Diskussion:Freier Beruf (Deutschland)/Archiv/1

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Lemma

Bei Google liefert "Freier Beruf" weniger als "Freiberuf", verschieben? --qwqch 15:51, 20. Jun 2005 (CEST)

Da der Terminus scheinbar das selbe meint, mach ich das jetzt mal... --qwqch 13:42, 14. Jul 2005 (CEST)

Ist pyschologische Beratung eine freiberufliche Tätigkeit?

Sind die Berufsgruppen der Psychologien, Psychotherapeuten, Lebens- und Sozialberater und wie sie alle heissen ebenfalls als Freiberufler anzusehen? Bitte um Aufklärung und evtl. Ergänzung des Artikels, danke!
(Der vorstehende Beitrag stammt von 62.47.149.78 – 20:05, 7. Aug. 2005 (CEST) – und wurde nachträglich signiert)

"Pyschologischen" Rat hierzu liefert zB. auch der BDP (Berufsverband deutscher Psychologen). Kurz: das Finanzamt interpretiert sehr eng a) heilkundlich tätige psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten (gesetzliche geschützter Begriff) mit entsprechender Approbation und Praxissitz sind sicher Freiberufler, und nur sie dürfen sich Psychotherapeuten nennen. Allen anderen Beratern kann es passieren, dass sie gewerblich eingestuft werden. b) Heilpraktiker (auch für Psychotherapie) sind klar Freiberufler, c) ein psychologischer Coach hingegen nicht, außer wieder er ist ausschließlich unterrichtend tätig, dh. er unterrichtet Vorgesetzte im Coaching. Heilpraktiker, die nebenher Produkte verkaufen sind darin gewerblich tätig. In der Wirtschaft tätige Sozialberater oder Unternehmesberater im Bereich Human Resources sind gewerbesteuerpflichtig. Die Grenzen sind nicht exakt, im Zweifel golt die Entscheidung des Finanzamts, die laut Auskunft vom BDP, hier sehr eng ausfällt dh. eher gewerblich einstuft. Ich hoffe ich konnte Dir etwas mehr Klarheit in diesem Nebel verschaffen, Näheres findest du unter www.freie-berufe.de; den Artikel bearbeiten, möchte ich gerade nicht.Garion Stockmar 21:33, 2. Mär. 2007 (CET)
Das ist nicht korrekt. Seit 1995 sind Psychologen, unabhängig von der konkreten Tätigkeit (solange es sich um eine solche als Psychologe handelt, also Verkehrsgutachter, psychologischer Berater, Unternehmensberater, Gerichtsgutachter für die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen, wissenschaftlicher Berater (z.B. Methoden- und Statistikberatung), Kognitive Ergonomie / Human Factors Consultant, Krisen- und Sicherheitsmanagment uvm.), Freiberufler. Daher wird dies auch in § 1 PartGG als Katalogberuf aufgeführt.
(Der vorstehende Beitrag stammt von 83.135.211.227 – 20:09, 22. Jul. 2007 (CEST) – und wurde nachträglich signiert)

Programmierer

Kann mir jemand vielleicht ein Beispiel nennen zu der Zeile "Programmierer nicht gewerblicher Anwendungen"? Wenn ein Programmierer sich selbst beruflich so bezeichnet, dann programmiert er wohl Software, die gewerblich genutzt wird oder werden kann. Mir fällt kein Gegenbeispiel ein. Vielleicht wäre eine Erläuterung des Zusatzes "nicht gewerbliche Anwendung" nötig. --Mkrefft 14:28, 7. Sep 2005 (CEST)

neuere Rechtsprechung eingefügt; Pirmin 07:51, 9. Feb 2006 (CET)

Informatiker vs. Programmierer vs. Webdesigner

Bezieht sich die Einordnung zur freiberuflichen Tätigkeit auf einen anerkannten Beruf bzw. akademischen Grad wie Fachinformatiker oder Diplom-Informatiker (in all seinen Varianten)? Als Webdesigner kann sich beispielsweise jeder bezeichnen, er hat aber mit der wissenschaftlichen Betrachtung der Informatik wenig gemein und i. d. R. fehlen fundierte Grundlagen die beispielsweise mit ingenieurmäßiger Arbeitsweise nicht vereinbar sind. Auch als Programmierer oder Software-Entwickler kann sich jeder bezeichnen, aber auch hier fehlt oft die Befähigung zu wissenschaftlichem und/ oder ingenieurmäßigem Arbeiten. RIMOLA 05:39, 22. Okt. 2011 (CEST)

Schmied

Wäre ein Schmied in diesem Sinne ein Freiberufler?
(Der vorstehende Beitrag stammt von 84.172.44.179 – 13:26, 28. Dez. 2005 (CET) – und wurde nachträglich signiert)

Er ist eindeutig ein Handwerker, auch wenn mangels Bedarf und Nachwuchs die Bezeichnung von der IHK nicht mehr vergeben wird. Also Gewerbetreibender. -- Slartibartfass 22:07, 20. Jan 2006 (CET)

URV?

Die Seitenangabe am Ende von „Abgrenzungsprobleme“ erweckt in mir den starken Verdacht einer URV. Da ich bei Google nichts finden konnte, könnte es sich um eine schriftliche (eingescannte) Quelle handeln. Hat jemand Infos dazu? --NB > + 09:30, 31. Mär 2006 (CEST)

Die Seitenangabe dürfte sich auf das Urteil beziehen, steht ja auch da. Wieso sollte ein Zitieren oder Paraphrasieren von Gerichtsurteilen eine "URV" darstellen? Jordi 14:12, 6. Jun 2006 (CEST)
  • Die Seitenangabe steht nicht beim Urteilszitat
  • Eine Urteilsbegründung (in einem relativ normalen Rechtstreit) mit knapp 2000 Seiten?
  • War nicht das Urteil mit URV gemeint, sondern (zumindest) der Absatz
  • War eine derartige Seitenangabe schon häufiger der erste Hinweis auf eine URV (aber nicht jeder Hinweis führte zu diesem Ergebnis)...
:-) --NB > + 00:01, 7. Jun 2006 (CEST)
Na ja, verstehe die Argumentation immer noch nicht ganz. Aus dem Kontext geht doch eindeutig hervor, dass aus dem Urteil zitiert und anschließend der weitere Inhalt der Begründung paraphrasiert wird. Die Fundstelle ist ja vorn auch angebenen ("BayObLG BB 2002", "BB" ist die Beschlusssammlung eines ganzen Jahres, das kann leicht mehrere Tausend Seiten umfassen).
Nun ist allerdings die Seitenangabe am Schluss des fraglichen Absatzes ("S. 1911") wirklich Quatsch. Sie ist fälschlicherweise aus der Urteilsbegründung (Originaltext übrigens hier) kopiert, wo an dieser Stelle auf einen Artikel aus der NJW Bezug genommen wird.
Aber "URV"? Kaum.
Jordi 00:53, 7. Jun 2006 (CEST)
Yep, jetzt lässt sich der vorher ziemlich konfuse Abschnitt vielleicht etwas besser nachvollziehen. Danke auch für die Verbesserung des Edits mit den Quellenangaben, das mit dem Weblinkverbot im Fließtext wusste ich nicht. Jordi 13:26, 7. Jun 2006 (CEST)
Ebenfalls Danke für den Hinweis, dass ein „BB“ im Urteilsverweis eine Beschlusssammlung bezeichnet (so robbt man sich zur Erkenntnis)... ;-) --NB > + 14:06, 7. Jun 2006 (CEST)
Hmm, mit dem "BB" hab ich mich allerdings auch vertan, das Kürzel stehr für die juristische Fachzeitschrift "Der Betriebs-Berater", in der ähnlich wie in der NJW regelmäßig Gerichtsentscheidungen veröffentlicht werden und aus der Juristen häufig zitieren. Jordi 19:30, 8. Jun 2006 (CEST)
Dann lass uns zusammen robben... ;-) --NB > ?! > +/- 19:49, 8. Jun 2006

Gewerbesteuer

Freiberufler sind de facto nicht oder nicht alle gewerbesteuerpflichtig seit 2005, so wie es im Artikel steht. Auf dieser Seite http://www.freie-kulturberufe.de/service/steuer-check/steuerberatung.html findet sich eine Liste der selbstständig ausgeübten Berufe, die nicht als Freie Berufe anerkannt sind und daher der Gewerbesteuer unterliegen. Die klassischen Freien Berufe (Katalogberufe) hingegen zahlen immer noch Einkommenssteuer. Ich ändere das.Garion Stockmar 21:52, 2. Mär. 2007 (CET)

Da gem. §35(1) EStG die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380% auf die Einkommensteuer angerechnet wird, entsteht durch die Gewerbesteuer für den Gewerbesteuerpflichtigen keine Steuermehrbelastung, solange der Hebesatz 380% nicht übersteigt! --Karl 3 (Diskussion) 09:44, 21. Feb. 2014 (CET)

Deutschlandlastig

Betr: "Deutschlandlastig" Der Vermerk sollte entfernt werden, weil die Unterscheidung bei den Selbstständigen zwischen "Freiberuflich" und "gewerblich" nun einmal rechtlich eine rein deutsche Unterscheidung ist, die es so in andern Ländern eins zu eins nicht geben dürfte. Im Englischen z.B.: "self employed" - "freelancer", das hat beides keine Entsprechung zu "Freiberufler", schon gar nicht rechtlich. Der Begriff "Selbstständiger" ist keineswegs synonym, weil er auch die gewerblichen Berufe umfasst. --Schnoesel 18:12, 14. Sep. 2008 (CEST)


Hallo alle zusammen,
also ich finde das eigentlich auch nicht sehr schön, daß auch dieser Artikel hier so sehr auf das deutsche Recht fixiert ist und die betreffenden Begriffe damit unnötig stark eingrenzt (siehe auch Freiberufler, Freelancer, Freischaffender, Selbstständiger, etc., welche meiner Ansicht nach in der Realität eigentlich synonym verwendet werden). Schließlich soll die Wikipedia eine freie Enzyklopädie (über die Realität) sein und keine Sammlung von deutschen Gesetztes-Texten (dafür ist derzeit u.a. die Deutsche Bundesregierung zuständig). :-)
Mit freundlichen Grüßen .. Conrad 13:37, 15. Okt. 2007 (CEST) (CEST)

Scheinselbständig

Der Absatz betr. Scheinselbständigkeit irritiert doch sehr und ist auch inhaltlich falsch. Man kann den "Status eines Freiberuflers" nicht verlieren, da man z.b. als Angehöriger eines Katalogberufes per Definition einen Freiberuf ausübt. Der Absatz gehört in den Artikel "freier Mitarbeiter". Hier sollte er nach meinem Dafürhalten entfernt werden. (nicht signierter Beitrag von 79.197.125.72 (Diskussion | Beiträge) 20:03, 24. Aug. 2009 (CEST))

Ich unterstütze die Argumentation und entferne daher den für mich auch sehr irritierenden Abschnitt. --AMH-DS (Diskussion) 12:50, 10. Jul. 2013 (CEST)

Pflegeberufe/Heilhilfsberufe in der Regel keine freien Berufe (mit Ausnahmen)

Liebe Leute Pflegeberufe (Krankenschwester usw.) sind Weisungsgebunden und gehören nicht zu den freien Berufe!!!!! Wer stellt das immer wieder hier rein, nachdem es immer wieder gelöscht wird????

Pflegeberufe wie Krankenschwester, Krankengymnast, Hebame usw gehören nicht zu den freien Berufen!!!!!(nicht signierter Beitrag von 84.58.179.59 (Diskussion | Beiträge) 09:37, 8. Okt. 2009 (CEST))

Die Pflegeberufe gehören übrigens auch nicht zu den Heilberufen. Sie sind sogennante Heilhilfsberufe!!! (nicht signierter Beitrag von 84.58.186.35 (Diskussion | Beiträge) 11:42, 13. Okt. 2009 (CEST))

Rechtliche Klarstellung: in §18 EStG sind von den immer wieder in den Artikel eingesetzten Pflege- und Heilhilfsberufen nur Krankengymnast und Heilpraktiker genannt, nur diese beiden sind folglich Freiberufe - und dieser § ist entscheidend hier laut Definition im Artikel. Habe den Artikel so berichtigt. --Rudolfox 21:29, 13. Okt. 2009 (CEST). Wegen aktueller zahlreicher Änderungen hier auf Diskusite diesen Punkt neu geordnet und zusammengeführt. --Rudolfox 21:35, 13. Okt. 2009 (CEST)

Informationen schlicht falsch!

Also Leute, die Katalogberufe sind schlichtweg falsch. Informatiker stehen da ebenso wie die meisten anderen nicht. Und dieser Artikel wird so oft als "real" auf vielen Gründer-Beratungssites zitiert!

Darstellende Künstler (vulgo: Schauspieler) sind keine Freiberufler. Sie arbeiten auf Lohnsteuerkarte. Sie sind weisungsgebunden. Regisseure dito. Also das stimmt hinten und vorne nicht.

Ich erweitere: Dafür fehlen Lektor und Lektorin bei den publizistischen Freiberuflern.

Ansonsten stimmt die Liste wirklich nicht, es lohnt einfach immer beim Finanzamt nachzufragen, was bei denen gelistet wird. Sonst hat man ja eh das Dilemma, dass die nicht akzeptieren, was man selbst als "frei" ausübt. (nicht signierter Beitrag von 92.229.49.177 (Diskussion) 15:42, 14. Dez. 2010 (CET))


Zumal ja explizit "Katalogberufe gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG" aufgezählt werden sollen, was ziemlich wenige sind. Vielleicht sollte man das besser "katalogähnliche Berufe" nennen. (nicht signierter Beitrag von 77.183.127.175 (Diskussion) 01:58, 29. Jun. 2012 (CEST))

Super, Zirkeldefinition

Unter Gewerbe steht

"Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist."

und hier steht

"Als Freiberuf oder freier Beruf werden - im deutschen Recht - Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen."

Super, alles was Gewerbe ist, ist also kein Freiberuf und alles was Freiberuf ist, ist kein Gewerbe. Aber *WAS* ist Gewerbe und Freiberuf denn nun? Man kann doch nicht zwei Begriffe darüber definieren, dass sie das jeweils andere nicht sind!

--92.226.211.48 22:18, 6. Feb. 2010 (CET)


Ferner: "Nicht zu den freien Berufen gehören ... die selbstständige Ausübung eines Berufes, der nicht unter die Definition eines freien Berufes fällt, z. B. Hellseher." ~ (nicht signierter Beitrag von 95.223.207.66 (Diskussion | Beiträge) 19:56, 18. Apr. 2010 (CEST))

Panwikipedialer Widerspruch

Aus dem Artikel Gewerbeanmeldung

  • Als Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige) bezeichnet man die Anmeldung eines selbstständigen Gewerbes bei einer zuständigen Behörde. [...] Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler, die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau) sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke)

Hingegen aus dem Artikel Freiberuf

  • Freiberufler zählen zu den Einzelunternehmern im weiteren Sinne. Nur wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, muss diese dem Gewerbeamt gemeldet werden.

Was ist nun richtig - müssen Freiberufler eine gewerbliche Tätigkeit anmelden oder nicht? --Abdull 02:57, 17. Jul. 2011 (CEST)

Wenn jemand eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, dann ist er nicht mehr Freiberufler, es gibt also keinen Widerspruch.Este 18:49, 17. Jul. 2011 (CEST)

Jaein!

Klass. Berispiel: Anwaltskanzlei verkauft auch Ratgeber, dann ist der Anwalt zwar immer noch Freiberufler, aber er betreibt ein Gewerbe. Steuerrechtlich würden auch alle Einnahme der Gewerbesteuerunterliegen. (Abfärbetheorie).

Ist also alles bisschen kompliziert. --37.24.10.120 14:30, 11. Jun. 2014 (CEST)

Überblick

Ich habe das 3 mal gelesen und nur 75% von Syntax/Semanitcs her vestanden:

"Als freiberufliche Tätigkeit wird umgangssprachlich außerdem sehr häufig jede denkbare Art gewerblicher freier Mitarbeit durch selbständige oder scheinselbständige Kräfte bezeichnet, bei denen die Betreffenden auf eigene Rechnung tätig werden, ohne dass dabei auf die engen Auslegungsvorschriften des Fachbegriffes für die Freien Berufe Rücksicht genommen wird."

Ja, Deutsch für mich ist keine Muttersprache, aber letztendlich das ist auch eine Überblick Sektion :)

Vielleicht kann jmnd das umformulieren? Danke! vak 10:54, 3. Feb. 2008 (CET)

Scheinselbstständig

Das "Gesetz gegen die Scheinselbstständigkeit" von 1999 hat damals zwar für viel Aufregung gesorgt, spielt aber de facto 2008 nur eine untergeordnete Rolle. Ich habe mir daher erlaubt, einen Abschnitt über das geltende Richterrecht zu der Frage einzufügen. Bin mir bewusst, dass dafür noch Quellen genannt werden müssen. Kann ich gerne nachliefern... --Schnoesel 18:19, 14. Sep. 2008 (CEST)

Die pseudoneue Schreibweise Selbstständig ist schon wieder obsolet. Man schreibt wieder, wie man spricht: Selb-ständig. Kein Mensch sagt: Selbst-ständig. (nicht signierter Beitrag von 82.83.93.229 (Diskussion) 03:04, 11. Feb. 2009 (CET))

Erfinder

Erfinder sind doch auch Freiberufler. (nicht signierter Beitrag von 80.226.206.33 (Diskussion) 23:02, 17. Mär. 2006 (CET))

Rechtsbeistand / Rentenberater

Zählen die Auch zu den freien Berufen? (wurde von Benutzer:Referendariusals kleine Änderung) so eingetragen, ich liege mit dem User aber wegen POV-Beiträgen auf den genannten Artikeln im Clinch und währe für eine Klärung durch dritte dankbar. --Badenserbub 19:30, 8. Jul 2006 (CEST)

Apotheker

Apotheker, die keine Apotheke betreiben, zählen ebenfalls zu den "Freiberufen" der Heilberufe; insofern ist die Liste im Artikel nicht vollständig. (nicht signierter Beitrag von 84.219.21.203 (Diskussion) 18:12, 23. Jul. 2006 (CEST))

Standes- und Gebührenordnungen

Es ist m.E. nicht neutral, unter Kritik zu behaupten, die Gebührenordnungen seien "überkommen". Dies ist eine Wertung und keine Tatsache, und letztlich nur eine Wiederholung dieser Kritik ohne eigenen sachlichen Inhalt. Ich habe mir erlaubt, den Text entsprechend zu ändern. -- 84.187.235.107 11:21, 5. Apr. 2007 (CEST)

Mütterpflegerin

Hebammengeschulte Mütterpflegerin ist auch ein Freiberuf. Sollte auch bei Heilberufen eingefügt werden. --Tinew 13:30, 25. Sep. 2007 (CEST)

Weblinks

Zitat von www.e-lancer-nrw.de. "Anfang 2008 wird es einen Relaunch der Seite geben." Also entweder die meinen 2009 oder die Seite ist veraltet, was ein Löschen nach sich ziehen sollte. Landwirt 21:26, 15. Okt. 2008 (CEST)

Definition und "Überblick" falsch

Siehe [1], [2], [3], und [4]. Siehe auch [5] [6], [7]. Siehe aber auch [8] --Espoo 19:46, 10. Jun. 2009 (CEST)

Diplommathmatiker

Wenn Ihr schon all die Diplom- aufführt, solltet Ihr auch Diplommathmatiker aufführen, außerdem dürfte sich sas jetzt auch um Bachelor-- und Masterabschlüsse bei den technischen, naturwissenschaftlichen Berufen erweitern (nicht signierter Beitrag von 93.104.182.151 (Diskussion | Beiträge) 22:47, 22. Okt. 2009 (CEST))

Katalog Diplomabschlüsse und Bachelor/Master

In dem Artikel wird das "Diplom" sehr stark betont. In den Rechtsnormen kann ich aber nichts zur Art des Abschlusses finden (mit Ausnahme des "Diplom-Psychologen". Somit sollte das auch für nicht-Diplomabschlüssel gelten. --Betaamylase 11:21, 8. Jul. 2011 (CEST)

Katalogberufe und ähnliche Berufe

"Die nicht gewerblichen Berufe, so zum Beispiel Ärzte, Ingenieure, Steuerberater, Notare oder der beratende Betriebswirt, Heilberufe, Journalisten oder Künstler werden abschließend in § 18 EStG aufgeführt."

Ist schlicht falsch. Im § 18 EStG heißt es "Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören...und ähnlicher Berufe." Schon aus der Formulierung ist klar, dass es keine abschließende Aufzählung ist. Außerdem (wie schon oben von 92.229.49.177 bemerkt) ist die Liste im EStG wesentlich kleiner als die hier aufgeführte, wobei der § 18 ja die freien Berufe angeblich abschließend regeln sollte. Ich würde vorschlagen zunächst nur die Liste der Katalogberufe zu nennen (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen) und die freiberuflichen Tätigkeiten (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit) und dann kann man eine lange Liste von Tätigkeiten anführen die auch als freiberuflich zählen. Allerdings sollte diese Liste mit der tatsächlichen Praxis übereinstimmen. Das Beispiel des Informatikers zeigt ja, dass keineswegs der Berufsabschluss entscheidend ist, sondern die Art der Ausübung siehe BFH-Urteil, das weiter unten zitiert wird. --Disch309 09:27, 22. Sep. 2011 (CEST)

Apotheker

Die Angabe, der Apotheker sei ein freier Beruf, widerspricht der Auffassung der IHK´s. Diese geben an, der Apotheker als selbständig ausgeübter Beruf, gehöre in der Regel zu den gewerblich Tätigen. (nicht signierter Beitrag von 62.159.238.23 (Diskussion) 11:47, 20. Mai 2008 (CEST))

Apotheker ist ein "Zwitter" da er einerseits normal Waren Verkauft, nicht verschreibungspflichtige Arztneimittel Medizinprodukte, "Drpfgeriekram". Für diese Sachen ist er gewerbesteuerpflichtig, für die Einnahmen aus der Abgabe von Rezepten nicht. --37.24.10.120 14:25, 11. Jun. 2014 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 44pinguine 11:26, 11. Nov. 2014 (CET)

Gewerbe oder doch Freiberufler?

Wenn ein Designer Kleidung 3D Modelle / Animationen sowie ab und zu Auftragsarbeiten durchführt ist dies eine Freiberufliche Tätigkeit. Wenn dieser Designer seine Produkte (digitale Datein) im Internet verkauft ist dies doch laut EStG ein Gewerbe. Ist dies nicht ein Widerspruch??? --Oli92 (Diskussion) 09:03, 26. Apr. 2013 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 44pinguine 11:26, 11. Nov. 2014 (CET)

Zwischen

Einen Sonderfall stellen die selbständigen Bilanzbuchhalter dar, die zwischen Gewerbetreibenden und freien Berufen stehen. Was bedeutet das "zwischen", wie äußert sich diese Zwischenstellung? (Ohne Beantwortung dieser Frage ist dieser Satz WP-untauglich, weil er nur ein Problem aufwirft, es abr nicht löst.) --84.135.161.3 15:18, 28. Aug. 2013 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 44pinguine 11:26, 11. Nov. 2014 (CET)

Fehler/Falsche Zahl im "Überblick"

"In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit etwa eine Million Freiberufler[1]." etwas später: "Die Bezeichnung „Freiberufler“ [...] besagt nichts darüber, ob der Beruf selbständig oder nichtselbständig ausgeübt wird."

Ergebnisse des Mikrozensus 2010: Erwerbstätige in Freien Berufen insgesamt (1000): 5993 Selbstständige: 1248 (nicht signierter Beitrag von 193.252.11.217 (Diskussion) 11:38, 25. Sep. 2013 (CEST))

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 44pinguine 11:26, 11. Nov. 2014 (CET)

Handelsvertreter - Begründung

Völlig unlogisch ist, NUR einen HANDELSCHEMIKER hier aufzuführen, denn für die verschiedensten Waren gibt es Vertreter: Pharmaka, Technikgeräte, Bücher u.dgl. Diese sind mehrheitlich Freiberufler. Ich hatte deshalb den Handelsvertreter zusätzlich eingetragen, allerdings gehört er nicht in die hier dargebotenen Gruppierungen, also nicht unter Wissenschaftler. Eine Gruppe Wirtschaftler oder Handel hatte ich nicht gefunden. Also bitte wieder einsetzen. --44pinguine 17:08, 10. Nov. 2014 (CET)

Ein Handelsvertreter ist kein Freiberufler - ganz egal wo du ihn einordnest.Este (Diskussion) 17:20, 10. Nov. 2014 (CET)
Da muss ich aber widersprechen. Ich war selbst drei Jahre Vertreter für verschiedene Buchverlage – und eigenständig, also nirgends angestellt. Und warum ein Handelschemiker Freiberufler sein soll, kannst du das irgendwie abgrenzen? Was nun?--44pinguine 10:55, 11. Nov. 2014 (CET)
Selbständig und Freiberufler sind zwei Paar Stiefel. Nankea (Diskussion) 15:57, 21. Jul. 2015 (CEST)

(Freie) Gästeführer & Reiseleiter

Etliche von uns, die sich (aufgrund Sachkenntnissen) diversifiziert in mehren Orten aufstellen konnten, können vom Job tatsächlich leben - ohne bei den Stadtinformationen als "Geringfügige" angestellt zu sein...

Als was gelten die / wir ?? (nicht signierter Beitrag von 87.172.40.30 (Diskussion) 20:31, 25. Nov. 2015 (CET))

Wenn die Logistik und Organisation eine wichtige Rolle spielt und unterrichtende Elemente nur an der Oberfläche kratzen, dann wohl gewerblich. Ansonsten müsste man sich den Einzelfall genauer anschauen. Eindeutige Verwaltungsanweisungen habe ich nicht gefunden. --Mundanus (Diskussion) 21:57, 25. Nov. 2015 (CET)

Katalogberufe

Auya, durch deine Bearbeitungen ist die Auflistung der Katalogberufe verloren geganngen. Ich meine schon, dass man aus steuerlicher Sicht sauber trennen sollte:

  1. Allgemeine Definition in § 18 Abs. 1 S. 2 EStG
  2. Katalogberufe iSd § 18 Abs. 1 S. 2 EStG
  3. Ähnliche Berufe iSd § 18 Abs. 1 S. 2 EStG

Die Aufzählung, die jetzt in der Einleitung steht, ist nicht identisch mit den Katalogberufen, so dass der Verweis auf die Einleitung nicht ganz passt. --Daceloh (Diskussion) 22:09, 7. Aug. 2016 (CEST)