Diskussion:Geteilte Zuständigkeit (Europäische Union)

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Auch hier wieder...

Auch hier wieder hat der User - bewusst oder unbewusst - den Bereich der VDS vergessen oder unterm Tisch fallen lassen. Die VDS gehört nach den Vorschriften der AEUV, die auch nach Art. 4 AEUV Richtlinien als ein Politikbereich der EU umfassen können, dazu.

Das heisst, die VDS wird aufgrund des Binnenmarktes begründet, und aus der Richtlinie, die der Europarat damals durchgesunken hat. Wenigstens hat der User meine Anregungen zu Herzen genommen und hier einen Artikel erfasst und meine Ergänzungen bzgl. des Artikel der konkurrierenden GEsetzesgebung ausgelagert. Wieso er dann aber die VDS unterm Tisch fallen lässt, verstehe ich nicht, wahrscheinlich weil er dann zugeben muss, dass meine Erweiterungen im Artikel zur Richtlinie über die VDS doch nicht so ganz falsch gewesen sein muss.. --Martin (Diskussion) 16:03, 30. Mär. 2014 (CEST)

Ja, die VDS gehört zum Binnenmarkt (damals noch Art. 95 EG-Vertrag) und der Binnenmarkt ist eine der in Art. 4 Abs. 2 AEUV genannten Hauptbereiche und steht auch im Artikel. Damit handelt es sich bei der VDS um keine Kompetenzen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 AEUV, die außerhalb der angeführten Hauptbereiche liegen. Damit war deine Fassung falsch. Der von dir angegebene Einzelnachweis hat das übrigens auch gar nicht ausgesagt. --Taste1at (Diskussion) 16:26, 30. Mär. 2014 (CEST)