Diskussion:Friedrich Mauz
"Gesetz über Sterbehilfe bei unheilbar Kranken"
"...und arbeitete an einem Euthanasiegesetz ('Gesetz über Sterbehilfe bei unheilbar Kranken'“) mit. Dieses Gesetz wurde im Oktober 1940 verabschiedet, erlangte aber keine Rechtsgültigkeit." - Was soll das sein? Dass allerhand Erklärungen Hitlers, ganz gleich ob einfache mündliche Äußerung, Befehl, Erlass, Rundverfügung etc. als materielles Gesetz behandelt wurden, sodass sich nach dem Krieg Richter und Beamte darauf berufen konnten, entweder dem allgemeinen Gesetz oder dem konkreten Einzelbefehl gehorcht zu haben, steht auf einem Blatt. Aber ein "verabschiedetes" Gesetz, das im NS-Staat keine "Rechtsgültigkeit" erlangt haben soll, was soll das denn sein? In einem Staat ohne richterliche Kontrolle mörderischster Verwaltungsakte und weit über den Gesetzeswortlaut hinausschießender Staatspraxis? - Eine Nichtexistenz lässt sich ja schwer beweisen, nach meinem Eindruck handelt es sich hier um ein Statement von Klee, das irgendwie juristisch halbverstanden durchkopiert wurde und irgendwie ein Laienverständnis zur tatsächlichen "Euthanasie"-Verfügung Hitlers widerspiegelt. --2A02:908:F86:8800:D501:13F1:3BF7:D5A0 17:51, 19. Sep. 2019 (CEST)