Diskussion:Georg Eder (Erzbischof)

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Ich habe den Artikel wieder in eine neutralere Form gebracht, weil ihn jemand mit anonymer Adresse "verunstaltet" hat!

Offenbar wollte der betreffende ein ganzes "Sündenregister" für EB Eder einfügen, wie ich vermute aus kirchenpolitischer Absicht, weil der Erzbischof zu "konservativ" war ...

Die Aussage, der Erzbischof leide an "manisch-depressiver Krankheit", grenzt an Verleumdung. Wahr ist hingegen, daß er an einer Nervenentzündung laboriert.

Josef Spindelböck 21:43, 19. Aug 2003 (CEST)

Nach Rücksprache mit Benutzer:Leonardo wurden Änderungen durchgeführt, die sich bemühen, auf dessen Anliegen weitestgehend einzugehen.

Josef Spindelböck 21:46, 21. Aug 2003 (CEST)


Meiner Meinung nach kann man keinen halbwegs vollständigen Lebenslauf von Hr. Eder schreiben ohne auf das Medieninteresse hinzuweisen das er regelmäßigst hervorrief. Immerhin wurden seine Entscheidungen und Ansichten teilweise wochenlang in den Medien diskutiert. Ich bin damit einverstanden keine Zitate von ihm zu bringen oder die Streitpunkte auszuführen. Aber das er ein Mann war der sehr oft öffentliche Diskussionen losgetreten hat muß(der Vollständigkeit halber) erwähnt werden. Das ist ja auch grundsätzlich nichts schlechtes. Es war einfach so(Kaprun, Rockmusik ist Teufelwerk, Ministrantinen, Kirchenasyl usw.) Rat 14:55, 2. Sep 2003 (CEST)

==Eine bescheidene Frage:== der Text ist fast wörtlich von der Seite http://www.kirchen.net/bischof/eder/ederbio.htm Gibts da eine Agreement mit dem Rechteinhaber?? Pm 21:32, 12. Apr 2004 (CEST)

Die öffentliche Biographie des Erzbischofs auf der Internet-Seite der Erzdiözese Salzburg darf ohne weiteres von Journalisten und anderen Medien verwertet werden. Von daher gibt es sicher keine Probleme, wenn bestimmte Fakten (die nun einmals feststehen) auch in Wikipedia ähnlich beschrieben werden. Bei Biographien kann man nicht sagen: "Originalität um jeden Preis!" Denn dann könnte womöglich eine ganz andere Person herauskommen, die man eigentlich beschreiben will :-) Josef Spindelböck 10:15, 13. Apr 2004 (CEST)

Ich habe das "Suendenregister" wieder sichtbar gemacht. Diese Aussagen sind entweder wahr oder falsch und damit einzeln widerlegbar / umeditierbar. Konservativismus in der katholischen Kirche ist nichts zum Totschweigen, sondern ein Politikum. NPOV hin oder her. Die Formulierungen sind nicht persoenlich diskriminierend, deswegen rein damit. Oder steht Herr Eder selber nicht mehr hinter seinen Taten? -- kakau 10:58, 11. Mai 2004

(CEST)
Auch dafür seine Aussprüche zu lassen. Immerhin war er wegen ebendiesen immer wieder das Hauptgesprächsthema in Sbg. Rat 10:48, 12. Mai 2004 (CEST)

Abschnitt Kritik und Zustimmung

Den Abschnitt über die verweigerte Firmung habe ich gestrichen. Ohne Angabe von Gründen ist er einseitig formuliert und damit nicht NPOV. Bei einigen anderen Punkten sollte man mal nach dem Sinn der Auflistung fragen.

  • Was ist an einer Suspension, die sich offenbar nach zwei Monaten erledigt hatte, so interessant?
  • EB Eder feierte beim offiziellen Trauergottesdienst der Opfer der Brandkatastrophe von Kaprun im Salzburger Dom eine katholische Eucharistiefeier mit ökumenischer Beteiligung, jedoch nicht – wie von manchen gewünscht – einen ausschließlich ökumenischen Gottesdienst - wer ist "manche"?
    --Moguntiner 18:24, 8. Feb 2006 (CET)
Ich kann mich erinnern, dass das damals durch die Presse ging, und zwar als "verweigerte einen ökumenischen Gottesdienst". Viele Opfer kamen aus Deutschland, daher waren vermutlich auch eine gewisse Anzahl an Protestanten unter den Opfern. --stefan (?!) 19:11, 8. Feb 2006 (CET)
Original eingestellte Version des Satzes: EB Eder weigert sich, für den offiziellen Trauergottesdienst der Opfer der Brandkatastrophe von Kaprun im Salzburger Dom einen "nur" ökumenischen Gottesdienst zu feiern und brüskiert damit Angehörige anderer Bekenntnisse. (17. November 2000) --stefan (?!) 19:19, 8. Feb 2006 (CET)

Original

Da die Zitate und Vorfälle bereits bis zur teilweisen Unkenntlichkeit verändert wurden, hier nochmal das Original [1]:


Eders Äußerungen und kirchenpolitische Weichenstellungen polarisierten (Auszüge):

  1. EB Eder hält keinen Gottesdienst, wenn Ministrantinnen vorgesehen sind. Diese Auffassung ändert sich erst, als auch der Papst Ministrantinnen akzeptiert.
  2. Das Privatgymnasium Borromäum darf keinen Maturaball mehr veranstalten.
  3. Dr. Bernhard Liss, der anerkannte Linzer Theologe für Fragen zu Ehe und Partnerschaft, darf nicht mehr im Rupertusblatt schreiben.
  4. Prof. Dr. Eugen Drewermann darf von katholischen Einrichtungen nicht mehr eingeladen werden.
  5. Aids sei "Strafe Gottes für widernatürliches sexuelles Verhalten".
  6. Sr. Fidelis Steininger, Dr. theol., darf nicht bei einer Maiandacht in der Kollegienkirche predigen.
  7. EB Eder ortet "geistige Umweltverschmutzung" durch Rockmusik und Sexualerziehung ("sind des Teufels"). (1990)
  8. Bischof Erwin Kräutler darf nicht zur Eröffnung der Salzburger Hochschulwochen sprechen. (1992) [2]
  9. Beim Rupertusblatt wird die Teilnahme an der Gemeinschaftsredaktion aufgelassen, später Chefredakteur Bernhard Strobl gekündigt; Prälat Balthasar Sieberer wird als geistlicher Assistent abberufen. Die Auflage schrumpft allmählich von 43000 (1989) auf 22000 (1999).
  10. Ein Gottesdienst (des Kirchen-Volksbegehrens) in der Kollegienkirche wird verboten (5. November 1995).
  11. EB Eder weigert sich, in Salzburg-Parsch das Sakrament der Firmung zu spenden, weil ihm am Vorabend beim Gottesdienst ein Gebet missfiel.
  12. EB Eder suspendiert am 22. Oktober Pfarrer Mag. Peter Hausberger wegen Interzelebration. Die Suspendierung wird am 20. Dezember auf eine sehr demütigende Art und Weise aufgehoben. (2000) [3], [4]
  13. EB Eder weigert sich, für den offiziellen Trauergottesdienst der Opfer der Brandkatastrophe von Kaprun im Salzburger Dom einen "nur" ökumenischen Gottesdienst zu feiern und brüskiert damit Angehörige anderer Bekenntnisse. (17. November 2000) [5]
  14. EB Eder kommt nicht zur Firmung in Grödig, weil einige Firmlinge am Tag vorher vorlaut waren: Eder war fast eine Stunde zu spät gekommen und ein Bub fragte, wie lange es noch dauert. Im Brief an den Bürgermeister von Grödig schrieb der Erzbischof: "Sexuell stimulierte Kinder sind nicht mehr erziehbar." (12. Mai 2001)

--stefan (?!) 19:24, 8. Feb 2006 (CET)

Ich habe die Aussagen durchnummeriert. Einige der Punkte mögen Insidern ja klar sein, mir und wahrscheinlich manchem Leser fehlen aber einige Hintergrundinfos. Die Fragen beziehen sich auf das Original bzw die aktuelle veränderte Version. Habe auch einige Links zu Belegstellen eingefügt, Zitate aus den Salzburger Nachrichten [6].

6) Warum, weil sie eine Frau ist, oder aufgrund ihrer Ansichten?

10) Warum, wegen der Besucher, dem beabsichtigten Ritus, Interzelebration, oder was?

12) Interzelebration durchgeführt oder angekündigt und verhindert? Wie sah die "Demütigung" bzw, das "Einlenken" aus?

13) Was ist eine kath. Eucharistie "mit ök. Beteiligung"?

Wer kann Klarheit in den Punkten bringen? --stefan (?!) 10:14, 9. Feb 2006 (CET)

Ad 6) Predigten von Laien sind innerhalb von Messen nicht erlaubt, dies gilt aber offenbar auch für Andachten (also für jede Gottesdienstform).
Ad 10) Anzunehmen, dass es vor allem an den Besuchern gelegen hat. Genaueres wäre aber wünschenswert.
Ad 12) Ich hätte es jetzt so gelesen, dass es eine Interzelebration gegeben hat. Das Einlenken besteht in solchen Fällen darin, dass man erklärt, sich falsch verhalten zu haben.
Ad 13) Keine Ahnung. Vermutlich eine Teilnahme an der Messe (was sowieso erlaubt ist), aber keine Kommunionausteilung an Anderskonfessionelle, bzw der verlesene Hinweis, dass jene, die nicht die kath. Eucharistielehre bezeugen, nicht mit dem Papst in voller Einheit stehen und nicht im Stand der Gnade sind, nicht kommunizieren dürfen.--Moguntiner 12:34, 9. Feb 2006 (CET)
ad 6) Laien dürfen also Wortgottesdienste leiten, dabei aber nicht predigen?
ad 13) Viel "ökomenisches" kann ich da nicht finden, also schlicht und ergreifend eine kath. Eucharistie?
--stefan (?!) 13:47, 9. Feb 2006 (CET)
ad 6) Also bisher kannte ich das auch nur in Bezug auf die Messe. Aber der CIC ist da nicht eindeutig. Laut CIC ist die Homilie dem Diakon oder Priester vorbehalten; Homilie ist aber mW die Predigt in einem Gottesdienst, also in einer Messe oder auch in einer Andacht.
ad 12) Aus dem, was hier geschrieben wurde würde ich sagen: Ja!
--Moguntiner 15:56, 9. Feb 2006 (CET)

4) Eder war ab 17. 1. 89 Bischof, Drewerman wurde am 8. 10. 91 die Lehrbefugnis entzogen. Ab wann galt das angesprochene Einladungsverbot? --stefan (?!) 18:50, 9. Feb 2006 (CET)

Weiß ich nicht, aber vielleicht weiß Hw. Dr. Spindelböck das ja auch ;-). Jedenfalls haben wir jetzt sowohl Präsens als auch Präteritum in dem Abschnitt, das ist sicher nicht ganz korrekt :-).--Moguntiner 01:23, 10. Feb 2006 (CET)
Na, ein paar Fakten haben wir schon, stilistisch und halbwegs neutral werden wir das auch noch hinbringen. --stefan (?!) 02:01, 10. Feb 2006 (CET)

Danke allen, die sich um eine gute Darstellung dieser Dinge bemühen! Das "Kirchenvolksbegehren" ist sicher "progressiv"; das allein war für EB Eder jedoch noch kein ausreichender Grund, einen Gottesdienst zu verbieten. Ihm ging es um die fehlende Übereinstimmung der Vertreter des KVB mit kirchlichen Lehrpositionen (Frauenpriestertum, Sexualmoral ...) -- Josef Spindelböck 11:10, 10. Feb 2006 (CET)

Wir brauchen einen Kompromiss aus Alltagsdeutsch und der Genauigkeit des etwas langatmigen Kirchenjuristendeutsch (kein Vorwurf an dich). Ich möchte dabei auch, wenn möglich, kurz Sätze ohne Wiederholungen. Falls meine Überarbeitungen gar zu boulevardmäßig klingen, oder - schlimmer - sinnentstellend sind, einfach ändern. So ein iterativer Prozess kann ganz gute Ergebnisse bringen.
konkret zu dem Gottesdienst: Kann ein EB auch ohne kirchenrechtliche Vergehen der Zelebranten einfach so eine Messe verbieten? Besucher kann man sich ja i. A. nicht aussuchen, gab es im konkreten Fall auch kirchenrechtliche Bedenken. Oben hatten wir noch eine Frage, dürfen Laien predigen, wenn nicht was dürfen sie maximal an Predigtähnlichem tun? --stefan (?!) 12:39, 10. Feb 2006 (CET)
Zu dem Kompromiss aus Alltagsdeutsch und Kirchenjuristendeutsch: Was "progressiv" in dem Zusammenhang bedeutet weiß sicher auch nicht jeder.
Zur Frage nach der Messe: Nach dem Kirchenrecht ist der jeweilige Ortsbischof der Leiter jeder Eucharistiefeier in seinem Bistum. Jeder Priester, der dort zelebriert steht unter seiner Autorität. Das schließt mW die Möglichkeit ein, eine bestimmte Messfeier nicht zu erlauben, wenn es dafür irgendeinen Grund gibt. Ein Grund ist sicher gegeben, wenn die Messe dazu dient, Ansichten zu verbreiten, die der Auffassung der Kirche wiedersprechen. Schließlich gehört die richtige Glaubensunterweisung zu den Pflichten eines Bischofs. Zu 100% kann ich es auch nicht sagen, vielleicht schaut Hw. Dr. Spindelböck ja noch mal rein, der ist von Berufs wegen her qualifizierter :-).
Zur Frage nach der Predigt: Ein Laie kann vor oder nach der Messe vor den Gläubigen predigen (aber auch hierfür braucht er natürlich eine Erlaubnis); oder auch sonst zu irgendwelchen Anlässen. Unter Codex Iuris Canonici sind Links auf den Text angegeben (mit Suchfunktion). Dort einfach mal nach "Predigt" suchen, dann weißt du es ganz genau.--Moguntiner 13:09, 10. Feb 2006 (CET)
Die Homilie, die Predigt als Teil der Messe, ist Priestern und Diakonen vorbehalten. Eine Maiandacht ist keine Messe, also spricht kirchenrechtlich im Prinzip nichts gegen eine Predigt von Laien. Das Verbot hatte demnach andere Gründe. --stefan (?!) 21:15, 18. Feb 2006 (CET)

Änderung der Überschrift

Hm, also so finde ich den Abschnitt noch problematischer. Kann es zB Gegenstand von Kritik sein, wenn sich jemand ans Kirchenrecht hält? Es mag ja sein, dass dies von einigen liberaler gesehen wird, aber diese Liberalität zum Standard zu erheben ist eine eigene Einschätzung und keine Objektivität. Soweit sich Eder in rechtlichen (disziplinären) Fragen an das Kirchenrecht gehalten hat, können seine Handlungen nicht unter einem Abschnitt "Kritik" zusammengefasst werden. Denn: Wie kann die Bindung ans Gesetz Gegenstand von Kritik sein? Es kann ihm höchstens der Vorwurf gemacht werden, hier nicht im Sinne einer weniger starren Auslegung entschieden zu haben. Eine solche Beurteilung aber hat auf dem Kommentarteil einer Zeitung Platz, nicht aber in einer Enzyklopädie. Wenn Entscheidungen Eders zu Mißtönen geführt haben, so sollte man das allgemein in seinen Werdegang als Bischof packen, aber nicht unter einem Abschnitt "Kritik" zusammenfassen. Ganz nebenbei frage ich mich schon länger, wer hier unter diesen Abschnitten kritisiert und in wie weit das mit dem Neutralitätsgebot vereinbar ist. Das Nennen des Ereignisses ("Eder verbietet...") ist mE legitim (und die korrekte Darstellung), aber "Kritik: Eder verbietet..." ist eine Wertung.--Moguntiner 02:32, 9. Feb 2006 (CET)

Kritik, kann Ablehnung oder Zustimmung beinhalten. --stefan (?!) 09:29, 9. Feb 2006 (CET)
Versuch einer Einleitung der Kritik, die hervorhebt, dass die Beispiele nicht automatisch negativ sind (was bisher evtl. suggeriert wurde). --stefan (?!) 09:47, 9. Feb 2006 (CET)