Diskussion:Habeas Corpus/Archiv
Was ist die Aussage des Artikels?
Irgendwie wird aus dem Artikel zwar die Geschichte des Habeas Corpus Acts deutlich, aber kann jemand mal bitte dazu schreiben, was überhaupt der exakte Inhalt ist? Da mein Latein zwar nicht am Ende, gleichzeitig aber auch nicht so übermässig gut ist, wäre eine Erläuterung des Begriffs auch toll. Ich füge daher den "Unverständlich"-Baustein ein. Gruß JEnnoE 16:12, 4. Mai 2006 (CEST)
Der Inhalt ist nun eingefügt.(Nicht angemeldeter Benutzer):sanktstefan@aol.com
Immer noch unverständlich. Da steht, Habeas Corpus sei eine Formulierung für die richterliche Anordnung einer Haftfortdauer, ein Menschenrecht und Bestandteil des Grundgesetzes. Das klingt schon reichlich unsinnig.
Ich gebe dir recht, Irgedwie wird nicht klar was die Habeas-Corpus-Akte ist.
Inhalt
Leider ist der Artikel in seiner derzeitigen Version größtenteils absolut nicht zu gebrauchen. Zwar sind interessante geschichtliche Details beschrieben, aber was nun eigentlich der Inhalt und der (auch historische Sinn) dieses Rechtsinstruments war, geht leider nicht mehr aus dem Text hervor. Da war schon die erste Version weitaus besser! Persönlich habe ich Sinn, Zweck und Bedeutung des Terminus "Haneas Corpus" erst durch den englischen Wiki-Artikel verstanden: [1] Ein Übersetzung seiner wesentlichen Passagen würde meiner Einschätzung nach auch diesen hier weiter bringen.
(relix:) Ich habe die Einleitung ein wenig erweitert. Nach dem englischen Artikel und nach meinem Kenntnisstand geht es darum, daß niemand ohne ein Gerichtsverfahren inhaftiert oder sonst irgendwie bestraft werden darf. Für eine Bestrafung braucht man nunmehr immer ein Gericht. Corpus ist völlig fmißverständlich mit "Körper" übersetzt. ich habe es daher mit "Körperschaft" übersetzt, das ist schon mal verständlicher. Auf keinen Fall bezieht sich "Corpus" auf den Körper, Leib oder die Person des Gesuchten. Das ist völliger Unsinn.
Insgesamt gehört der Artikel aber gehörig überarbeitet. (nicht signierter Beitrag von Relix (Diskussion | Beiträge) 0:19, 17. Jul 2007)
- Hast du Quellen für diese Behauptung. Mir ist habeas corpus als Anordnung eines Richters bekannt, ihm einen Gefangenen zur Prüfung der Haft vorzuführen. Das Corpus bezieht sich selbstverständlich auf den Inhaftierten. Siehe hierzu auch [2]. sebmol ? ! 00:24, 17. Jul. 2007 (CEST)
- P.S. "Der wegen eines Vergehens Gesuchte hat ein Recht auf ein Gerichtsverfahren." ist die Bedeutung von w:due process, ein separates Konzept des angloamerikanischen Rechts. sebmol ? ! 00:25, 17. Jul. 2007 (CEST)