Diskussion:Geschichte des Urheberrechts/Archiv

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Älteste Diskussionen

Diese Überschrift wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit nachträglich gesetzt


Bitte den Artikel von Spindler/Heckmann (Der rückwirkende Entfall unbekannter Nutzungsrechte (§ 137 l UrhG-E) - Schließt die Archive? )zur neu geplanten und relativ unbekannten Regelung des § 137l UrhG-E bei Aufsätzen einfügen. Dieser ist in der Zeitschrift ZUM 2006 auf Seite 620 ff. veröffentlicht worden und kann unter der Adresse [1] kostenlos abgerufen werden.



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Ich würde bei Alternativen noch hinzufügen: "In Antigua und Barbuda gibt es kein Urheberrecht. Deshalb haben hier auch Unternehmen, die in der rechtlichen Grauzone arbeiten, ihren Sitz. Dazu zählt auch der Kopierprogrammhersteller Slysoft, dessen Programme CloneCD und AnyDVD in vielen EU-Ländern verboten sind."


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Welche Quellen sind denn für Wikipedia frei verfügbar? Hier würde eine kleine Aufstellung nützlich sein. Konkrete Frage: Wie ist das bei Abbildungen aus älteren Enzyklopädien (um 1900)? Können wir die hier frei verwenden? --Media lib 09:09, 8. Mai 2003 (CEST)

Findet sich in Wikipedia:Public-Domain-Quellen einiges dazu. --Spitz 09:17, 8. Mai 2003 (CEST)

Im englischen Wikipedia gibt es die Ausnahme "fair use" für Bilder: was ist das Equivalent im deutschen?

Zitat: Fair use attempts to balance the interests of copyright holders with the public interest in the wider distribution and use of creative works, by allowing certain limited uses that might otherwise be considered infringement.

Unter "fair use" ist es in dem Fall erlaubt, zb. Hüllen von Schallplatten zu publizieren in wikipedia, da wikipedia ein non-profit Unternehmen und das öffentliche Interesse an der Illustration überwiegt (Beispiel: Cover der Sex Pistols)

Wer hat dazu eine Idee/Meinung/Wissen? --Diftong 11:13, 17. Mai 2003 (CEST)

Die GNU Dokumenations-Lizenz erfordert, dass alles Material, das hier geposted wird, unter der selben Lizenz (und die schließt kommerziellen Gebrauch ein!) weiterverwendet werden darf. Da die Lizenz, unter der der Wikipedia-Content steht, also kommerziell weiterverwendbar sein darf, darf auf der anderen Seite nichts enthalten sein, was "nur" fair use wäre. Ich bin zwar kein Jurist, aber vom logischen Standpunkt aus wäre das die Konsequenz Uli 11:45, 17. Mai 2003 (CEST)

Beim Urheberrecht wird ziemlich viel durcheinandergeworfen. Aufgabe einer Enzyklopädie sollte es sein, zur Klärung beizutragen. Der Artikel schmeisst noch immer reltaiv viel durcheinander (z.B. gibt es im Deutschen Recht kein Copyright sondern ein Vervielfältigungsrecht und im amerikanischen Recht gibt es kein Urheberrecht im deutschen Sinne) --Nichtich 10:40, 28. Mai 2003 (CEST)


Kopiert von Wikipedia:Löschkandidaten:

Hier gibt es einen juristischen Beitrag zu dem Thema Urheberrechte an Reproduktionen: http://www.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm

       ich zitiere mal eben das wichtigste:

"Gewicht haben natürlich auch die Ausführungen von Ohly, in: Urhebervertragsrecht. Festgabe für Gerhard Schricker, hrsg. von Friedrich-Karl Beier u.a., München 1995, S. 455:

Einige Museen unterhalten Bildarchive, in denen Reproduktionsfotografien entliehen werden können, oder bestehen bei einem Reproduktionswunsch darauf, die Vorlagen selbst anzufertigen. Diese Fotografien als solche sind, wenn es sich um Reproduktionen von Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken handelt, urheberrechtlich nicht geschützt.

In Fußnote 186 wird diese Auffassung begründet:

Ein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG, das insoweit in Betracht käme, setzt zwar kein eigenpersönliches geistiges Schaffen, immerhin aber ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung voraus, BGH GRUR [=Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht] 1993, 34, 35 - "Bedienungsanweisung"; BGH GRUR 1990, 669, 673 - "Bibelreproduktion"; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, S. 511. Daran fehlt es, wenn das Ziel einer Aufnahme gerade darin besteht, dem Original möglichst weitgehend zu ähneln, vgl. Nordemann, GRUR 1987, 15, 17; Schneider, Das Recht des Kunstverlags, [1991] S. 354 [...] "

Wenn das verbürgt ist, sollte man das vielleicht in den Artikel übernehmen. --Mikue 15:09, 20. Nov 2003 (CET)

Woher kommt die Information, dass die Theorie "geistigen Eigentums" im 18. Jahrhundert entstanden ist? Meines Wissensstandes nach wurde der Begriff Geistiges Eigentum erst 1971 mit Gründung der WIPO aus der Taufe gehoben und hat bis heute keine echte juristische Bedeutung (in keinem Gesetz zu finden etc.) --Lupino 16:28, 16. Dez 2003 (CET)


Stehen eigentlich Vertragstexte unter Urheberschutz? Und wenn ja, wie lange? (Nein, ich will keinen Vertragstext in die Wikipedia kopieren, aber die Frage interssiert mich!) Steht beispielweise der Text des Vertrag von Rapallo unter Urherberschutz??? --Hedavid 16:59, 21. Dez 2003 (CET)

Vielleicht hilft Dir das: AGB unterliegen meines Wissens (nicht 100 % sicher!) dem Urheberrecht. Man darf also m. W. nicht einfach eine AGB eines Mitanbieters übernehmen. Guillermo 17:04, 21. Dez 2003 (CET)
Definitiv nein. Es handelt sich um einen amtlichen Text im Sinne von § 5 UrhG, der keinem Urheberrecht unterliegt. --Andrsvoss 20:05, 21. Dez 2003 (CET)

Meines Wissens begann die Diskussion um "Geistiges Eigentum" bereits im England des ausgehenden 17. Jahrhunderts. Anlaß waren die sogenannten licensing acts, die der regelmäßigen Erneuerung bedurften. Stichwort war allerdings "author's copyright".

Die philosophische Begründung im Naturrecht führt vor allem auf John Lockes Arbeitstheorie des Eigentums zurück, deren Gültigkeit allerdings nicht unumstritten ist.


Ich verstehe den ersten Absatz nicht: Für Computerprogramme gelten andere Bestimmungen als für Texte auch in digitaler Form (=Software)? --Pgu 09:57, 1. Jul 2004 (CEST)


Ein sachlicher Umgang mit dem Argument URV bei WikiPedia

Grundwissen Urheberrecht V - Inhaltliche Schranken c) Zitatrecht http://remus.jura.uni-sb.de/urheberrecht/gw05.html#2c


Entstehung des Urheberrechtsschutzes ...

Selbstverständlich fällt der Text auf einer x-beliebigen Webseite (Quelle) nicht automatisch unter das Urheberrecht. Zunächst müsste geprüft werden, ob es sich bei der Quelle um eine persönliche geistliche Schöpfung im Sinne des Urheberrechtes handelt. Trifft dies zu und ist es ein Werk der Wissenschaft, so gilt der Grundsatz: "Die Information ist frei." Die schützenswürdige Eigentümlichkeit (Individualität, Nicht-Standard, mehr als das Durchschnittliche) des Werkes bezieht sich in diesem Fall (lediglich) auf die äußere und innere Form des Werkes.

zur Vertiefung: http://remus.jura.uni-sb.de/urheberrecht/gw02.html#1a


Dieser Artikel ist unverständlich formuliert und zum Teil unrichtig. Eine Generalüberholung wäre angebracht. --Php 21:50, 7. Sep 2004 (CEST)

Schutzdauer bei Büchern

Ich nehme gerade ein Beispiel: Das Buch "Die Kinder von Kapitän Grant" von Jules Verne, erschienen 1948. Hat nun der Verlag das Urheberrecht (für immer, da er gar nicht sterben kann, auch bei Konkurs wären 70 Jahre noch nicht vorbei) oder ist das UR aufgehoben, da Jules Verne schon vor über 70 Jahren gestorben ist (ich beziehe mich jetzt auf die schweizerische Rechtslage)? --195.186.207.137 18:30, 27. Mär 2005 (CEST)

  • Wenn der Autor stirbt, bevor das Werk erschienen ist, dann gilt der Schutz bis 70 Jahre nach dem Erscheinen des Werkes, nicht das Todesdatum des Autors. --Tukasu 13:32, 28. Mär 2005 (CEST)
Wie kommst du drauf? Im deutschen Gesetz ist das klar geregelt unter "Nachgelassene Werke" http://bundesrecht.juris.de/urhg/__71.html (25 Jahre Schutzdauer). Aber im schweizerischen Gesetz kenne ich keine solche Regelung. Soweit ich das Gesetz kenne, muss ich sogar davon ausgehen, dass es wirklich nur Tod + 70 ist.
Bei einer Übersetzung liegt der Fall sowieso anders. Der Verlag hat das Recht zur Übersetzung irgendwie erhalten (ob jetzt durch Vertrag mit dem Urheberrechtsinhaber oder weil das Werk gemeinfrei ist, ist egal). Der Übersetzer hält dann das Urheberrecht für die Übersetzung, d.h. wenn das Buch 1948 in dieser Übersetzung das erste Mal veröffentlicht wurde, gilt dafür die Schutzdauer, da JV schon tot ist, bis 70 Jahre nach dem Tod des Übersetzers. Bhaak 15:55, 29. Jan. 2007 (CET)

Urheberrecht und Internet

Hallo, auf irgendwelcher Wiki-Seite wurde ein Urteil eines deutschen Gerichtes erwähnt, welches besagt, dass der Quellcode einer Webseite keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegt. Wie ist das zu verstehen? Wenn mein Browser eine Webseite runterlädt, ist ja die Webseite in meinem Cache gespeichert, was ja schon eine URV darstellt. Hat das Gericht in dieser Hinsicht argumentiert? Oder wie verhält es sich mit der Funktionsweise von Webbrowsern und Copyright? Gruss + Danke für eine erleuchtende Antwort, --Keimzelle 20:15, 29. Mai 2005 (CEST)

Ich denke, das Downloaden in den Cache ist ok - ich denke, Änderungen und/oder Vervielfältigung ist nicht ohne Genehmigung gestattet, weil sonst läuft das unter dem Motto "Ich habe einen Film gesehen - Das speichern von Ausschnitten in meinem Kopf stellt eine Urheberrechtsverletzung dar" ;) --Ensign Joe 00:57, 2. Jul 2006 (CEST)

Nutzungsrechte alte Karten

In der Stadtbibliothek Bern gibt es eine Sammlung von alten Karten(bis ca. Ende 18.. Jahrhundert). Einige dieser Karten sind im Internet zugänglich. Kann man diese Bilder nun auf Wikipedia veröffentlichen? Die Urheber sind ja alle schon seit Jahrhunderten tot... Ich frage deswegen, weil auf der Homepage folgendes steht (Zitat): "Die Bilder dieser Sammlung befinden sich im Eigentum der Stadt- und Universitätsbibliothek Bern (StUB). Für Veröffentlichungen muss bei der Stadt- und Universitätsbibliothek Bern ein Nutzungsrecht eingeholt werden." Die StUB hat kann ja eigentlich nur die Eigentumsrechte an den einzelnen Exemplaren, bzw. der Sammlung haben. Urheber kann die StUB ja nicht sein. Kann man diesen Hinweis ignorieren? --Twenty-nine 29. Mai 2005

Ich kenne mich mit Urheberrecht nicht so aus, möglicherweise besteht aber ein Urheberrecht an den Scans. --Docvalium 23:27, 29. Mai 2005 (CEST)
Ist denn ein Scan schon ein eigenständiges Werk? Würde das scannen nicht umbedingt als schöpferischen Akt bezeichnen...--Twenty-nine 20:33, 30. Mai 2005 (CEST)
Bitte lest doch vor dem xten Beginn dieser Diskussion wenigstens das, was oben auf dieser Seite durch grüne Schrift hervorgehoben steht. --Andrsvoss 20:45, 30. Mai 2005 (CEST)
OK. Für Deutschland ist der Fall klar. Aber die StUB befindet sich nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz. Habe mich zwar ausführlich mit dem schweizerischen Urheberrecht auseinandergesetzt, dies jedoch nur als einfacher Berufsschüler. Aber dieser Hinweis der StUB (siehe oben) hat mich trotzdem etwas irritiert...--Twenty-nine 21:00, 30. Mai 2005 (CEST)

übersetzungen

Vielleicht steht's ja irgendwo, und ich Dussel find's nicht: Wie ist das mit Übersetzungen?

  1. Das Ursprungswerk ist gemeinfrei (z.B. Hávamál). 1875 erschien eine Übersetzung von Simrock im Hempel-Verlag, Berlin. 1963 erschien eine Übersetzung von Genzmer im Diederichsverlag. Welche sind geschützt?
  2. Bei manchen Werken steht nur © X-Verlag, bei anderen steht "Alle Rechte, auch das der Verfilmung und Übersetzung beim Verlag". Ist das neben © ein überflüssiger Zusatz, weil's schon in © enthalten ist, oder erlaubt das © allein die Übersetzung?
  3. Was ist mit mit den Rechten untergegangener Verlage, bezüglich der Werke, die nicht von anderen Verlagen übernommen wurden?
  4. Wie bekommt man heraus, ob und wann ein Urheber gestorben ist?


Fingalo 20:02, 24. Jun 2005 (CEST)


Nach schweizerischem Recht gilt eine Übersetzung als Werk zweiter Hand und ist somit als eigenständiges Werk, unabhängig vom Originalwerk, geschützt. Twenty-nine 14:43, 26. Jun 2005 (CEST)
Das Urheberrecht ist in Deutschland und anderen Ländern unabhängig von einem Zeichen, wie etwa dem © oder sonst einem Hinweis. Dementsprechend ist es auch egal, ob da © steht oder "alle Rechte...", zumindest rechtlich gesehen, da Übersetzungen wie oben gesagt abhängige Werke sind. An der Übersetzung haben Übersetzer und Autor Urheberrechte. Das Urheberrecht liegt in Deutschland immer beim Autor, der ggf. nur die Verwertungsrechte an den Verlag abgetreten hat. Dementsprechend läuft das Urheberrecht weiterhin bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Vorher ist ein Werk auch nie wirklich gemeinfrei. --Docvalium 23:08, 26. Jun 2005 (CEST)

Wo ist die Grenze?

Sicherlich darf ich aus meinem Wissen entnehmen und daraus Texte in die WP schreiben. Dieses Wissen entspringt aber z. B. Fachbüchern, die ich gelesen habe. Im Regelfall darf man aber nicht ungefragt aus (Fach-)büchern abschreiben. Wo ist denn die Grenze? Darf man umformulieren, nacherzählen oder ähnliches? --Wolfgang Feld 23:27, 12. Jul 2005 (CEST)

Solche Fragen bitte nie auf dieser Seite sondern auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen --Historiograf 16:23, 16. Sep 2005 (CEST)

Warum?

Warum ist das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ohne Erlaubnis des Autors verboten? 84.61.62.175 11:41, 15. Sep 2005 (CEST)

Ich versteh die Frage nicht... Das ist doch der Zweck des Urheberrechts. Dass der, der mal eine Leistung erbracht hat, von dieser dann auch profitieren kann. Würdest du 100 Millionen für die Produktion eines Films ausgeben, den dann jeder frei kopieren und vielleicht sogar in seinen Kinos zeigen darf? --Eike 11:46, 16. Sep 2005 (CEST)

Recht auf Privatkopie und Registrierungspflicht

Es gibt im dt. Urheberrecht kein (einklagbares) Recht auf die "Privatkopie". Wenn der Artikel also davon spricht, dass die IFPI eine Abschaffung des "Rechtes auf Privatkopie" betreibt, spielt man damit eigentlich der Musikindustrie in die Hände. Was es nicht gibt, muss auch nicht abgeschafft werden.

Des weiteren hat die Copyright-Registrierungspflicht für Quellcode von Software in den USA immer noch Bestand - siehe den dort aktuellen Streitfall SCO gg. Novell wegen der UNIX System V Quellcodes.

Es gab aber mal ein Recht auf Privatkopie, das zwar nicht einklagbar war, aber es eben erlaubte, Maßnahmen zum Kopierschutz zu umgehen. --Docvalium 11:42, 23. Sep 2005 (CEST)
Welcher Paragraph soll das gewesen sein? Oder meinst Du nur, dass aufgrund der Novellierung des UrhRG jetzt(!) die Umgehung eines Kopierschutzes (für gewerbliche Zwecke, wohlgemerkt) unter Strafe steht? --A.spengler 12:13, 23. Sep 2005 (CEST)
§53 I UrhG, und er existiert immer noch: Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch: (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. [...] -- H005 13:50, 23. Sep 2005 (CEST)
Das ist immer noch kein Recht. Und der letzte Teil von Satz (1) ("[...], soweit nicht...") ist im Übrigen schon der Novellierung geschuldet. --A.spengler 16:17, 28. Sep 2005 (CEST)
Wie definierst du denn "Recht"? Ich verstehe darunter alles, was nicht widerrechtlich ist. Ich habe ein Recht darauf, in meinem Keller einen Kopfstand zu machen und dabei den Holzmichel zu singen. Oder brauche is dafür ein Gesetz? Wenn du sagst "Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Privatkopie", dann bin ich bei dir. Aber das steht nicht im Text. -- H005 17:51, 28. Sep 2005 (CEST)
Agreed. Es müsste wohl wirklich besser "Rechtsanspruch" heißen. Da bin ich jetzt wohl genau in die Falle getappt, die die Rechteverwerter gerne aufstellen ;-) --A.spengler 09:55, 29. Sep 2005 (CEST)

Übertragung des Urheberrechts

Warum kann das Urheberrecht nicht übertragen werden? --84.61.54.222 16:40, 19. Nov 2005 (CET)

Weil das so im Gesetz steht: § 29 UrhG --Historiograf 21:19, 19. Nov 2005 (CET)

Es können lediglich Nutzungsrechte übertragen werden, beispielsweise die Vermarktungsrechte an einem Lied. --Docvalium 23:20, 19. Nov 2005 (CET)

Privatkopie

Wann ist die Privatkopie grundsätzlich verboten? --84.61.57.127 15:52, 20. Nov 2005 (CET)

Grundsätzlich verboten ist sie gar nicht. --Docvalium 18:03, 20. Nov 2005 (CET)

Von welchen Werken dürfen keine Privatkopien erstellt werden? --84.61.49.109 15:21, 21. Nov 2005 (CET)

Von solchen, die durch technische Maßnahmen davor geschützt sind. Sprich: Man darf einen Kopierschutz nicht umgehen. --Docvalium 17:03, 21. Nov 2005 (CET)
Ich gehe davon aus, Sie meinen dabei den Kopierschutz zu einem Datentraeger (CD, DVD, etc.), auf der sich Software befindet. In diesem Falle moechte ich Ihrer Rechtsauffassung nicht so ganz pauschal zustimmen, denn beim Kopieren wird die geschuetzte Software nicht installiert. Der Schutz der Software erstreckt sich gerade darauf, eine unbefugte Nutzung moeglichst zu vermeiden. Eine Software, die nicht installiert ist, kann schon von vornherein nicht genutzt werden. -- IAAL 22:17, 14. Jan 2006 (CET)

Von welchen Werken, die nicht durch technische Maßnahmen vor Privatkopie geschützt sind, dürfen keine Privatkopien erstellt werden? --84.61.43.250 16:59, 23. Nov 2005 (CET)

Es darf von allen Werken eine Privatkopie erstellt werden. Ausnahme s.o. --Docvalium 17:54, 23. Nov 2005 (CET)

Dürfen von Computerprogrammen Privatkopien erstellt werden? --84.61.43.250 18:07, 23. Nov 2005 (CET)

Spreche ich eigentlich eine andere Sprache als Deutsch? Ja, man darf eine Sicherungskopie durchführen. Man darf diese nur nicht benutzen, sondern nur für Sicherungszwecke im Schrank aufbewahren. --Docvalium 19:12, 23. Nov 2005 (CET)

Dürfen von graphischen Aufzeichnungen von Werken der Musik Privatkopien erstellt werden? --84.61.48.120 15:58, 8. Dez 2005 (CET)

Meinst Du Noten? --Docvalium 16:51, 8. Dez 2005 (CET)

Dürfen von Notenblättern Privatkopien erstellt werden? --84.61.31.230 17:08, 8. Dez 2005 (CET)

EOD. Diese Seite dient der Diskussion des Artikels WP:UF beantwortet Fragen zum Urheberrecht. Wer nicht in der Lage ist § 53 UrhG durchzulesen, hat das Recht verwirkt, uns zu nerven .... --Historiograf 16:09, 27. Jan 2006 (CET)

Urheberrecht ./. GNU-Lizenz für freie Dokumentation

Wie ist das Urheberrecht auszulegen, wenn jemand als Schoepfer des Werkes per dem u.g. Absendebutton der "GNU-Lizenz für freie Dokumentation" einer Artikelveroeffentlichung zustimmt, jedoch dann zu einem spaeteren Zeitpunkt aus dem Urheberrecht heraus diese Zustimmung widerruft? -- IAAL 22:10, 14. Jan 2006 (CET)

pacta sunt servanda. --C.Löser Diskussion 22:19, 14. Jan 2006 (CET)
Ich sehe gerade, ich bin hier falsch. Koennen Sie das bitte in Wikipedia:Urheberrechtsfragen verschieben? Herzlichen Dank. -- IAAL 22:23, 14. Jan 2006 (CET)
Nicht nötig, die Frage habe ich doch schon beantwortet. Du kannst etwa mit Anfechtung gegen den Vertragsschluss vorgehen, aber dann bräuchtest du einen Anfechtungsgrund. Ansonsten: pacta sunt servanda. --C.Löser Diskussion 22:26, 14. Jan 2006 (CET)

Verzicht auf das Urheberrecht

Kann auf das Urheberrecht verzichtet werden? --84.61.59.243 16:05, 27. Jan 2006 (CET)

Nein. Diese Seite dient der Diskussion des Inhalts des Artikels. Fragen zum Urheberrecht dürfen nur unter WP:UF gestellt werden --Historiograf 16:07, 27. Jan 2006 (CET)

Artikelstruktur

moin,

würde es irgendjemand etwas ausmachen, wenn ich den Teil Urheberrecht#2.Korb in den Artikel Deutsches Urheberrecht verschiebe? Bisher ist die Unterscheidung nicht wirklich sauber, die beiden erwähnten Artikel sowie Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte überlappen sich noch.

Hat irgendwer eine Idee, wie die Artikel sauber voneinander getrennt und unterscheidbar gemacht werden können - sonst wird dieser Mischmasch leider immer weitergehen. Rbrausse 15:50, 28. Mär 2006 (CEST)

Da die aktuellen Entwicklungen zum Thema "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" incl. Literaturhinweise alle in diesem Artikel beschrieben werden, sollte auch die Diskussion um den zweiten Korb hier behandelt werden. Wenn etwas beschlossen wurde, kann das auch in Deutsches Urheberrecht dargestellt werden. Neon02 20:43, 3. Apr 2006 (CEST)

wird damit nicht die Aufteilung der Artikel in Allgemein, DE, CH und AT ins Absurde geführt? Vom Gefühl her würde ich sagen, dass in diesen Artikel ein Satz dazu reingehört, dass und seit wann in DE die Umsetzung des EU-Rechts angegangen wird, die Einzelaufzählung der Änderungen jedoch in den eigenen Artikel. Rbrausse 10:23, 4. Apr 2006 (CEST)

Zu viele Weblinks

Bei 25 hab ich aufgehört zu zählen. Ich meine mich mal etwas von "maximal 5" im Wikipedia Handbuch für gute Artikel gelesen zu haben. Gibt es einen Grund hier eine Ausnahme zu machen? Was spricht gegen eine radikale Kürzung? --Spuerhund 01:12, 1. Sep 2006 (CEST)

Diese Weblinks dienen zu einem bedeutenden Teil zum Beleg von Behauptungen im Artikel. Bei einer Löschung müsste der Artikel weitgehend gelöscht werden, weil er dann aus unbewiesenen Behauptungen bestehen würde. Leider wurde gerade in den älteren Teilen des Artikels nicht ausreichend zwischen der Funktion von Weblinks als weiterführende Information und Belegstelle von Behauptungen differeziert. Das nachträglich aufzudröseln ist sehr viel Arbeit und von anderen als den Autoren kaum möglich. Da ist es sicherlich lohnender, den Artikel zu verbessern, der sich immer noch in einem schlechten Zustand befindet.

Andererseits ist es nicht ungewöhnlich, wenn sich in einem Artikel zu einem so breiten Thema zahlreiche Literaturverweise befinden. Es werden ja auch zahlreiche gedruckte Bücher aufgeführt. Viele der Links sind von Fachleuten verfasst und haben einen vergleichbaren Charakter. Diese zu löschen, wäre eine ungerechtfertigte Diskriminierung von Webveröffentlichungen und zudem sehr unfeundlich für Leser, die keine juristische Bibliothek verfügbar haben. Neon02 12:04, 2. Sep 2006 (CEST)

Nicht mehr akuteller Weblink

Hallo. Hier ein Weblink dessen Inhalt nichs mehr mit dem genannten Thema zu tun hat. Was damit tun?

www.mixburnrip.de - Aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

--Sturmkind 08:58, 23. Jan. 2007 (CET)

Danke für den Hinweis. Ist raus. --h-stt !? 09:54, 23. Jan. 2007 (CET)

Überarbeiten Baustein

ahoi, bitte nach WP:WEB und WP:WWNI (linkliste) überarbeiten. Danke.--Löschkandidat 16:28, 6. Dez. 2006 (CET)

Ich habe den Baustein wieder entfernt. Die Weblinks sind zum großen Teil als Referenzen für die Behauptungen des Artikels zu verstehen. Bei einer Löschung kann dem Artikel zurecht vorgeworfen werden, Behauptungen nicht zu belegen. Zudem ist das Thema sehr umfangreich und es ist nicht einzusehen, warum Webquellen gegenüber gedruckten Quellen benachteiligt werden sollten. Neon02 17:57, 6. Dez. 2006 (CET)

Und ich hab in erneut eingefügt. Wir unterscheiden Hilfe:Einzelnachweise und einen weiterführenden Link- für weiterführende links gibt es Vereinbarungen, und hier sind es zu viele. Du hast recht, es ist ein Umfangreiches Thema, das erspart uns aber nicht die Selektion. Ziel muss ja nicht dringend sein, krampfhaft auf 5 links zu kommen, aber weit über 20 ist zu viel.--Löschkandidat 09:58, 7. Dez. 2006 (CET)

Und ich habe ihn wieder entfernt. Der Artikel wurde größtenteils zu einer Zeit geschrieben, als die offizielle Wikipediapolitik noch lautetet "keine Fußnoten". Wenn du den Artikel verbessern willst, schlage ich vor, du sortierst erstmal diejenigen Links aus, die als Einzelnachweise gedacht waren, aus und bringst sie in das Fußnotenformat. Danach können wir weitersehen. Der Baustein und seine Begründung wird in jetzigen Zustand zu nicht gerechtfertigten Löschungen führen. Neon02 10:38, 7. Dez. 2006 (CET)

Tja, wenn du unbedingt willst werde ich WP:WEB mal anwenden. Eigentlich setze ich den Baustein, und warte, ob sich Fachautoren mit Hintergrundwissen, die die links besser einschätzen können als ich, da sinnvoll kürzen können. Wenn du den Baustein also nicht magst bin ich gerne bereit da mal drüberzugehen.--Löschkandidat 11:04, 7. Dez. 2006 (CET)

ISP -Problematik

Zu den ISPs gab es mehrere Urteile. Momentan sind sie NICHT verantwortlich für mögliche illegale Aktivitäten, ähnlich wie die Telekom nicht für Absprachen zweier Verbrecher verantwortlich ist. Sie sind zudem nicht verantwortlich, die Identität der 'Verletzer' (Was ist übrigens ein 'Verletzer' ...?) offen zu legen. Ein richterlich bestätigter Verdacht auf auf Verletzung reicht.

Darüber hinaus regeln sie auch die Verantwortlichkeit der ISPs (Internet Service Provider).  
Diese sind für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haftbar, wenn sie diese auf Anforderung 
der Rechteinhaber nicht sofort abstellen. Sie sind darüber verpflichtet, die Identität der Verletzer 
offen zu legen.

Bitte wichtige Änderungen kommentieren.

--(background) 22:23, 05. Jan. 2007 (CET)

Ich werde nochmal nachsehen, aber meines Wissens stimmt das. Neon02 13:08, 6. Jan. 2007 (CET)

Was ist mit Grafiken?

Ich konnte nach längerem Suchen nirgendwo etwas über das Urheberrecht von digitalen Grafiken finden.... Es existieren Gerüchte, dass Grafiken generell nicht verändert und verwendet werden dürfen (z.b. durch Ausschneiden einer best. Fläche zur vervendung von Bannern / Signaturen) und es gibt das Gerücht, man dürfe solche Grafiken verwenden, sofern man sie in einer Kleinigkeit verändert...und nicht seinen Namen als "Ersteller" darunter schreibt... Vielleicht könnte man diesen Artikel noch damit erweitern..bzw mir per Email oder persönlicher Diskussionsseite eine Antwort darauf geben?

Gruß Illuminated Beast

Bei Grafiken muss man zwischen künstlerischen Werken (Grafiken von Picasso) und Gebrauchsgrafik unterscheiden. Bei ersteren gilt das ganz normale Urheberrecht, bei letzterer hat die Rechtsprechung sehr hohe Schranken für die Schöpfungshöhe entwickelt, ab der erst ein urheberrechtlicher Schutz gewährt wird. Bitte lies die beiden verlinkten Artikel, wenn du noch Fragen hast, stell sie. --h-stt !? 16:36, 1. Feb. 2007 (CET)
Das bedeutet also, dass die meisten Banner/Signaturen in Foren nicht so legal sind? (Beispielsweise ein Ausschnitt eines Bildes von Luis Royo, vielleicht mit Maßen 150x500 px mit dem eigenen Nickname versehen)
Gruß Illuminated Beast
Juristische Einzelfragen werden hier nicht beantwortet. Wende dich bitte an einen Rechtsanwalt. --h-stt !? 12:02, 2. Feb. 2007 (CET)



Auszüge aus dem Urhebergesetz (UrhG)

§3 UrhG Bearbeitungen: Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfung des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechtes am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.

§ 24 UrhG: Freie Benutzung: Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urnutzung des Werkes eines anderen

Irgendwo steht noch, das sobald ein Werk einmal öffentlich gemacht wurde, dieses jedem zur freien Benutzung oder Bearbeitung zu Verfügung steht, weiß grad nicht wo.



Von der Website fm-arena.de, die Spielerbilder und Wappen von Vereinen (für den Fußball Manager) kostenlos zum Download anbietet.

Quellen, die das untermauern:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__3.html

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__24.html


--Bessawissa94 19:34, 1. Mai 2007 (CEST)

Zitate

Mit Überraschung fand ich diese Seite. Kann man überhaupt das Zitieren verbieten? Können es dann die Nachlassverwalter explizit fürs Internet tun (E. Kästner starb 1974, also wusste vom Internet wohl nicht viel, ergo steht darüber in seinem Testament ebensowenig)? -jkb- 14:51, 28. Mai 2007 (CEST)

Das ist keine Frage zum Artikel: Urheberrecht, sondern eine Urheberrechtsfrage. Bitte stelle sie an der richtigen Stelle nochmal. --h-stt !? 18:17, 28. Mai 2007 (CEST)

verschoben nach WP:UF, -jkb- 18:49, 28. Mai 2007 (CEST)

Gegenbewegung

"durch die verbreitete Gewöhnung an Urheberrechtsverletzungen in Musiktauschbörsen in Verbindung mit der immer strenger werdenden Rechtslage" - diesen Teil habe ich mal entfernt. Ich glaube nicht, das die Wiederholung der alltäglichen Propaganda der Urheberrechtslobbyisten dem Neutralitätsanspruch einer Enzyklopädie gerecht wird.

Hmmm, deine Änderung halte ich für noch weniger neutral. Habe es jetzt mal schlichter formuliert. -- H005 21:03, 25. Okt 2005 (CEST)

Urheberrecht in Schule und Lehre

Gehört nicht herher sondern auf Wikipedia:Urheberrechtsfragen --Historiograf 18:49, 13. Nov 2005 (CET)

@ wechselnde IP

Liebe IP, dies ist kein Edit-War und keine Unterdrückung der freien Meinungsäußerung, sondern eine notwendige Maßnahme. Diskussionseiten in der Wikipedia dienen NICHT dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch, sondern ausschließlich der Diskussion des zugehörigen Artikels. Siehe auch Hinweis eingangs dieser Seite. Was du hier postest, hat aber nichts mit dem Artikel zu tun. Leider würde man sich hier bald nicht mehr zurechtfinden, wenn jeder hier nach Lust und Laune seine Meinung zu Gott und der Welt kundtut. Wenn du Vorschläge zum Artikel hast, nur zu! -- H005 09:34, 3. Apr 2006 (CEST)

Moral right / Copyright

Ich bin unzufrieden mit der Änderung des Links zur Englischen Wikipedia von en:Copyright zu en:Moral right. Es mag ja sein, dass Copyright nicht alle Aspekte des Urheberrechts abdeckt, umgekehrt ist aber das gleiche bei Moral rights wahr. Die meisten Leute suchen aber eher nach den Copyright Aspekten. --Docvalium 11:54, 4. Aug 2006 (CEST)

Grundsatzkritik am Aufbau des Artikels

Ich halte den Artikel in der jetzigen Form in weiten Teilen nicht für neutral. Zunächst einmal findet hier eine sehr eingeschränkte Sicht auf das Urheberrecht statt, die sich vornehmlich mit immateriellen Dingen und Digitalem beschäftigt, wobei das Urheberrecht eine weit längere Tradition in der Unterbindung materieller Reproduktion zu wirtschaftlichen Zwecken durch andere hat. Der digitale sowie der immaterielle Aspekt bekam erst in den letzten Jahrzehnten immer mehr Gewichtung. Diese Entwicklung würde sich lohnen in einem eigenen Abschnitt darzulegen.

Es fehlt eine Darstellung der Parteien, die das Urheberrecht betrifft: Also Urheber, Verwerter und Nutzer. Dann erst lassen sich klar die Positionen der Beteiligten differenziert darstellen und es lässt sich eine ausgewogenere Darstellung aller Seiten erreichen.

Beispielsweise wird kaum Bezug auf Interessenskonflikte genommen, die zwischen Urhebern und Rechteverwertern bestehen. Auf den Nutzer, der durch die kontinuierliche Verschärfung des Urheberrechts in seinen Möglichkeiten eingeschränkt wird, wird wenig eingegangen; dafür ist die Position von Befürwortern einer Verschärfung des Urheberrechtsgesetz mit wirtschaftlichen Interessen überproportional vertreten.

Auch ist für mich nicht nachvollziehbar, warum in dem Block Reaktionen (4.1) überdimensional die Befürworter einer Verschärfung dargestellt werden, dann der Textblock Tatbestandsmerkmale dazwischen liegt, um dann sehr verkürzt und einseitig die Gegenseite darzustellen.

Weiter ist die unkritische Vorwegnahme der Verschärfung durch die EU-Richtlinie (Punkt 2: Rechtslage der EU) nicht ausgewogen. Interessen der Nutzer werden erst viele Zeilen später nach dem Geschichtsblock am Ende dargestellt. So kann gerade für den Leser, der sich nur kurz informieren will, ein falsches Bild entstehen. Insgesamt mangelt der ganze Artikel an durchgängiger, logischer Strukturierung.

Vergleicht mal den Artikel Urheberrecht mit dem Artikel Deutsches Urheberrecht. Letzterer ist deutlich klarer strukturiert und wesentlich neutraler.

Meiner Meinung nach verstößt dieser Artikel an vielen Stellen gegen die Kriterien des Neutralen Standpunkts. Auszug aus dem Artikel Neutraler Standpunkt:

Mit der Wortwahl kann der Autor den Leser manipulieren.
Es gibt Autoren, die sich dessen nicht bewusst sind, und Autoren,
die diese Möglichkeit bewusst und gezielt einsetzen.
Es gibt Leser, die zu wenig Sprachgefühl haben, um diese Nuancen zu spüren,
Leser, die sich deutlich manipuliert fühlen, aber auch Leser,
die manipuliert werden, ohne sich dessen bewusst zu werden.

Hier zum Beispiel der undifferenzierte und manipulativ wirkende Einsatz des Verbes schützen:

Das Urheberrecht schützt bestimmte kulturelle Geistesschöpfungen,[...].

Was für ein Schutz ist das? Schutz vor Zerstörung oder Schutz vor Raub? Wir sind uns wohl darüber einig, dass die Antwort nur weder ... noch lauten kann und der gemeinte Schutz Präzisierung bedarf.

Ein weiteres Beispiel:

Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.

Ausschließlich impliziert einen Fall ohne Alternative, der alle Eventualfälle disqualifiziert. Dem ist mitnichten so, siehe Schranken des Urheberrechts und da die Mehrheit der Leser keine Juristen sind und es sich um eine Enzyklopädie handelt, muss die Formulierung allgemein verständlich formuliert werden. Als Alternative schlage ich vor: Mit Urheberrecht wird in einem Rechtssystem der wirtschaftliche und/oder ideelle Schutz eines Werks für seinen Urheber bezeichnet. (Ausschließliches Recht ist ein Juristenterminus und birgt großes Fehldeutungspotential, ist für eine einleitende Darstellung verwirrend und fehlplaziert. Zudem ist der Artikel zu Ausschließliches Recht von der Ausarbeitung her wohl eher der Kategorie Stub zuzuordnen und bildet eine Informationssackgasse).

Es muss klar werden, dass das Urheberrecht eine kulturell-gesellschaftliche Vereinbarung neuerer Zeit ist, die ins Rechtssystem Eingang gefunden hat. Zudem sollte deutlich werden, dass das Urheberrecht immer einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen aller Beteiligten sein sollte.

Ich hoffe auf eine kurzfristige und konstruktive Diskussion. Ich bin der Ansicht, dass der Artikel sonst mit dem Vorlagenblock Neutrlitätsproblem gekennzeichnet werden muss.

P.S. Ich habe das Bild über die Zerstörung von Schwarzkopien in Brasilien gelöscht, weil es thematisch nicht zu einem Artikel über Urheberrecht passt. Es würde allenfalls zum Artikel Urheberrechtsverletzung passen. (nicht signierter Beitrag von (background) (Diskussion | Beiträge) )

Du hast völlig recht, der Artikel ist nicht besonders gut strukturiert. Das liegt aber daran, dass sich bisher niemand so richtig darum gekümmert hat. Wenn ich deinen Beitrag richtig verstanden habe, denkst du, dass der Artikel häufig zur urheberrechtfreundlich formuliert wurde. Das könntest du ja ändern, ebenso die Gliederung. Die Stellungnahme des Börsenvereins ist meiner Meinung nach in dieser Länge auch nicht notwendig. Sie war ursprünglich noch länger und ist irgendwo in den Text geklatscht worden. Ich habe sie durch kritischere Stellungnahmen ergänzt. Neon02 15:44, 27. Nov. 2006 (CET)

Auslaufen des Urheberrechts auf Musikstücke im angelsächsischen Raum

90 Jahre alte Songs gratis im Netz wäre eine Integration dieses Aspektes nicht informativ?--Nemissimo Käffchen?!? 14:53, 27. Nov. 2006 (CET)

Überarbeitung

Ich habe den Artikel bis auf den geschichtlichen Teil überarbeitet (siehe Kritik oben).

Ziel war ihn allgemeinverständlicher zu machen und die z.T. zerrissenen Teile zusammenzuführen. Unbefriedigend sind immer noch die Literaturangaben, meine Quellen habe ich direkt zugeordnet, vielleicht sollten die entsprechenden Autoren ihre Quellen auch im Text vermerken. Ansonsten wären die Quellenangaben für den Leser wenig hilfreich - einfach schon aufgrund des Umfanges. Auf ein Neues ...--(background) 22:49, 29. Dez. 2006 (CET)

Teilsperrung und Rollback

Der User Ralf Roletschek hat die Seite teilgesperrt und ein Rollback veranlasst. Ich halte ein Rollback und eine Sperrung an dieser Stelle für die Entwickung des Artikels für ungünstig. Ich bitte, hierzu die Versionsgeschichte kritisch zu betrachten.

Ausfühliche Begründungen stehen auf der Diskussionsseite von Benutzer Diskussion:Ralf Roletschek#Sperrung Urheberrecht.

--(background) 01:38, 6. Jan. 2007 (CET)

Plagiate

Ich finde den Abschnitt mit den Plagiaten aus Asien sehr unpassend. Irgendwelche Bewertungen oder Verallgemeinerungen zu machen, Schlussfolgerungen zu ziehen oder Vorurteile aufzubauen sollte man dem Leser selbst überlassen. Wenn überhaupt eine Verbindung zu den Plagiaten aus Asien hergestellt werden muss, dann bitte auf neutralere Weise. Dieses ist keine Lobby sondern eine neutrale weltweit zugängliche Informationsquelle. --131.173.11.199 11:52, 9. Feb. 2007 (CET)

In Japan ist das Plagiat trotz gesetzlichen Verbotes immer wieder zu finden.Besonders die doshisha daigaku kann als Förderung der Plagiatskultur angesehen werden.Doshisha Daigaku hatt vor Jahren sogar abgelehnt,einen Beitrag zum Plagiat (tosaku)zu veröffentlichen,der bereits ins Japanische übersetzt war.Soweit ich selbst die Situation verfolge,kann ich mitteilen,dass von meinen über 210 Beiträgen in Fachzeitschriften und etlichen Monografien ich nur ein einziges Zitat in Japan gefunden habe,welches belegt,dass in diesem Fall nicht plagiiert wurde.

Deutsches Urheberrecht

Es ist anzunehmen, dass die meisten Benutzer der deutschsprachigen Wikipedia, wenn sie nach dem Begriff "Urheberrecht" suchen, eigentlich Informationen zum deutschen Urheberrecht begehren. Daher finde ich es unerlässlich, darauf bereits in der Einführung einzugehen und darüber hinaus ebendort einen Link zum dt. Urheberrecht zu platzieren. Gruß --130.243.203.46 11:35, 20. Feb. 2007 (CET) (nicht mehr mit von der Partie ;-))

Moral right / Copyright (2)

Wie schon letztes Jahr ein Benutzer anmerkte (siehe oben), ist die Übersetzung ziemlich unglücklich. Bezeichnenderweise landet man, wenn man den Umweg über andere Wikipedien wählt, auch immer wieder im englischen Copyright, nicht bei den "Moral rights". Ich bin dafür, die Verlinkung wieder in Copyright zurückzuändern. Wir könnten dafür einen Abschnitt in den Artikel aufnehmen und meinetwegen auch schon in der Einleitung erwähnen, in dem die Unterscheidung zwischen Moral rights und Copyright getroffen wird. Derzeit jedenfalls wird der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben... bis darauf, daß den Beelzebub fast niemand kennt oder sucht... --Ibn Battuta 11:00, 15. Mai 2007 (CEST)

Neue URL für Weblinks

Weiss leider nicht wie ich diesen Artikel bearbeiten kann, darf? Ich möchte folgende URL in die Linksammlung eintragen: www.copyright.ch Kann mir da jemand helften? Besten Dank!

Trag den Link bitte in Urheberrechtsgesetz (Schweiz) ein. Hier passt er nicht gut rein. Wobei eine deutliche Trennung zwischen Urheberrecht und Deutsches Urheberrecht dringend nötig ist. --h-stt !? 11:48, 31. Mai 2007 (CEST)

weblink

Kenne mich leider nicht gut mit dem Bearbeiten von Artikeln aus - interessieren würde mich, nach welchem Prinzip weblinks zum Thema aufgenommen werden bzw. wie diese kontrolliert werden. Bei diesem Artikel steht unter "Weblinks" an zweiter Stelle e-recht24.de, eine Seite, die zwar vordergründig offene Informationen zum Urheberrecht enthält, aber bei näherem Hinsehen meines Erachtens stark von der Eigenwerbung des betreibenden Rechtsanwaltes geprägt ist (zB über den internen link "Abmahnung"). Aus diesem Grund finde ich den link als Information zum Urheberrecht unpassend.

Bei genauerer Betrachtung sehe ich den Link zur Site e-recht24.de ganz genauso. Im wesentlichen geht es hier um Eigenwerbung des Anwalts und zusätzlich die Schaltung von Google-Adsense-Anzeigen. Andere Websites haben unter diesen Voraussetzungen keine Chance bei Wikipedia gelistet zu werden. Warum also e-recht24.de? Und warum kann man die Wikisite "Urheberrecht" nicht bearbeiten? Sehr merkwürdig und wohl ein Fall für die dafür zuständige Wikiadministration.

Vermutlich könnte dir ein Blick auf WP:WEB helfen. Werbung ist da in der TAt wohl eher unerwünscht.--Paranoiagraf 10:01, 6. Jul. 2007 (CEST)

Ist "Urheberrecht" dasselbe wie "Copyright", oder gibt es da einen Unterschied?

Kann man die Begriffe "Urheberrecht" und "Copyright" beliebig austauschen?213.196.243.151 01:37, 5. Jun. 2007 (CEST)--Robert

Nein. Die Begriffe stammen aus verschiedenen Recthstraditionen und haben nicht dieselbe Bedeutung.--Paranoiagraf 10:00, 6. Jul. 2007 (CEST)

Börsenvereinspam gelöscht

Die folgende Absätze standen unter Alternativen:

"Im März 2006: Börsenverein protestiert gegen geplante Selbstbedienung bei Verlagen, Gesetzesentwurf verabschiedet: Bibliotheken, Museen und Archive sollen nach dem Willen der Bundesregierung ihren Nutzern Bücher, Presseerzeugnisse, CDs, Filme und andere urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich machen können, ohne sie kaufen zu müssen (Regelung zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft, 52b Urheberrechtsgesetz) "...Bankrott der deutschen Bildungspolitik”, kritisiert der Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. “Für das selbe Geld wie bisher soll in Bibliotheken, Museen und Archiven ein Vielfaches an Inhalten zur Verfügung gestellt werden: Sparpolitik der öffentlichen Hand auf Kosten der Verlage.” Nach den Vorgaben einer EU-Richtlinie hatte der ursprüngliche Regelungsvorschlag des Bundesjustizministeriums lediglich vorgesehen, dass Bibliotheken, Museen und Archive ihre Bestände an Büchern und Medien auch an speziellen Terminals zugänglich machen können, ohne dafür die Genehmigung der Rechteinhaber einholen zu müssen. Nun soll es den begünstigten Einrichtungen hingegen möglich sein, in diese Terminals Inhalte einzustellen, die sie gar nicht selbst besitzen. Ebenso soll der Zugriff auf gesetzliche Pflichtexemplare gestattet werden. Dies sind Medien, zu deren kostenloser Ablieferung der Gesetzgeber Verlage oder Tonträgerhersteller aus Dokumentations- und Archivierungsgründen zwingt.

Da den Verlagen mit dieser Regelung ihre Verdienstmöglichkeiten wegbrechen, würde es sich für sie nicht mehr lohnen, wissenschaftliche Werke zu verlegen. Für den Wissenschaftsstandort Deutschland hätte diese Entwicklung gravierende Auswirkungen. Wenn sich im laufenden Verfahren keine Änderungen an dem Entwurf ergeben, wäre der Börsenverein gezwungen, gegen die verfassungs- und europarechtswidrige Regelung gerichtlich vorzugehen.Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist online abrufbar unter: http://www.bmj.bund.de/media/archive/1174.pdf

Eine ausführliche Stellungnahme des Börsenvereins zu § 52b UrhG-E findet sich unter: http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=82993&dl_id=101234 (bbl. Online)."

Da sie dort nicht hingehören, habe ich sie gelöscht. Eine ausführliche Stellungnahme des Börsenvereins zum zweiten Korb ist bereits unter diesem Kapitel vorhanden. Neon02 15:23, 27. Mär 2006 (CEST)

Die Anmerkung dürfte sich erledigt haben.--Paranoiagraf 11:30, 4. Aug. 2007 (CEST)

Urheberrecht bei frei zugänglichem Text

Hallo! Wie sieht es denn mit dem Urheberrecht bei folgenden 2 Beispielen aus?

1) Ich komme im Wikipedia auf eine Seite, in der das Wort "Heilpraktikergesetz" existiert, dieses Wort wurde aber noch nicht bearbeitet. Da mir das aktuelle Heilpraktikergesetz vorliegt, hab ichs kurzerhand ins Wikipedia gestellt. Da dieser Gesetzestext nun überall im Internet, Büchern, etc. zu finden ist, darf ich ihn doch hier auch verewigen (natürlich im Originaltext) - oder? Zumindest habe ich nirgendwo einen Vermerk auf Urheberrecht gefunden.

2) Ich suche nach der Übersetzung eines Fremdwortes. Im Internet werde ich fündig. Da dieses Wort im Wikipedia noch nicht existiert, könnte ich es doch hinzufügen, denn auf ein Wort kann ja schlecht ein Urheberrecht gelten. Bsp: Das Wort Trauma = Verletzung

joe P.S. Meine Frage gilt stellvertretend für ähnliche Fälle.

Bitte die Regeln für Signaturen einhalten. Also zwei Striche und vier Tilden. Zur Sache: Eine möglichst prägnante Frageformuliereung hilft erheblich weiter. Sofern mir der Sinn der Frage aufgegangen ist, folgende Hinweise: Bitte keine Volltexte "ins" Wikipedia (Enzyklopädie) stellen, dafür gibt es andere Teile unter wikipedia.org. Wenn der Gesetzestext aus dem Bundesgesetzblatt abgetippt wurde, gibt es keine URV-Probleme (§ 5 UrhG - amtliche Werke), ansonsten könnten solche entstehen, etwa wenn geschützte Zwischenüberschriften übernommen wurden oder gegen die Interessen des Berechtigen eine geschützte Datenbank (Website) geplündert wurde. Ad 2) Für reine Begriffsdefintionen gibt es das Wiktionary. Hier sind solche verpönt. Auf ein Wort gibt es in der Tat keine Urheberrechte, aber möglicherweise auf eine ausführliche Definition. --Historiograf 17:55, 8. Nov 2004 (CET)

Die Frage dürfte damit erledigt sein.--Paranoiagraf 11:30, 4. Aug. 2007 (CEST)

Tonaufnahmen und Komponistenrechte

Wie ist das denn wenn bei Tonaufnahmen die Rechte nach 50 Jahren erlöschen, die Rechte des Komponisten und oder Autors in der Regel aber noch eine ganze Weile länger gelten. Ich dachte z.B. an öffentliche Aufführungen (z.B. Gebühren für den Komponisten aber nicht die Musiker) oder Sampling etc. Oder muss ich dann einfach keine Gebühren mehr bezahlen. solange ich mit diesem Tonmaterial arbeite. Vielen Dank --Docvalium 00:47, 3. Mai 2005 (CEST)

Das ist hier die falsche Seite für konkrete Fragen.--Paranoiagraf 11:32, 4. Aug. 2007 (CEST)

Urheberrecht und Wikipedia

Bei der englisch-sprachigen Wikipedia ist mir eines aufgefallen: Dort werden wesentlich mehr Bilder gezeigt. Als Beispiel: Die Zeichentrickserie Drawn Together in der dt. und der englischen Wikipedia. Nun stellt sich mir die Frage, woran das liegt. Tauchen die Bilder dort illegal auf? (Angesichts der Fülle an Bildmaterial welches demnach illegal wäre, hätte das allerdings längst jemanden auffallen müssen, so dass diese erste Theorie von mir selbst als unwahrscheinlich eingestuft wird.) Sind die Urheberrechtsregelungen im angelsächsischen Sprachraum liberaler als hierzulande? Oder mussten sich Briten, Amis, Australier, etc. beim Erstellen der Wikipedia auf den kleinsten gemeinsamen Nenner hinsichtlich der rechtl. Grundlagen einigen? Haben Sie sich für ein bestimmtes Urheberrechsgesetzt als Basis geeinigt? Oder trifft am Ende doch eine Antwort zu, die mir noch gar nicht in den Sinn gekommen ist?--Robert Andreas 23:09, 4. Aug. 2007 (CEST)

Das wurde schon oft auf WP:UF besprochen, du dürftest sicher im Archiv fündig werden. --Matt314 11:37, 5. Aug. 2007 (CEST)

URV

Auf die Seite "Urheberrecht" wird von URV weitergeleitet, aber nirgends steht was URV bedeutet.

Urheberrechtsverletzung.--Paranoiagraf 16:52, 17. Aug. 2007 (CEST)

Urheberrecht und Copyleft

Aus dem Artikel:

„Urheber können auch ein Werk der Allgemeinheit frei und ohne kommerzielle Interessen zur Verfügung stellen. Da es nicht in jedem Rechtssystem möglich ist, das Urheberrecht abzugeben, können Urheber ihre Werke durch eine so genannte Copyleftlizenz der Allgemeinheit Nutzungsrechte einzuräumen.“

Das Anführen von Copyleftlizenzen in diesem Zusammenhang ist m.E. fehl am Platz. Wesentlich naheliegender wäre es, sämtliche Verwertungsrechte am Werk einzuräumen und damit das Werk gemeinfrei zu machen. Copyleft geht weniger weit als Gemeinfreiheit und schränkt die Art der Verwertung ein bzw. belegt sie mit Bedingungen. Kurz: Copyleft ist nicht die natürliche Konsequenz daraus, daß das Urheberrecht nicht übertragbar ist. Verwertungsrechte sind schließlich übertragbar, auch an die Allgemeinheit. -- 213.235.200.3 15:41, 14. Aug. 2007 (CEST)

Der persönlichkeitsrechtliche Teilaspekt des Urheberrechts ist allerdings im deutschen Recht nicht übertragbar, daran kommt man nicht vorbei.--Paranoiagraf 16:50, 17. Aug. 2007 (CEST)
Das ist mir schon klar (von Vererben abgesehen) und das habe ich auch oben geschrieben, aber das hat erst einmal nichts mit Copyleft zu tun. Copyleft löst weder dieses „Problem“, wenn man es als solches bezeichnen will, noch ist es die natürliche Alternative zum Urheberrecht, da es dieses nicht aushebeln kann. Das Einräumen von unbeschränkten Verwertungsrechten an die Allgemeinheit ist mit dem Urheberrecht vereinbar. -- 128.131.208.105 14:21, 19. Aug. 2007 (CEST)

Schwedisches Urheberrecht / PirateBay etc.

Vor dem Hintergrund von The Pirate Bay, BayImg usw. wäre interessant zu erfahren, ob/wie sich das schwedische Urheberrecht wesentlich von dem deutschen abhebt und wie sich die Auslegungen von Rede- und Pressefreiheit unterscheiden. --Daniel3880 02:57, 27. Aug. 2007 (CEST)

Wenn sich jemand fände, der sich damit auskennt...immer her damit!--Paranoiagraf 21:13, 4. Okt. 2007 (CEST)

Alles spezifisch deutsche gehört hier nicht her

Dafür gibt es Deutsches Urheberrecht. Wenn der „Zweite Korb“ jetzt verschoben wird, kann man die Gelegenheit gleich nutzen, etwas neutraler zu formulieren. :-) --Der Hammer 20:53, 16. Okt. 2007 (CEST)

Erlischt das Urheberrecht 70 oder 100 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers?

Im Artikel habe ich dazu leider nichts gefunden. Danke im Voraus. 82.101.232.100 19:08, 24. Nov. 2007 (CET)--Jasper

Wenn du die Situation in Deutschland meinst, siehe Deutsches Urheberrecht. Neon02 19:29, 27. Nov. 2007 (CET)

Ich hätte da mal 'ne Frage ...

Bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin, aber egal. Frage: wenn XY hier oder auf den Commons oder auf flickr (oder sonst wo) ein Foto hochläd mit dem Vermerk "Urlaubsfoto; Lizenz:GNU; schieß-mich-tot ...", es sich aber in Wirklichkeit um ein proprietäres Bild igrendeines Künstlers handelt, kann ich dann dafür belangt werden, dieses Foto verwendet, also unwissentlich eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben? Würde mich interessieren; vgl. z.B.: dieses Urteil --MuWi 18:00, 27. Nov. 2007 (CET)

Hier bist du falsch. Wo du deine Frage stellen kannst, steht am Beginn dieser Seite. Neon02 19:31, 27. Nov. 2007 (CET)

Kulturflatrate

Bitte http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Urheberrecht&dir=prev&offset=20070712141641&action=history anschauen. Tja, ein (politisches) Streitthema.

„Alternativkonzepte zur kommerziellen Verwertung von Urheberrechten“ ist meiner Meinung nach die falsche Überschrift für dieses eine Konzept der Kulturflatrate. Zudem möchte ich die Überschrift „Kostenfreie Verwertung“ für den letzten Abschnitt.--84.153.116.46 20:21, 30. Dez. 2007 (CET)

ADMIN BITTE DRINGEND MELDEN! FritzG hat jetzt den kritisierten Beitrag wiederhergestellt und den Artikel gesperrt. Bitte meine Änderung wiederherstellen, die das Streitthema entfernt. --84.153.116.46 20:33, 30. Dez. 2007 (CET)
Ich habe jetzt natürlich eine andere IP, da FritzG die alte gesperrt hat. --84.153.116.46 20:34, 30. Dez. 2007 (CET)

Ich finde jetzt es nicht gut, dass im Artikel etwas problematisches steht, der Artikel nicht bearbeitet werden kann und kein Administrator sich darum kümmert. Also falls ihr Administrator seid und noch Zeit habt, kümmert ich bitte darum. Danke :-) --84.153.116.46 20:39, 30. Dez. 2007 (CET)

Geschichtliche Entwicklung des Urheberrechts

Die Geschichte des Urheberrechts ist durch keinerlei Quellen belegt. Zudem ist sie leider relativ unkritisch. Die Wikipediaquelle wird im Internet häufig wörtlich zitiert, was hier sehr problematisch ist. Ich schlage die Löschung des ganzen Artikels "Geschichtliche Entwicklung des Urheberrechts" vor. Ansonsten wäre es unbedingt notwendig, den Neutralitätsbutton einzufügen. (Background) (nicht signierter Beitrag von (background) (Diskussion | Beiträge) 02:00, 23. Mär. 2008)

Ich habe mal den "Belege fehlen"-Baustein eingesetzt. Gestumblindi 03:06, 24. Mär. 2008 (CET)

Einige Ergänzungen und Quellen wurden eingefügt. --S.Didam 23:33, 5. Apr. 2008 (CEST)

Struktur des Urheberrechts

Die gesamte eingestellte Struktur des Urheberrechts einschließlich der Lemmas müsste überarbeitet werden. Wir habe beispielsweise die Artikel Urheberrecht, Deutsches Urheberrecht, Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (gemeint ist in diesem Fall das deutsche UrhG), Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (gemeint ist in diesem Fall das österreichische UrhG) und das Urheberrechtsgesetz (Schweiz). Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Laie sich dabei zurechtfindet. Hinzu kommt, das z.B. der Artikel Urheberecht (gemeint ist vermutlich das weltweite Urheberrecht?!) die Urheberrechtsreform in Deutschland den sogenannten „Zweiten Korb“ darlegt. Nach der jetzigen Struktur gehörte dieser Abschnitt in den Artikel Deutsches Urheberrecht. --S.Didam 13:20, 6. Apr. 2008 (CEST)

"Gegenstand des Urheberrechts" viel zu kurz

Der der Kernabsatz des Artikels ist nur sehr kurz und erklärt kaum etwas über das Urheberrecht selbst. Bereiche wie die Schutzdauer fehlen völlig. --Cubefox 14:19, 25. Apr. 2008 (CEST)

Offizin

Zu meinem vorhergehenden Edit: Offizin im Sinne von Druckgenehmigung ist mir noch nirgends begegnet und ich kann auch keinen Quelle dazu finden. Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber eine Quelle wäre dann schön und ein Vermerk unter der BKS „Offizin“ oder eine Erwähnung unter Imprimatur o.ä. Gruß -- Sozi 19:40, 21. Mai 2008 (CEST)

Entfernung aller Spezifika für Deutschland

Der Artikel war lange genug als problematisch gekennzeichnet. Kommendes Wochenende werde ich alle Punkte, die spezifisch für Deutschland sind, aus dem Artikel entfernen und auf die Disk von Deutsches Urheberrecht stellen (natürlich urheberrechtlich sauber, also mit Link auf die Versiongeschichte). Wenn bis dahin jemand Zeit und Lust hast, kann er das natürlich selbst machen und die Ausführungen zum Zweiten Korb etc schon vorher in den passenden Artikel einarbeiten. --h-stt !? 12:51, 13. Mai 2008 (CEST)

Mit etwas Verzögerung umgesetzt. Der Text steht jetzt (lizenzkonform mit Hinweis auf die Herkunft) auf Diskussion:Deutsches Urheberrecht. --h-stt !? 13:49, 22. Mai 2008 (CEST)

Kritik fehlt

Was fehlt, ist eine Kritik über strittige Fälle in Sachen Urheberrecht (z. B. ist es in den USA verboten, "Happy birthday to you" öffentlich zu singen, was natürlich absoluter Schwachsinn ist, der Urheber ist seit 200 Jahren tot) --Bessawissa94 19:36, 16. Jun. 2008 (CEST)

Wikiversity-Kurs in Vorbereitung

Hab mal einen Weblink in den Artikel gesetzt [2] zum aktuell in Vorbereitung befindlichen Wikiversity-Kurs --Diwas 00:42, 3. Mai 2008 (CEST)

Und ich habe den Link wieder rausgeworfen. SOlange da keine weiteführenden Informationen sind, ist der Link hier fehl am Platz. Soll es da eigentlich um globales Urheberrecht gehen oder "nur" um deutsches? Wenn zweiteres müsste der Link ohnehin nicht hierher, sondern nach Deutsches Urheberrecht --h-stt !? 17:01, 4. Mai 2008 (CEST)
Der Kurs fängt am 20.07.2008 an. Interessenten können sich dort noch gerne eintragen. ----Erkan Yilmaz (reden ?, wiki blog) 17:18, 13. Jul. 2008 (CEST)

Urheberrecht der Angestellten?

Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, dann besitzt - zumindest nach deutschem Recht - der Schöpfer automatisch das Urheberrecht an seinem Werk. Dies gilt - nach meinem laienhaften Wissen - auch wenn man als Angestellter einer Firma im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ein Werk (z.B. Computerprogramm) erstellt hat. Welche Rechte hat dann der Urheber noch an seinem Werk? Kann er seinem Arbeitgeher die Verwendung des Werks untersagen? Kann er den von ihm geschriebenen Code für einen anderen Arbeitgeber wiederverwenden? Es wäre mal schön, wenn ein Fachmann sich zu diesem Themenbereich äußern könnte. F.S.194.138.39.52 15:16, 10. Jul. 2008 (CEST)

An dieser Stelle werden keine Rechtsfragen beantwortet, deshalb nur eine kurze Antwort. Der Schöpfer besitzt nach deutschem Recht grundsätzlich automatisch das Urheberrecht an seinem Werk. Dies gilt nach § 43 UhrG auch für Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen. Der Abschnitt 8 (Besonderen Bestimmungen für Computerprogramme) des Urheberrechts regelt in § 69a UhrG (Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen) die Rechte z.B. von Angestellten einer Firma die ein Computerprogramm schaffen. In § 69b UhrG Abs. 1 steht: Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das heißt: Der Erwerb der Rechte wird durch das Gehalt abgegolten. Weiteres siehe §69b UhrG ff.. --S.Didam 20:56, 10. Jul. 2008 (CEST)
Danke für die Antwort, auch wenn ich nicht der Meinung bin, daß es sich um eine konkrete Rechtsfrage handelt, sondern so etwas im Gesetz geregelt sein sollte. Wie auch immer, im Zweifelsfall entscheidet das Gericht, was Recht ist. F.S. 194.138.39.60 12:54, 14. Jul. 2008 (CEST)
Merke: Vor Gericht bekommst du kein Recht sondern ein Urteil! --RalfRDOG 2008 12:58, 14. Jul. 2008 (CEST)

Schutzdauer in Deutschland

Da ich im Diskussions-Thread über das deutsche Urheberrecht keine Antwort bekommen habe, kann mir vielleicht jemand hier helfen.

Wieso wurde eigentlich in Deutschland eine Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tode des Rechteinhabers eingebaut? was bringt das? Hab mal hier folgende Fallbeispiele konstruiert:

  • Dem Urheber kann es dann nichts mehr bringen, da er dann tot ist.
  • Gesetzt, der Fall tritt ein, der Urheber hat keine Erben, und er verfügt testamentarisch, dass die Rechte unmittelbar nach seinem Tode für die Allgemeinheit freigegeben werden
  • Anderer Fall: der Urheber hat Erben, es kann gleiche Situation eintreten wie in Beispiel 2 (verfügt testamentarisch die Rechtefreigabe) oder seine Erben verzichten auf die Rechte und geben diese der Allgemeinheit frei.

Wie wäre die Rechtslage bei solchen Fällen? --Holger 12:04, 31. Jul. 2008 (CEST)

Was der Urheber oder dessen Erben mit seinen/ihren Rechten machen ist ja ihre Sache. Das Urhebrrecht gibt ihnen aber eben erst die Möglichkeit das zu tun. Denn wenn z.B. die Schutzdauer mit dem Tod ablaufen würde, dann hätten die Erben ja gar keine Wahl; das Werk wäre automatisch gemeinfrei. --C. Löser 12:18, 31. Jul. 2008 (CEST)
Ich hab bis jetzt immer geglaubt daß Wikipedia keine Rechtsauskunft ist. Du gehst immer davon aus daß ein Testament vorliegt daß die Rechte nach dem Ableben regelt. Ein Beispiel: Wenn nun ein Künstler nach seiner größten Schaffenszeit, sagen wir mal mit 35, überraschend stirbt und eine Frau und 2 Kinder zurückläßt. Wenn nach dem Tod die Werke automatisch gemeinfrei werden, sitzt die Familie des angesprochenen Künstlers nun auf der Straße. So könnten sie sich vielleicht mit dem bisschen Tantiemen-Geld über Wassr halten. Solche Beispiele sind der Grund, warum sich die Zeitspanne von 70 eingebürgert hat. Zu deinen Beispielen: (2) So ein Testament wäre durchaus möglich, schätze ich mal. (3) Was passiert, wenn die Erben ein Testament ablehnen, mit dem sie Urheberrechte erben würden, weiß ich nicht - hier gibt's aber sicher eine Regelung. Selbst können die Erben das geerbte Urheberrecht nicht freigeben, aber heutzutage könnten sie alle Verwertungsrechte freigeben. Bitte stelle deine Fragen das nächste Mal ein wenig deutlicher, dann kriegst du auch eine genauere Antwort. --Yamavu 14:38, 31. Jul. 2008 (CEST)

Urheberrecht <-> Copyright

Wie ist die Beziehung zwischen Urheberrecht und Copyright? Ist Copyright das amerikanische Pendant? Oder gibt es den Begriff Copyright im Deutschen auch? -- Mit freundlichen Grüßen, Michael Schönitzer 00:32, 4. Aug. 2008 (CEST)

Es gibt in Deutschland kein Copyright. Copyright ist übertragbar, Urheberrecht nicht. --RalfRDOG 2008 00:37, 4. Aug. 2008 (CEST)
Kurzfassung: Copyright = Nutzungsrechte – Urheberrecht = Nutzungsrechte + Urheberpersönlichkeitsrechte. --h-stt !? 08:16, 4. Aug. 2008 (CEST)

Systematik

Von der Gemeinfereiheit kam ich hierher und habe ncith alles gelesen. Mein verdacht: es fehlt die Unterscheidung von Urheber-Persönlichkeitsrecht (Verstoß z. B. Plagiat) und Urheber-Verwertungsrecht. Seit dem Aufkommen von Fotokopierern zählt für viele Leute nur noch ads 2. (nicht signierter Beitrag von 888344 (Diskussion | Beiträge) 12:37, 9. Nov. 2005 (CET))

Sicherheitskopie von Computerprogrammen

Auf Computerprogramme wird leider nicht eingegangen, dabei sind gerade hier die §§95(a)-(d) nicht anzuwenden, die vermutlich die meisten im Hinterkopf haben, wenn sie den Artikel ansehen. (Sicherungskopie führt ja leider wenig sinnvoll zu Datensicherheit)

Leider war meine Recherche zu dem Thema auch wenig fruchtbar. Den §§69(a)-(g) entnehme ich:

Eine Sicherungskopie anzufertigen ist erlaubt, obwohl Vervielfältigung grundsätzlich nicht erlaubt ist. Wirklich knifflig wirds danach: Eine echte Sicherungskopie (die man ohne weitere Maßnahmen anstatt der Original-CD benutzen könnte) von z.B. mit Safedisc4 geschützen Programmen zu erstellen, ist weitestgehend nicht möglich, obwohl man zum Zwecke der Sicherungskopie den Kopierschutz umgehen *dürfte* wenn man *könnte*. Ist es nun bestimmungsgemäße Benutzung gemäß §69d(1), wenn man den Programmcode bearbeitet, um das Programm auch mit der unvollständigen Sicherungskopie (Daten vorhanden KS-"Fehler" nicht) zu benutzen, z.B. mittels eines No-CD-Cracks? Ich vermute eher nicht, allerdings beschränkt sich §69(f)(2) auf die *unerlaubte* Beseitigung oder Umgehung.

Weiß es jemand genau und kann dazu was schreiben?

(nicht signierter Beitrag von 84.128.255.33 (Diskussion | Beiträge) 20:22, 30. Nov. 2006 (CET))

Neutralität

auch wenn die Wikipedia sicherlich eine Anlaufstelle für Urheberrechtskritischen Personen ist wie man an diesem Artikel leider merkt, die alternative ist auch ziemlich flach, Kultur-Flatrate hiesse gleich öff.rechtl. Unfug äh Rundfunk dass nicht der von mir gewünschte Künstler das Geld erhält sondern es fliesst unkontrolliert (zu irgendwelchen *Stars*) (nicht signierter Beitrag von 84.62.50.116 (Diskussion | Beiträge) 18:38, 21. Jan. 2007 (CET))

In der Tat. Die aktuelle Diskussion überwiegt im Artikel, Themen wie die Übertragbarkeit werden oberflächlicher abgehandelt (konkret: ich wollte nachschlagen, ob man das Recht auf Namensnennung aufgeben kann). In einem Lexikon sollten die aktuellen Entwicklungen allenfalls am Rand behandelt werden. Zudem sind etliche Passagen äußerst wertend. Ich teile die Wertung, die dahinter steht, aber in einem Lexikon hat eine Wertung einfach nichts zu suchen. Ich setze deshalb mal einen NPOV-Marker. (nicht signierter Beitrag von 87.182.61.68 (Diskussion | Beiträge) 13:59, 26. Apr. 2007 (CEST))

Gesetzestexte

Ich schlage für die Rubrik "Gesetzestexte" folgenden Eintrag vor:

  • Thomas Fuchs, Urheberrechtsgesetz. Historisch-synoptische Edition. 9. September 1965-10. November 2006, Mannheim 2007, ISBN 978-1-84753-419-4

In diesem Buch werden werden sämtliche Fassungen des Urheberrechtsgesetzes schön übersichtlich in einem Text, mit Angaben zum Inkrafttreten jedes einzelnen Paragrafen und mit Änderungssynopsen dargestellt.

(nicht signierter Beitrag von 87.230.117.132 (Diskussion | Beiträge) 14:58, 8. Jul. 2007 (CEST))


Alle historischen Fassungen sind auch frei erhältlich:

<http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/>

(nicht signierter Beitrag von 62.180.31.65 (Diskussion | Beiträge) 14:27, 23. Jul. 2007 (CEST))

Urheberrecht und Verwertungsrecht

Auch in Deutschland muss der Inhaber des Urheberpersönlichkeitsrechts nicht unbedingt auch der Inhaber von Verwertungsrechten sein. Wenn das für Östereich und der Schweiz hervorgehoben wird, dann sollte das auch bei Deutschland hervorgehoben werden. (nicht signierter Beitrag von 84.62.90.165 (Diskussion | Beiträge) 20:56, 22. Aug. 2007 (CEST))

Da beim vollständigen Zitat eines Werkes die Gefahr einer unzulässigen Benutzung besteht, ist die Zulässigkeit von Großzitaten auf wissenschaftliche Werke beschränkt.

"Nach der Rechtsprechung gilt grundsätzlich eine Arbeit als wissenschaftlich, die nach Rahmen, Form und Gehalt durch eine eigene Geistestätigkeit die Wissenschaft fördern will und der Belehrung dient."6

Die populärwissenschaftlichen Werke zählen ebenfalls dazu, ebenso Rundfunk- und Fernsehsendungen mit wissenschaftlichem Inhalt. In diesen Fällen liegt zwar im allgemeinen keine Förderung der Wissenschaft vor, gleichwohl dienen sie aber der Wissensmehrung breiter Bevölkerungsteile. Die Wissenschaftlichkeit und damit das Recht auf Großzitate wird jedoch solchen Werken nicht zuerkannt, die auf Unterhaltungszwecke ausgerichtet sind.

Entscheidend für das Kriterium der Wissenschaftlichkeit sind demnach Inhalt und Form der Darstellung, nicht die Thematik7.

Weiterhin dürfen beim Großzitat nur einzelne Werke verwendet werden. Demzufolge dürfen Werke desselben Urhebers nur in geringem Umfang verwendet werden, und diese dürfen wiederum nur einen Bruchteil des zitierenden Werkes ausmachen. Schließlich muß das zitierte Einzelwerk erschienen sein. Eine Veröffentlichung reicht nur für das Kleinzitat.

(nicht signierter Beitrag von 91.97.193.118 (Diskussion | Beiträge) 22:56, 03. Mai 2008 (CEST))

Weblinks

Diverse Weblinks in dem Artikel Urheberrecht verstoßen gegen die Richtilinien. So u.a. auch der Link e-recht24 – News, Artikel und Hintergründe zum Urheberrecht im Internet. Auf der Website e-recht24.de wird sowohl Google-Adsense-, als auch sonstige Werbung eingeblendet. Die Website dient ohnehin eher als Mandantenakquise- und Ebook-Verkaufsplattform. Das Gleiche trifft auf den Link Österreichisches Urheberrecht mit Beispielen zu, da auf der Seite Adsense-Anzeigen geschaltet werden. Auch der Link Newsletter Urheberrecht u.a. hat keinerlei Wert für den Artikel, sondern nur für den Inhaber der verlinkten Site, der boulevardmäßige Artikel abbildet und auf Insider-Veranstaltungen aufmerksam macht. Es stellt sich weiterhin die Frage, warum die Website www.urheberrecht.org zweimal verlinkt sein muss. Warum diese Website überhaupt verlinkt ist, ist nicht erkennbar. Sie bietet nahezu keine Informationen zum Urheberrecht und die Gesetzestexte sind in zuverlässiger Form über die Plattform des Bundesjustizministeriums (www.gesetze-im-internet.de) erreichbar. Erstaunlicherweise kann der Wikipediaartikel "Urheberrecht" nicht bearbeitet werden. Bin gespannt auf eure Antworten. (nicht signierter Beitrag von 194.8.213.200 (Diskussion | Beiträge) 09:16, 14. Nov. 2007 (CET))

Die oben angesprochenen Links werden nun entfernt. (nicht signierter Beitrag von 80.135.110.212 (Diskussion | Beiträge) 15:13, 16. Nov. 2007 (CET))

Kritik

Ich habe soeben einen Abschnitt der gängige Kritik am aktuellen Urheberrecht etwas beleuchtet eingereicht. Zu Neutrlität gehört nämlich auch gängige Kritik nicht unter den Tisch Fallen zu lassen und im bisherigen Artikel wurde keinerlei Bezug auf immer häufiger werdende und wissenschaftlich fundierter Kritik genommen. Ich hoffe das können wir ändern. Im übrigen habe ich kurz nach dem ersten Einreichen eine etwas verbesserte Version nachgereicht die vor allem bessere Quellen nutzt und nichtmehr die, den Richtlinien wohl nicht entsprechenden, heise.de Links nutzt. -- DanielBaulig 02:22, 15. Mai 2009 (CEST)

Kritik Urheberrecht

Was noch zur Kritik des Urheberrechts fehlt, ist dass gewissen Berufsgruppen (z.B. Architekten) ein Urheberrecht für Werke zugestanden, für das diese ohnehin ein Arbeitsentgelt erhalten. Dieses wird dann auf die Enkel weitergegeben und diese lassen sich ihre Zustimmung für Änderungen an Bauwerken "vergolden". --Avron 14:08, 18. Mai 2009 (CEST)

Plagiat im Artikel

Er verglich seine Epigramme mit freigelassenen Sklaven und bezeichnete einen gewissen Fidentinus, der seine Gedichte fälschlich als eigene ausgegeben hatte, als Menschenräuber (lat. „plagiarius“).[2]

Der Satz ist wortwörtlich aus der angegebenen Quelle abgeschrieben. Ich formuliere ihn mal ganz schnell um. --Mastermaus 13:08, 16. Mär. 2010 (CET)

Bitte wörtliche Zitate nicht umschreiben, zumal wenn sie dadurch einen anderen Sinn erhalten. --Marcela Miniauge.gif 13:20, 16. Mär. 2010

(CET)

Hä? Erstens ist dieser Satz nicht als Zitat gekennzeichnet. Und zweitens: Wo habe ich bitte den Sinn verändert? --Mastermaus 13:40, 16. Mär. 2010 (CET)
Ist doch der Einzelnachweis dran, das reicht erstens aus und außerdem erreicht dieser Textschnipsel keine SH. --Marcela Miniauge.gif 14:09, 16. Mär. 2010 (CET)
Entschuldigung, aber das ist Unsinn. Der Einzelnachweis belegt die Herkunft der Information, ist also eine Quellenangabe, weiter gar nichts. Ein Zitat belegt man z. B. mittels Frakturschrift oder Anführungszeichen. Setze das rein, dann ist es o.k.. In der gegenwärtigen Form ist aber einfach nur ein geklauter Satz. Und was bitte hast Du gegen meine Umformulierung? --Mastermaus 14:22, 16. Mär. 2010 (CET)
Es ist nicht geklaut, weil gar kein Werk im Sinne des UrhG vorliegt, es ist nichts da, was man klauen könnte. Ich habe nichts gegen deine Formulierung, nur sollte man Quellenaussagen auch unverändert übernehmen. --Marcela Miniauge.gif 14:33, 16. Mär. 2010 (CET)
Dass wir hier ganze Sätze wortwörtlich aus unseren Quellen abschreiben, und dann auch noch Umformulierungen daran deswegen zurücksetzen, weil sie dann nicht mehr wortwörtlich aus der Quelle kopiert sind, erscheint mir höchst obskur. --YMS 14:46, 16. Mär. 2010 (CET)
Auf Wunsch von Marcela habe ich den Streitfall jetzt hierhin verlagert. --Mastermaus 15:23, 16. Mär. 2010 (CET)

Der Abschnitt „21. Jahrhundert“ ist aus Sicht der Piratenpartei geschrieben

Die Meinung, dass im 21. Jahrhundert vorallem die Urheberrechtsinhaber gestärkt wurden und nicht die Verbraucher, ist eine Meinung der Piratenpartei und nicht allgemein anerkannt. Viele Menschen sehen die genannten Änderungen nicht als so gravierend wie im Artikel beschrieben („deutlich verschärft“). Auch wurde das Strafrecht nicht verstärkt. Wie gravierend wird denn der Verbraucher eingeschränkt, wenn das Urheberrecht nun auch im Internet angewendet werden darf und er keine Kopierschutzmaßnahmen mehr umgehen darf. Vorher, bevor es das Internet und die Kopierschutzmaßnahmen gab, konnte er diese Dinge nicht tun, nun darf er sie nicht mehr tun. Die Meinung, dass das Urheberrecht die Kultur einschränke wird nur von einer Minderheit vertreten. Die meisten Künstler und die Allgemeinheit finden, dass Filesharer zu Recht kriminalisiert werden. --Verbund 20:31, 30. Nov. 2009 (CET) [3]

Gegen den Neutralitätsbaustein habe ich nichts. Allerdings gegen großteilige Löschungen ohne Konsens. --Capaci34 Ma sì! 20:44, 30. Nov. 2009 (CET)
(BK) Das können wir gern diskutieren und auch ändern, ist sehr in meinem Sinn. Aber bitte keine Bausteine herumschuppsen! Ich stimme dir 100%ig zu und deine Ergänzung war gut und längst notwendig. --Marcela Miniauge.gif 20:46, 30. Nov. 2009 (CET)
Es ist dosch Quatsch, diese Aussage der Piratenpartei zuzuweisen, sie wird von einer unüberschaubaren Vielzahl an Gruppierungen und Einzelpersonen vertreten. Deshalb habe ich den Baustein als in dieser Form ungerechtfertigt erstmal wieder rausgenommen. Konkrete Kritik ist willkommen, der Versuch hier parteipolitische Motive zu unterstellen wird aber zurückgewiesen. --h-stt !? 22:50, 7. Dez. 2009 (CET)


Volle Zustimmung zu H-stt. Inwiefern das Urheberrecht zugunsten der Verwerter gestärkt wurde, ist unmittelbar dem Text zu entnehmen (Kapitel 21. Jahrhundert). Neon02 15:41, 11. Feb. 2010 (CET)

Was soll der BlaBla, der Abschnitt zum 21. Jahrhundert ist miese Polemik. Typisch für die Macht von Interessengruppen, ihre Ansicht per Wikipedia zu verbreiten. Macht nur weiter so, damit jeder sieht wie dieses Projekt verkommt. Mit Lexikon hat das jedenfalls nix mehr gemein. 93.104.34.250 00:55, 10. Apr. 2010 (CEST)

Thesen von Wirtschaftshistoriker Eckhard Höffner

Mag das mal jemand einarbeiten? Ich habe sein Buch mal als Literaturquelle eingepflegt.

Hat Deutschland im 19. Jahrhundert einen industriellen Aufstieg erlebt, weil das Land kein Urheberrecht kannte? Mit dieser Analyse sorgt ein Münchner Wirtschaftshistoriker für Aufsehen.

-- Kistano 18:56, 8. Aug. 2010 (CEST)

Eine so steile These braucht erst eine fachliche Rezeption, bevor man da etwas sinnvolles draus machen kann. Versteh mich nicht falsch, ich glaube, dass Höffner da dank seiner Fleißarbeit auf etwas wirklich spannendes gestoßen ist. Aber nur ein Spiegel-online-Beitrag reicht noch nicht, um die These ernsthaft einzuarbeiten. Grüße --h-stt !? 23:38, 8. Aug. 2010 (CEST)
Gehe ich mit, warten wir mal ab wie sich das entwickelt. Hier noch ein interessantes Interview mit ihm bei Telepolis: Wem nutzt das Urheberrecht? (10. August 2010) -- Kistano 13:03, 11. Aug. 2010 (CEST)
Sorry, Heise und Urheberrecht... kann man ja gleich die Piratenpartei fragen. --Marcela Miniauge2.gif 13:19, 11. Aug. 2010 (CEST)
Ich dachte mehr an GRUR als an Telepolis, wenn ich von fachlicher Rezeption spreche. --h-stt !? 18:24, 12. Aug. 2010 (CEST)
Da sind wir uns einig. Oder Schricker, Dreier & Co. --Marcela Miniauge2.gif 18:34, 12. Aug. 2010 (CEST)
Schon klar. Ich wollte mit dem Hinweis auf das Interview auch nicht behaupten, das wäre fachliche Rezeption. -- Kistano 23:36, 29. Aug. 2010 (CEST)

20. Jh.

Dass einen diese Marginalie vom Dritten Reich so anspringen muss, finde ich gar nicht angemessen. Bei "Geschichte der Dachdeckung" steht auch nicht zuoberst, dass im Dritten Reich bzw in London damals viele Dächer kaputt gingen... WaldiR 20:54, 29. Aug. 2010 (CEST)

Quellen fehlen und Artikel ist nicht neutral, Darstellung entscheidender Einflüsse fehlt

Der gesamte Abschnitt "Spätmittelalter" enthält nicht eine einzige Quelle, meint aber eine ganze Epoche zusammenfassen und dabei auch noch munter in einem "Stammtisch-Tonfall" werten zu können ("Er musste froh sein ..."), ja sogar Konsequenzen auf die heutige Situation werden gezogen ("... in Gebrauch kam und bis heute blieb"). Tut mir leid, aber das geht so einfach nicht, die Wikipedia ist nicht dazu anderen zu erzählen, wie man sich das so vorstellt. Insbesondere politische Implikationen ("Die Interessen der Drucker trafen sich mit denen der Obrigkeiten, die auf die in ihrem Herrschaftsbereich veröffentlichten Schriften Einfluss haben wollten") gehören peinlich genau mit anerkannten und unumstrittenen Quellen belegt. Das die Aufklärung geradezu als Nutznießer von Raubdrucken dargestellt wird ist eine an Geschichtsklitterung grenzende Darstellung, schliesslich beruht unsere grundlegende Rechtfertigung eines Urheberrechts gerade auf Ideen dieser Zeit, wie der Naturrechtsphilosophie und Begriffe wie das "geistige Eigentum" lassen sich z.B. auf vorbereitende Überlegungen von Philosophen dieser Epoche wie Locke zurückführen. Diese werden lediglich beiläufig im Abschnitt "18. und 19. Jahrhundert" erwähnt. Kant, als deutschen Aufklärer, mit seinem "Über die Unrechtmässigkeit des Büchernachdrucks" in so einen Kontext zu stellen ist schon ziemlich dreist, ebenso ist die historische Verortung der Aufklärung als "Spätmittelalter" wohl auch zumindest fragwürdig. In diesem Absatz kann eigentlich nichts so bleiben wie es jetzt dasteht ... und das ist wohl noch der "harmloseste".

Es fehlt ebenso jegliche andere rechtsethische Rechtfertigung eines Urheberrechts (z.B. der kollektivistische Ansatz), wie sie im aussereuropäischen Bereich durchaus üblich sind.

Ähnliches gilt für den Abschnitt "Renaissance". Die einzige Quelle, die noch nicht mal frei im Netz verfügbar ist, scheint sich eher mit Dürers Sonderstellung zu beschäftigen. Der ganze Abschnitt ist auch eher wirr formuliert und man hat den Eindruck, dass auch der Autor nicht so wirklich wusste was er denn nun zu dieser Epoche schreiben solle, von grauenhaften Formulierungen wie "Angeknüpft wurde auch weiterhin am Werk als einer Sache" mal ganz abgesehen. Mit Verlaub: Schreibt doch bitte nur über Dinge von denen ihr selber wirklich etwas versteht!

Die Entwicklung im 18. und 19. Jahrhundert, die ja sicherlich die entscheidenden für unser modernes Urheberrecht sind werden nur kurz angerissen, hier versagt der Artikel komplett diese in ihrem historischen, philosophischen und rechtsethischen Kontext darzustellen. Ebenso fehlt hier die Diversifizierung in die verschiedenen Rechtstraditionen wie z.B. US-amerikanisches Copyright vs. deutsches Urheberrecht, der Artikel ist hier lediglich eine Aneinanderreichung von Daten ohne diese entscheidende Phase der Entwicklung des Urehebrrechts in ihren Bedeutungen, Ursprüngen und Konsequenzen zu würdigen. Wie kann man die "Statue of Anne" und das "Propriété littéraire et artistique" in einem Artikel über die Geschichte des Urheberrechts weitestgehend unkommentiert, quasi als kleine Details, lediglich erwähnen?!

Der Abschnitt "21. Jahrhundert" bedarf sicher einer eigenen, vermutlich längeren, Diskussion. Aber auch dieser ist in der derzeiteigen Form eher ein Sammelsurium von einseitg ausgewählten Beispielen, Wertungen und Quellen, bei denen insbesondere bei den Wertungen keine Übersicht über die verschiedenen Ansichten gegeben wird, sondern einseitig eine wertende Meinung als Konsens dargestellt wird: "Die Unterhaltungsindustrie hat ein intensives Lobbying zugunsten dieser Regelungen betrieben". Die massiven Ureheberrechtsverletzungen im Internet werden dagegen noch nicht mal erwähnt?! Leute, das ist hier nicht das Telepolis-Blog!

Endgültig wertend wird es dann in "Forderungen nach Offenheit". Wer, bitte, definiert wer "führender Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler" sind? Schlagworte zur Agitation wie "Rechteverwerterrecht" werden unkritisch übernommen, andere Bewegungen wie Open Access dagegen unter den Tisch fallen gelassen (vielleicht da diese nicht so schön in das politische Weltbild von "Gut und Böse" passern?), der GPL wid "maximale Freiheit" bescheinigt und natürlich sind gegen die Piratenpartei alle anderen Parteien bestenfalls "andere Parteien, wie die ...", denen ggf. mit Formulierungen wie "halten jedoch immer noch strikt an der Vorstellung eines möglichst starken Urheberrechts fest" eine besonder "Uneinsicht" implizit unterstellt wird.

Angesichts eines naheliegenden Interessenkonflikts der Wikipedia als Projekt einer Internet-affinen Gemeinschaft, sollte man gerade bei solchen Themen sauber argumentieren und belegen, also peinliche genaue Eigenhygiene betreiben. Der Ruf der Wikipedia leidet empfindlich wenn da gemauschelt wird.

Angesichts all dieser Mängel setze ich den Neutralitäts- und den Quellen Baustein, und zwar für den gesamten Artikel.

Ich fürchte jedoch, dass dieser Artikel nicht durch einfaches Umformulieren und Ergänzen von Quellen zu retten ist, sondern besser grundlegend neu geschreiben werden sollte. --Furanku 12:11, 1. Mär. 2011 (CET)

Deine Kritik ist in einigen Punkten sicherlich berechtigt, aber dein Tonfall dafür ziemlich unfreundlich. Ich denke, durch Userbeschimpfung wirst du deinem Anliegen keinen Gefallen tun. Das ist umso ärgerlicher, als du gerade mal 77 Bearbeitungen getätigt hast und du noch nicht einmal über Sicherrechte verfügst. Anstatt User zu beschimpfen und mit der Löschung des Artikels zu drohen, wäre es konstruktiver, wenn du nicht die Diskussionsseite, sondern den Artikel ausbauen und die fehlenden Teile ergänzen würdest.

Zum Urheberrecht im 21. Jahrhundert: Du stellst den Satz "Die Unterhaltungsindustrie hat ein intensives Lobbying zugunsten dieser Regelungen betrieben" als wertende Meinung dar. Es handelt sich aber um eine vielfach belegte Tatsache, was allein schon aus dem zeitlichen Verlauf hervorgeht: TRIPS wurde 1994, die WIPO-Verträge 1996 abgeschlossen, MP3 gab es aber erst ab 1997 und Napster ab 1999, vor 1997 gab es praktisch keine Urheberrechtsverletzungen im Internet. Diese können also nicht Ursache der massiven Verschärfung der Urheberrechte sein. Vielmehr will die Unterhaltungsindustrie durch Beschneidung von Nutzerrechten ihre Profite maximieren, indem überall das Prinzip Pay-per-Use durchgesetzt wird. Ich schließe aus deiner Argumentation, dass du zumindest über das Thema Urheberrecht im Digitalen Zeitalter nicht besonders gut informiert bist. Neon02 14:54, 1. Mär. 2011 (CET)

Dann lass und doch freundlicher über diesen Artikel diskutieren ... dass Du nun mit persönlicher Kritik kommst trägt dazu sicher ebenfalls nicht bei, ebenso habe ich nicht mit einer "Löschung" gedroht, glaube aber, dass der derzeitige Artikel nicht einfach durch ein paar kleinere Verbesserungen zu retten ist, dafür liegt zuviel im Argen.
Zur Kritik an der Formulierung "intensives Lobbying": Hier wird impliziert, dass dort irgendwelche unangemessenen Eigeninteressen, womöglich gar mit Bestechung oder ähnlichen illegitimen Methoden durchgesetzt wurden. Auf die Einhaltung bestehender Rechte zu bestehen ist aber zunächst nichts Illegitimes. Dann mit TRIPS zu kommen zeigt eher, dass Du "über das Thema Urheberrecht im Digitalen Zeitalter nicht besonders gut informiert bist", TRIPS drehte sich (auch in der Kritik) eher um das Patentrecht, was einfach ein anderes Thema als das Urheberrecht ist. Im Bereich Urheberrecht wird dort auf des Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst verweisen, das in seiner Urform von 1886 ist. Deine Argumentation ist auch nicht schlüssig: Einerseits behauptest Du, es hätte vor 1997 keine Urheberrechtsverletzungen gegeben, andrerseits unterstellst Du Profit-Maximierung durch Beschneidung der Nutzungsrechte bei den Handelsabkommen. Welche Nutzungsrechte sollten denn dann da beschnitten werden? Diese Abkommen, wie auch das WIPO Abkommen sind eher im Zuge einer Anpassung der nationalen Urheberrechtsgesetze an die Anforderungen digitaler Netzmedien und der Globalisierung zu sehen. Weitergehende Schlussfolgerungen und Wertungen wie "Einseitigkeit" (das Urheberrecht war schon immer das Recht der Urheber) oder einer unangemessenen "Verschärfung" (Rechte müssen auch in neuen Medien durchsetzbar sein, insbesondere wenn sie dort oft verletzt werden) musst Du schon mit anerkannten Quellen belegen, als "Meinung von Kritikern" relativieren und anderen Meinungen gegenüberstellen. Hier hat die Wikipedia einfach keine Partei zu ergreifen. --Furanku 17:00, 2. Mär. 2011 (CET)

In der Vergangenheit war es in der Tat so, dass das Urheberrecht an neue technologische Entwicklungen angepasst wurde. Das bedeutete aber nicht automatisch eine Verschärfung und eine Durchsetzung bestehender Rechte auf Biegen und Brechen. Ich erinnere z.B. an die Regelung der Rechte ausübender Künstler (GEMA) und die Zulassung der Privatkopie, die durch Pauschalgebühren abgegolten wurde. Beim Aufkommen des Internet war das anders. Die Unterhaltungsindustrie, die nun nur noch aus ganz wenigen Großkonzernen wie Disney, der News Corp. etc. bestand, konnte bereits lange bevor das Internet zum Massenmedium wurde, am Anfang der 90er Jahre, massiv Einfluss auf die zukünftige Gestaltung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft nehmen, während andere Gruppen der Zivilgesellschaft nicht gehört wurden. Das zeigt sich z.B. in den grundlegenden Dokumenten zum Ausbau des Internet, den Weiß- und Grünbüchern der USA und der EU. Jessica Litman und zahlreiche andere WissenschaftlerInnen haben diese Entwicklung nachgezeichnet.

Das TRIPS ist urheberrechtlich insofern von Bedeutung, weil dadurch alle Länder genötigt wurden, die Kernnormen der Berner Konvention zu übernehmen, die vorher praktisch ein kleiner Club der Industrieländer war und viele Entwicklungsländer aber auch die Sowjetunion sich bewusst dafür entschieden haben, nicht beizutreten. Erst darauf aufbauend machen dann die WIPO-Verträge Sinn. Durch diese wurde das Recht auf Privatkopie praktisch ausgehebelt. Die auf der Hauptseite genannten Rechte 2 bis 4 (Recht auf Zugänglichmachung, Juristischer Schutz technischer Schutzmaßnahmen, Juristischer Schutz von Copyright Management Information) sind auf jeden Fall neu. Sie wurden der Unterhaltungsindustrie zugestanden, damit sie Pay-per-Use verwirklichen und damit ihre Profite maximieren kann.

Natürlich müssen im Urheberrecht nicht nur die Interessen der Urheber, sondern auch die der KonsumentInnen, der Wissenschaft etc. berücksichtigt und miteinander abgewogen werden. Alles andere bezeichne ich als Urheberrechtsextremismus.

Einen Widerspruch zwischen der einen Aussage, es habe im Internet vor 1997 im Bereich Filme und Musik keine Urheberrechtsverletzungen gegeben und der anderen Aussage, die Unterhaltungsindustrie wolle ihre Profite maximieren, sehe ich nicht. Die Aussagen in diesem Bereich sind belegt, etwa durch den Verweis auf Jessica Litmann. Du kannst gerne abweichende Ansichten einbringen. Offenbar bist du dazu nicht bereit. Es ist noch lange nicht gerechtfertigt, einen Artikel nur aufgrund einer Privatmeinung, mit Bausteinen zuzupflastern. Insofern bin ich geneigt, diese Bausteine zu entfernen. Neon02 10:43, 3. Mär. 2011 (CET)

Entschuldigung, aber alles was Du da schreibst gehört nach WP:KTF so nicht in die Wikipedia ("In der Vergangenheit war es in der Tat so, dass das Urheberrecht an neue technologische Entwicklungen angepasst wurde. Das bedeutete aber nicht automatisch ..."). Das ist Deine Meinung, mehr nicht. Ebenso machst Du IMHO mit "Alles andere bezeichne ich als Urheberrechtsextremismus" auch klar, dass Dir nicht viel an WP:NPOV liegt: Was Du wie bezeichnest kann und darf nicht Gegenstand des Artikel oder der Wikipedia generell sein. Offensichtlich ist auch, dass dem Artikel die Quellen fehlen, siehe WP:Q. Es geht hier nicht um meine oder Deine Meinung, sondern die selbstauferlegten Qualitätskriterien der Wikipedia.
Sei Dir bitte bewusst, dass ich ein einfaches Entfernen der Bausteine (nachdem Du in Deiner ersten Antwort selber eingeräumt hast meine Kritik sei zumindest teilweise "sicherlich berechtigt") nicht tolerieren werde. Dann haben wir hier einen Konflikt, den Du nicht einseitig einfach lösen kannst: Der Artikel hat auch Deiner Meinung nach offensichtliche Mängel. Wir können gerne eine DM einholen, oder andere Wikipedia-internen Konfliktlösungsmethoden bemühen, einfach per Revert wirst Du diesen Konflikt aber sicher nicht lösen können. --Furanku 13:44, 3. Mär. 2011 (CET)

Da du nicht auf meine Argumente eingehst, sondern ohne Begründung meine Ausführungen in Bausch und Bogen verdammst, sind weitere Diskussionen offensichtlich sinnlos. Ich werden die Bausteine entfernen. Der Artikel ist zwar sicherlich noch nicht perfekt, aber die Mängel sind nicht so groß, dass es gerechtfertigt ist, ihnen mit Bausteinen zuzukleistern. Es steht dir natürlich frei, andere Konfliktlösungsmechanismen zu bemühen, wie etwa einen Vermittlungsausschuss. Dem würde ich mich nicht entziehen. Neon02 15:08, 3. Mär. 2011 (CET)

Völlig korrekt. Es gibt keinen Grund, den Artikel mit Bauklötzen zu verunstalten. --Marcela Miniauge2.gif 15:13, 3. Mär. 2011 (CET)
So einfach geht es ja nun nicht. Deine Meinung zum Urheberrecht ist kein Argument, insbesonder wenn Du Dich unverholen als Urheberrechtskritiker outest, was ja eher meine Kritik am Artikel noch unterstützt, schließlich bist Du einer der Hauptautoren. Gerade dann solltest Du es besser unterlassen es per Revert einfach rückgangig zu machen, wenn auf Mängel im Artikel hingewiesen wird. Und Marcela, was soll denn das bitte für eine Argumentation sein?! Dritte Meinung angefordert, siehe [4] --Furanku 15:54, 3. Mär. 2011 (CET)
Eben, so einfach ist es nicht. man pflastert nicht Artikel mit Bauklötzen voll, wenn man nur allein der Meinung ist, daß irgendwas nicht stimmt. Zum Inhaltlichen habe ich auch noch was: http://www.inf.hs-anhalt.de/~roletschek/urhg/geschichte-des-urheberrechts.htm - ist nur bisher nicht im Artikel, weil von mir selbst. --Marcela Miniauge2.gif 16:12, 3. Mär. 2011 (CET)
Ich "pflastere" nicht Artikel mit Bausteinen voll, weil ich der "Meinung" bin, dass etwas nicht stimmt, ich habe doch recht ausfühlich dargelegt was alles nicht in Ordnung ist. Das ganze Abschnitte ohne Quellen sind ist doch ein Makel der nicht von der Hand zu weisen ist, ebenso wie die Vermischung von Darstellungen von Kritikern mit dem Artikeltext ohne diese als solche zu kennzeichnen im letzten Abschnitt.
Aber Dein Text ist doch passagenweise mit geringfügigen Änderungen im Artikel zitiert?! Im Artikel heisst es z.B.:
Der Rang eines Künstlers bemaß sich mehr nach seinen handwerklichen Fertigkeiten als nach der Originalität seiner Erfindungen. Unsere heutige Vorstellung von künstlerischem Schöpfertum dürfte ihre Wurzeln nicht zufällig genau wie das moderne Urheberrecht im 18ten Jahrhundert haben (Französische Aufklärung, Geniekult des Sturm und Drang, romantische Kunsttheorie …).
bei Dir:
Der Rang eines Künstlers bemaß sich mehr nach seinen handwerklichen Fähigkeiten denn an seinen schöpferischen Leistungen. Unsere heutigen Vorstellungen von künstlerischem Schöpfertum entstanden im 18. Jahrhundert im Zuge der französischen Aufklärung.
Solche Parallelen finden sich an mehreren Stellen: Wie kommst Du darauf, dass der noch nicht "drin" wäre? --Furanku 16:30, 3. Mär. 2011 (CET)

Der Artikel hat zahlreiche Quellen und Belege. Der Baustein ist für Artikel gedacht, die ganz wenige oder überhaupt keine Quellen haben. Das belegt allein schon die scharfe Formulierung mit der Löschdrohung, die Vandalismus und großflächige Löschungen anzieht. Deshalb ist er nur vorsichtig einzusetzen. In der Diskussion hat darüber hinaus ergeben, dass deine Auffassung vom Urheberrecht alles andere als "neutral" ist, sondern ziemlich "extrem". Deshalb ist auch der Neutralitätsbaustein nicht gerechtfertigt. Neon02 16:52, 3. Mär. 2011 (CET)

(BK) Würden wir jeden quellenlosen Artikel kennzeichnen, dann könnten wir auf die Schnelle mehr als ne halbe Million Artikel kennzeichnen. Und dieser hier ist sogar bequellt, also sind Bauklötze doppelt überflüssig. Ich meinte lediglich, daß meine Seite nicht als Weblink oder Ref. enthalten ist. Älter ist sie auf jeden Fall. --Marcela Miniauge2.gif 16:54, 3. Mär. 2011 (CET)
OK, jetzt werden wir im Ton ja etwas sachlicher, schön. Dennoch bleibe ich dabei: Der Artikel hat ganze Abschnitte ohne Quellen, bzw. wie sich jetzt herausstellt hat er eine "versteckte Quelle", die wiederum keine Quellen angibt, was die ganze Sache nicht unbedingt besser macht. Es handelt sich ja hier um einen Artikel zur Geschichte des Urheberrechts, und bei so etwas ist eine sorgfältige Trennung in geschichtliche Daten, deren Einordnung in einen historischen Kontext und deren kritische Würdigung unabdingbar. Saubere Darstellung und neutrale Auswahl der Quellen ist gerade bei der kritischen Würdigung umstrittener Thesen unverzichtbar, sonst ist das das direkte Ticket in WP:KTF oder eben WP:NPOV. Marcela, ich bin ehrlichgesagt gerade etwas entsetzt, dass Dein Text hier passagenweise zitiert wird, trotzdem der eben nicht als Quelle agegeben oder Du als Autor in der History aufgeführt wirst --- und Du dann noch als dritte Meinung hinzukommst ... spätestens jetzt dürfte doch klar sein, dass der Artikel alleine schon bzgl. der Quellenlage höchst bedenklich, und diese Form die Kritik abzuwehren auch nicht ganz astrein ist --Furanku 17:11, 3. Mär. 2011 (CET)
Rolf, entschuldige, ich hatte in der History nur nach "Marcela" gesucht, dem Benutzernamen, unter dem Du an dieser Diskussion teilnimmst. Deine Edits unter dem Realnamen habe ich dabei übersehen. Dennoch wirst Du sicherlich verstehen, dass ich Dich dann als weiteren Hauptautor nicht als "dritte Meinung" akzeptiere. Auch der von Dir verlinkte Text trennt ja nicht sauber zwischen belegten Daten, Kommetaren Dritter und Deiner Meinung und hat erst recht keine Quellen, was auf Deiner Homepage ja OK ist, in der Wikipedia aber eben nicht. --Furanku 17:21, 3. Mär. 2011 (CET)
Rolf, ich würde als Kompromissangebot Deinen Text sogar als Diskussiongrundlage für einen neuen Artikel vorziehen, insbesondere hälst Du Dich ja auch wesentlich eneger an das Thema Geschichte des Urheberrechts und bist bei den Entwicklungen des 21. Jhdt. in Deinen Formulierungen wesentlich zurückhaltender und lässt diese als Deine Meinung erkennen. --Furanku 17:34, 3. Mär. 2011 (CET)