dass meine Rückabwicklung der Gliederung falsch war: Denn mir scheint, dass alle Bereiche, die Forensik#Kriminaltechnik als gleich hoch angesiedelte Gliederungsebenen folgen, ihr untergeordnet werden müssten (jedenfalls laut der angegebenen BKA-Seite). Das hieße als Gliederungsvorschlag von mir:
== Untergebiete der Forensik ==
=== Rechtsmedizin ===
=== Kriminaltechnik ===
==== Forensische Linguistik ====
==== Forensische Phonetik ====
==== Forensische Toxikologie und Serologie ====
==== Forensische Psychiatrie und Psychologie ====
==== Forensische Odontologie ====
==== Forensische Ballistik ====
==== Computer-Forensik ====
=== Zweck der Analyse verschiedener körpereigener Materialien ===
- Dass die Gliederung im Moment der Verbesserung bedarf, sieht man schon daran, dass an zwei unterschiedlichen Stellen IT-Forensik und Ballistik besprochen werden. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 13:35, 21. Jul. 2015 (CEST)
- Und nochmal ich: Mir scheint, dass auch das Gebiet der forensischen Rechtsmedizin, also im Moment der erste Unterpunkt, eigentlich eine kriminaltechnische Disziplin ist, immerhin wird dort die (weiter unten nochmal besprochene) Odontologie auch nochmal erwähnt. Mein das berücksichtigender zweiter Vorschlag lautet:
== Untergebiete der Forensik ==
=== Forensische Rechtsmedizin === [hier auch Odontologie]
=== Forensische Linguistik ===
=== Forensische Phonetik ===
=== Forensische Toxikologie und Serologie ===
=== Forensische Psychiatrie und Psychologie ===
=== Forensische Ballistik ===
=== Computer-Forensik ===
=== Zweck der Analyse verschiedener körpereigener Materialien ==
--Andropov (Diskussion) 13:47, 21. Jul. 2015 (CEST)
der letztgenannte Vorschlag gefällt mir sehr gut, vielen dank und viele grüße--217.251.242.249 14:05, 21. Jul. 2015 (CEST)--ErwinLindemann (Diskussion) 14:06, 21. Jul. 2015 (CEST)
- Danke sehr für die Zustimmung; ich habe umseitig mal versucht, das umzusetzen, das ist aber noch reichlich wacklig. Ich denke nochmal drüber nach. Besten Gruß, --Andropov (Diskussion) 14:38, 21. Jul. 2015 (CEST)
naja, das ist wie beim putzen: "signifikante Verbesserung" ist auch schon sehr viel wert. viele grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 14:51, 21. Jul. 2015 (CEST)
- :) Raumpfleger kann die Wikipedia tatsächlich gebrauchen. Mir ist gerade im Artikel zur for. Zahnmedizin aufgefallen, dass als weiteres Teilgebiet die Anthropologie#Forensische Anthropologie gilt, die ich umseitig aber nicht unterzubringen weiß, nur schonmal als gedankliche Ablage. Viele Grüße! --Andropov (Diskussion) 15:00, 21. Jul. 2015 (CEST)
- (BK) Langsam! :-) Ihr habt richtig erkannt, dass Forensik in Deutschland eigentlich synonym zu Kriminaltechnik ist. Trotzdem gibt es im deutschsprachigen Raum zwei organisatorisch und ausbildungsmßig deutlich getrennte Bereiche: 1. Rechtsmedizin, meist als unabhängige Institute an Universitäten und 2. Kriminaltechnik bzw. Kriminalwissenschaft, i.d.R. in Landeskriminalämtern. Toxikologie/Serologie ist eigentlich Teil der Rechtsmedizin. (Dummerweise gibt es Überschneidungen, und gelegentlich mag sogar ein Facharzt für Rechtsmedizin an einem LAndeskriminalamt angestellt sein.)
- Forensische Psychiatrie (als Institution) ist wieder etwas ganz anderes, was gar nicht unter den internationalen Begriff forensics fällt.
- Dieser Artikel ist ein (aus meiner Sicht völlig unausgegorenes) Sammelsurium verschiedenster Elemente, die nur das Wort "forensich" gemein haben. Ein großer Teil gehört aus meiner Sicht in den Artikel Kriminaltechnik.
- Ich schlage vor, alles, was sich entsprechend belegen lässt, nach Kriminaltechnik (oder ggf. nach Rechtsmedizin) bzw. in eigene Artikel auszulagern. Für den Artikel Forensik bliebe dann am Ende nur noch, die Unterschiede zwischen deutschem und (z.B.) amerikanischem Sprachgebrauch bzw. Strukturen zu erläutern. (Dort gibt es z.B. keine Rechtsmedizin wie hier, sondern nur eine Weiterbildung für Pathologen, s. en:Forensic pathology --Sbaitz (Diskussion) 15:10, 21. Jul. 2015 (CEST)
"Forensische Rechtsmedizin" ist im Übrigen völliger Unsinn, das steckt im Bestandteil "Recht-" schon drin; zur Unterscheidung siehe oben. --Sbaitz (Diskussion) 15:13, 21. Jul. 2015 (CEST)
- Gruß in die Runde, schön, dass ein Fachmann eingreift. Ich habe nichts dagegen, große Teile dieses Artikels auszulagern, nur zu. Mit der Forensik/Rechtsmedizin hast du Recht, das war hitzegeschädigter Übereifer. --Andropov (Diskussion) 15:17, 21. Jul. 2015 (CEST)
Ehrlich gesagt will ich eigentlich nur verhindern, dass meine schöne "forensische Linguistik" völlig "untergeht". Und die forensische Linguistik lässt sich weder im Rahmen von Kriminaltechnik, noch im Rahmen von Rechtsmedizin o.ä. sinnvoll unterbringen, sondern scheint ein eigenständiges Gebiet zu sein. Ich verstehe den Artikel in seiner gegenwärtigen Fassung als eine Art "Portal" Und die Leute scheinen es zu mögen, vgl. Abrufstatistik. Viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 07:20, 22. Jul. 2015 (CEST) Nachtrag: "Forensik" heißt bei wörtlicher Herleitung eigentlich nur "Alles, was irgendwie mit dem Gericht zu tun hat". Entsprechend zählt der Artikel auf, welche völlig unterschiedlichen Wissenschaftsgebiete im Rahmen gerichtlicher Untersuchungen Anwendung finden. Dass die Aufzählung der untereinander selbständigen Wissenschaftsgebiete "asyndetisch" geschieht, nun ja, das scheint in der Natur der Sache zu liegen. Eigentlich gefällt mir der Artikel insgesamt doch recht gut, ich verstehe ihn, wie gesagt, als "Portal" Viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 07:45, 22. Jul. 2015 (CEST)... Und die "Rechtsmedizin" habe ich angepasst. Viele Grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 08:52, 22. Jul. 2015 (CEST)
- Mit "Portal" im Sinne einer Auflistung und Verlinkung aller "zugehörigen"(*) Bereiche sind wir uns einig, glaube ich. Was ich gern anders hätte (und aus Zeitmangel nicht selbst mache) wäre: 1. weniger Inhaltliches hier (das gehört in die verlinkten Artikel) und 2. mehr Erläuterung der Strukturen und der (fehlenden) Zusammenhänge, der internationalen Unterschiede usw. -- z.B. Kann man "Forensik" studieren/lernen? (Nein.)
- (*) Ich habe "zugehörig" oben in Anführungsstriche gesetzt, weil es impliziert, dass es etwas gibt, wozu die Unterabschnitte gehören. Das ist genau das Problem: Der Artikel konstruiert einen Begriff "Forensik" und erweckt damit beim Leser den Eindruck, es gäbe tatsächlich etwas (eine wissenschaftliche Fachrichtung, Studiengänge, Institute o.ä.), was das alles vereint. Das gibt es so nicht. (In America ist das etwas anders). -- Dann gibt es aber wiederum Fachzeitschriften (z.B. Journal of Forensic Sciences), die doch diese Zusammenfassung liefern, möglicherweise auch Fachgesellschaften und Verbände von Wissenschaftlern, die in diesem Bereich tätig sind. Das wäre der wichtigste Inhalt für diesen Artikel.
- Ich hab leider nicht genug Zeit und auch nicht genug Ahnung für einen Ausbau in dieser Richtung ... :-( --Sbaitz (Diskussion) 11:27, 23. Jul. 2015 (CEST)
... ich bin im Moment auch anderweitig eingespannt, viele grüße--ErwinLindemann (Diskussion) 12:24, 23. Jul. 2015 (CEST)
forensische Altersdiagnostik
Es gibt auch die medizinische Altersbegutachtung, die aufgrund ihrer relativ veralteten Vergleichswerte und der medialen Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit dem Asylrecht für Minderjährige in der Kritik steht.
- Umstrittene Altersbestimmung bei minderjährigen Flüchtlingen auf Swissinfo
- Empfehlungen der AG forensische Altersdiagnostik
- Wo kommen eigentlich all die Irrtümer her? von E. Rudolf (Attnang-Puchheim), S. Schmidt (Institut für Rechtsmedizin, Münster)
--5gloggerDisk
20:07, 14. Dez. 2017 (CET)
- 5glogger ist ein Opfer des CSI-Effekts. Mit Abschaffung der peinlichen Befragung gegen Ende des Mittelalters wurde auch das Erfordernis absoluter Beweise (v.a. Geständnis) abgeschafft. Seitdem genügt für Verurteilungen Indizien (Wahrscheinlichkeiten) -> Indizienprozess. Richtig verstanden gibt es nach einhelliger Analyse der einschlägigen Expertengremien medizinische Methoden der Altersbestimmung, die hinreichend hohe Wahrscheinlichkeiten liefern. Zumindest für alle die an die Einstufung eines Flüchtlings/Migranten als Minderjährig keine höheren Beweisanforderungen stellen wollen als an eine Verurteilung eines Tatverdächtigen zu lebenslänglicher Haft. --Pass3456 (Diskussion) 13:31, 16. Dez. 2017 (CET)
Schaubild Forensik eingefügt
Geehrte Forensiker!
Seit Jahren verfolge ich diese Seite und es erschreckt mich immer wieder, wie hier versucht wird eine vernünftige Struktur aufzubauen. Leider ist es immer noch nicht gelungen. Eine Vielzahl meiner Studenten hat mich auf diese Forensik-Seite angesprochen und ist verwirrt, da sie zum Teil erheblich von der Praxis abweicht oder Untergliederungen falsch vorgenommen wurden. Aus diesem Grund versuche ich Sie freundlichst auf einige Ungereimtheiten aufmerksam zu machen. Ich selbst komme aus dem forensischen Bereich, spreche also aus der Praxis und versuche Ihnen mit dem implementierten Schaubild einmal aufzuzeigen, welche Untergliederungen in den LKÄ und Landesinstituten praktisch vorhanden sind. Einschränkend muss erwähnt werden:
- Nicht jedes Bundesland verfügt über die gesamte Palette der hier aufgezeigten Fachgebiete.
- Das Schaubild gibt auch nicht jede Individualität einzelner LKÄ wieder, dafür ist der Aufbau teilweise zu unterschiedlich (z.B. wird das Fachgebiet der Physik sehr variabel gehalten)
- Es gibt einige Überschneidungen innerhalb der Wissenschaften (z.B. werden Bissspuren von der Zahnmedizin und den Technischen Formspuren bearbeitet, wie auch Werkzeugspuren an menschlichen Knochen zum Teil von Anthropologen, wie auch von eben genannten Ingenieurwissenschaftlern bearbeitet werden; Schmauchspuren werden hauptsächlich von Chemikern in Verbindung mit Waffensachverständigen untersucht, wobei die eigentliche Wundballistik von der Rechtsmedizin und den Waffensachverständigen behandelt wird)
Sie sehen, es nicht immer alles ganz 'astrein' und dazu gesellt sich auch eine ständige Anpassung an die auftretenden Rechtsverletzungen und den Stand der Technik. Ganz extrem ist dies bei dem Fachgebiet Informatik und Kommunikation wahrzunehmen, in dem bereits weitere in der Öffentlichkeit noch nicht bekannte Untersuchungsfelder in den nächsten Jahren hinzukommen werden.
Ich eröffne hiermit die Diskussion zu dem von mir veröffentlichten Schaubild
- Hallo Braune 1,
- danke für Deinen Input! Ich stimme zu, dass die Struktur im Artikel eher verworren ist – vermutlich auch, weil sich jeder nur um seinen eigenen Bereich zu kümmern bereit ist.
- Wenn man das jetzt sinnvoll strukturieren möchte (was ich gut finde), dann fände ich es wichtig, darauf zu achten, dass am Ende nicht mehr nur die polizeiliche Sicht auf Forensik beleuchtet wird (jedenfalls gibt es die gerichtliche und die staatsanwaltschaftliche Perspektive, aber ggfs. auch die des Privatauftraggebers). Wir sollten nicht in die Situation zurückfallen, wie sie in diesem Artikel nämlich bereits bestand, dass ein Teilbereich dieses breite Generalthema plötzlich beansprucht (damals war es die Gerichtsmedizin, die den Begriff allein diesem Bereich zuzurechnen sah) - ich verstehe Deinen Beitrag auch nicht so, will aber auf den Umstand gleich hinweisen.
- In jedem Fall sollte betont werden – wie Du es ja bereits tust –, dass es nicht nur "ein Modell" einer Gliederung gibt und ich möchte vorschlagen, dass Du Deine Grafik im Artikel näher bezeichnest, nämlich was sie genau abbildet und auch woher sie grob stammt. Die Bezeichnung "Fachgebiete der Forensik in Deutschland" erhebt einen stark allgemeingültigen Anspruch, der jedenfalls abgeschwächt werden sollte, z.B. auf "Unterteilung der Fachgebiete der Forensik gemäß Schulungsunterlagen des LKA Nordrhein-Westfalen in Deutschland" oder ähnliches. Eine direkte Quellenangabe bei der Datei (nicht im Artikel) wäre zudem gut, damit man weiß, auf welcher Grundlage Du die Grafik erstellt hast. Sollte es eine verbesserte Grafik sein, kannst Du ja z.B. "angelehnt an" angeben.
- Es gibt jedenfalls zweifellos Gebiete, die eher weniger oft bis gar nicht auf kriminalpolizeilicher Ebene vertreten sind, z.B. die forensische Buchprüfung bzw. die gesamte Wirtschaftsforensik, welche heute an Bedeutung zunimmt, aber eher durch von den Behörden zugezogene Spezialisten ausgeführt wird. Vielleicht willst Du die Grafik ja gar um diesen Bereich ergänzen?
- lg, --185.180.12.43 16:14, 3. Nov. 2018 (CET)
Hallo 185.180.12.43
Vielen Dank für die Anmerkungen. In der Forensik geht es hauptsächlich um die Gewinnung von Sachbeweisen und dabei ist es grundsätzlich unerheblich, aus wessen Perspektive dieses gesehen wird. Nach meiner Ansicht ist es egal, ob es aus polizeilicher, staatsanwaltlicher, gerichtlicher oder privatwirtschaftlicher Sicht geschieht, wesentlich ist hier die Methode der Beweiserhebung, unter Nutzung der wissenschaftlichen Fachkenntnis.
Die Aufstellung soll ein erster Versuch sein, eine tatsächlich allgemeingültige Gliederung aus rein wissenschaftlicher, also forensischer Sicht aufzustellen. Die Gewichtung einzelner Teilbereiche in diesem Artikel (wie beschrieben) sollte auf jeden Fall unterbleiben und lediglich in einer Kurzbeschreibung münden. Ich denke die Gewichtung kam in der Vergangeheit tatsächlich nur aus Gründen der Unkenntnis hinsichtlich anderer forensischer Bereiche zustande, gepaart mit der Unsicherheit des Umfangs und der Einordnung. Ich würde mir wünschen, dass die einzelnen Teilgebiete von fachlich versierten Forensikern aus dem eigenen Bereich beschrieben werden.
Zum Thema Wirtschaftsforensik: Hier wird leider oftmals ein falscher Eindruck aufgrund der Bezeichnung vermittelt. Eine richtige Wirtschafts'forensik' gibt es nämlich eigentlich gar nicht. Es gibt eine Trennung zwischen Ermittlung und Auswertung. Innerhalb der Wirtschaftskriminalität werden spezielle Ermittler eingesetzt (vom Buchprüfer bis zum Betriebswirt) die den Fall prüfen, nachvollziehen, Fehler feststellen, Verdachtsmomente erheben, PC's und Ordner sicherstellen etc. Die eigentliche Auswertung der Daten und Feststellen des Sachbeweises erfolgt durch die einzelnen Forensiker (z.B. IuK Forensiker, Urkunden-Sachverständigen), die, wie Sie richtig ausführten, Spezialisten für die fallbezogen notwendigen Teilbereiche sind. Hier wird wie durch die US-CSI-Sendungen vorgegaukelt - Fiktion und Realität miteinander verwechselt. Mir ist bekannt, dass es bereits vereinzelnd sogenannte Studienrichtungen zum 'Wirtschaftsforensiker' gibt, in der auch oberflächlich IT-Auswertungen gelehrt werden. Eine richtige forensische IuK-Auswertung ist jedoch weit davon entfernt. braune1
Auch das ist unsinn Herr oder Frau Braune (ich sehe in ihrer Darstellung keinen Nachweis das Sie männlich sind)! Weder konnte jemanls eine Ausbildung (also eine Auswertungfähigkeit höher als Otto-Normal,o mit höheren Denkfähigkeit, die übrigens nicht lernbar sind!!!) bei Foresikern oder auch nur ansatzweise bei eben dieser Priwatwirtschaftsentführungsstruktur (die es weltweit fast nur in NRW gibt!) festgestellt werden - eher im Gegenteil. Es will Btm Vertreib (insb. Einnahmeerzwingungen zum Vorteil Strafverfolgungsbehördern die nicht wissen (und niemals sagen werden das) der Oma-Betrugstrick "keine echte Polizei" war... sowie zum vorteil der StA, die gar nicht wie im Demokratieschen (Nichtdeustchen, jedoch Weltweit im Sinne der Kläger) Systemen im Auftrag derer "Vorkläger" (also irgenteine Privatperson die z.B. überfallen wurde, jedoch warscheinlich aus Betrugsabsicht gegenüber dem Volk (Versicherungsausnutzung sowie VerB, sowie Strafvereitlung und Steuerhinterziehung - eine Einbildung derr Deutschen das "polizei, StA oder sonst Beamte z.B. in Landesverwaltungen Städteverwaltung es allgemein dürfen um - und das wird dann nicht gesagt - durch r. Erpressung weiteren Schaden auszuüben. Das genaze liegt an der vor. Versicherungsstruktur in Deutschland - die wie viele es sicherlich schon erlebt haben - meisst in "Echtfällen" keine ist, jedoch wer genau hinguckt anhaltend Betrüger Geld in die Hand geben und eben dadruch auch Polizei in StA finanzieren - ohne das jemand den Personlleiter (der ihn/sie eingestellt hat) nennen muss. Schöne Grüße von der Mordkommission nach 374 StPO! (nicht signierter Beitrag von 89.204.153.76 (Diskussion) 14:56, 17. Jun. 2021 (CEST)) Und im übrigen: Die machen hier die gleiche PR wie sie von Ihnen benanntg wird! Streng nach Hitlers regeln: Heucheln...! Wer Wahres sagt ist Hatespeech-Verbreiter ...!