Diskussion:Freier Beruf (Deutschland)
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- http://www.magdeburg.ihk24.de/produktmarken/recht/Gewerberecht_Ordner/Freiberufsabgrenzungsordner/Abgrenzung_Gewerbe_und_Freier_Beruf.jsp
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 11:15, 1. Dez. 2015 (CET)
(Fach-)Hochschule
Der Terminus (Fach-)Hochschule ist veraltert. Fachhochschulen sind Hochschulen, wie sich schon aus § 1 des Hochschulrahmengesetzes ergibt (Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes sind die Universitäten, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind. Dieses Gesetz betrifft, soweit dies in § 70 bestimmt ist, auch die staatlich anerkannten Hochschulen.) oder aus den Hochschulgesetzen der Länder. Der Ausdruck sollte m.E. an die geltende Rechtslage angepasst werden.
Ist Nachhilfe auch freiberuflich?
In der Definition gemäß § 18 EStG ist eine "unterrichtende" Tätigkeit explizit aufgeführt. Unter diesen Wortlaut müsste auch Nachhilfe fallen, da diese letztlich eine Ergänzung und oftmals auch Intensivierung des Schul- oder Hochschulunterrichts darstellt. Jedoch scheint es in der GewO eine abweichende Definition gegeben, welche fordert, dass nur Personen, welche ein Hochschulstudium oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben, den Freiberufler-Status für sich in Anspruch nehmen können: https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden/nachhilfelehrer
Nach einem Urteil des BVerwG aus dem Jahr 1987 (Az. 1 C/ 25/85) liegt keine freiberufliche Tätigkeit vor, wenn Nachhilfe durch Schüler:innen oder Studierende angeboten wird, da diese über keine einem Studium vergleichbare Ausbildung verfügen. Allerdings kann ein abgeschlossenes Studium auch keine allgemeine Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit sein, da etwa auch Künstler:innen oder Journalist:innen unter die Definition von Freiberuflichkeit fallen, obwohl es für diese Berufe keine formale Zugangsvoraussetzung gibt. Warum ist bei unterrichtenden Berufen dann ein Studium Voraussetzung, für künstlerische oder publizierende Tätigkeiten aber nicht? Vielleicht könnte ein Jurist oder eine Juristin hier einmal ein wenig Licht in den Artikel bringen und auf die Frage genauer angehen, unter welchen Umständen ein Studium eine Voraussetzung ist, um als Freiberufler eingestuft zu werden. --2003:CE:710:E244:C918:6DAF:251A:9CEC 14:53, 20. Sep. 2021 (CEST)