Diskussion:Gesetzliche Krankenversicherung/Archiv/1

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Aufbau der gesetzlichen Krankenkassen

hmm, da fehlt ne Menge vom Aufbau der gesetzlichen Krankenkassen: .....Wahlen .....Parität- das ist ja wohl ein dickes Thema...

dann aber auch: Zusammenarbeit mit den kassenärtzlichen vereinigungen...

oder Bundesausschuss Ärzte Krankenkassen...klasse Thema...

Du hast Recht. Ich habe zunächst mal unter "siehe auch" ergänzt: Gemeinsamer Bundesausschuss - Kassenärztliche Vereinigung - Sozialwahl. Gruß, RainerSti 22:32, 1. Nov 2004 (CET)

Ich habe mal die Grundprinzipien etwas überarbeitet und dabei das Solidarprinzip näher erläutert sowie die grundsätzlich paritätische Finanzierung erwähnt. Gruß --Ballablue 13:13, 30. Jun 2006 (CEST)

die Wahlen gehören eigentlich zum SGB IV, das gilt für alle Sozialversicherungen, auch die BA und RV aber du hast recht, Sozialrecht ist eine riesige Baustelle. Ich habe daher nur Existenz und Grundrechte nochmal deutlicher gefasst.

--~~dpmb

Neutralität und Objektivität

  • Der Vergleich mit der Privaten Krankenversicherung ist schon mal willkürlich - wo bleibt beispielsweise der Vergleich mit dem "Unversicherten Zustand"?
  • Die Aufsplittung und Zuordnung zu Vor- und Nachteilen erfolgt nach einer einseitigen Perspektive der geringverdienenden älteren Famileinväter - so ist der angebliche Vorteil "Beiträge richten sich prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision, ...) und nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus)..." für andere Personengruppen eher ein Nachteil. Auch die anderen hier vorgenommenen Vor- und Nachteilszuordnungen unterliegen diesem Schema. -- WHell 10:00, 21. Feb 2005 (CET)
Ich gebe dir Recht, dass man so einfach nicht nach Vor- und Nachteil unterscheiden kann. Aber sollte man nicht versuchen statt dessen neutral "Unterschiede" herauszustellen, anstatt sie einfach zu löschen? --Garak76 13:54, 27. Feb 2005 (CET)
ja, kann man ja machen, wenn das erfolgt, hätten die "Vor- und Nachteile" ja sowieso raus müssen. Diese einseitige Sichtweise beispielsweise auch mit der "Nachteils"-Zuschreibung, daß man bei privaten Krankenkassen besser bedient wird, ist ja sowohl unenzyklopädisch als auch unlogisch. Korrekter als "Unterschiede" mit einem mehr oder weniger willkürlich gewählten Objetkt herauszustellen, wäre die neutrale Aufzählung typischer Merkmale jeweils in Gesetzliche Krankenversicherung als auch Private Krankenversicherung und gegenseitiger Verweis. Dann kann sich jeder nach seiner persönlichen Lage selbst ausrechnen was für ihn Vorteil oder Nachteil wäre. Gruß -- WHell 13:27, 28. Feb 2005 (CET)

Warum hast du denn den Punkt mit der z.T. Besserstellung von Privatversicherten entfernt ? Ob es einem Gefällt oder nicht, es entspricht der Realität und ist ein Unterschied zwischen gesetzlich und privat Versicherten. --Garak76 14:16, 3. Mär 2005 (CET)

Hallo Garak, weder Gefälligkeit noch Realitätserwägungen haben mich dazu bewogen sondern allein enzyklopädie-systematische Aspekte. Der gestrichene Satz behandelt etwas, was zu einem anderen Objekt bzw. Lemma gehört, unbenommen davon dass es im weiteren Zusammenhang "Beziehungen" zum Lemma Gesetzliche Krankenversicherung gibt. Der Satz an sich sagt noch nicht einmal etwas ÜBER die gesetzliche Krankenversicherung aus. Anders wäre es gewesen, wenn der Sachverhalt etwa so formuliert wäre: "Ein in der Gesetzlichen Krankenkasse Versicherter wird sich manchmal ärgern können, wenn er erfährt, daß ein einzelner "Privat" Versicherter von seinem Arzt in weit bervorzugterer Weise als er selbst behandelt wird" - oder so ähnlich. Irgendwo in Wikipedia steht aber auch daß solche diffusen Formulierungen wie "manchmal" oder "zum Teil" nicht enzyklopädiegerecht sind.
Darüberhinaus denke ich aber mal, daß dieses bemühte Mäkeln am Wesen der Privaten Krankenversicherung eher Werbung für diese ist. Habe aber nicht den Eindruck, daß Du das willst! Besten Gruß -- WHell 15:14, 3. Mär 2005 (CET) (Gesetzlich Versicherter)
Hallo WHell
  1. Zahlen, welche die Privillegien der privat Versicherten genau bestimmen kenn ich leider nicht, und es wird wohl auch schwer werden welche zu finden - wenn jemand dennoch genaueres Datenmaterial kennt kann er es ja immernoch gegen den Begriff "Einige" / "Manchmal" austauschen.
  2. Es geht im Artikel GKV um einen Unterschied zwischen GKV und PKV, warum gerhört das zu einem anderen Lemma? Ob jetzt "gesetzliche Krankenversicherung" explizit genannt wird oder ob dieser Zusammenhag dadurch impliziert wird ist doch egal. ("... und im Krankenhaus (z.B. Einzelbettzimmer) bevorzugt behandelt werden" - Gegenüber wem wohl).
  3. Nein, es ist keine Werbung. Die Realität ist eben nunmal so, oder willst du das allen ernstes bestreiten. Sowohl durch eigene Erfahrung als auch aus den Versicherungsbedingungen kann ich das Feststellen (z.B. Einzelbettzimmer).
  4. Wenn du eine gelungenere Formulierung für einen Satz findest ist das gut. Aber dann verbessere doch bitte das Geschriebene und anstatt es zu löschen.
Viele Grüße --Garak76 18:34, 3. Mär 2005 (CET)

Im Testheft Nr. 7 Juli 2007 von Stiftung Warentest findet sich S. 88-92 ein Artikel zu den Krankenkassen. Unter anderem wurde auch eine Studie zu bewilligten und abgelehnten Leistungen erstellt, die das überraschende Ergebnis bringt, dass bei den privaten Kassen Leistungen im Schnitt etwas häufiger abgelehnt oder eingeschränkt wurden als bei den gesetzlichen Kassen, dagegen die Unzufriedenheit der Versicherten in den gesetzlichen Kassen im Schnitt deutlich höher als bei den Versicherten der privaten Kassen ist (S. 90-91). (Eine Ausnahme bei den gesetzlichen Kassen stellt die DAK dar, die deutlich mehr Leistungen ablehnte oder einschränkte als die anderen gesetzlichen Kassen und der Durchschnitt der privaten Kassen, deren Versicherte sich prozentual jedoch ebenfalls nur sehr, sehr gering unzufrieden äußerten.) Es muss also zuallererst zwischen real vorhandenen und empfundenen Nachteilen bzw. Definziten unterschieden werden.

Mit dem Begriff "privilegiert" sollte man außerdem vorsichtig sein, da der Versicherungsumfang in einer privaten Versicherung nicht beitragsunabhängig ist z.B. für "Privilegien" wie Einbettzimmer oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung ein höherer Beitrag zu zahlen ist als für die Unterbringung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung; ebenso verhält es sich mit den unterschiedlichen Erstattungsmodellen bei Zahnleistungen (Behandlung: im Rahmen von mindestens 50% bis mindestens 90% und Ersatz: im Rahmen von mindestens 50% bis mindestens 75%; siehe den Artikel zur privaten Krankenversicherung im Testheft Nr. 10 Oktober 2007 von Stiftung Warentest, S. 16-17). Mehr für etwas zu bezahlen um eine höhere Leistung zu erhalten ist aber, sofern es grundsätzlich jedem offensteht, kein "Privileg", sonst wäre es auch ein "Privileg", sich ein Spitzenklasseauto als Wagen zu leisten, wenn man das Geld dazu hat und einem die "Extras" das wert sind... Es steht dem einzelnen Versicherten auch der gesetzlichen Kassen frei, sich zusätzlich in bestimmten Bereichen wie z.B. dem Zahnersatz privat abzusichern, um hier eine Leistung über die Grundleistung ihrer gesetzlichen Kasse hinaus zu erhalten.

Was eine wirkliche Diskriminierung der gesetzlich Versicherten durch die eigene Kasse darstellte, war vor der Gesundheitsreform, ihnen bei der Wahl einer teureren Behandlung, z.B. bei Zahnbehandlung oder -ersatz den Grundbetrag für die Regelbehandlung vorzuenthalten. In solch einem Fall kann man tatsächlich von einem "Nachteil" oder einer "Benachteiligung" der gesetzlich Versicherten sprechen, da die privaten Patienten diese Wahlfreiheit in ihrem Versicherungssystem bereits vor der Reform hatten. Dieser Punkt ist jetzt jedoch ausgeräumt.

Für privat Versicherte existiert die finanzielle Benachteiligung, dass eine Erhöhung der Zuzahlung für Zahnbehandlung und -ersatz nicht mit dem regelmäßigen Besuch der Vorsorge und dem Führen eines Bonushefts über 5-10 Jahre erreicht werden kann. Dieses "beitragsneutrale Modell" der Leistungsaufstockung bleibt bisher den gesetzlich Versicherten vorbehalten. Auch müssen bisher Frauen in der privaten Versicherung rund 30% höhere Beiträge zahlen als Männer und vor ihrer Aufnahme in einen Vertrag schwer erkrankte Menschen oder Menschen mit ererbtem Risiko, sofern sie aufgenommen werden, einen Risikozuschlag. (Hier ist aber zu hoffen: ab 2008 muss die durchschnittliche tarifliche Benachteiligung von Frauen ausgeräumt werden und ca. ab 2009 muss jeder zuletzt privat Versicherte, der zur Zeit versicherungslos ist, zu einem Tarif wiederaufgenommen werden, der nicht höher als der Höchstbetrag der gesetzlichen Versicherung sein darf und dasselbe leisten muss.)

Eine Benachteiligung für gesetzlich Versicherte kann durch die Art der Abrechnung der Arztkosten in der Terminvergabe entstehen: eine Studie der AOK zeigt das Ergebnis, dass 25,3% der gesetzlich Versicherten, doch nur 7.8% der privat Versicherten beim Arztbesuch mindestens zwei Wochen auf einen Termin warten müssen (siehe http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,467724,00.html & http://www.aerzteblatt-studieren.de/doc.asp?docId=104993).

Ein Artikel, der die Ursachen dieses Symptoms erklärt, erschien in "Active for life. Das Magazin für aktives Leben, Wellness & Gesundheit in Ostbayern", Ausgabe Oktober/ November 2007, S. 32-33. Hier findet sich die Erklärung, dass jedem Arzt für die Behandlung von gesetzlichen Patienten pro Quartal ein Budget zusteht. "Hat der Arzt sein Quartalsbudget erschöpft, so muss er die Kosten für die Untersuchung jedes weiteren Kassenpatienten selbst bezahlen und bekommt dafür keinen Cent. Bei Kassenpatienten versuchen die Sprechstundenhilfen daher oft den Termin in das nächste Quartal zu legen, um mit einem neuen Budget arbeiten zu können, wohingegen beim Privatpatienten einfach eine Rechnung ausgestellt wird. Hier gibt es keine Budgetierung - die Arztleistung wird so bezahlt, wie sie erbracht wurde." (S. 33)

Es klingt am sinnvollsten, neutral Unterschiede zwischen den Kassensystemen und ihrem Funktionieren zu formulieren; so ist es unter den Punkten "Grundprinzipien" und vor allem "Unterschiede zwischen GKV und PKV" ja bereits geschehen. Trotz der Komplexität der beiden Versicherungssysteme lassen sich in diesem Kontext also die Vorteile, d.h. sofern man auf Grund seiner finanziellen Situation die Wahlmöglichkeit hat, das bessere Preis-Leistungsverhältnis des bisherigen GKV-Systems für Menschen mit niedrigerem Einkommen, einer größeren Familie oder chronischer Erkrankung, des bisherigen PKV-Systems für Menschen mit höherem Einkommen, ohne Familie und größere Erkrankungen und in noch jungem Alter ablesen.


irgendwie passt das geschrieben bei "Aufgaben" eher zu krankenhäusern o.o krankenkassen zahlen doch eher die gebühren o.o


Hmmm, der Artikel klingt so, als ob eine GKV verpflichtet wäre, generell jeden als Mitglied aufzunehmen. Inwieweit ist das so? Sollte man präzisieren.

Weblinks

Hallo Thomas, warum hast du denn den Link zu den GKV-Reformen der letzten 15 Jahren herausgenommen? Der Artikel gibt doch einen guten Überblick und ist auch ausgesprochen neutral formuliert. Und ausschließlich staatliche Stellen anzugeben finde ich etwas einseitig. Gruß, Ballablue

Ich bin der Meinung, der Weblink erfüllt nicht die in Wikipedia:Weblinks genannten Grundsätze. Gruß --Thomas S.Postkastl 11:16, 13. Jun 2006 (CEST)
Auf welchen Grundsatz genau beziehst du dich? Gruß, Ballablue
Ich finde, er enthält zu diesem Lemma keine konkreten weiterführenden Informationen, könnte mir den link aber gut im Artikel Gesundheitsreform vorstellen. --Thomas S.Postkastl 12:14, 13. Jun 2006 (CEST)
Um den Faden nach längerer Pause mal wieder aufzunehmen: Bei der Überarbeitung der Grundprinzipien ist mir erneut aufgefallen, dass viele der derzeitigen GKV-Strukturen kaum zu verstehen sind ohne ein Überblick über die bisherigen Veränderungen. Und in dieser Hinsicht bietet der Artikel sehr viele weiterführende Informationen. Außerdem bezieht sich einer der vorhandenen Links ja ebenfalls auf die Gesundheitsreform, allerdings handelt es sich dabei um eine staatliche, also nicht unabhängige Quelle. Ich fände aber genau solche unabhängige Quellen bei einem derart umstrittenen Thema wichtig. Es fehlt hier übrigens noch völlig der Abschnitt Literatur, zu dem mir einige gute Bücher einfallen würde. Vielleicht als Kompromiss: Dort könnte man auch den Aufsatz unterbringen. Ich mache einfach mal einen Vorschlag, schau's dir an. Gruß --Ballablue 13:27, 30. Jun 2006 (CEST)

Löschung von Abschnitten mit Verneinungsaussagen

Ein Enzyklopädieartikel sollte ausdrücken, was eine Sache ist, und nicht, was eine Sache nicht ist. Daher rege ich an, die beiden Abschnitte "Kein Verfassungsrechtlicher Existenzanspruch der GKV" und "Keine Grundrechte der GKV" zu entfernen. Sonst müsste z.B. diese Einlassung bei allen Dingen stehen, die keine Grundrechte haben ("Keine Grundrechte des Osterhasen"). --Abr 20:45, 10. Apr. 2007 (CEST)

Ist, denke ich, okay. Klugschnacker 21:01, 10. Apr. 2007 (CEST)
Na klar, der Osterhase wär wichtiger. hat ja mehr Beitragszahler und Versicherte....

Verwaltungskosten

Der zweite Satz begründet mit dem Wort "deshalb" die Verwaltungskostendeckelung ab 2003 mit im ersten Satz dargestellten gewesenen Ausgabensteigerungen bis einschließlich 2005. Das ist keine saubere logische Folgerung. Die Quelle 8 http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/verwaltungskosten.html existiert nicht mehr, zumindest nicht am angegebenen Ort. --Abr 23:19, 25. Jul. 2008 (CEST)


"Die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland stiegen von 1992 bis 2005 um 50,2 Prozent stark an." 50,2% in 13 jahren entsprechen gerade einmal 3,18% p.a. - nominal. Das ist leicht mehr als das nominale BIP, also da von einem starken Anstieg zu sprechen, halte ich für überzogen. (nicht signierter Beitrag von 199.228.174.20 (Diskussion) 16:17, 18. Aug. 2010 (CEST))

Ich habe jetzt den äußerst tendenziösen und z.T. grottenfalschen Absatz korrigiert und eine Quelle dafür eingefügt. Grüße, ALOA 217.233.113.24 08:46, 7. Sep. 2010 (CEST)

Grottenfalscher erster Satz im ersten Gliederungspunkt

Der erste Gliederungspunkt (Aufgaben und Gliederung) beginnt, wie es schlimmer kaum sein kann: Was dort als angebliche Aufgaben der Krankenkasse(n) dargestellt wird, ist in Wirklichkeit Aufgabe der Ärzte (unbeschadet der Kooperation seitens der Patienten). Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Behandlungskosten zu finanzieren und damit eine (Sozial-)Versicherung darzustellen.--89.244.67.61 13:16, 1. Dez. 2009 (CET)

Mal angenommen, du hättest recht - warum steht das dann so im SGB - ? --Reni Tenz 13:52, 1. Dez. 2009 (CET)
Danke für den ersten Hinweis. Das Wort "Krankenkassen" war falsch aus dem § zitiert. Das hast du wohl übersehen, Reni Tenz. Ich habe es berichtigt - laut Gesetz in: "gesetzliche Krankenversicherung". Auch wenn ich es auch eher als Aufgabe der Ärzte ansehe, aber Wortlaut ist Wortlaut... --Rudolfox 16:01, 1. Dez. 2009 (CET)

Wer bezahlt die Krankenversicherung in Deutschland

  1. Leider finde ich nichts in dem Artikel dazu, dass die Verwaltungskosten der Krankenkassen ca. ein Drittel so hoch sind wie die Kosten für die gesamte ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung. Anders ausgedrückt: Während die Krankenkassen 8,29 Milliarden Euro für ihre Verwaltung ausgaben, standen für die Vergütung der knapp 140.000 ambulant tätigen Ärzte in Deutschland nur 24,3 Milliarden Euro zur Verfügung?
Nachtrag: die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland stiegen von 1992 bis 2005 um 50,2 Prozent an!!! Was für eine Rendite? Dafür wird der prozentuale Anteil für die Vergütung der Leistungen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten seit Jahren weniger!!! Da sollte man mal drüber nachdenken.
Das stimmt. Wir sollten die Krankenkassen hier nicht lobdudeln, die Vernichten jede Menge Geld aus den (Zwangs-)Beiträgen der Versicherten. -- 78.51.81.125 10:42, 31. Dez. 2010 (CET)
  1. Kann man irgendwo mal nachlesen, wieviel Prozent der deutschen Bevölkerung welchen Anteil der Gesundheitskosten tragen? Wenn ich das jetzt nur halb verstanden habe, entschuldige ich mich schon vorab. Aber bezahlen den wirklich nur 28,6 Mill. + 4,8 Mill. der Bevölkerung den Hauptanteil der Gesundheitskosten in Dtld.? Da Rentner selber nichts erwirtschaften und ihren Beitrag von der Rente zahlen, die letzendlich auch durch die Beiträge der heutigen Beitragszahler finanziert wird, kann man diese Gruppe ja eigentlich nicht mit rein rechnen! Außerdem muss man ja noch die 3,8 Mill. (5,4%) Arbeitslosen und ca. 0,6 Mill. (0,9%) - Azubis, Praktikanten, Landwirtschaftliche Unternehmer von den 28,6 Mill. abziehen. Dass heisst ca. 40% der Bevölkerung zahlen für alle. Und wer von diesen 40% bezahlt den Löwenanteil? Kann man das mal irgendwo nachlesen oder schweigen sich da die Politiker und Krankenkassen für die "Wahrung des sozialen Friedens" in Dtld. aus? (nicht signierter Beitrag von 178.25.70.71 (Diskussion) 21:08, 29. Mai 2010 (CEST))
Es gibt keine Darstellung im Artikel und vermutlich auch keine offiziellen Quellen zu einem weiteren Punkt: Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Ausländern im Ausland, die einen nahen Verwandten (überwiegend ohne deutsche Staatsbürgerschaft) in Deutschland haben. -- 78.51.81.125 10:42, 31. Dez. 2010 (CET)

Ich möchte einen Abschnitt "Kritik" am Ende des Artikels einfügen

Dieser könnte z.B. so aussehen: (OK ? Anregungen ?) --Neun-x 12:00, 12. Jun. 2010 (CEST)

Pardon, aber das scheint mir völlig überdimensioniert, insbesondere das ausführliche Däke-Zitat, und liest sich alles wie O-Ton Bund der Steuerzahler. Damit die Kritik nicht untern Tisch fällt: Geht's auch eine Nummer kleiner? --Reni Tenz 14:51, 12. Jun. 2010 (CEST)

Kritik

Das Forschungsinstitut des Bund der Steuerzahler KBI veröffentlichte Februar 2010 eine 104-seitigeStudie "Versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung" (PDF).[1] (Anm.: in früheren Studien hatte es sich bereits mit den versicherungsfremden Leistungen in der Gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung beschäftigt).

Die Studie ermittelt und bewertet für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die versicherungsfremden Leistungen sowohl auf der Ausgabenseite als auch auf der Einnahmenseite der GKV.

Darin fast Dr. Karl Heinz Däke die Kritik des Bundes der Steuerzahler (dessen langjähriger Vorsitzender er ist) so zusammen:

In den letzten Jahren sind die Bundeszuschüsse zu den gesetzlichen Sozialversicherungen fortlaufend erhöht worden. Damit ist die Tendenz zur verstärkten Finanzierung der Sozialversicherungsleistungen mit Steuermitteln deutlich erkennbar. Die Zuführung von Bundeszuschüssen an die Sozialversicherungen ist aber nur insoweit sachgerecht und geboten, als diese unentbehrliche versicherungsfremde Leistungen anbieten. Die Höhe der Bundeszuschüsse sollte deshalb stets nach den Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen bemessen werden. Allerdings fehlt in allen Sozialversicherungszweigen eine gesetzliche Definition des Begriffs der versicherungsfremden Leistungen sowie eine aktuelle Aufstellung sämtlicher versicherungsfremder Leistungen seitens des Gesetzgebers. ...

Die .. Institutsstudie zeigt, dass auf der Ausgabenseite der GKV zahlreiche versicherungsfremde Leistungen existieren, von denen die meisten zumindest teilweise abgebaut werden können bzw. die Finanzierungszuständigkeit auf andere Sozialversicherungsträger übertragen werden kann. Die verbleibenden versicherungsfremden Leistungen sollten sachgerecht durch den Bundeszuschuss gedeckt werden, der dann deutlich reduziert werden kann. Zudem ist es erforderlich, die Koppelung des Bundeszuschusses an die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen gesetzlich zu verankern und auch den Begriff der versicherungsfremden Leistungen im Gesetz zu definieren.

Auf der Einnahmenseite der GKV kann die Beitragsfreiheit von Ehegatten und Lebenspartnern sowie von Beziehern von Mutterschafts-, Erziehungs- und Elterngeld als versicherungsfremd beurteilt werden; die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder ist dagegen nicht versicherungsfremd.

Da eine uneingeschränkte Finanzierung der versicherungsfremden Komponenten aus Steuermitteln nicht gerechtfertigt erscheint, stellt das Institut Möglichkeiten zu ihrem Abbau dar. Eine mögliche Option zur Stärkung des Versicherungsprinzips bestünde darin, von den durch die Beitragsfreiheit begünstigten Versichertengruppen einen eigenen Mindestbeitrag zu erheben. Falls ein solcher Mindestbeitrag eingeführt würde, sollten die daraus resultierenden Mehreinnahmen der GKV zur Finanzierung der Mindereinnahmen verwendet werden, die durch die vom Institut empfohlene Reduzierung des Bundeszuschusses entstehen würden.

Im Ergebnis spricht sich also das Institut für eine klare Zweckbindung des Bundeszuschusses an die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen sowie für eine Stärkung des Versicherungsprinzips auf der Einnahmenseite der GKV aus.

Durch die Reduzierung des Bundeszuschusses würden Mittel freigesetzt werden, mit denen notwendige Entlastungen der Steuerzahler bei der Einkommensteuer und die erforderliche Rückführung der Nettokreditaufnahme mitfinanziert werden sollten.

Darüber hinaus ist es unerlässlich, auch bestehende Einsparpotenziale auf der Ausgabenseite der GKV auszuschöpfen, um auf diese Weise die Beitragszahler zu entlasten. (Zitatende Dr. Däke)

Einzelnachweise

Geschichte

Es fehlen einige Sätze zur Geschichte der GKV, schließlich ist sie die älteste der Welt und Vorbild für viele Staaten gewesen. --Ekkehart Baals 19:02, 3. Nov. 2010 (CET)

Ich habe mal mit einem kurzen "Anriss" begonnen und fordere die Experten auf, diesen Abschnitt zu verbessern und zu ergänzen. --Ekkehart Baals 16:13, 6. Nov. 2010 (CET)

Mitversicherung der zweit-, dritt- und Viertfrau

Es sollte nach hinzugefügt werden, dass es bis 2006 in der gesetz. Krankvers. möglich war, die nicht berufstätigen zweit-, dritt- und Viertfrau mitzuversichern. Dank+Gruß--Bene16 06:10, 22. Nov. 2010 (CET)

Warum? Weil du damit ein moralisches Problem hast? Bitte wende dich an deinen örtlichen Pfarrer und vereinbare einen Termin. --84.164.113.225 20:05, 22. Nov. 2010 (CET)
Das Problem ist eher die Bezahlung der Gesundheitsversorgung von Ausländern im Ausland, die einen nahen Verwandten in Deutschland (typischerweise kein Staatsbürger) haben. Die Versicherung der Zweit-, Dritt- oder Sonstwas-Frau und der 20 Kinder eines typischen, repro-sexuell gestörten Monotheisten-Fundis ("normalerweise" mit eliminatorischem mit Haß auf Juden, selbstbestimmte Frauen und Homosexuelle, also wirklich kein erfreuliches Ding!!!) dürfte finanziell bei Weitem nicht so stark ins Gewicht fallen.
Daß Zwangsheiraten, "Heirat" von Minderjährigen, Vergewaltigung in der Ehe und andere patriarchalisch-gestörten Zustände wie Polygamie mit wirtschaftlich Abhängigen oft miteinander einhergehen, ist zwar, anders als der libertär-gebürstete Vorredner denkt, durchaus ein ernstes Problem. Aber finanziell ist dieses Problem für die Krankenkassen vermutlich nicht so gewichtig wie andere Probleme, die sie haben.
PS: Infantil-libertäres Gespacke nach dem Motto "Moral is voll doof, ey!" hilft bei solchen ernsten Themen sicher nicht weiter. -- 78.51.81.125 10:49, 31. Dez. 2010 (CET)
Ist mal wieder typisch: solche Beiträge natürlich nur anonym. Tapfer, tapfer. --Ekkehart Baals 09:47, 23. Nov. 2010 (CET)
Mein Beitrag ist auch anonym. So what? -- 78.51.81.125 10:49, 31. Dez. 2010 (CET)
Tja - so funktioniert dieses Projekt: es gibt angemeldete und unangemeldete Benutzer! Auch unangemeldet kann man hier treu dienen. --84.164.92.189 18:30, 23. Nov. 2010 (CET)
Addendum:BeneCarlGustav16 kennt mich, keine Sorge. --84.164.92.189 18:33, 23. Nov. 2010 (CET)

Krankenkassen können konkurs gehen

... wie kürzlich zum ersten Mal in D. geschehen: City BKK (stern.de Hinweis im Artikel ? wenn ja: an welcher Stelle ? --Neun-x 11:47, 11. Mai 2011 (CEST)

Über das Vermögen einer gesetzlichen Krankenkasse kann seit 2010 nach § 171b SGB V mit den dort geregelten Besonderheiten das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die Darstellung dieser Thematik sollte aber nicht hier, sondern unter dem Artikel Krankenkasse geschehen. Dort findet sich bereits ein kurzer Hinweis. --Gunilla 18:25, 11. Mai 2011 (CEST)

fehlt

Die historische Entwicklung fehlt völlig; Bismarck,Preussen, SPD/Gewerkschaften, Ausweitung auf "Deutschland"... - haben wir dazu eigene Artikel? Dann sollte auf diese deutlich verwiesen werden. --SchallundRauch 13:05, 4. Aug. 2008 (CEST)

Das ist ein guter Punkt. Außerdem fehlt die Ausweitung auf ausländische Staatsbürger, die im Ausland wohnen und einen in Deutschland wohnenden Familienangehörigen haben. -- 78.51.81.125 10:38, 31. Dez. 2010 (CET)

erledigt (Geschichte der Sozialversicherung)

→ Hauptartikel: Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland --129.69.141.80 17:04, 19. Jul. 2011 (CEST)

Gesetzliche_Krankenversicherung#Freiwillig_Versicherte

Der Abschnitt zur Nachzahlung für Zeiten von Nichtversicherung ist m.E. noch falsch. Ich habe zwar schon die Höhe des Prämienzuschlags korrigiert wie er in § 193 Abs. 3 VVG formuliert ist. Falsch ist aber m.E. die Nachzahlung an sich. Dazu habe ich keine gesetzliche Regelung gefunden. In der Gesetzesbegründung (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/042/1604247.pdf S. 67 - zu Absatz 6) steht auch nur etwas vom Zuschlag. Also ich denke eine Nachzahlung ab Versicherungspflicht beschränkt sich tatsächlich auf den Prämienzuschlag. --87.160.134.40 22:55, 8. Jan. 2011 (CET)

Die Nachzahlung von Beiträgen für Zeiten in denen man nicht (!) versichert war ist leider eine Tatsache. Natürlich führt man damit Sinn und Zweck einer Pflichtversicherung ad absurdum, da nur in den seltensten Fällen jemand einfach so aus Spaß keine KV hatte. Im Regelfall konnte er es sich einfach nicht leisten und kann es auch mit zusätzlichen Beiträgen ganz sicher nicht. Die KV darf allerdings bei Nichtzahlung die Leistungen einstellen - Ergebnis ist, dass die betreffende Person immer noch nicht versichert ist, dafür aber zusätzlich noch einen Berg Schulden hat! -- Tel33 09:29, 1. Aug. 2011 (CEST)

Ursprung

Dieser Artikel deckt das ab, was ich im Unterricht gelernt habe. Es gibt nun Personen, die sagen, das sei alles Humbug. Das deutsche Krrankenkassensystem sei erst nach dem 2. Weltkrieg von den Amerikanern eingefuehrt worden. Auf meine Frage hin wie das sein koennte, da z.B das amerikanische System nachweislich weit hinter unserem herhinke, bekam ich nur lapidare Abfertigungen. Auch die Anmerkung, dass sich die die Gesetzt wohl im Laufe von 100 Jahren und mehr geaendert hat und angepasst wurde, ist verlacht worden. Die deutsche Krankenversicherung gibt es erst seit den 50er Jahren. Punkt. Kann mir da jemand geschichtstechnisch weiterhelfen?? Es gibt bestimmt etwas, worauf diese Meinungeng gruenden. Aber fuer mich scheint das eine recht einseitige Ansicht, die sich auf einen einzigen Punkt der Entwicklung userer heutigen Versicherungen abzielt ... Fuehle mich auf recht verlorenem Posten....Vielen Dank (nicht signierter Beitrag von 178.26.240.27 (Diskussion) 23:03, 27. Mai 2011 (CEST))

In dem Artikel über die Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland findest du unter dem Gliederungspunkt 2.2 Ausführungen über die Geschichte der Krankenversicherung in Deutschland. Diese wurde in Deutschland 1883 eingeführt. In der Fußnote Nr. 1 findest du dort auch Weblinks zu den Beratungsprotokollen des Reichstags und zu dem Krankenversicherungsgesetz. Seit 1911 war die Krankenversicherung in der Reichsversicherungsordnung geregelt, ehe das Krankenversicherungsrecht ab dem 1. Januar 1989 im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt wurde. Es gab natürlich im Laufe der Zeit viele Änderungen der Gesetze, es besteht aber eine Kontinuität der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland seit 1883. --Gunilla 11:32, 28. Mai 2011 (CEST)

Ein in Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebendes GKV-Mitglied kann ein Kind nur über sich familienversichern, wenn

  • der Partner gesetzlich versichert ist oder
  • das Gesamteinkommen des privat versicherten Partners regelmäßig im Monat höchstens ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt (2011: 4125,00 €) und sein Gesamteinkommen regelmäßig höchstens so hoch wie das des Mitglieds ist. (§ 10 Absatz 3 SGB V)

Der Inhalt hinter dem zweiten Spiegelstrich ist definitiv falsch und widerspricht auch der zitierten gesetzlichen Regelung. Allerdings findet diese Version aus ziemlich durchsichtigen Gründen auch Verbreitung in der Korrespondenz einiger Kassen.

Richtig ist: Die Voraussetzung zur Familienversicherung entfällt, wenn das Einkommen des PKV-Versicherten über der JAE liegt und er mehr verdient, als der Partner. Da der Spiegelstrichsatz die Verneinung dieses Entfalls ist, muss auch die Konjunktion von und auf oder geändert werden. Vielleicht kann das ein sich für den Artikel verantwortlich fühlender mal zeitnah nachbessern.

--91.58.137.162 06:12, 27. Aug. 2011 (CEST)

Schätze mal, das Signieren bringt hier nix. Mail-Kontakt zur Sache aber gerne unter kauftnix@online.de

zu Struktur: Wechsel PKV - GKV, Anmerkung

"Wer selbstständig ist oder von der Versicherungspflicht befreit wurde, kann aus einer PKV überhaupt nicht in die GKV wechseln, es sei denn, er meldet sich arbeitslos."

Evtl. differenzieren in Bezug auf ALG II. Ein privat Versicherter kann im Falle von Arbeitslosigkeit und Bezug von ALG II nicht in eine GKV eintreten, siehe SGB V § 5 (5a): "...ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war...".

Interpretiere ich das richtig? (nicht signierter Beitrag von 88.152.223.45 (Diskussion) 16:36, 8. Sep. 2010 (CEST))

Ist weiterhin glaub ich so nicht richtig, da bei Wechsel des Arbeitsplatzes (selbständig in Arbeitnehmer) bzw. das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt (als Arbeitnehmer), geht der Wechsel von PKV in GKV auch wieder, allerdings nur vor dem 55sten Lebensjahr gilt diese Regelung. (nicht signierter Beitrag von 109.193.187.136 (Diskussion) 13:30, 4. Okt. 2011 (CEST))

7.6 Verwaltungskosten

Erstmals wurden die gesamten Verwaltungskosten, also auch die durch Auslagerung entstandenen Kosten, seriös bewertet. Mit dem sorgfältig gepflegten Image der Krankenkassen bezüglich deren günstiger Kostenstruktur wurde aufgeräumt. Deshalb bin ich der Meinung, dass dieser neue Sachverhalt Wikipedia Lesern nicht vorenthalten werden sollte und schlage vor, folgende Passage zum Ende des Kapitels 7.6 "Verwaltungskosten", unmittelbar vor "Versichertenstruktur" aufzunehmen:

Eine unabhängige Untersuchung von A.T.Keaney 2012(Quelle) analysierte die Verwaltungskosten im öffentlichen deutschen Gesundheitswesen. Für jeden Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen besteht (2011) ein durchschnittliches jährliches Einsparpotenzial von 252,90 €. Die gesamten Verwaltungskosten betragen nicht 5,4%, wie angegeben, sondern 23%, insgesamt 40 Milliarden €. Sie sind also fast 4-mal höher, weil die Krankenkassen den größten Teil ihrer Verwaltungsarbeit an andere Institutionen wie kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser, Ärzte und Pflegedienste ausgelagert haben, welche damit in der eigenen Statistik nicht erfasst wird.

quelle: http://www.atkearney.de/content/veroeffentlichungen/whitepaper_detail.php/id/51549/practice/pharma --KlausRobert 16:16, 10. Jan. 2012 (CET)

Die Studie bezieht sich auf das gesamte deutsche Gesundheitssystem und nicht auf die Gesetzliche Krankenversicherung. Ich kenne den genauen Inhalt der Studie nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass der Verwaltungsaufwand bei kleinen Betrieben (hier Apotheke/Arztpraxis) in der Größenordnung von 20% liegt. Ob dies durch eine Verbesserung der Verwaltungsstruktur der GKV beeinflusst werden kann, bezweifele ich.--Raphaelm 18:26, 10. Jan. 2012 (CET)

ja wat denn

Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt?

Was sind eigentlich "Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt"? Ist da nicht ein Widerspruch in sich? Eine Bruttoeinnahme, also z. B. der Bruttoarbeitslohn, kann doch gar nicht zum Lebensunterhalt verwendet werden, weil da noch was abgezogen wird, z. B. Steuern, Sozialabgaben etc. Also können zum Lebensunterhalt nur die Nettoeinnahmen verwendet werden. --Turdus 17:48, 12. Jun. 2009 (CEST)

Gemeint ist hier im Wesentlichen das Brutto nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Werbungskosten beispielsweise werden nicht als Abzug berücksichtigt. Die Bezeichnung "Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt" wird nunmal so im Gesetz verwendet. Es geht wohl darum, dass die KK durch einen Blick auf den Lohnzettel am Jahresanfang diesen Betrag schätzen kann, denn sie muss ja bei Überschreitung sofort befreien, kann also nicht wie das Finanzamt auf genaue Abrechnung, die ja erst im Nachhinein möglich ist, warten. Außerdem wäre der Aufwand zur Ermittlung bei genauer Berechnung wohl sehr viel höher. --87.163.252.21 21:19, 30. Mär. 2012 (CEST)

Härtefallregelung

Diesen Satz finde ich unglücklich bzw. falsch formuliert: " Für die nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung versorgten Versicherten bedeutet dies, dass sie nie mit mehr Kosten belastet sein werden, als ihnen angesichts ihrer finanziellen Situation gesetzlich zugemutet wird." Das Zitat gilt nur wenn es ausschließlich um Mittel geht die von der Krankenkasse bezahlt werden. Da jedoch auch bei vielen Hilfsmitteln "Aufzahlungen" (nicht Zuzahlungen) vom Händler verlangt werden und viele Medikamente nicht mehr bezahlt werden (die zwar immer noch nötig sind, jedoch nicht mehr verschreibungspflichtig und deshalb von gesetzlichen Kassen überhaupt nicht mehr bezahlt werden) kann natürlich jeder gesetzlich Krankenversichert immer noch finanziell überfordert werden. Selbst dann wenn er die Härtefallregelung bewilligt bekommt. ConjurerDragon 13:03, 1. Dez. 2009 (CET)

Das ist richtig. Das Problem beginnt aber schon viel weiter oben im Artikel. Ich bin über die Diskussion zum Thema Zahnstein [[1]] hierhergekommen. Im Abschnitt "Aufgaben" wird im ersten Absatz die Aufgabensetzung beschrieben und im zweiten Absatz geht es unmittelbar weiter zum Leistungsanspruch. Zwar ist jeder Absatz in sich richtig, aber die Abfolge legt nahe, dass die Leistung so bemessen sein müsste, dass sie dieses Ziel auch bestmöglich erreicht. Insbesondere da der zweite Satz im zweiten Absatz davon spricht, die Leistung müsse ausreichend sein, drängt es sich geradezu auf anzunehmen, sie müsste ausreichend sein, um dieser Aufgabe gerecht zu werden.
Das ist aber völlig falsch, denn die Leistung bestimmt sich nach § 2 und den weiteren Detailnormen des SGB V und schon aus § 2 wird klar, dass der Gesetzgeber hier in vollem Umfang auf seiner Normensetzungskompetenz besteht. Die einzige Ausnahme hiervon ist § 2 Abs. 1a, der direkt Leistung gewährt aber nur im Fall der Todesgefahr oder vergleichbar schwerwiegenden Beinträchtigung. Zu dieser Ergänzung wurde der Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht gezwungen http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20051206_1bvr034798.html. 87.163.252.21 22:16, 30. Mär. 2012 (CEST)

Kontrollorgan

Wer überwacht eigentlich die Kassen? Das BMG (auf dessen Seiten ich nichts finden konnte)? Gibt es Vergleichbares zu den Ombudsleuten der PKV? Bitte ergänzen! --Kolya 14:42, 3. Dez. 2010 (CET)

Die zuständige Aufsichtsbehörde wird normalerweise im Impressum genannt, z.B.
http://www.aok.de/bundesweit/impressum-90.php
http://www.dak.de/content/dakwirueberuns/impressum.html

--87.163.252.21 23:02, 30. Mär. 2012 (CEST)

Ehegatte oder Ehepartner

Der Abschnitt Gliederung endet mit "oder die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist." Ich weiß es nicht, aber ich wäre der Meinung das Männlichkeit nicht vorgeschrieben ist und Ehepartner das korrektere Wort ist, wenigstens das einfacher verständliche. (nicht signierter Beitrag von 87.183.89.58 (Diskussion) 01:13, 27. Apr. 2011 (CEST))

Mitversicherung Kind

Hallo, die Bedingungen müssen bei der im Artikel gegebenen Formulierung mit "oder" verknüpft werden. Der erste Aufzählungspunkt hat diese ja bereits. Hier gilt De Morgan’sche Gesetze, vielleicht war Negation beim ersten Edit der falsche Ausdruck. Im Gesetz steht (verkürzt): Nicht versichert wenn A und B und C. Der Artikel sagt derzeit "Versicherbar wenn nicht A oder nicht B UND nicht C", es müsste aber heißen "Versicherbar wenn nicht A oder nicht B ODER nicht C". Um solche unnötigen Fehlerquellen zu vermeiden, sollte man vielleicht ganz auf Umkehrungen verzichten. --91.102.9.12 16:30, 25. Apr. 2012 (CEST)

Deine Formulierung hat's aber auch nicht getroffen. Ich habe den Abschnitt daher mal nach dem Wortlaut des Gesetzes umformuliert. --nonoh (Diskussion) 13:19, 26. Apr. 2012 (CEST)
Warum nicht? Du hast jetzt alle Aussagen umgekehrt (so, wie sie auch im Gesetz stehen), bei der vorherigen Formulierung waren zwei "ODER" angesagt. Mehr als das eine fehlende Oder habe ich nicht "formuliert". --91.102.9.12 17:03, 26. Apr. 2012 (CEST)

Anzahl der Versicherten

ich vermisse hier die Anzahl der Versicherten ... -- Watz (Diskussion) 12:33, 7. Mär. 2012 (CET)

Zahlen können doch kaum stimmen? Es sind doch nur 81 Millionen Einwohner, wie sollen dann die ganzen Versicherten zustande kommen?? (nicht signierter Beitrag von 212.184.19.34 (Diskussion) 14:19, 3. Dez. 2012 (CET))

Was ist da nicht stimmig bei 69 Mio. Versicherten? Siehe Tabelle im Text. --Partynia RM 14:39, 3. Dez. 2012 (CET)

Zulassung eines Unternehmens eine Krankenkasse zu führen

Welche Kriterien gelten eigentlich wenn ein Unternehmen eine Krankenkasse führen will und wer überprüft diese Kriterien, ? --Ppso (Diskussion) 20:36, 30. Okt. 2012 (CET).

Siehe neuen Abschnitt im Artikel. Gruß --Partynia RM 15:43, 3. Dez. 2012 (CET)
Wäre dieses Thema nicht besser bei Krankenkasse aufgehoben? Kereul (Diskussion) 19:42, 25. Feb. 2013 (CET)

Tabelle für "Unterschiede zwischen PKV und GKV"

Hi, wie bei der Privaten Krankenversicherung würde ich vorschlagen aus der Bulletpoint-Liste "Unterschiede zwischen PKV und GKV" eine Tabelle zu machen, wäre meiner Meinung nach übersichtlicher. Ich will sie aber nicht erst anlegen und dann sofort entfernt sehen, deshalb wollte ich es erst zur Diskussion stellen. Also: Sprechet jetzt oder schweiget für immer ;) --A.ahmed (Diskussion) 11:25, 13. Jan. 2014 (CET)

Hallo, den Beitrag sehe ich ja jetzt erst... Habe im Prinzip nichts gegen eine Tabelle, frage mich aber, ob man die Unterschiede darin wirklich erfassen kann oder ob die Verständlichkeit des Textes nicht unter notwendigen Kürzungen aus Platzgründen in einer Tabelle leidet. Aber mach mal.R2Dine (Diskussion) 18:44, 15. Mai 2014 (CEST)

Vier Drittel?

"Die Finanzierung erfolgte zu drei Dritteln durch die Arbeiter und zu einem Drittel durch die Arbeitnehmer; dem entsprach auch die Besetzung der Selbstverwaltungsgremien." Wie ist das zu verstehen? --93.104.70.114 12:45, 15. Mai 2014 (CEST)

Hi, aufmerksamer Leser,

das mit vier Dritteln kann ja nur ein Tippfehler sein ;-) Wo in dem langen Artikel steht denn das genau? Habe die Stelle nicht gefunden. R2Dine (Diskussion) 18:36, 15. Mai 2014 (CEST)

Im Abschnitt Geschichte. --Arpinium (Diskussion) 18:42, 15. Mai 2014 (CEST)

Ich habe den Satz zur Finanzierung jetzt so abgeändert, wie er in der angegebenen Quelle steht. Zur Besetzung von Selbstverwaltungsgremien steht da nichts. Habe den Halbsatz deshalb entfernt.R2Dine (Diskussion) 19:17, 15. Mai 2014 (CEST)

Beitragsbemessung und -tragung

Ich halte es für sinnvoll, diesen Punkt umzuformulieren. So ist er derzeit formuliert:

"Die Beitragslast ist seit dem 1. Juli 2005 nicht mehr paritätisch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt. Die Arbeitgeber müssen vielmehr nach § 249 Abs. 1 SGB V nur noch die Hälfte des um 0,9 Prozentpunkte reduzierten allgemeinen Beitragssatz tragen. Den übrigen Teil des Beitrags müssen die Arbeitnehmer tragen. Ab dem 1. Januar 2011 tragen die Arbeitgeber somit 7,3 Prozent und die Arbeitnehmer 8,2 Prozent. Kassenindividuelle Zusatzbeiträge müssen die Arbeitnehmer alleine tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein Krankenkassenmitglied nach § 242b Anspruch auf einen Sozialausgleich für den Zusatzbeitrag."

Korrekter wäre:

"Die Beitragslast ist seit dem 1. Juli 2005 nicht mehr paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeführt. Die Arbeitgeber müssen vielmehr nach § 249 Abs. 1 SGB V nur noch die Hälfte des um 0,9 Prozentpunkte reduzierten allgemeinen Beitragssatz abführen. Den übrigen Teil des Beitrags müssen die Arbeitnehmer abführen. Ab dem 1. Januar 2011 führen demnach die Arbeitgeber 7,3 Prozent und die Arbeitnehmer 8,2 Prozent ab. Kassenindividuelle Zusatzbeiträge müssen die Arbeitnehmer alleine tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen hat ein Krankenkassenmitglied nach § 242b Anspruch auf einen Sozialausgleich für den Zusatzbeitrag."

In der bisherigen Formulierung wird unterstellt, dass der Gesetzgeber entscheiden kann, wer die --> Steuerinzidenz trägt, dem ist aber nicht so. Wer die Last von Steuern trägt, kann nicht der Gesetzgeber entscheiden, er kann vor allem entscheiden, wer sie abführt. Eine Steuer auf Zigaretten oder Benzin trägt beispielsweise nicht wirklich der Verkäufer, sondern weitestgehend der Käufer - obwohl sie beim Verkäufer abgeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Janicki (nicht signierter Beitrag von 37.24.171.86 (Diskussion) 00:47, 12. Okt. 2014 (CEST))

Hallo, Peter, leider ist Dein Formulierungsvorschlag nicht "korrekter". Das Gesetz selbst spricht von dem vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Diesen macht der Arbeitgeber bei dem Beschäftigten durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend. Anschließend zahlt der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einschließlich seines eigenen Anteils an die Einzugsstelle (§§ 28 h und 28 g SGB IV). Und § 249 Abs. 1 Satz 1 SGB V lautet: "Bei versicherungspflichtig Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 13 trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz; im Übrigen tragen die Beschäftigten die Beiträge." Sozialversicherungsbeiträge sind eben keine Steuern ;-) R2Dine (Diskussion) 01:21, 12. Okt. 2014 (CEST)

Gegenfinanzierung der Pensionen der Dienstordnungsangestellten bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen und den Innungskrankenkassen

Zurzeit noch nicht gegenfinanziert sind die zukünftigen Ausgaben für Pensionen der Dienstordnungsangestellten bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen und den Innungskrankenkassen. Es handelt sich dabei um eine Summe von mehr als 10 Mrd. Euro, die in den nächsten Jahrzehnten fällig werden. Ist diese Aussage von 2008 von An-d noch aktuell? --Diwas (Diskussion) 18:44, 3. Feb. 2016 (CET)

Hallo Diwas, hier ist ein Artikel von 2008 zu diesem Thema. Den aktuellen Sachstand dazu kenne ich nicht. VG --An-d (Diskussion) 23:14, 3. Feb. 2016 (CET)
Danke ich hab das etwas umgeschrieben, zur Insolvenz gibt es ja einen eigenen Abschnitt. Ob und inwiefern das gegenfinanziert oder nicht ist, kann wohl nicht in diesem Artikel auseinandergesetzt werden. Nur ein Textvorschlag. --Diwas (Diskussion) 15:12, 4. Feb. 2016 (CET)

Falsche Darstellung?

Im Text steht:

"Allerdings muss man mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse sein, um kündigen zu können."

Laut SGB5 §175 (4) muss man jedoch mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse sein, bevor man diese wechseln kann. Kündigen kann man allerdings bereits früher, etwa spätestens zum Ablauf des 16. Monats, wenn man nach Ablauf des 18. Monats die Kasse wechseln möchte. Insofern ist der oben stehende Satz ziemlich missverständlich.(nicht signierter Beitrag von 79.193.231.50 (Diskussion) 11:28, 30. Okt. 2007 (CET))

b)Im Text steht: "Für die Arbeitnehmer entstand so gegenüber der vorherigen Parität eine dauerhafte Mehrbelastung von insgesamt 0,45 %."

Dies ist rechnerisch falsch. Parität ist 50/50; Das Beispiel im Text ergibt 15,5AN zu 14,6AG oder 51,5/48,5 und somit 1,5% des Gesamtbeitrages absolut bzw 3% effektiv(51,5%-48,5%) bzw. (da AN=106%AG) 6% real als Mehrbelastung.Soviel zur Prozentrechnung. da die Beiträge meist niedriger sind als das Beipiel ist die Mehrbelastung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber dann sogar noch höher Bsp.: bei 12,8% sind es real bereits 7%.(nicht signierter Beitrag von 82.149.86.250 (Diskussion) 17:30, 7. Mai 2008 (CEST))

Leider stand dieser Satz in einem eigenen Absatz und so ist, zusammenhangslos betrachtet, der Einwand richtig. Aber mit reinem Bezug auf den Beitragssatz ist die Aussage rechnerisch einwandfrei. Danke für den Hinweis.--Abr 22:31, 7. Mai 2008 (CEST)

Furchtbar geschrieben

Kleine allgemeine Kritik zum Artikel. Der Artikel liest sich mehr oder weniger wie eine reine Selbstdarstellung der GKV.

Der Einleitungssatz ist noch in Ordnung, aber dann würde ich mich fragen, wofür gibt es überhaupt die Gesetzliche Krankenversicherung.

Aber der nächste Satz unter "Aufgaben und Gliederung" ist dann irgendwas aus demn SGB abgeschrieben. (Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern) Entschuldigung. Jede Art von Krankenversicherung läßt sich so beschreiben. Warum ist das überhaupt gesetzlich geregelt? Kann man Gesundheit der Versicherten nur über die GKV sicherstellen? Aua. Schon der Omatest tut mir weh.

Also. Mein Vorschlag. Wenn der Artikel schon weitestgehend nur die Gesetzeslage beschreibt, kann man das dann nicht auch deutlich machen, indem man das oben hinschreibt, oder als Überschrift "Gesetzeslage" so gliedert? Dann kann ich als Leser wenigstens entscheiden, was mich an dem Artikel interessiert. Wenn mich die Gesetzeslage interessiert. ok, wenn ich aber eine wertfreie soziologische Beurteilung erfahren will, dann bestimmt nicht so. --Krähenfüßchen 15:52, 15. Nov. 2007 (CET)

Ich lese den Artikel nicht "wie eine reine Selbstdarstellung der GKV". Der Artikel fasst relativ gut zusammen, was ich z.B noch aus dem Sozialkundeunterricht zu dem Thema noch weiß. Insofern sehe ich den behaupteten Mangel an Belegangaben hier auch nicht wirklich als Problem an.
Deine Kritik an der Definition nach § 1 SGB V: "Aufgabe der gesetzlichen Krankenverischerung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern" geht fehl.
Diese Definition trifft gerade nicht auf die PKVen zu! Die GKV ist Mittel zum dem in § 1 SGB V definierten Zweck.
Eine PKV hat aber gerade nicht den in § 1 SGB V definierten Zweck. Eine PKV ist ein Wirtschaftsunternehmen und dient primär den (wirtschaftlichen) Zwecken seiner Eigentümer. Die PKV ist somit ein Mittel zur Gewinnmaximierung; die GKV ein Mittel zur Gesundheitsmaximierung.
Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Auslegung von Gesetzen, Verordnungen, Verträgen, etc.
Ich finde nicht, dass soziologische Beurteilungen wertfrei sind. Auch glaube ich nicht, dass es das Ziel eine Wikipediaartikels sein muss, eine soziologische Beurteilung abzugeben. Kann, muss aber nicht(nicht signierter Beitrag von 91.32.216.189 (Diskussion) 15:51, 30. Mär. 2008 (CEST))

Finanzierung unvollständig

Die gesetzliche Krankenkasse finanziert sich auch aus Zuzahlungen des Stataes und aus Zuzahlungen der Patienten! (Hoffi) (nicht signierter Beitrag von 88.153.86.51 (Diskussion) 12:09, 23. Aug. 2010 (CEST))

Zuzahlungen des Staates stehen mittlerweile im Artikel. Zuzahlungen der Patienten? Werden die an die Krankenkassen geschickt und wieder zurück an Ärzte und Apotheken? --Diwas (Diskussion) 21:00, 20. Jan. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 21:49, 28. Mär. 2017 (CEST)

Quellenverweis (5) funktioniert nicht

wollte nur mal darauf hinweisen, das der o.g. Link nicht geht. wollte ihn nicht einfach löschen, da auch im text auf ihn referenziert wird. vielleicht ja nur ein schreibfehler und jmnd kennt die richtige adresse. (nicht signierter Beitrag von 84.46.72.42 (Diskussion) 03:04, 19. Mai 2010 (CEST))

Dürfte mittlerweile erledigt sein. --Diwas (Diskussion) 21:01, 20. Jan. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 21:49, 28. Mär. 2017 (CEST)

Doch beitragsfreie Mitversicherung

Im Text steht: "Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV grundsätzlich beitragsfrei mitversichert (Ausnahmen: z.B. Beamte in Elternzeit, Kinder aus der Ehe mit einem Beamten)."

In § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ist geregelt, dass Beamte zu dem Personenkreis zählen, die der Versicherungsfreiheit unterliegen. D.h. sie können sich, auch wenn sie ein Einkommen unterhalb der für andere Statusgruppen gültigen Bemessungsgrenze erzielen, privat krankenversichern. Sie müssen es aber nicht, sondern können sich auch freiwillig gesetzlich versichern und im Rahmen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung auch die beitragsfreie Familienversicherung für ihren Ehegatten, ihre Kinder oder sich selbst beanspruchen, solange der Partner nicht privat versichert ist. Daher ist kann man Beamte nicht pauschal als Beleg für Ausnahmen von der beitragsfreien Familienversicherung anführen. Die Aussage in den Klammern habe ich entfernt. -- (unsigniert)

Ist nicht mehr im Artikel. --Diwas (Diskussion) 21:04, 20. Jan. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 21:49, 28. Mär. 2017 (CEST)

Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Ich habe den fehlenden Link gesetzt, allerdings ist der Eintrag "Kinderkrankengeld" eigentlich nicht korrekt, die richtige Bezeichung lautet tatsächlich "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§ 45 SGB V)", wie hier richtig dargestellt... --Achim Reichel 14:39, 1. Jul. 2007 (CEST)

Das ist dort zu klären. --Diwas (Diskussion) 21:29, 20. Jan. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 21:49, 28. Mär. 2017 (CEST)

{{{Deutschlandlastig}}}} entfernt

Aus den Abschnitten zur Schweiz und zu Österreich in den Artikeln Krankenversicherung und Krankenkasse geht hervor, daß die Bezeichnung bzw. das Lemma "Gesetzliche Krankenversicherung" offenbar nur in Deutschland Gültigkeit hat. Die angebliche {{{Deutschlandlastig}}}}keit ist damit nicht gegeben. -- WHell 13:34, 18. Jan 2005 (CET)

Ist damit hoffentlich erledigt
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 21:49, 28. Mär. 2017 (CEST)

Altersrückstellungen

Der Halbsatz "da zum einen Altersrückstellungen nicht vom „alten“ zum „neuen“ Versicherer übertragen werden" stimmt nicht mehr ganz. Ab 2009 kann man zumindest einen Teil seiner Altersrückstellungen (in der Höhe, wie sie im Basistarif angefallen wären) zur neuen Versicherung mitnehmen. 84.131.225.22 02:11, 25. Dez. 2007 (CET)

Ist nicht mehr so im Artikel. --Diwas (Diskussion) 21:53, 20. Jan. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 21:49, 28. Mär. 2017 (CEST)

Beitragsentlastung für hauptberuflich Selbstständige

Laut einiger Quellen im Internet wurde die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige ab 01. April 2007 dahingehend aufgeweicht, dass es auf Antrag möglich ist, als Geringverdiener mit 1225,- statt 1837,50 EUR bemessen zu werden. Leider konnte ich keinen Gesetzestext finden, der das ausdrücklich und verständlich belegt. Bisher habe ich nur folgendes gefunden:

Wenn sich jemand damit auskennt und noch andere, bessere Quellen dafür findet, wäre es schön, das im Hauptartikel mit zu erwähnen, damit andere betroffen das rechtzeitig beantragen können. Ich habe es gerade erst erfahren und auf diesem Wege im letzten Jahr ~1200 an die GKV verschenkt.

Gruß,

Anja -- (unsigniert)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 21:49, 28. Mär. 2017 (CEST)

POV: Meinungsmanipulation durch Zitieren willkürlich geschnittener Statistiken

Die Änderung '16:09, 7. Aug. 2008 Wettig (Fast die Hälfte der Kosten im Gesundheitswesen verursachen Patienten über 65 Jahre. 111,1 Milliarden Euro kosteten Behandlung, Prävention, Rehabilitation oder Pflege von Menschen jenseits der Pensions)' bringt eine willkürlich geschnittene Statistik ein und ist damit POV. Soll hier jung gegen alt aufgebracht werden? Dem Kostenvergleich 2006 zu 2002 müsste mindestens ein Belastungsvergleich (Beiträge + Selbstbeteiligungen + Eigenmedikation) für den gleichen Zeitraum gegenübergestellt werden. Aber warum eigentlich diese Gruppengrenze 65, wenn eine Morbiditäts- / Eigenaufwandskurve nach gleichgroßen Lebensaltersgruppen mit Angabe der Entwicklungen im Mehrjahrestrend doch deutlich objektiver wäre? ==Abr 00:01, 8. Aug. 2008 (CEST)

Wie passen die 111,1 Milliarden, "die die Hälfte der Gesundheitskosten verursachen" mit "summiert die Gesamtausgaben aller GKV im Jahre 2007 auf 153,6 Mrd. Euro..." zusammen??

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 21:49, 28. Mär. 2017 (CEST)

Prämienzuschlag Märchen

Wer hat dieses Märchen vom Prämienzuschlag von bis zu 1500% eingefügt? und als Beleg ein Link auf irgendein obskuren Blog? Wie lächerlich! Es gibt sowas wie ein Prämienzuschlag überhaupt nicht, und schon garnicht in der exorbitanten Höhe. Gemeint ist wohl da in dem Zusammenhang der sog. Säumniszuschlag (1% bzw. 5% vom Monatsbeitrag), vgl. § 24, SGB V. Ein Prämienzuschlag kommt jedemfalls im ganzen Fünften Sozialgesetzbuch nirgends vor. 92.226.206.32 10:24, 3. Jun. 2009 (CEST)

Ist nicht mehr im Artikel. --Diwas (Diskussion) 21:53, 20. Jan. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 21:49, 28. Mär. 2017 (CEST)

Familienversicherte

In §10 SGB V steht schlicht: 'Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese ...'. Dann ist die Formulierung 'standesamtlich verheirateter Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner eines Mitglieds' nur überzogenes Geschwafel.--Abr 21:04, 19. Aug. 2009 (CEST)

Ist nicht mehr im Artikel. --Diwas (Diskussion) 21:53, 20. Jan. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 21:49, 28. Mär. 2017 (CEST)

Gliederung

Die Graphik sollte mal aktualisiert werden, falls möglich. AEV und VDAK haben zum vdek fusioniert und die See-KK ist mittlerweile in der Knappschaft aufgegangen. --Ranofuchs 14:22, 18. Mär. 2011 (CET)

Wurde bereits aktualisiert. --Diwas (Diskussion) 22:04, 20. Jan. 2017 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 21:50, 28. Mär. 2017 (CEST)

Lemma

Wieso die Verschiebungen Private Krankenversicherung auf anderes Lemma, ebenso Gesetzliche Krankenversicherung, wenn Verschieber Benutzer:ThurnerRupert dann nicht ausgebaute Artikel dahinter stellt, sondern nur einen Zweizeiler?! Soll nun alles erstmal auf Krankenversicherung weiterleiten, damit dort aufgeklärt wird welche Länderartikel es gibt? --Nixwoller (Diskussion) 19:10, 28. Aug. 2013 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 21:50, 28. Mär. 2017 (CEST)

Auskunftspflicht der Versicherung

@RoBri: Die Entfernung des o.g. Abschnitts durch 79.229.199.59 ist m.E. nicht zu beanstanden, weshalb ich die neuerliche Entfernung nach deinem RV gesichtet habe. Das VVG ist eine Rechtsnorm des Privatversicherungsrechts und nicht auf die GKV anzuwenden. Die GKV wird bekanntlich im Sozialversicherungsrecht normiert. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 18:44, 28. Mär. 2017 (CEST)

Ja, danke, kenn mich aus, hatte Denkfehler, den ich hier nicht angemessen erklären kann. Gruß, ;-) --Roger (Diskussion) 18:56, 28. Mär. 2017 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: GUMPi (Diskussion) 21:49, 28. Mär. 2017 (CEST)

Wo ist die Verwaltung?

Ich bin erstaunt kein Wort in dem langen Artikel über die Verwaltungstruktur einer gesetzlichen Krankenkasse zu finden.

Hier haben offensichtlich viele Mitglieder und/oder Versicherungsvertreter mitgeschrieben und ausführlich die "Leistungen" der KK dokumentiert. Überhaupt liest sich der Artikel wie eine Verbraucherinformation. Ich frage mich was solche Abschnitte "Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland" in einem Wikipedia Artikel verloren haben? Im Abschnitt Struktur wird auch über die (Verwaltungs-)Struktur kein Wort verloren.

Doch kein Mensch erfährt etwas darüber, ob es einen Aufsichtsrat gibt. Wieviele Mitglieder der hat und wie er bestimmt wird. Welche Kontrollgremien es gibt überhaupt oder was kontrollieren die? Wie wird die Bezahlung von Ärzten und Apothekern ausgehandelt? Warum bekommen wir Versicherten alle paar Jahre einen Wahlzettel von der KK, mit dem keiner etwas anfangen kann, weil wir nicht Wissen wer, warum und wofür gewählt wird.

Also warum gibt es einen Verwaltungsrat? Woher kommen diese Menschen? Es steht kein Wort über die Sozialwahlen im Artikel. Ich empfinde das als grosses Manko für einem enzyklopädischen Artikel. --Struppi (Diskussion) 09:01, 16. Dez. 2016 (CET)

Kein Wort stimmt ja nicht ganz: Schon in der Einleitung wird auf Sozialversicherung (Deutschland) verlinkt, wo dann auch die Selbstverwaltung und Sozialwahl verlinkt erwähnt ist. Die Verwaltung betrifft ja die Klassenkassen als Versicherungsträger (weniger die Versicherung als solches) und daher steht immerhin im Abschnitt Gesetzliche Krankenversicherung#Krankenkassen: Eine Krankenkasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung regelt ihren Haushalt eigenverantwortlich. In den Artikeln zu einzelnen Krankenkassen ist teilweise die konkrete Größe des Verwaltungsrates und des Vorstandes genannt. Allerdings bleiben die Artikel Sozialwahl und Selbstverwaltung sehr nebulös was die Selbstverwaltungsorgane angeht. Ich bin nicht sicher was wo erläutert werden sollte, da ich nicht weiß, wie einheitlich bzw. spezifisch die Regelungen sind. Abhängig davon sollte dies in den hier genannten Artikeln oder hier im Artikel oder vielleicht in den Artikeln zu den Sozialgesetzbüchern geschehen. Kassenärztliche Vereinigung (dort zu Kollektivverträgen) ist ebenfalls im Artikel verlinkt. Grüße --Diwas (Diskussion) 15:23, 16. Dez. 2016 (CET)

Wechsel PKV - GKV

"Wer [...] von der Versicherungspflicht befreit wurde, kann aus einer PKV überhaupt nicht in die GKV wechseln, es sei denn, er meldet sich arbeitslos." Das wäre zu überprüfen. Seit einer Weile kommt man nicht mehr automatisch aus der PKV raus, wenn man sich arbeitslos meldet, sondern muss in den "Basistarif" wechseln und zahlt dann 50% des GKV-Höchstsatzes, was etwa dem Hartz 4-Satz entspricht. Ist das Einkommen dauerhaft unterhalb der Einkommensgrenze fliegt man auch wieder raus.

wechseln von pkv zu gkv zum übernächsten monat als freiwilig versicherter in der gkv. aber warum auch im basistaif in der pkv hat man bessere leistungen. -- 217.224.178.141 23:20, 13. Sep. 2011 (CEST)

Ist im Artikel (Gesetzliche Krankenversicherung#Struktur) alles richtig und aktuell? --Diwas (Diskussion) 20:52, 20. Jan. 2017 (CET)

Angeblicher Eigenname

Moin Quaestio Iuris, du musst hier keineswegs durch dir gefälliger Änderung des Artikels deinen Standpunkt betr. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch mit der unerwünschten Änderung der Schreibweise in BNS-Manier untermauern. Die Großschreibung ist durchaus mitunter u.a. in der Fach- und Sachliteratur wiederzufinden, doch ist diese Schreibung mitnichten die allgemein übliche und am weitesten verbreitete. Auf letztere wird hier jedoch abgestellt. In keiner Rechtsnorm wird das Adjektiv großgeschrieben, so insbesondere nicht im SGB V, wie auch nicht bei Duden, Brockhaus etc. pp. Du darfst die etablierte Kleinschreibung also getrost akzeptieren, danke. --Verzettelung (Diskussion) 14:43, 12. Apr. 2017 (CEST)

Laut Duden werden Eigennamen großgeschrieben. Im Übrigen stellt auch Dein Zurücksetzen der anderen Änderungen Vandalismus dar.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 14:57, 12. Apr. 2017 (CEST)
Es ist kein Eigenname, deshalb wird es kleingeschrieben. --Anna-Sabine (Diskussion) 15:33, 18. Apr. 2017 (CEST)
Diese Behauptung ist offensichtlich unbegründet. Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 21:24, 19. Apr. 2017 (CEST)
Offensichtlich unbegründet ist deine Behauptung, es würde sich um einen Eigennamen handeln. Weder der Gesetzgeber noch der Duden behandelt die gesetzliche Krankenversicherung entsprechend. canoonet: [2]. Wir haben es hier nicht mit einer Person, einem Ort, einer Institution etc. zu tun... Belege du doch bitte deine Behauptung nachvollziehbar, danke. --Verzettelung (Diskussion) 21:27, 19. Apr. 2017 (CEST)
Auch diese Behauptung ist offensichtlich unbegründet. Und auch laut canoonet werden Eigennamen großgeschrieben.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 21:58, 24. Apr. 2017 (CEST)
Unbegründete und belegfreie Behauptungen kommen hier nur von einem... --Verzettelung (Diskussion) 21:45, 25. Apr. 2017 (CEST)
Deine Argumente bleiben auch weiterhin unbewiesen.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 20:04, 4. Mai 2017 (CEST)
Mit dem verständigen Lesen hast du es anscheinend nicht so sehr, oder mangelt es schlicht an Einsichtsfähigkeit? Duden, Canoo.net, Wahrig, SGB V usw. usf., s. oben sowie SGB-V-Artikeldisk. --Verzettelung (Diskussion) 07:14, 5. Mai 2017 (CEST)
Und auch diese Behauptung ist offensichtlich unbegründet, da laut Duden, canoonet und Wahrig Eigennamen großgeschrieben werden.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 00:54, 6. Mai 2017 (CEST)
Laut Duden sind wohl beide Schreibweisen zulässig:
Regel 89: Bei Wortgruppen (festen Begriffen), die keine Namen sind, obwohl sie oft als Namen angesehen werden, schreibt man das Adjektiv klein (Beispiel: das neue Jahr). Adjektive, die mit dem folgenden Substantiv einen idiomatisierten Gesamtbegriff bilden, können großgeschrieben werden; die Kleinschreibung der Adjektive ist jedoch auch hier der Regelfall (Beispiel: der letzte Wille / der Letzte Wille).
Man könnte jetzt diskutieren, ob gesetzliche/Gesetzliche Krankenversicherung einen idiomatisierter Gesamtbegriff ist oder nicht. Das halte ich aber nicht für notwendig. Der Gesetzgeber hat sich nämlich entschieden, gesetzliche Krankenversicherung als festen Begriff anzusehen, bei dem das Adjektiv klein geschrieben wird. Belege:
  • Gesetz zur Beitragsentlastung der gesetzlichen Krankenversicherung (hier)
  • Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (hier)
  • Verordnung über die pauschale Berechnung und die Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung für die Dauer einer fortbestehenden Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder Zivildienst (hier)
Im SGB V wird diese Schreibweise ebenfalls verwendet: Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die […]. (hier)
Ich denke, die Diskussion ist damit abgeschlossen. --2003:E4:C3C5:F00:1903:1195:55A5:C4B2 21:33, 21. Apr. 2017 (CEST)
Du übersiehst, dass, in dem hier diskutierten Fall, das Stichwort den Seitentitel, und damit einen Eigennamen wiedergibt.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 21:58, 24. Apr. 2017 (CEST)
Du übersiehst, dass bei Wikipedia Argumente oder zumindest Mehrheiten zählen. Du hast gerade weder das eine noch das andere. --2003:E4:C3C5:F00:F00F:172D:881:8B22 22:33, 24. Apr. 2017 (CEST)
Damit gestehst Du offen ein, weder die Regeln der Wikipedia, noch die der Deutschen Rechtschreibung verstanden zu haben.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 20:04, 4. Mai 2017 (CEST)
Überschriften beginnen immer mit Großschreibung. --Janjonas (Diskussion) 21:40, 4. Mai 2017 (CEST)
Dies gilt auch, wenn Überschriften innerhalb eines Textes wiedergegeben werden.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 00:54, 6. Mai 2017 (CEST)
Deine Beiträge belegen eindrucksvoll, das Inkompetenz, passiv-aggressives Verhalten und Unbelehrbarkeit häufig Hand in Hand gehen. --2003:E4:C3C5:F00:5157:62E3:5FFF:F28D 23:02, 4. Mai 2017 (CEST)
Die wissenschaftliche Analyse und der sachliche Diskurs gehören offenbar nicht zu Deinen Stärken.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 00:54, 6. Mai 2017 (CEST)
Wo ist noch gleich der Konsens für deine mittels E-W durchgeprügelte Änderung der Schreibweise, die offenlundig weder konsens- noch mehrheitsfähig ist, zu finden, Quaestio Iuris? Und wo bleibt der Beleg dafür, dass es sich um einen Eigennamen handeln soll? --Verzettelung (Diskussion) 07:14, 5. Mai 2017 (CEST)
Da in der Wikipedia ein Konsens darüber besteht, dass die amtlichen Regelungen zur Deutschen Rechtschreibung anzuwenden sind, verweise ich seit Anbeginn dieser Diskussion als Beleg auf eben selbige.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 00:54, 6. Mai 2017 (CEST)
Der These von Quaestio Juris (so wie ich ihn verstehe), dass bei der Kombination der Wörter 'gesetzlich' und 'Krankenversicherung' beide Wörter dann groß zu schreiben sind, wenn diese Wortkombination als Lemma (Seitentitel) benutzt wird, würde ich zustimmen. Das ist m.E. in dem Eingangssatz (Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ist …) der Fall, hier ist also 'Gesetzlich' groß zu schreiben. Es ist bei Wikipedia üblich, im Eingangssatz das Lemma zu wiederholen und es dabei fett zu schreiben. Meine Zweifel habe ich dagegen bei dem Begriffsklärungshinweis über dem Artikel (Dieser Artikel behandelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland). Dort geht es m.E. nicht um das Lemma, sondern um die Bezeichnung des Gegenstandes des Artikels, genauso wie sonst im Artikel, wenn von der 'gesetzlichen Krankenversicherung' gesprochen wird und die Kleinschreibung des Wortes 'gesetzlich' offenbar Konsens ist. Odema (Diskussion) 19:28, 5. Mai 2017 (CEST)
Beide Wortgruppen geben die Bezeichnung des Artikelgegenstandes wieder, und sind deshalb, entsprechend den hier anzuwendenden Regeln, großzuschreiben.
Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 00:54, 6. Mai 2017 (CEST)
Im Einleitungssatz ist keine Überschrift, die selbstverständlich groß zu schreiben wäre, enthalten. Die Lemmawiederholung ist ebenso selbstverständlich an die deutsche Rechtschreibung anzupassen, gesetzlich also klein zu schreiben, sofern nicht am Satzanfang stehend. Also alles ganz normal... --Verzettelung (Diskussion) 20:25, 5. Mai 2017 (CEST)
Deine Behauptungen beweisen, dass Du sowohl mit den Konventionen, Regeln und Richtlinien der Wikipedia, als auch mit dem amtlichem Regelwerk der Deutschen Rechtschreibung nicht hinreichend vertraut bist.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 00:54, 6. Mai 2017 (CEST)
Leute, ihr habt beide recht. Muss man deswegen gefühlt 25x die Versionen tauschen. Ja, die GKV ist ebenso wie die PKV ein Eigenname und Eigennamen schreibt man groß. Ich habe noch nie gKV und noch die pKV gelesen. Richtig ist auch, dass das SGB V das Adjektiv klein schreibt. Das Bundgesundheitsministerium schreibt es wiederum groß. Mein Sprachgefühl sagt mir im Übrigen auch, dass es ein großzuschreibender Eigenname ist. Allerdings hat sich durch die unsägliche Rechtschreibreform möglicherweise in diesem Zusammenhang einiges geändert, so dass auch die Kleinschreibung zulässig ist. Diskutiert doch bitte, anstatt das hier noch tagelang auf dem Niveau von: "Ich hab recht"..."Nein, ich hab recht" weiterzuführen. das bringt überhaupt gar nix, außer vielleicht Artikel und Benutzersperren.--Losdedos (Diskussion) 02:43, 6. Mai 2017 (CEST)
Eigennamen werden, trotz Rechtschreibreform, auch weiterhin großgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 15:34, 7. Mai 2017 (CEST)
Schon lange vor der Rechtschreibreform schrieb der Gesetzgeber durchgehend keinen Eigennamen, wie im Übrigen auch die Mehrzahl der Autoren von entspr. Fachliteratur. S. oben (12. April): "Die Großschreibung ist durchaus mitunter u.a. in der Fach- und Sachliteratur wiederzufinden, doch ist diese Schreibung mitnichten die allgemein übliche und am weitesten verbreitete. Auf letztere wird hier jedoch abgestellt." --Verzettelung (Diskussion) 01:22, 8. Mai 2017 (CEST)
Dass Du deine eigenen Behauptungen zitierst, ändert nichts an deren Unrichtigkeit. Zumal es in der Wikipedia Konsens ist, nicht die „allgemein übliche“ und „am weitesten verbreitete“ Schreibweise anzuwenden sondern, die amtlichen Regelungen der Deutschen Rechtschreibung zu befolgen. Und diese besagen, dass Namen von Institutionen – und um eben eine solche handelt es sich in dem hier diskutierten Kontext bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gleich in mehrfacher Hinsicht – Eigennamen sind und deshalb großgeschrieben werden.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 16:34, 8. Mai 2017 (CEST)
Auch wenn ich den Troll nicht weiter füttern wollte: Wie alle anderen deiner Beiträge, kommt auch dieser ohne jeglichen Nachweis daher. Die amtlichen Regelungen der Deutschen Rechtschreibung sind dir offenkundig nicht bekannt, daher zitiere ich gerne die einschlägigen für dich: "Für Eigennamen (Vornamen, Familiennamen, geografische Eigennamen und dergleichen) gelten im Allgemeinen amtliche Schreibungen. Diese entsprechen nicht immer den folgenden Regeln." (A 3.2)
Die amtliche Schreibung findest du in den von dir ignorierten Gesetzen, insbes. dem SGB V. --Verzettelung (Diskussion) 09:11, 10. Mai 2017 (CEST)
Inwiefern widerlegen diese Aussagen die Richtigkeit und Zulässigkeit meiner Beiträge?
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris Crystal txt.png 17:38, 11. Mai 2017 (CEST)

Fehler in der Tabelle "Anzahl der Krankenkassen nach Kassenart"

In der Tabelle "Anzahl der Krankenkassen nach Kassenart" ist in der Vergangenheit ein Fehler aufgetreten, den man in der letzten gesichteten Version vom 20.03.2020 in der Tabelle sehen kann: Für 1/2019 steht dort im zugehörigen Graphen eine Summe von 109 Krankenkassen in der Tabelle ergibt sich eine Summe von 111. Ich denke, das ist passiert, weil in der Tabelle "Anzahl der Krankenkassen ..." das Jahr 2015 und 2018 fehlten und im Graphen zweimal das Jahr 2014 verzeichnet ist, da es damals noch Änderungen in der Anzahl der Kassen während des Jahres gab. Auch 2016 war das anscheinend der Fall, siehe 7/2016 in der letzten gesichteten Version.

Mein Vorschlag dazu ist, immer nur die Werte vom Anfang des Jahres in Tabelle und Graph einzutragen, selbst wenn sich innerhalb des Jahres noch Änderungen in der Anzahl der Kassen ergeben sollten. Das wahrt die Kontinuität und Übersicht. (nicht signierter Beitrag von Amacgyver (Diskussion | Beiträge) 03:15, 29. Mär. 2020 (CEST))

Mich interessiert die Entwicklung der Anzahl der Krankenkassen schon seit Jahren und ich würde gerne die Tabelle und den Graphen weiterpflegen, so kein anderer das schon als Aufgabe hat bzw. sich darum kümmert.

Danke schön. (nicht signierter Beitrag von Amacgyver (Diskussion | Beiträge) 03:19, 29. Mär. 2020 (CEST))

Das ist ok, Leute, die sich um etwas kümmern, sind immer erwünscht. Bitte auch Quellenangaben einpflegen. Ein Hinweis in der Zusammenfassungszeile auf deinen Diskussionsbeitrag hier wäre auch von Vorteil gewesen, immerhin hast du noch keinen Sichterstatus. --Janjonas (Diskussion) 12:29, 29. Mär. 2020 (CEST)

Beitragssatz: widersprüchliche Angaben

In diesem Artikel , in Beitragssatz und Krankenversicherung sind widersprüchliche Angaben zum Beitragssatz für gesetzliche Krankenkassen.

Das muss dringends korregiert werden!

Grundsätzlich sollte bei solchen Themen - deren Inhalt sich jedes Jahr ändert - jegliche Redundanz vermieden werden. --Fredric 16:46, 12. Nov. 2009 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 89.204.138.27 18:13, 6. Jun. 2021 (CEST)

Ausnahmen zur Versicherungspflicht

Hallo Teilnehmer, mir fehlt im Abschnitt zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV ein Hinweis auf die wichtige Vorschrift des § 6 Abs. 3a SGB V. Danach gilt die Versicherungspflicht nicht für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und zuvor nicht eine Mindestzeit gesetzlich versichert waren. Heißt also, bei Überschreiten dieser Altersgrenze kommt man nicht mehr in die gesetzliche KV. Ich weis aber nicht, wie man das in den Artikel einbaut, kann vielleicht jemand übernehmen, besten Dank.--85.112.231.182 11:50, 26. Nov. 2015 (CET)

das ist nicht mehr geltendes Recht. --Kulturkritik (Diskussion) 08:55, 19. Mai 2021 (CEST)

Kritik

Hallo liebe Wikipedia Gemeinde! Um diesen Artikel zu vervollständigen, schlage den hier noch fehlenden Abschnitt Kritik vor. Es gibt bereits Webseiten die sich mit diesem Thema aus verschiedenen Perspektiven kritisch auseinandersetzen und darum sollte auch der Abschnitt Kritik hier in diesem Artikel nicht fehlen. Vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von 2A02:8108:9000:FC:1EC1:DEFF:FE8C:35EE (Diskussion | Beiträge) 15:57, 5. Jan. 2016 (CET))

Dafür sollte aber hier zunächst einiges gelöscht werden, was nicht zum Thema passt. Kritik ist immer sehr subjektiv und müsste durch seriöse Quellen belegt werden. --Kulturkritik (Diskussion) 09:18, 19. Mai 2021 (CEST)

Kassenarten

Im Abschnitt Kassenarten wird Ersatzkasse als einziges nicht erklärt, obwohl es in der darunter stehenden Übersicht erwähnt wird. --ZemanZorg (Diskussion) 17:36, 5. Jun. 2021 (CEST)

Ersatzkassen sind hier unerwünscht: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Gesetzliche_Krankenversicherung&diff=212697739&oldid=212119673 --Rodolfo Blasius (Diskussion) 17:58, 5. Jun. 2021 (CEST)
Ich habe sie wieder reingenommen. --Janjonas (Diskussion) 13:10, 7. Jun. 2021 (CEST)

Umbenennung

Sollte der Artikel nicht eher Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland heißen? Eine Gesetzliche Krankenversicherung gibt es in vielen Ländern, auch die Pflichtversicherung in Österreic h ist eine gesetzliche, genauso wie in Großbritannien oder, oder, oder, oder. Sow erden alle Länder in Wikidata zusammengeschmissen obwohl sie nix mit einerander zu tunhaben und ein Wikidata wird unsinnig. ---- K@rl Aus dem Babyelefanten ist ein Erwachsener geworden 17:39, 5. Jun. 2021 (CEST)

Wikipedia:Verschiebewünsche#2021-06-06 – Gesetzliche Krankenversicherung → Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland (durch gesperrten User!) und Gesetzliche Krankenversicherung in Österreich und wo noch? --ZogonZumr (Diskussion) 19:42, 6. Jun. 2021 (CEST)
Auch die Schweiz würde in die BKL reinfallen auche wenn es Krankenversicherung in der Schweiz heißt, aber eine gesetzl. Pflichtversicherung ist es auch. ---- K@rl Aus dem Babyelefanten ist ein Erwachsener geworden 19:54, 6. Jun. 2021 (CEST)
PS Oder man macht einen allgemeinen Artikel ähnlich einer BKL -- -- K@rl Aus dem Babyelefanten ist ein Erwachsener geworden 19:55, 6. Jun. 2021 (CEST)

 Info: Eine Verschiebung, wie vorstehend vorgeschlagen, kommt nicht in Betracht, denn die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein Rechtsbegriff. Wir sehen, dass es in anderen Ländern andere Bezeichnungen gibt (Pflichtversicherung, National Health Service etc.). Eine BKL-Seite wäre nur angezeigt, wenn die Sozialversicherungen für den Gesundheitsbereich in anderen Ländern ebenfalls Gesetzliche Krankenversicherung heißen sollten. Wenn es mehrere Lemmata Gesetzliche Krankenversicherung geben sollte, müsste es sich um Klammerlemmata handeln, also z.B. Gesetzliche Krankenversicherung (Deutschland), aber, wie gesagt, sehe ich das nicht. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 22:00, 6. Jun. 2021 (CEST)

Dann habe ich es im WD korrekt entlinkt, denn dort war es mit der britischen verknüpft. Wenn es ein rechtsbegriff ist, dann sollte es Gesetzliche Krankenversicherung (Deutschland) heißen, denn Gesetzliche Krankenversicherung ist ein allegemeine Benennung die über Deutschland hinausreicht. ---- K@rl Aus dem Babyelefanten ist ein Erwachsener geworden 09:36, 7. Jun. 2021 (CEST)
PS: Wie du hier} siehst spricht auch das Sozialministerioum in Österreich von einer Gesetzlichen Krankenversicherung.

Das ist eine ganz schlechte Idee. Es gibt international nichts, was Gesetzliche Krankenversicherung heißt. Im deutschsprachigen Raum heißt nur die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung genau so. In allen anderen Ländern heißen die Versicherungen anders. (Die Weiterleitung in Österreich halte ich übrigens für fachlich falsch und höchstens umgangssprachlich in Ordnung und ich denke noch über einen LA nach.) Und dann kommen wir zum Problem was international denn eine "Gesetzliche" Krankenversicherung sein soll. Die Unterscheidung wie in Deutschland (GKV <=> PKV) geht so fast nirgendwo, weil es überall gesetzlich als Krankenversicherung geregelt ist. Das ist das Lemma, das nach unterschiedlichen Ländern sortiert gehört, genau so wie es auch jetzt schon ist. (Was WD macht oder gemacht hat muss ich mir erst noch anschauen.) --Fano (Diskussion) 12:27, 8. Jun. 2021 (CEST)

Das stimmt einfach nicht, denn eine gesetzliche Krankenkassa mag vielleicht in D ein stehender Begriff sein, aber übersetzt ebenfalls in GB und auch in Ö gibt es eben eine gesetzliche Krankenversicherung. ---- K@rl Aus dem Babyelefanten ist ein Erwachsener geworden 12:31, 8. Jun. 2021 (CEST)
Aber halt nur umgangssprachlich. Ich gehe mal davon aus das du für GB vom National Health Service redest. Das ist aber kein Krankenversicherung, sondern ein (schwierig die genaue Entsprechung zu finden) ganzes Gesundheitssystem. --Fano (Diskussion) 13:02, 8. Jun. 2021 (CEST)
Na gut, wenn du meinst, dass unser Ministerium in AT umgangssprachlich schreibt, dann lass ich es bleiben, in der deutschen wikipedia noch was zu bewirken. ---- K@rl Aus dem Babyelefanten ist ein Erwachsener geworden 13:25, 8. Jun. 2021 (CEST)
Zum englsichen: Nein ich rede von National health insurance die ursprünglcih zu diesem Artikel hier verlinkt war. ---- K@rl Aus dem Babyelefanten ist ein Erwachsener geworden 13:27, 8. Jun. 2021 (CEST)
Auch wenn Du die Erle schon gesetzt hast, jetzt verstehe ich endlich wo das Problem her kommt. Ich muss da noch mal drüber nachdenken. (Spontan würde ich als deutsches Lemma da wohl staatliche Krankenversicherung vorschlagen, aber gesetzliche KV ist zumindest eine mögliche Übersetzung, ganz besonders wenn man von statutory health insurance kommt. Ist alles nicht einfach weil die Systeme zu unterschiedlich sind.) Zu Österreich, umgangssprachlich war wohl übers Ziel hinausgeschossen, aber im Gesetzestext finde ich nur Krankenversicherung.--Fano (Diskussion) 14:01, 8. Jun. 2021 (CEST)
okay erle retour - ich gebe schon zu, dass es in D ein gesetzlicher begriff ist, aber über dem steht doch der allgemein beschreibende Begriff Gesetzliche Krankenversicherung ist eine Krankenversicherung die verpflichtend auf gesetzlciher Basis beruht entgegen einer freiwilligen Krankenversicherung. Beispiele für die gesetzliche Krankenversicherung sind Deutschland, wo dieser Begriff auch als Grundlage im gesetz verwenduzng findet und .....---- K@rl Aus dem Babyelefanten ist ein Erwachsener geworden 14:12, 8. Jun. 2021 (CEST)