Diskussion:Gemeindefreies Gebiet/Archiv

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Gebietshoheit

Was hat das privatrechtliche Eigentum mit der öffentlich-rechtlichen Gebietshoheit zu tun? Und die kann doch auch beim Kreis liegen bzw. wird das im Normalfall tun? --JensMueller 16:47, 12. Mär 2004 (CET)

Freimarkung Osing

Das Gebiet wird von den vier umliegenden Dörfern, die widerum zu drei unterschiedlichen Gemeinden gehören, gleichberechtigt verwaltet:

  • Eigentümer zur gesamten Hand sind drei Gemeinden und nicht der Bund, das Land oder der Kreis.
  • Standesamtlich: Humprechtsau (gehört zu Bad Windsheim)
  • Steuergemeindlich: Herbolzheim (gehört zu Markt Nordheim)

Folglich stellt der Osing eine Ausnahme dar. Don Bühl 20:26, 9. Sep 2005 (CEST)

Einwohnerzahlen bewohnter gemeindefreier Gebiete in Bayern

Hallo Ratzer,

Du schreibst

"in Bayern gibt es seit Jahrzehnten kein bewohntes gemeindefreies Gebiet! vgl. www.genesis.bayern.de"

Da muss ich Dir leider widersprechen. Du hast natürlich recht, für gemeindefreie Gebiete in Bayern gibt's keine Einwohnerzahlen. Das heißt jedoch nicht, dass es keine Einwohner gebe.

Soweit größere Ansiedlungen in gemeindefreien Gebieten bestanden, wurden diese in benachbarte Gemeinden eingegliedert. Seit 1970 gibt es infolgedessen keine gemeindefreien Gebiete mit nennenswerter Einwohnerzahl mehr. Die Einwohnerzahlen gemeindefreier Gebiete werden seitdem nicht mehr nachgewiesen. "Die noch in gemeindefreien Gebieten wohnenden Personen werden seit 1970 bei denjenigen Gemeinden gezählt, denen das gemeindefreie Gebiet standesamtlich zugeordnet ist" (Quelle: "Die Gemeinden Bayerns nach dem Gebietsstand 25. Mai 1987: Die Einwohnerzahlen der Gemeinden Bayerns und die Änderungen im Bestand und Gebiet von 1840 bis 1987" (Heft 451 der Beiträge zur Statistik Bayerns) Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Hrsg.) 1991).

Im gemeindefreien Gebiet Forst Tennenlohe im Lkr. Erlangen-Höchstadt bestehen die Wohnhäuser Turmberg 3, 3 a, 4 und 4 a. Da das Gebiet zum Standesamt Erlangen gehört, werden die Einwohner bei Erlangen mitgezählt. Dies kommt u.a. darin zum Ausdruck, dass die Stadt Erlangen einen Straßennamen "Turmberg" führt, obwohl das betreffende Gebiet vollständig außerhalb des Stadtgebietes liegt.

Gonzo (nicht signierter Beitrag von 84.148.97.216 (Diskussion) 20:12, 15. Feb. 2006 (CET))

Hallo Gonzo,

danke für den interessanten Hinweis. Vielleicht sollten wir uns überlegen, wie wir diese bayerische Spezialregelung im Artikel wiedergeben, und den Forst Tennenlohe als Beispiel anführen (es ist ja nicht bekannt, wieviele weitere Beispiele es gibt - aber ich schau mal, was die Gemeindeergebnisse der Volkszählung 1961 dazu hergeben). Auf keinen Fall würde ich jedoch dieses zufällig bekannte Tennenlohe-Beispiel zusammen mit den offziell bewohnten gemeindefreien Gebieten auflisten. Ratzer 12:44, 17. Feb 2006 (CET)

Österreich

"In Österreich kennt man den Verwaltungsbegriff der gemeindefreien Gebiete nicht." Gibt es in Österreich derartige Gebiete unter anderem Namen, die hier nicht erwähnt werden und den Eintrag bedeutsam machen? Wenn nicht ist dieser Abschnitt doch sehr unwichtig (Es könnte dort auch jedes andere Land stehen). (nicht signierter Beitrag von 217.228.115.254 (Diskussion) 14:38, 26. Nov. 2006 (CET))

Denke ich nicht, denn gerade der Vergleich der Rechtslage ist für den Leser dieses Artikels vielleicht nicht gänzlich irrelevant. --AlexDin 14:07, 23. Apr. 2009 (CEST)
In Östereich gibt es kein Gebiet, das nicht einer bestimmten Gemeinde zugeordnet ist. das selbe gilt auch für die Nachfolgestaaten nach der Monarchie, zumindest für den altösterreichischen Teil, Tschechien und Slowakei, für Ungarn weiß ich nicht. --K@rl 15:01, 6. Jun. 2009 (CEST)
Und der Bodensee? Ich habe erfahren, dass es im Bodensee (im östlichen Obersee) keine einer Gemeinde zugehörenden Gebiete gibt. Stimmt das? Harry8 00:18, 25. Okt. 2009 (CEST)

gemeindefreie Gebiete in Niedersachsen

In Niedersachsen wurden keine gemeindefreien Gebiete aufgelöst: Es sind weiterhin 25. In der Liste der größten gemeindefreien Gebiete fehlte das Gebiet "Solling (Landkreis Northeim)" (nicht signierter Beitrag von 192.124.238.235 (Diskussion) 16:43, 18. Feb. 2007 (CET))

Königreich Romkerhall

Müsste dieses Gebiet nicht auch unter den hier aufgeführten Gebieten auftauchen? Oder ist dies bereits in einem anderen, größeren Bereich enthalten? -- Mathias bla? 12:06, 5. Aug. 2007 (CEST)

Das "Königreich Romkerhall" ist tatsächlich nur die Bezeichnung für ein Hotel im Okertal an der Straße von Goslar nach Altenau. Damit gehört das Anwesen zum gemeindefreien Gebiet Harz (Landkreis Goslar). Die Ausrufung eines Königreiches ist nichts anderes als ein Werbegag. (DW18 21.03.08 3.00) (nicht korrekt signierter Beitrag von DW18 (Diskussion | Beiträge) 03:04, 21. Mär. 2008 (CET))

:en Interwiki richtig?

Nach dem deutschen Gebrauch hat ein gemeindefreies Gebiet eine bestimmte Fläche. Ein "unincorporated community" jedoch hat in der Regel keine definierte Fläche, weil sie keine Grenzen hat, sondern ähnlich wie ein Weiler einfach eine Siedlung darstellt, die ohne eigene Kommunalverwaltung auskommt und normalerweise dem County unterstellt ist. Nach meinem Eindruck ist es daher irreführend, für solche Gebiete wie Arcola (Virginia) diesen Ausdruck zu verwenden, aber wenn der Interwiki so gestellt ist (ich denke, der englische Artikel ist ja auch problembehaftet), was soll man dagegen machen?--Bhuck 16:59, 24. Okt. 2007 (CEST)

Schweiz

In der Schweiz ist der Begriff Gemeindefreies Gebiet nicht gebräuchlich. Aber auch in der Schweiz befinden sich gemeindefreie Gebiete. Sie stehen unter der direkten Oberhoheit des Staates, d. h. des jeweiligen Kantons.

Und wie nennt man die da? (nicht signierter Beitrag von LaBumm (Diskussion | Beiträge) 17:32, 29. Okt. 2008 (CEST)) --LaBumm - 17:32, 29. Oktober 08 <Sorry, Gleichzeichen und die Tilde zum Unterschreiben gehen nicht>

Liste von 2004

Die Liste ist übrigens von 2004 und dementsprechend auch überholt und veraltet. Mindestens in Bayern sind seitdem Gebiete eingemeindet worden. (nicht signierter Beitrag von LaBumm (Diskussion | Beiträge) 17:46, 30. Okt. 2008 (CET))

Schaut mal auf der Seite http://www.gemeindeverzeichnis.de/dtland/dtland.htm?hauptframe_dtland.htm nach. Die Liste ist zwar nicht offiziell, aber dient als Anhaltspunkt. (nicht signierter Beitrag von Redbull79 (Diskussion | Beiträge) 11:30, 24. Nov. 2009 (CET))

Überarbeiten

31. Dezember 2007

Die Daten vom 1. Januar 2008 lagen mir nicht vor, aber die vom Vortag. Ich weiß nicht, ob zum Jahreswechsel gemeindefreie Gebiete aufgelöst wurden. --Harry8 23:23, 6. Apr. 2009 (CEST)

Rheinland-Pfalz

Das gemeindefreie Gebiet in Rheinland-Pfalz trägt die Gemeindekennnummer 07000999. Es kann somit keinem Landkreis zugerechnet werden. --Harry8 23:25, 6. Apr. 2009 (CEST)

Gemeindefreies Gebiet Michelbuch

Das Gemeindefreie Gebiet Michelbuch im Kreis Bergstraße in Hessen galt letztes Mal, als ich dort wanderte, laut Informations-Tafel als bewohnt. Der Förster galt der Tafel nach als Ortspolizeibehörde (huch!). Ich werde nächstes Mal die Tafel fotografieren. Bis dahin lass' ich das hier mal unverbindlich und ohne Gewähr als Info stehen. -- der Sperberpedo mellon a minno 22:18, 5. Jun. 2009 (CEST)

Zum Stand vom 31. Dezember 2007 war es nicht bewohnt. Quelle: destatis (StBA, StLA) -- Harry8 23:23, 5. Jun. 2009 (CEST)
Prompte Antwort. Danke. Gilt wahrscheinlich als unbewohnt, weil: „Gemeindefreies Gebiet 1. Michelbuch (Wohnbevölkerung gehört zur Stadt Neckarsteinach)“ (aus Kreis Bergstraße), oder aber alle sind ausgezogen. Interessantes Tool, das. -- der Sperberpedo mellon a minno 00:29, 6. Jun. 2009 (CEST)

Bei den statistischen Angaben zu dem gemfr. Gebiet Michelbuch bestehen einige Merkwürdigkeiten. Sonderbar ist, dass dieses Gebiet erst seit Mitte der 90iger Jahre als eigenständige statistische Einheit in den Gemeindeverzeichnissen geführt wird. Es stellen sich also die Fragen, warum dieses mindestens seit 1904 existierende Gebiet in der Gemeindestatistik über Jahrzehnte ignoriert wurde und bei welcher Kommune die Fläche von 4,85 qkm während dieser Zeit mitgezählt wurde. Eigenartig ist weiterhin, dass sich im Staatsanzeiger für das Hessen eine Verfügung findet, nach der das "gemarkungsselbständige Grundstück Michelbuch" zum 1.April 1953 in die Gemeinden Grein, Darsberg und Neckarhausen eingegliedert wird. Offensichtlich ist diese Verfügung, aus mir nicht bekannten Gründen nicht rechtswirksam geworden. Möglicherweise standen dem auch Bestimmungen aus dem Gebietsvertrag zwischen Hessen und Baden entgegen. Anscheinend ist dieses Gebiet aber über lange Zeit von der hessischen Landesregierung als aufgelöst angesehen worden und deshalb nicht im Gemeindeverzeichnis geführt worden. Jedenfalls besteht zur Geschichte und Rechtsstellung des gemfr. Gebietes Michelbuch noch erheblicher Klärungsbedarf (DW 18 2&.10.09 0:50) (nicht signierter Beitrag von DW18 (Diskussion | Beiträge) 00:49, 26. Okt. 2009 (CET))

Meine Anfrage vom 09.November 2009 beim Bürgermeister der Stadt Neckarsteinach brachte einige Klarstellungen: - das gemeindefreie Gebiet Michelbuch hat nie zur Stadt Neckarsteinach gehört. Also war das Vorgehen des Statistischen Landesamtes Hessen nicht korrekt, das Gebiet Michelbuch bis in die 90iger-Jahre nicht als eigenständige kommunale Einheit zu erfassen und die Fläche von 4,85 qkm der Stadt Neckarsteinach zuzurechnen. - zum vermeintlichen Eingemeindungsbeschluß vom 1.April 1953 fand sich folgendes Zitat: " So wurde zum Beispiel ein Kabinettsbeschluss vom 15.April 1953, der die Eingemeindung der Gemarkung in die damals noch selbständigen Orte Grein, Darsberg und Neckarhausen vorsah, am 26.März 1956 von der hessischen Landesregierung rückwirkend wieder aufgehoben." - ganz offensichtlich ist das Gebiet doch von einer Person bewohnt und zwar der Witwe des langjährigen Försters. Offensichtlich wird die Försterwitwe aber im Einwohnerverzeichnis der Stadt Neckarsteinach geführt und deshalb zählt das Stat. Landesamt sie bei der Einwohnerzahl von Neckarsteinach mit. Nach meinen bisherigen Informationen scheint mir das nicht korrekt zu sein. - also ist die Erfassung des gemeindefreien Gebietes Michelbuch durch das Statistische Landesamt Hessen weiterhin fehlerhaft. Das Gebiet hätte immer als eigenständige kommunale Einheit erfasst werden müssen. Bis 2001 mit 2 Einwohnern (in diesem Jahr starb der Förster), und seitdem mit 1 Einwohnerin (der Försterwitwe). --DW18 01:48, 12. Nov. 2009 (CET)

Im jährlich herausgegebenen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes ist das gemeindefreie Gebiet Michelbuch erstmals zum 31.12.91 aufgeführt und zwar mit einer Fläche von 4,85 qkm. Beim Vergleich mit dem Verzeichnis vom 31.12.90 wird deutlich, dass die Fläche von 4,85 qkm von der Fläche für die Stadt Neckarsteinach abgezogen wurde. Bis 31.12.90 wird Neckarsteinach mit 22,06 qkm angegeben, seit 31.12.91 sind es nur noch 17,22 qkm. Was das Statistische Landesamt Hessen veranlaßt hat, das gemeindefreie Gebiet Michelbuch über Jahre der Stadt Neckarsteinach zuzuschlagen, bleibt ungeklärt !--DW18 01:05, 21. Nov. 2009 (CET)

Das Hesssische Statistische Landesamt hat mir mit Mail vom 14.Dezember 2009 bestätigt, dass es nicht korrekt war, das gemeindefreie Gebiet Michelbuch nicht als eigenständige kommunale Einheit auszuweisen und der Stadt Neckarsteinach zuzurechnen: "Sie haben Recht, das Statistische Landesamt hat bis 1991 das gemeindefreie Gebiet Michelbuch der Gemeinde Neckarsteinach zugerechnet, obwohl es als gemeindefreies Gebiet hätte ausgewiesen werden müssen... Warum dieser Fehler über Jahre fortgeführt wurde, können wir anhand unserer Unterlagen leider nicht mehr nachvollziehen" --DW18 12:38, 19. Jan. 2010 (CET)

Ich habe eben mit der Försterwitwe im Forsthaus Michelbuch telefoniert und gefragt, ob sie Einwohnerin der Stadt Neckarsteinach oder des gemfr. Gebietes Michelbuch ist. Sie hat mir bestätigt, dass sie Bewohnerin des gemfr. Gebietes Michelbuch ist. Sie ist also ihre eigene Bürgermeisterin. Deshalb stimmt es auch, dass sie an keiner Kommunalwahl teilnehmen darf, dafür aber von kommunalen Steuern befreit ist. Da die Verwaltungsaufgaben durch die Stadt Neckarsteinach erledigt werden, wie z. B. Ausstellung des Passes und der Lohnsteuerkarte wird sie in der Einwohnerliste der Stadt Neckarsteinach mitgeführt. Dies ist wohl der Grund dafür, warum das gemfr. Gebiet Michelbuch in den Gemeindestatistiken als unbewohnt ausgewiesen wird. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass dies nicht korrekt ist ! Deshalb muß m. E. die Einwohnerzahl der Stadt Neckarsteinach um eins reduziert und dafür das gemeindefreie Gebiet Michelbuch mit 1 Einw. ausgewiesen werden. --DW18 12:49, 19. Jan. 2010 (CET)

Geschichte / andere Länder

eine interessante Ergänzung wäre noch:

wie schaut das in anderen (nicht-deutschsprachigen) Ländern aus zb USA, Kanada, Australien, Russland, etc....

und Wieso gibt es sowas? - Geschichte der Gemeindefreien Gebiete?

... wär toll wenn da wer was darüber schreiben könnte!? --See335 14:57, 6. Jun. 2009 (CEST)

Insbesondere in den USA scheinen gemeindefreie Gebiete nichts ungewöhnliches zu sein. Das Land ist war - bis auf Alaska - vollständig in Counties aufgteilet (auch wenn sie in Florida anders heißen), diese sind aber in vielen Bundesstaaten nicht vollständig in Gemeinden aufgeteilt. Siehe en:Unincorporated area#United States. --RokerHRO 09:00, 31. Okt. 2010 (CET)

Groß-/Kleinschreibung des Lemmas

Müsste das Lemma nicht eigentlich klein geschrieben werden? In vielen verlinkten Artikeln und auch hier im Artikeltext wird es klein geschrieben.--Vanellus 19:08, 19. Jun. 2009 (CEST)

Es gibt doch einen Unterschied in der Rechtschreibung, ob es sich um einen Text, einen Satzanfang oder eine Überschrift handelt. Oder was meinst du? -- Harry8 19:34, 19. Jun. 2009 (CEST)
Ich habe mal das fettgedruckte Lemma klein geschrieben, da es auch im weiteren Artikeltext klein geschrieben wird. Der Artikelname müsste aber weiterhin groß geschrieben werden (Kleinschreibung dort nur bei kleingeschriebenen Eigennamen). An Satzanfängen bleibt das G sowieso groß. --Vanellus 00:04, 21. Jun. 2009 (CEST)

Giebel

Wo kommt denn nur die Angabe her, dass das gemeindefreie Gebiet Giebel 7 Einwohner hätte ? Die Datenbank des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik (LSKN-Online: Tabelle K1000014) weist das Gebiet Giebel regelmäßig als UNBEWOHNT aus. So auch zum 31.12.08. (nicht signierter Beitrag von DW18 (Diskussion | Beiträge) 16:03, 21. Okt. 2009 (CEST))

Die Behauptung dass Giebel 7 Einwohner hätte, kann daher resultieren, dass der Wohnplatz "Giebel, Forsthaus" zur Gemeinde Parsau gehört. Dies bedeutet, dass die 7 Einwohner, die irrtümlich dem gemfr. Gebiet Giebel zugerechnet wurden, bei der Gemeinde Parsau mitgezählt sind. (nicht signierter Beitrag von DW18 (Diskussion | Beiträge) 21:22, 24. Okt. 2009 (CEST))

Gemeindefreies Gebiet in Rheinland-Pfalz

Es gibt wohl auch ein gemeindefreies Gebiet in Rheinland-Pfalz, das nicht im Artikel erwähnt wird, siehe Gemeinschaftliches deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet. Harry8 01:03, 1. Mai 2010 (CEST)

Die Gemeindeschlüssel-Nr. lautet 07 0 00 999. Harry8 01:05, 1. Mai 2010 (CEST)

Gemeindefreie Gebiete in Bayern

Bei den gemeindefreien Gebieten in Bayern hat sich in letzter Zeit offensichtlich und weitgehend unbemerkt einiges getan. Destatis gibt die Zahl Stand 30. Juni 2010 nur noch mit 43 an. Die Liste der gemeindefreien Gebiete in Bayern führt viel mehr auf; in der Liste der Städte und Gemeinden in Bayern werden 199 (Stand 1. Januar 2009) aufgeführt. --Septembermorgen 12:52, 5. Sep. 2010 (CEST)

Eingefügt: --Torwartfehler 19:55, 8. Sep. 2010 (CEST)

Hier liegt m. E. ein gravierender Denkfehler von "Septembermorgen" vor ! Das Bayerische Statistische Landesamt meldet an das Stat. Bundesamt nur die Gesamtfläche der gemfr. Gebiete pro Landkreis. Über die Anzahl der gemfr. Gebiete im jeweiligen Landkreis, die Namen und die Größe jedes einzelnen Gebietes hat das Stat. Bundesamt keine Information. Das Stat. Bundesamt muss deshalb die gemfr. Gebiete pro Landkreis in Bayern zu EINEM Eintrag mit der Gemeindenummer 444 zusammenfassen, der dann z.B. lautet: 09184444 München, 5 gemfr. Gebiete . Deshalb bedeutet die Angabe von 43 gemfr. Gebieten in Bayern nur, dass es in 43 bayerischen Landkreisen mindestens ein gemfr. Gebiet gibt. Und das war auch in 2009 so ! Die Annahme, dass sich die gemfr. Gebiete in Bayern von 199 auf 43 reduziert hätten, ist also ein großer Trugschluss ! --DW18 00:46, 16. Nov. 2010 (CET) Da die Gesamtfläche der gemfr. Gebiete pro Landkreis ständig schwankt, hatte ich beim Bayerischen Stat. Landesamt nach den Einzelflächen der gemfr. Gebiete gefragt. Denn wenn die Gesamtfläche pro Landkreis regelmäßig nach Wiesbaden weitergemeldet wird, müssen doch auch die zeitnahen Einzelflächen in München bekannt sein. Aber das Bayerische Stat. Landesamt rückt keine Angaben zu einzelnen gemfr. Gebieten raus. Ich begreife das nicht, Flächenangaben zu gemfr. Gebieten werden wie "Staatsgeheimnisse" angesehen. Im Gegensatz zu allen anderen Statistischen Landesämtern verhält sich das Bayerische Stat. Landesamt absolut kundenunfreundlich und schottet sich ab. Meine Beschwerde über dieses unmögliche Verhalten beim Bayerischen Landtag blieb wirkungslos. Angaben zu den Einzelflächen der gemfr. Gebiete in Bayern sind nur aus einer entsprechenden Broschüre zu erhalten, die in größeren Abständen herausgeben wurde. Eine Neuauflage ist leider nicht geplant. An der Informationsbeschaffung über die gemfr. Gebiete in Bayern kann man sich die "Zähne ausbeißen". Absolut unbegreiflich ! --DW18 00:00, 17. Nov. 2010 (CET)

Gutsbezirk Reinhardswald

Der Gutsbezirk Reinhardswald ist zwar offiziell unbewohnt, de facto hat er jedoch zwei Einwohner. Vielleicht könnte man das noch einfügen. -- Tzgermany 18:15, 26. Okt. 2010 (CEST)

Es handelt sich um den Eigentümer der Waldgaststätte Tillyschanze und seine Partnerin. Der Leiter des Forstamtes Reinhardshagen, der für das gemfr. Gebiet Gutsbezirk Reinhardswald die Aufgaben des Bürgermeisters wahrnimmt, hat mir bestätigt, dass das Gebiet 2 Einwohner hat. Das Hessische Stat. Landesamt konnte mir nicht beantworten bei welcher Kommune diese beiden Personen in der offiziellen Einwohnerstatistik mitgezählt werden. Ich bin der Ansicht, dass dies nur Reinhardshagen sein kann. Ich versuche eine offizielle Bestätigung dafür zu erhalten.
--DW18 00:55, 16. Nov. 2010 (CET)
Die Gemeindeverwaltung Reinhardshagen hat bestätigt, dass die beiden Bewohner im Einwohnerregister der Gemeinde Reinhardshagen geführt und in der Einwohnerstatistik dort mitgezählt werden. Personalausweis, Lohnsteuerkarten usw. werden von der Gemeinde Reinhardshagen erstellt und an den Leiter des Forstamtes Reinhardshagen weitergeleitet. In seiner Funktion als "Bürgermeister" des gemfr. Gebietes Gutsbezirk Reinhardshagen unterzeichnet dieser die Dokumente und versieht sie mit dem Siegel des Gutsbezirks.
--89.183.225.155 01:33, 10. Mai 2011 (CEST)

gemeinfreies Gebiet

Was macht ein gemeinfreies Gebiet aus, sollte im Einleitungsteil stehen! (nicht signierter Beitrag von 188.100.238.205 (Diskussion) 08:55, 12. Dez. 2010 (CET))