Diskussion:Friedrich Herzog von Württemberg

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Nicht kritik- bzw. diskussionsfähig

Irgend jemand ist hier nicht kritik- bzw. diskussionsfähig. Ich habe folgenden Kommentar (Es gibt keine Adelstitel mehr, sondern lediglich Namensbestandteile) eingestellt, der von Unbekannt kommentarlos gelöscht wurde. Ich beantrage das Diskussionsforum mit einem Schreib-/ Löschschutz zu versehen oder diesen Artikel aus Wikipedia zu nehmen. - -- KHB 10:20, 06. Jan. 2008 (CEST)


Es gibt keine Adelstitel mehr, sondern lediglich Namensbestandteile

- Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 wurden alle Vorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109, Abs. 2[1]). Alle Bürger waren vor dem Gesetz gleichgestellt, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses wurden ausgeschlossen. Die preußische Landesversammlung verabschiedete am 23. Juni 1920 das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. Dieses Adelsgesetz, das in ähnlicher Form auch von den anderen Ländern des Deutschen Reiches übernommen wurde, bestimmte, dass als Namen der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte (also Prinz statt Fürst). Der bisherige Titel wurde so zum Bestandteil des Familiennamens, wobei nach einer späteren Entscheidung des Reichsgerichts die geschlechtsspezifischen Varianten weiter verwendet werden konnten (z. B. Carl Herzog von Württemberg, Diana Herzogin von Württemberg). Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung aufgrund ihres Standes (Primogenitur) eine besondere Bezeichnung (Herrschertitel) hatten, durften diese persönlich beibehalten. Das betraf insbesondere die ehemals regierenden Häuser. Da auch die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es z. B. keine deutschen Fürsten von … als Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens mehr, sondern nur noch Prinzen von …. (und hier lediglich als Nachname). Diese Regelung ist nach wie vor geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland. Da in dem Artikel mehrfach diese rechtliche Vorschrift missachtet wurde, schlage ich vor, die Namensnennungen entsprechend der einschlägigen rechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Bundesländer zu ändern. - -- KHB 19:28, 04. Jan. 2008 (CEST)

Wo wird in diesem Artikel die Vorschrift mißachtet? --Hödel 11:12, 6. Jan. 2008 (CET)


Meines Erachtens wird z.B. in den beiden Wikipedia-Artikeln (Bernhard Prinz von Baden und Franz Prinz von Bayern) korrekt, sprich entsprechend der aktuell gültigen Rechtslage, mit den Bestandteilen des Nachnamens umgegangen (Auszüge aus den Artikeln zur Erläuterung):
„Bernhard Max Friedrich August Gustav Louis Kraft Prinz von Baden leitet seit 1998 die Familienunternehmen des Hauses Baden. Nach der Familientradition nennt er sich Erbprinz von Baden, Herzog von Zähringen.“
„Franz Bonaventura Adalbert Maria Prinz von Bayern ist das Oberhaupt des Hauses Wittelsbach, der früheren Herrscherfamilie des Königreichs Bayern. Oft wird Franz als Herzog von Bayern bezeichnet. Die Verwendung dieses – namensrechtlich obsoleten – Titels muss nicht zwangsläufig mit monarchistischer Gesinnung einhergehen. Die Monarchisten verwenden außerdem gelegentlich den ausführlichen (abgeschafften) Titel "Herzog von Bayern, Franken, und in Schwaben, Pfalzgraf bei Rhein.“
In diesem Artikel müsste es m.E. entsprechend heissen: Friedrich Prinz von Württemberg. Nach der Familientradition nennt er sich Friedrich Herzog von Württemberg. Mir ist kein Gesetz des Landes Baden-Württemberg bekannt, dass dies für Friedrich Prinz von Württemberg abweichend von den Bestimmungen regelt, die bei Bernhard Prinz von Baden oder Franz Prinz von Bayern gelten. Ich bin dieser Diskussion und ihren Argumenten aber sehr aufgeschlossen.
- -- KHB 11:56, 06. Jan. 2008 (CEST)
Im Artikel Haus Württemberg heißt es doch: "Als die Monarchie in Deutschland mit dem Ende des Ersten Weltkriegs abgeschafft wurde, dankte König Wilhelm II. als letzter deutscher Souverän am 30. November 1918 ab und nahm den Titel eines „Herzogs von Württemberg“ an, der in der Folge auch der Familienname für alle Familienangehörigen wurde." Herzog ist daher kein Primogeniturtitel. --Hödel 13:21, 6. Jan. 2008 (CET)
Das angeführte Argument ist sicher richtig, aber leider nicht vollständig. Am 30. November 1918 dankte Wilhelm II. als letzter deutscher Fürst ab und nahm den Titel eines Herzogs von Württemberg an. Dies entspricht auch der Weimarer Reichsverfassung, da er auch Herzog von Würrtemberg war konnte er den Titel bis zu seinem Tod weiterführen. Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung aufgrund ihres Standes eine besondere Bezeichnung hatten, durften diese persönlich beibehalten. Das betraf insbesondere die ehemals regierenden Häuser. Da auch die letzten Inhaber inzwischen verstorben sind, gibt es z. B. keinen deutschen Herzog von … als Teil des bürgerlich-rechtlichen Namens mehr, sondern nur noch Prinzen von …. (und hier lediglich als Nachname). Die beiden Wikipedia-Artikeln zu Bernhard Prinz von Baden und Franz Prinz von Bayern geben auch korrekt wieder - sprich entsprechend der aktuell gültigen Rechtslage – wie mit den Bestandteilen des Nachnamens umgegangen werden muss (Auszüge aus den Artikeln zur Erläuterung):
„Bernhard Max Friedrich August Gustav Louis Kraft Prinz von Baden leitet seit 1998 die Familienunternehmen des Hauses Baden. Nach der Familientradition nennt er sich Erbprinz von Baden, Herzog von Zähringen.“
„Franz Bonaventura Adalbert Maria Prinz von Bayern ist das Oberhaupt des Hauses Wittelsbach, der früheren Herrscherfamilie des Königreichs Bayern. Oft wird Franz als Herzog von Bayern bezeichnet. Die Verwendung dieses – namensrechtlich obsoleten – Titels muss nicht zwangsläufig mit monarchistischer Gesinnung einhergehen. Die Monarchisten verwenden außerdem gelegentlich den ausführlichen (abgeschafften) Titel "Herzog von Bayern, Franken, und in Schwaben, Pfalzgraf bei Rhein.“
In diesem Artikel müsste es m.E. entsprechend heissen: Friedrich Prinz von Württemberg. Nach der Familientradition nennt er sich Friedrich Herzog von Württemberg.
Kennen Sie ein Gesetz des Landes Baden-Württemberg, dass dies für Friedrich Prinz von Württemberg abweichend von den Bestimmungen regelt, die bei Bernhard Prinz von Baden oder Franz Prinz von Bayern gelten? - -- KHB 14:56, 06. Jan. 2008 (CEST)

König Wilhelm II. von Württemberg nahm nach der Abdankung 1918 den Namen "Wilhelm Herzog zu Württemberg" an. Nach seinem Tod im Oktober 1921 ging das Hausvermögen an eine andere Linie des Hauses über, an deren Spitze damals Herzog Albrecht von Württemberg stand. Er ist der Urgroßvater von Herzog Friedrich, dessen amtlicher Familienname "Herzog von Württemberg" lautet. Die Bezeichnung "Prinz von Württemberg" ist historisch und rechtlich falsch. (nicht signierter Beitrag von 217.5.134.3 (Diskussion) 12:21, 17. Mai 2011 (CEST))


Zu Leben

Dort steht: "Anfangs besuchte er eine Schule in Friedrichshafen."
Worauf bezieht sich "Anfangs"? Wohl nicht auf den Anfang seines Lebens, sondern vermutlich auf den Anfang seiner schulischen Bildung.
Der Satz sollte klarer formuliert formuliert werden, z. B. durch Löschung des Wortes "Anfangs" (Er besuchte eine Schule in Friedrichshafen) oder ..."
Von: Rolf H., Berlin

Kam bei Autounfall ums Leben

Der Herzog von Württemberg kam heute bei einem Autounfall ums Leben:

https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-ravensburg/fronreute_artikel,-herzog-von-württemberg-kommt-bei-autounfall-ums-leben-_arid,10866877.htmlOffenbacherjung (Diskussion) 20:37, 9. Mai 2018 (CEST)

Militärische und zivile Auszeichnungen

Über der Ahnentafel steht die Überschrift "Militärische und zivile Auszeichnungen". Dort stehen aber solche Auszeichnungen nicht. Entweder sind also die Auszeichnungen zu ergänzen oder die Überschrift zu löschen. --88.78.246.253 01:03, 10. Mai 2018 (CEST)

Träger des Ordens der Württembergischen Krone

Friedrich ist 1961 geboren und kann damit meiner Meinung nach nicht Träger eines Ordens sein, der vom Königreich Württemberg (das es seit 1918 nicht mehr gibt) verliehen wurde. --Roland1950 (Diskussion) 10:49, 27. Dez. 2020 (CET)

Mit dem Thronverzicht König Wilhelms II. von Württemberg am 30. November 1918 wurde der Orden zu einem bis heute bestehenden einklassigen Hausorden der nunmehrigen Familie der Herzöge von Württemberg. Es handelt sich dabei um das ehemalige Großkreuz für Mitglieder der königlichen Familie. Das ist --> auch hier vermerkt, und Auktionshäuser wie Künker sind da gut informiert. --Stolp (Disk.) 01:08, 4. Mär. 2022 (CET)