Diskussion:Große Fechterschnecke

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Wolljuergen (Diskussion) 21:29, 8. Jul. 2012 (CEST)

Einfuhr in EU

Hallo, ich glaube, dieser Satz ist nicht korrekt: "So dürfen z.B. die bei Urlaubern als Souvenir beliebten Schalen der Fechterschnecke grundsätzlich nur mit amtlichen Artenschutzdokumenten in die Europäische Union mitgebracht werden." Vielmehr dürfen laut Zoll drei Fechterschneckengehäuse zum privaten Gebrauch genehmigungsfrei eingeführt werden. Quelle: http://www.artenschutz-online.de/artenschutz_im_urlaub/anzeige_geschuetzter_arten.php?land=BB&p_sammelname=15&id_beschreibung=13&number=1#1 MfG U.Marquardt (nicht signierter Beitrag von 216.137.11.214 (Diskussion) 20:52, 23. Okt. 2012 (CEST))

Servus, stimme zu. Möglicherweise ist die Information aus dem Artikel veraltet. Habe die Stelle entsprechend umgebaut mit der obigen Referenz.
Sollten wir für den Artikel noch ein anderes Bild benötigen, ich habe ein Exemplar daheim und könnte wenn nötig Fotos machen. Beste Grüße, --Methossant (Diskussion) 17:41, 3. Jul. 2013 (CEST)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 05:23, 10. Jan. 2016 (CET)