Diskussion:Hans Reimann (Autor)

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Hans Reimann im Dritten Reich

Am Ende der Hitler-Diktatur wurden Gerüchte um Hans Reimann in die Welt gesetzt. Und es gibt eine Tatsache: Im Jahre 1944 veröffentlichte Reimann einen bösen Beitrag, betitelt „Jüdischer Witz unter der Lupe“. Das war ein Fehltritt, unter dem er bis zum Ende seines Lebens schwer gelitten hat. Über die Gerüchte um Reimann schrieb der große Kabarettist Werner Finck im Vorwort zu Hans Reimanns Lebenserinnerungen "Mein blaues Wunder" (List-Verlag) unter der Überschrift „Reimann soll damals“:

„Dieses Reimann-soll habe ich ein Jahrzehnt lang immer wieder gehört. So oft, dass ich Reimann-soll schon so zusammengehörig empfinde wie Schlegel-tiek und Caro-ass. Von der Leni haben wir hernach nie gesagt, sie soll –. Sondern immer: sie hat; es gehabt. Na schön. Veit hat. Einen Sohn, der alles wieder gutzumachen versucht, und es offenbar besser gemacht hat als sein Vater. Hans Reimann dagegen? Dagegen auf jeden Fall. Bis auf einen Kniefall, Den hat er getan und zugegeben. Verdammt und zugenäht. Und dann ist noch diese merkwürdige Geschichte mit seinem Verleger Steegemann gewesen, den soll er ins... Die Beweisaufnahme eines kurzen Prozesses, den Hans Reimann 1958 machte, hatte jedoch ergeben, dass Steegemann nie in einem nationalsozialistischen Konzentrationslager war, dass also der Kläger eine solche Inhaftierung nicht verursacht haben kann’. Ein glattes 1 : 0 für Hans Reimann.“

Warum die üble Nachrede, warum die Gerüchte um Hans Reimann nach der Hitler-Diktatur? Der Autor Raoul Konezni sieht es in einem Kommentar zur CD "Oswin der ertrunkene Hering" (Edition Berliner Musenkinder) wie folgt:

„Was etwa Ludwig Thoma und Karl Valentin zusammen zur Salonfähigkeit der bavarischen Mundart beigetragen haben, ist Reimann für die der sächsischen anzurechnen. Dies soll allerdings seine literarischen Verdienste im Hochdeutschen nicht schmälern, ebenso wenig wie die Qualität seiner unbarmherzigen Theater- und Musik-Kritiken, mit denen er sich wenig Freunde machte (neidvolle Vertreter des Metiers, wie Herbert Ihering, versuchten es ihm bereits um 1930 heimzuzahlen, während ihm ein ebenso ungnädiger Kollege, Alfred Kerr, gewogen war), was insbesondere ab 1945 auf Rache sinnende ‚Opfer’ auf den Plan rief, ihren ‚Peiniger’ Unehrenhaftes aus der Nazizeit anzuhängen. Carl Zuckmayer etwa entwarf in seinem Geheimdienst-Dossier über die Zuverlässigkeit nicht emigrierter Kulturschaffender ein regelrechtes Horrorszenarium. Die üble Nachrede (ein harmloser Beitrag für das SS-Blatt ‚Das Schwarze Korps’ wurde zu einer ‚ständigen Mitarbeit’ potenziert) wirkt trotz gewonnener Verleumdungsprozesse nach und beeinträchtigt Reimanns künstlerische Bedeutung bis heute.“

Zu Lebzeiten konnte Reimann sich gegen alle Diffamierungen gerichtlich wehren, führte u. a. einen Prozess gegen den Schriftsteller Moritz Lederer, dem vom Gericht ein öffentlicher Widerruf seiner ungeheuerlichen Lügen auferlegt worden war.

Und heute? 30 Jahre nach dem Tod eines Menschen kann jeder jede Lüge über ihn verbreiten, ohne gerichtlich belangt zu werden. Deshalb hat wohl auch der Wallberg-Verlag mit der Herausgabe eines Pamphlets so lange gewartet, bis die Witwe von Hans Reimann nichts mehr gegen die unbewiesenen (in den Anmerkungen zum Teil bereits widerlegten!!!) Behauptungen unternehmen konnte, die angeblich von Carl Zuckmayer im fernen Amerika für die damalige US-Regierung aufgezeichnet worden sind. Selbst Zuckmayers Frau Alice soll Zweifel an der Objektivität, an den Quellen ihres Mannes gehabt und ihn gefragt haben: „Woher weißt du das?“ Die Zweifel sind verständlich, denn vieles von dem, was Zuckmayer (angeblich) aufgezeichnet hat, klingt nach der märchenhaften Recherche: „Man erzählt sich dort im fernen Germany...“

Was einen Schriftsteller von einem Einbrecher unterscheidet: Der Einbrecher vermeidet Spuren, der Schriftsteller hinterlässt sie bewusst. Hans Reimann hat viele Spuren hinterlassen. In Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Schallplatten, im Rundfunk und in Filmen. Aber das Üble, das man versucht hat, ihm in die Schuhe zu schieben, ist nirgendwo sichtbar. Weil es das nie und nirgendwo gegeben hat. Hier ist der Beweis: http://www.helmut-dressler.de/HD_Unglimpf.html

Carl Zuckmayer hat in seinen Lebenserinnerungen „Als wäre es ein Stück von mir“ (1966) nicht ein einziges kritisches Wort über Hans Reimann verloren. Und was dort posthum unter seinem Namen veröffentlicht wurde, könnte auch der Fake eines üblen Schmierfinks sein, der Hans Reimann – siehe die Gründe oben! – post mortem diffamieren wollte. Bleibt zu hoffen, dass Reimann und Zuckmayer das Thema inzwischen eine Etage höher persönlich geklärt haben.

Der Schriftsteller Hans Riebau (1899–1968) erklärte 1968 an Eides statt: „Ich lernte Herrn Reimann im Winter 1937 in Berlin kennen, kurz nachdem ich einen scharfen Angriff gegen Reimann im Schwarzen Korps gelesen hatte. Reimann war damals ‚kommissarischer Schriftleiter’ der ‚Brennessel’ und forderte mich zur Mitarbeit an diesem Blatt auf, das er, wie er sagte, von politischen und tendenziösen Beiträgen reinigen wollte. Diese Absicht setzte mich zwar einigermaßen in Erstaunen, aber tatsächlich hat R. die Zeitschrift zu einer Art ‚Lustigen Familienblatt’ gemacht, jedenfalls, so weit Textbeiträge in Frage kamen. Die Folge war, dass die ‚Brennessel’ vom Eherverlag gänzlich aufgegeben wurde und nicht mehr erschien. Nachher lernte ich Herrn Reimann erst im Januar 1939 kennen, nachdem er mich aufgefordert hatte, mit ihm zusammen ein Lustspiel zu schreiben. Ich fuhr nach Berlin und war erstaunt, in R. nicht einen politisch indifferenten Mann zu finden, sondern einen fanatischen Gegner des Nationalsozialismus. Diese gemeinsame Einstellung gegen den Nationalsozialismus verband uns eher als alles andere. Reimann nahm nicht nur bedingungslos Stellung gegen alles, was nationalsozialistisch war, sondern war auch sehr unvorsichtig; ich habe ihn in der Öffentlichkeit wiederholt bitten müssen, diplomatischer zu sein. Reimann wurde im ‚Schwarzen Korps’ und somit in aller Öffentlichkeit als Staatsfeind und Liberalist gebrandmarkt.“

In einem Essay, betitelt „Hitlers Künstler“ schreibt der angesehene Autor und Kabarett-Guru Volker Kühn u. a.:

„Hans Reimanns besondere Begabung lag auf dem Gebiet der scharfzüngigen Literatur-Parodie. Tucholsky schätzte ihn, lobte seine Bücher und hatte ihn zur Mitarbeit an der "Weltbühne" eingeladen. Dort veröffentlichte Reimann 1924 eine ironische "Trutzhymne", die er allen Rechtskonservativen und den aufkommenden Nazis ins Stammbuch schrieb:

‚Wer hat das Hakenkreuz erfunden? Die Juden!
Wer illustriert damit Rotunden? Die Juden!
Wer hat den Dolchstoß inspiriert? Die Juden!
Wer hat den Index ruiniert? Die Juden!

Und so weiter, und so weiter. Um zu enden:

Wer hat Amerika entdeckt? Die Juden!
Wer spricht den säxschen Dialekt? Die Juden!
Drum jagt sie fort aus unserm Reiche!
Ein donnernd Heil der deutschen Eiche!’

Und zwei Wochen später war in der "Weltbühne" wieder eine bissige Reimann-Satire zu lesen, diesmal über das Hitler-Bärtchen. Titel: ‚Schmeichelhafte Legende’.

‚Eines Morgens löste Hitlers Bart sich von der Lippe,
Wie ein mohrenschwarzer Schmetterling hob er die Flügel,
Schwebte adlergleich dahin zum Teutoburger Walde,
Armins des Cheruskers Denkmal mit Respekt zu grüßen,
Und sodann, von Völkischkeit erfüllt, zu Wotan eilend,
In den patentierten Allgermanenhimmel.
Richard Wagner saß zur Rechten, Felix Dahn zur Linken.
Um die Wette tranken Meth die drei Kumpane,
Und der mohrenschwarze Schmetterling trank heimlich mit,
Trank und trank, und trunken kehrte er zurück zur Erde,
Kehrte heim auf Adolf Hitlers ahnungslose Lippe,
Und wie teutscher Honig fleußt's seitdem von seinem Munde.’

Tucholsky war entzückt. Er las und besprach alle Reimann-Bücher, deren er habhaft werden konnte. "So haben wir lange nicht gelacht" kommentierte er Reimanns Parodie auf den "Alraune"-Autor Hanns Heinz Ewers, die 1921 unter dem Titel "Ewers – ein garantiert verwahrloster Schundroman in Lumpen, Fetzchen, Mätzchen und Unterhosen von Hanns Heinz Vampir" erschienen war.

1931 machte Reimann, der Vielschreiber, wieder von sich reden. Sein Verleger Steegemann kündigte in großen Presse-Anzeigen sein neues Programm an. Hans Reimann, war da zu lesen, arbeite an einer Parodie auf Hitlers "Mein Kampf", die demnächst unter dem Titel ‚Mein Krampf’ auf dem Buchmarkt erscheinen werde.

Die Nazis jaulen auf. Auch Hanns Johst, damals bereits Präsident des nationalsozialistischen ‚Kampfbund für deutsche Kultur’, den Reimann aus Leipzig kannte. Johst, der damals gerade sein ‚Schlageter’-Drama abgeschlossen hatte, in dem sich so brachiale Merksätze finden wie ‚Wenn ich das Wort Kultur höre, entsichere ich meinen Revolver’, fragt Reimann während eines ausgedehnten Spaziergangs am Starnberger See, ob er eigentlich lebensmüde sei. Darauf hin will Reimann aus seinem Vertrag aussteigen, aber der Verleger besteht darauf und verklagt ihn. Der Rechtsstreit endete später mit einem Sieg Steegemanns, Reimann wurde wegen Vertragsbruchs zu einer vierstelligen Geldstrafe verurteilt.

Nach der Unterredung mit seinem sächsischen Landsmann Johst tritt Hans Reimann nun die Flucht nach vorn an und setzt Briefe in Umlauf, in denen er bekennt, eher wolle er ‚öffentlich zum Nationalsozialismus übertreten’, als dass er sich ‚an dem Werk des von mir bewunderten Mannes vergriffe’.

Als Carl von Ossietzky, der Herausgeber der ‚Weltbühne’, davon hört, ist er reichlich irritiert. Er wendet sich an Tucholsky im fernen Schweden um Rat. Der schreibt zurück, das Ganze sei sicher ein Missverständnis: ‚Ich hielt es für Wahnwitz, diesen Mann, der hundertmal links gestanden hat, dadurch den andern in die Arme zu stoßen, dass man ihm jetzt diesen Brief wie einen Verrat ankreidet. Das ist er sicher auch nicht.’“

Soweit der Rückblick in die unselige Zeit, in der Reimann, am Ende gekniffen hat, um das eigene Leben zu retten. Und damit die Gerüchte, Hans Reimann wäre damals wirklich zum Nationalsozialismus konvertiert, ein für alle Mal geklärt sind, folgt hier ein Passus aus dem Urteil vom Kassationshof im Bayrischen Staatsministerium für Sonderaufgaben vom 26. April 1949, also nachdem Reimann seinen unseligen Aufsatz „Jüdischer Witz unter der Lupe“ verfasst hatte:

„Der Betroffene war bis 1933 ein bekannter, ausgesprochen antifaschistisch eingestellter Schriftsteller. Er arbeitete mit Juden zusammen, hatte sie zu Freunden und half ihnen. Diese Haltung gab er auch nach der Machtergreifung nicht auf. Die Nationalsozialisten verboten seine Bücher, erklärten sein öffentliches Auftreten oder die Nennung seines Namens als unerwünscht oder verlangten eine jeweilige Erlaubnis. Die Kreisleitung Dresden bezeichnete ihn als einen Feind jeder nationalen Regung, der unerbittlich auszuschalten sei. Der Betroffene erlitt nicht nur Geldnachteile, sondern auch ideellen Schaden: Seine Laufbahn als Schriftsteller war abgeschnitten, er geriet in Vergessenheit. Dies änderte sich auch nach dem beanstandeten Artikel nicht. Der Betroffene ist als Opfer des Nationalsozialismus einer milderen Beurteilung würdig, zumal seine antinazistische Gesinnung bestätigt wird und er trotz jenes Zeitungsartikels kein Anhänger der nationalsozialistischen Rassenlehre ist.“

Harald Dzubilla
dzubilla@riesenburg.de

Hallo Harald, es wäre schön, wenn Du ein paar Quellen zu den Zitaten nachtragen würdest. Insgesamt denke ich, dass die von Dir angesprochene Ambivalenz im Artikel durchaus dargestellt ist. Das Zuckmayer-Zitat sollte man vielleicht im Zusammenhang mit dem »Jüdischen Witz…« sehen, zeitlich würde das wohl passen. Und nebenbei: Hans Riebau hat 1941 zusammen mit Hans Reimann und Manfred Schmidt im Burmester Verlag den Band »Lachendes Feldgrau. Soldatenhumor« herausgebracht, nicht gerade das, was man von einem »fanatischen Gegner des Nationalsozialismus« oder einem guten Leumund erwartet.
Nach meiner Einschätzung würde es dem Artikel gut tun, ein paar mehr Lebensdaten aufzunehmen. Im Moment ist das alles noch sehr lückenhaft und fragmentarisch. In der Zusammenschau ergibt sich dann sicher ein umfassenderes Bild, das sowohl das linke Profil Reimanns in der Zeit vor 1933 als auch die zwiespältige Zeit danach differenzierter darstellt. Leider fehlen mir dazu die Quellen und die Zeit … Kommt Zeit, kommt Rat … --Stf 14:05, 28. Jun 2005 (CEST)

Hallo, Stefan! Meine Quellen habe ich genannt. Und die angeblichen Aufzeichnungen von Zuckmayer, die schon im Kommentar des Buches in einem wesentlichen Punkt als unwahr bezeichnet werden, stammen aus der Zeit davor. Das Büchlein "Lachendes Feldgrau" von Hans Reimann, Hans Riebau und Manfred Schmidt ist ein harmloses Witzbuch über Landser und hat mit dem Nationalsozialismus genauso viel zu tun wie "Nick Knatterton", der ebenfalls von Manfred Schmidt stammt. Ihre Anmerkung zielt also gänzlich ins Leere. Und genauso entstehen Gerüchte. Übrigens: In einem Schriftssteller-Lexikon, das in den 60er Jahren in der damaligen DDR erschienen ist, wird Hans Reimann zum Vorwurf gemacht, dass seine "Literazzia" (1951-1968) nicht frei ist von antikommunistischen Äußerungen...! Harald Dzubilla (Nachlassverwalter von Hans Reimann) PS: Bald wird es eine HR-Homepage geben mit mehr Infos und Daten über den bedeutenden Schriftsteller.

Hallo Harald, ich verstehe Deine Probleme nicht:
  1. Das ist ein Wiki. Jeder darf und soll Artikel bearbeiten. Es gibt dafür nur wenige Regeln, vgl. z.B. Neutraler Standpunkt, Gute Artikel und Urheberrechte beachten. Also: Sei Mutig!
  2. Quellen: Es wäre schön, wenn Du Deine Quellen zitierfähig belegen würdest. Welches Buch soll ich mir z.B. beschaffen, um o.g. Zitat von Werner Finck zu finden? - Zitierfähige Quellenangaben sind eine elementare Grundlage von seriöser Arbeit, und Deine Angaben helfen in diesem Sinne nicht weiter.
Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass sich ein Großteil der Diskussion hier erledigt, wenn der Artikel inhaltlich fundiert ausgebaut wird. Als Nachlassverwalter hast Du sicherlich hervorragende Voraussetzungen dafür.-- Stf 11:45, 24. Jul 2005 (CEST)

Hallo, Stefan - i c h habe doch keine Probleme. Dein Wunsch ist schon erledigt - siehe Werner Finck! 28. 07. 05 HD

Prima, danke. -- Stf 20:24, 27. Jul 2005 (CEST)

Werkauswahl

Warum zwei Jahreszahlen bei der "Feuerzangenbowle"? Vom "Vergnüglichen Handbuch ..." gibt es viele Auflagen, die sich stark unterscheiden. Ist das erwähnenswert? Literazzia: Es sollte zumindest gesagt werden, wieviele Bände erschienen sind; ich hatte mal 17.

Antwort: Der erste Film trug den Titel "So ein Flegel", der zweite "Die Feuerzangenbowle". Das "Vergnügliches Handbuch der deutschen Sprache" wurde von HR für jede Neuausgabe überarbeitet und ergänzt. Von der "Literazzia" sind 17 Bände erschienen.

Feuerzangenbowle

Die Formulierung über die "umstrittene Urheberschaft" nützt in dieser Form niemandem. In den Artikel "Feuerzangenbowle" habe ich einen Link zu Hans Reimann (Autor) eingefügt wegen der umstrittenen Urheberschaft.

Antwort: Die Urheberschaft der "Feuerzangenbowle" ist eindeutig. Als HR die Wahrheit 1959 in seinen Memoiren "Mein blaues Wunder" (List) berichtet hat, ist von Seiten der Familie Spoerl kein Einwand gekommen. Außerdem gibt es im Reimann-Nachlass Beweise dafür, dass HR das Buch geschrieben hat.

Werk

Stimmt es, dass Reimann Drehbuchautor des Filmes "Die Feuerzangenbowle" ist?

Antwort: Reimann hat nur das Drehbuch von "So ein Flegel!" geschrieben, Heinrich Spoerl schrieb nach der Reimann-Vorlage das Drehbuch für "Die Feuerzangenbowle".

Mein Krampf

Natürlich kenne ich die damaligen Pressemeldungen Paul Steegemanns nicht. Aber m. E. sollte es sich nicht um eine Hitler-Parodie, sondern um eine Parodie seines Buches handeln; vielleicht weiss der Nachlassveralter mehr.

Antwort: Stimmt, es sollte eine Parodie auf "Mein Kampf" sein, betitelt "Mein Krampf", was ja auch eine Hitler-Parodie gewesen wäre. Und hätte HR das getan, wäre sein Lebenslicht im selben Jahr erloschen. Insofern ist es unglaublich, dass sein damaliger Verleger Steegemann ihn gerichtlich zwingen wollte, die Parodie zu schreiben.

Hans Reimann jetzt auch mit eigener Web-Seite: http://www.Hans-Reimann.de

Zuckmayer-Zitat

Ich habe das Zuckmayer-Zitat »Hans Reimann ist von allen Nazi-Kreaturen die übelste Erscheinung.« getilgt, weil es mir doch zu polemisch war. Begründung:

  • Zuckmayer bezieht sich mit »allen« wohl nur auf die von ihm charakterisierten »negativen« Künstler, d.h. unter ca. 40 von Zuckmayer behandelten Personen ist Reimann der schlimmste; zudem behandelt Zuckmayer bekannte Nazi-Künstler wie Hanns Johst gar nicht erst.
  • Zuckmayer wurde von seinem Auftraggeber, dem OSS ausdrücklich aufgefordert, »Gerüchte, Geschichten, ›dirt‹« zu liefern, und er wurde dafür auch bezahlt (vgl. Zuckmayer, Geheimreport, S. 454f.) Das lässt mich an der Objektivität Zuckmayers zweifeln.

Sicher ist Zuckmayers Geheimreport spannend, aber er gehört m.E. nicht in einen Lexikonartikel. -- Stf 12:57, 8. Jan 2006 (CET)

Genau auch meine Meinung - das war schon lang fällig (ich habs bislang nicht gewagt, aber deine Argumente überzeugen! Noch eins dazu: Wer will sämtliche Biographien der NS-Zeit um die Zuckmayer-Einschätzung erweitert sehen? Was hätte das für einen Sinn? Dann lieber Quellen aus zeitlicher Distanz beurteilend --Marietta 11:14, 9. Jan 2006 (CET)

Zunächst:
Wie soll man bei einem solchen Dreck wie diesem Artikel eigentlich "objektiv" bleiben und oder wie gegenüber dieser ganzen, grauenhaften Zeit?

Was den Report angeht nur folgende Zitate:
Tilman Speckelsen (Frankfurter Allgemeine Zeitung):
Das Dossier des Emigranten, der Deutschland 1933 verließ und 1939 in die Vereinigten Staaten ging, liest sich wie ein „Who's Who“ der in Deutschland gebliebenen Künstler.
Tilmann Krause (Die Welt):
Nie hat ein Autor „politische Führungszeugnisse“ geschrieben, die so differenziert, so frei von Häme und Rancune, kurz die so menschlich, menschenfreundlich sind.
Klaus Harpprecht (Die Zeit):
Weiß Gott: Niemals hat ein Geheimdienst sein Geld sinnvoller unter die Leute gebracht.

Sind denn die vielleicht alle von der CIA gekauft worden. Gewiss hat der OSS den Report bezahlt. Zuckmayer hat aber keine Gerüchte geliefert, sondern nach bestem Wissen und Gewissen seine Erkenntnisse aufgezeichnet. Er hat jahrelang in Berlin gelebt und kannte sich deshalb in der Szene von Film- und Theaterschaffenden der Stadt aus, was ihn zu einem wertvollen Zeitzeugen machen sollte. Von dieser Szene, allerdings nur von Leuten, die er auch persönlich kannte, hat er berichtet und nichts weiter. Hanns Johst hat er übrigens auf Seite 56 und 57 erwähnt. Auch war der Report ein Geheimreport und deshalb erst kurz vor 1990 von der USA freigegeben worden. Die schrecklichen Fotos und dieses Machwerk von Artikel muß er selbst in den Händen gehalten haben, sonst hätte er sie nicht so genau beschreiben können. Der Artikel muß von einem Hans Reimann geschrieben sein. Es gab allerdings in der Wehrmacht auch einen Ritterkreuzträger gleichen Namens. Daher ist ein Irrtum von Seitens Zuckmayers nicht auszuschliessen.

Was die das Argument von Marietta über die zeitliche Distanz angeht, so fällte mir dazu ein, dass einmal Dieter Hildebrandt in etwa in seiner sarkastischen Art in Scheibenwischer sagte, daß erst, wenn alle Zeitzeugen tot wären, man den Leuten endlich erklären könnte, wie es "wirklich" gewesen wäre.

siehe z. B. auch: http://www.sopos.org/aufsaetze/3d38554d8e561/1.phtml)
(LB-Versender 05:44, 28. Feb 2006 (CET))

"Von dieser Szene ... hat er berichtet und nichts weiter" --- Woher weißt Du ? --888344 08:36, 28. Feb 2006 (CET)
LB-Versender hat nicht verstanden, worum es bei der Tilgung des Zuckmayerzitates ging und polemisiert nur. --89.53.38.89 15:20, 20. Apr 2006 (CEST)

Johannes Albert

Eine IP stellte wiederholt den Vornamen »Johannes Albert« ein. Ich kenne dazu allerdings keine Quellen. Bis dahin werde ich das also weiter reverten. Liebe IP: belege doch bitte Deine Änderung. -- Stf 08:57, 3. Mai 2006 (CEST)

Als Nachlassverwalter von Hans Reimann kann ich bestätigen, dass sein Name laut der mir vorliegenden Geburtsurkunde "Albert Johannes Reimann" ist. Harald Dzubilla, www.hans-reimann.de

seit 12. Mai 2006

... ist der Text über Mit-Urhebrschaft an der feuerzangenbowle leidert verschlimmbessert worden; die alte version war klarer und traf dei wahrheit besser. --888344

irreführende Formulation

" So durfte z.B. seine Miturheberschaft an der Feuerzangenbowle nicht erwähnt werden" --- Denn Reimann hat mit Spoerl selbst vereinbart, nicht als Autor genannt zu werden. Hieran hat sich Spoerl auch noch nach Kriegsende gehalten, als die taktischen Gründe hierfür entfallen waren. --888344

Betrifft: "Formulation"

Hans Reimann, Autor von "Vergnügliches Handbuch der deutschen Sprache", wird vom HImmel herab grinsen, wenn in seinem Zusammenhang hier von einer "irreführenden Formulation" die Rede ist. Diese Wortschöpfung, scheinbar eine irreführende Ableitung von "Formular", sollte geändert werden in: Formulierung. HDZ

Einen aktuellen Beitrag über die Entstehung der FEUERZANGENBOWLE gibts hier: www.taz.de/pt/2007/01/12/a0233.1/text (HDZ)

Änderungen im Reimann-Beitrag

Ich bin Erbe und Nachlassverwalter von Hans Reimann. In diesem Zusammenhang führe ich einen Prozess gegen den Droste-Verlag über die Urheberschaft von Hans Reimann am Roman "Die Feuerzangenbowle". Ursache: Ein Professor Namens Kruse hat wider besseres Wissen eine Reihe von nicht belegten Tatsachenhauptungen über Hans Reimann aufgestellt. Der Prozess läuft immer noch, und zwar vor dem OLG Hamburg.

Ich sah nun, dass der Reimann-Beitrag von mir unbekannter Hand umgeschrieben wurde und Reimann boshaft diffamiert wird. Ich vermute von Kruse, der den Spoerl-Nachlass verwaltet hat, bevor er in Pension gegangen ist. Ich bitte die Wikipedia-Redaktion, den ursprünglichen Text wieder zu verwenden, da es für die jetzt erhobenen Vorwürfe sehr viele Gegenbeweise gibt, die gerichtlich festgestellt worden sind. Richtig ist zum Beispiel das Urteil vom 26. April 1949 (Kassationshof im Bayerischen Staatsministerium für Sonderaufgaben):

"Der Betroffene war bis 1933 ein bekannter, ausgesprochen antifaschistisch eingestellter Schriftsteller. Er arbeitete mit Juden zusammen, hatte sie zu Freunden und half ihnen. Diese Haltung gab er auch nach der Machtergreifung nicht auf. Die Nationalsozialisten verboten seine Bücher, erklärten sein öffentliches Auftreten oder die Nennung seines Namens als unerwünscht oder verlangten eine jeweilige Erlaubnis. Die Kreisleitung Dresden bezeichnete ihn als einen Feind jeder nationalen Regung, der unerbittlich auszuschalten sei. Der Betroffene erlitt nicht nur Geldnachteile, sondern auch ideellen Schaden: Seine Laufbahn als Schriftsteller war abgeschnitten, er geriet in Vergessenheit. Dies änderte sich auch nach dem beanstandeten Artikel nicht. Der Betroffene ist als Opfer des Nationalsozialismus einer milderen Beurteilung würdig, zumal seine antinazistische Gesinnung bestätigt wird und er trotz jenes Zeitungsartikels kein Anhänger der nationalsozialistischen Rassenlehre ist."

Was "Die Feuerzangenbowle" und Reimanns Miturheberschaft betrifft, so verweise ich u. a. auf die Quellen: Torsten Körner: "Ein guter Freund" (ISBN 3-7466-1925-4) sowie Oliver Ohmann: "Heinz Rühmann und Die Feuerzangenbowle", ISBN 978-3-937146-98-0. Zur Erläuterung: Dem Autor Dr. Torsten Körner haben die Original-Briefe von Spoerl und Reimann über die Zusammenarbeit am Roman "Die Feuerzangenbowle" vorgelegen, die nun von den Spoerl-Erben unter Verschluss gehalten werden.

Harald Dzubilla, dzubilla@riesenburg.de (nicht signierter Beitrag von 85.183.235.76 (Diskussion) 21:26, 21. Mär. 2011 (CET))

Falsche Angaben über Hans Reimann

Ich bin Erbe und Nachlassverwalter des Schriftstellers Hans Reimann. In diesem Zusammenhang führe ich einen Prozess mit dem Droste-Verlag, der zur Zeit bei OLG in Hamburg läuft. Im Rahmen der Auseinandersetzungen wurden vom Droste-Verlag diverse Behauptungen über Hans Reimann angestellt, die ich anhand von Tatsachen widerlegen konnte. Nun taucht plötzlich eine Reihe dieser Behauptungen bei Wikipedia auf, dazu der Hinweis auf ein Gerichtsurteil, das zum einen nicht rechtskräftig ist und zum anderen keineswegs bekundet, dass Reimann nicht Mit-Urheber des Romans "Die Feuerzangenbowle" ist. Auch was jetzt plötzlich aus heiterem Himmel über die Entstehung des Romans und die Tantiemen angeführt wird, ist nach gerichtlich vorliegendem Beweismaterial (Briefe von Spoerl und schriftliche Aufzeichnungen von Reimann) völlig aus der Luft gegriffen. Ich vermute, dass diese falschen Angaben von meiner Prozessgegenseite (Droste, Autor Kruse) stammen, um den Wikipedia-Beitrag möglicherweise als neuerlichen "Beweis" ihrer Aussagen vor Gericht vorzulegen. Auch in einem Werk des Droste-Verlages über Heinrich Spoerl (herausgegeben von Kruse) sind nachweisbar falsche Tatsachen über die Zusammenarbeit von Reimann und Spoerl veröffentlicht.

Auch die Zitate aus dem "Geheimbericht" von Zuckmayer an den amerikanischen Geheimdienst sind eine böse Sache: Diese Zitate beziehen sich auf angebliche Veröffentlichungen von Reimann. Allein: Diese Veröffentlichungen von Reimann existieren überhaupt nicht. Im Anhang des Zuckmayer-Buches wird das auch zum Teil zugegeben. Darüber hinaus gibt es eine Tatsachen-Recherche (Quelle: http://www.helmut-dressler.de/HD_Unglimpf.html ). Wer also jetzt, Jahre später, das Unrichtige neu in den Eintrag stellt, handelt in meinen Augen bösartig.

Des weiteren werden Werke von Hans Reimann aus der Zeit aufgeführt, als die Nazis seine Bücher auf die Verbotsliste gesetzt haben, um zu zeigen, dass Reimann doch veröffentlicht hat. Richtig ist: Die meisten der angeführten Werke sind gar nicht erscheinen, einige der erschienenen Bücher unter dem Pseudonym "Andreas Zeltner", andere sind erweiterte Auflagen. Das aber wird in der Aufstellung verschwiegen. Statt dessen wird angeführt, dass Reimann "Fast 30 Buchveröffentlichungen und Neuauflagen zwischen 1933 und 1945" gemacht hat. Eine klare Unwahrheit, offenbar vom Einträger gemacht, um diese falschen Behauptungen als Beweise vor Gericht zu präsentieren, um weiterhin Stimmung gegen den Anti-Nazi Reimann zu machen. Ich bitte die Wikipedia-Autoren, den Eintrag über Hans Reimann in der ursprünglichen, korrekten Version wieder herzustellen. Hier ist die Quelle, dass Hans Reimann im 3. Reich auf der Verbotsliste der Nazis gestanden hat: http://www.berlin.de/rubrik/hauptstadt/verbannte_buecher/az-autor.php?buchstabe=R

Harald Dzubilla (dzubilla@riesenburg.de) www.hans-reimann.de (nicht signierter Beitrag von 85.183.235.76 (Diskussion) 08:56, 22. Mär. 2011 (CET))

Frage

Warum werden Korrekturen wieder gelöscht und nachweislich falsche Angaben, für die keine Quellen genannt werden, weiterhin veröffentlicht? (nicht signierter Beitrag von 85.177.232.85 (Diskussion) 11:17, 29. Mär. 2011 (CEST)) --Ihlendiek 21:31, 4. Apr. 2011 (CEST)

Aus aktuellem Anlass: http://meedia.de/details-topstory/article/edit-war-um-die-feuerzangenbowle_100034072.html?tx_ttnews[backPid]=23&cHash=94a21f7cbaf683bdecb6ffbdc9a9c208 (nicht signierter Beitrag von 85.177.253.172 (Diskussion) 20:43, 31. Mär. 2011 (CEST)) --Ihlendiek 21:31, 4. Apr. 2011 (CEST)

Verbotener Dichter? Von Hans Reimann haben die Nazis fünf Bücher, die zwischen 1924 und 1930 erschienen waren, als "unerwünscht" erklärt. 30 Bücher und Theaterstücke, die Hans Reimann zwischen 1933 und 1945 erscheinen ließ, haben sie nicht verboten. Er durfte sogar große Zigarettenreklame machen. Hans Reimann ein Anti-Nazi? Auch sein Roman "Die kobaltblaue Tarnkappe" enthält widerliche Antisemitismen. (nicht signierter Beitrag von Odernitzer (Diskussion | Beiträge) 23:03, 4. Apr. 2011 (CEST))

Sehr schön, Odernitzer. Aber aus den Prozessakten sollten Sie in Erinnerung haben, wie die Nazis nach Reimanns Zigarettenreklame reagiert haben, dass er daraufhin mit dem Leben bedroht worden ist. Und dass die Nazis nicht alle Werke von Reimann verboten haben, machen Sie diesem zum Vorwurf...? Und 30 Bücher und Theaterstücke zwischen 1933 und 1945 haben sie angeblich nicht verboten...? Aber welche dieser 30 Werke, sind tatsächlich unter dem Namen "Hans Reimann" erschienen...? --Ihlendiek 07:49, 5. Apr. 2011 (CEST)

Zur Beendigung der Zusammenarbeit von Hans Reimann und Heinrich Spoerl

Über Heinrich Spoerls Zeit im Dritten Reich wird berichtet in dem Buch „Heinrich Spoerl – Buch – Bühne – Leinwand“, das herausgeben wurde von Prof. Joseph A. Kruse (Droste 2004 – ISBN 3-7700-1187-2), u. a. wie folgt: „Tatsache ist, dass Spoerl seit 1936 immer häufiger wegen Filmarbeiten in Berlin weilt und seine Praxis vernachlässigt. Seine Erfolgschancen sieht er beim Film in Berlin. Auch zieht man nicht aus politischem Protest in die Zentrale der NS-Macht. Heinrich Spoerl ist seit 1935 Mitglied der Reichsschrifttumskammer, jedoch nicht Mitglied der NSDAP; er erklärt 1943 seinen Beitritt in die Reichsfilmkammer. Er steht in enger Verbindung mit dem ‚Angriff’, einem von Goebbels seit 1927 herausgegebenen politischen Kampfblatt der NSDAP, in dem viele Texte von Spoerl erscheinen. er empfiehlt dem Droste Verlag (Anmerkung: Verleger Heinrich Droste war 1932 in die NSDAP eingetreten), eine positive Besprechung seiner ‚Feuerzangenbowle’ im ‚Völkischen Beobachter’ propagandistisch auszuwerten. Das alles spricht nicht für Berührungsängste mit dem System. Im März 1937 berichtet er voller Stolz seiner Frau, dass der Präsident der Reichskulturkammer, Reichsminister Dr. Goebbels, ihn, Dr. Heinrich Spoerl, zu einem Empfang anlässlich der vierten Tagung des Reichskultursenats einlade. Da Uniform oder Frack erwünscht sind, gibt er sofort letzteren in Auftrag. Laut Torsten Körner geht ‚Der Gasmann’ zum Teil – so das Schlafwagenabenteuer – auf eine persönliche Anregung von Goebbels zurück bei dem Spoerl sich für die Idee bedankt und dem er mehrfach über den Fortgang der Erzählung berichtet, die zunächst als Fortsetzungsgeschichte im ‚Angriff’ erscheint. Im März 1943 interveniert er persönlich bei Fritsche, damit dieser Alexander (Anmerkung: Sohn von Heinrich Spoerl) für die Filmindustrie anfordere und so vom Kriegsdienst freistelle, wohl wissend, dass dafür ein anderer für die Front freigegeben werden muss.“

Diese Anbiederung von Heinrich Spoerl war auch der Grund dafür, warum die Freundschaft mit Hans Reimann, nachdem beide gemeinsam das Lustspiel "Der beschleunigte Personenzug" ("Wenn wir alle Engel wären") und den Roman „Die Feuerzangenbowle“ verfasst hatten, zerbrochen ist. Denn Reimanns Bücher standen zur selben Zeit, in der Spoerl sich mit den braunen Machthabern abgab, auf der Verbotsliste der Nazis. (Quelle: http://www.berlin.de/rubrik/hauptstadt/verbannte_buecher/az-autor.php?buchstabe=R ) Und während Spoerl schreiben durfte, musste Reimann unter Pseudonymen (Max Bunge, Andreas Zeltner) arbeiten oder fand keinen Verleger für seine Manuskripte. Die Behauptung, Reimanns "Trägheit und Interesselosigkeit" wären der Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit mit Heinrich Spoerl, ist nicht nur aus der Luft gegriffen, sondern ... aber das kann der Leser ja selber entscheiden. --Ihlendiek 07:38, 5. Apr. 2011 (CEST)

Odernitzer manipuliert weiter

Nachdem "Odernitzer" (vermutlich mein Prozessgegner im Prozess um die Feuerzangenbowle, der sich bei Wikipedia sinnigerweise angemeldet hat mit einen Namen, der sich auf Odernitz bezieht, der Kleinstadt, in der die "Feuerzangenbowle" spielt) den Wikipedia-Eintrag über Hans Reimann total verfälscht hat, um Reimann in schlechtem Licht erscheinen zu lassen, geht er jetzt weiter und setzt den Wikipedia-Beitrag unter seinem Namen in andere Internet-Foren: http://www.handwerkerverzeichnisse.de/article/Hans_Reimann_(Autor) --85.183.232.68 16:09, 5. Apr. 2011 (CEST) Nachdem ich das hier veröffentlicht habe, wurde der Name "Odernitzer" verändert in "Logograph"--Ihlendiek 21:17, 10. Apr. 2011 (CEST)

http://www.handwerkerverzeichnisse.de/article/Hans_Reimann_%28Autor%29 ist nur eine Live-Kopie des Wikipedia-Artikels. XenonX3 - (:±) 14:48, 27. Apr. 2011 (CEST)

Bearbeitung der Seite "Hans Reimann"

In der Seite Hans Reimann steht seit Monaten der Hinweis:

"Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (bspw. Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Hilf bitte der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung. Bitte eine Fundstelle und Aktenzeichen für das Urteil des Landgerichts Hamburg angeben. Ist das Urteil rechtskräftig? Siehe dazu Wikipedia:Belege/Recht#Gerichtsentscheidungen."

Nachdem meine Zurücksetzung der Seite immer wieder rückgängig gemacht wurde, erlaube ich mir, Wikipedia zu helfen und korrigiere den jetzigen, fehlerhaften Stand der Seite. Es wäre sehr nett, wenn ein gutwilliger Administrator den nachfolgenden Text entsprechend in die Seite setzen würde:

Leben

Hans Reimann stammt aus bürgerlichem Milieu. Nach der Schulzeit absolvierte er in Leipzig eine Grafikerausbildung, besuchte die Kunstakademie in München und studierte Deutsche Philologie und Kunstgeschichte. Im Ersten Weltkrieg war er an der galizischen und der Sommefront eingesetzt. Danach kehrte er nach Leipzig zurück und gab hier von 1919 bis 1921 die satirische Zeitschrift Der Drache (1919-1925) und anschließend in Frankfurt am Main Das Stachelschwein (1924-1929) heraus. Außerdem war er für den Simplicissimus und Die Weltbühne tätig und gründete die Kabaretts »Retorte« (Leipzig) und »Astoria« (Frankfurt/M.). Seit 1925 lebte er in Berlin. Während einer kurzen Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt und Schriftsteller Heinrich Spoerl zu Beginn der 30er Jahre entstand das Bühnenstück Der beschleunigte Personenzug nach einer Idee von Spoerl, die dieser anschließend unter dem Titel Wenn wir alle Engel wären auch als Roman umgesetzt hat. Inspiriert von Karl Ecksteins Der Besuch im Karzer schrieben beide Autoren 1931gemeinsam den Roman Die Feuerzangenbowle, bei dem jedoch als Verfasser allein der Name Heinrich Spoerl genannt wurde, da Reimann zu dieser Zeit schon bei den Nazis verpönt war. ((Quelle: http://www.berlin.de/rubrik/hauptstadt/verbannte_buecher/az-autor.php?buchstabe=R )) Das Drehbuch zur ersten Verfilmung, betitelt So ein Flegel!, konnte Reimann zwar verfassen, sein Name wurde aber im Vorspann des Filmes verschwiegen. Die Rolle von Hans Reimann in der Zeit des Nationalsozialismus wird durch seine eigene Darstellung in seinen Memoiren Mein blaues Wunder erklärt. Zu Beginn der 1930er Jahre plante er eine Hitler-Parodie »Mein Krampf« bei Paul Steegemann. Nach öffentlichem Streit darüber und einer Warnung durch Hanns Johst, brach er das Projekt ab. In seinen Memoiren schildert er, dass er sich bei den Nationalsozialisten dauerhaft unbeliebt gemacht hat und nach 1933 erhebliche Schwierigkeiten beim Publizieren, selbst unter Pseudonym, bekommen hat. Die Zeugnisse dafür findet man auf der Liste der von den Nationalsozialisten verbotenen Schriften. Trotzdem konnten einige wenige Werke erscheinen, zumeist unter Pseudonymen, und Neuauflagen zwischen 1933 und 1945. Reimann fand eine Anstellung als Redakteur beim Kladderadatsch und veröffentlichte auch in der nationalsozialistischen Brennessel. Der Artikel Jüdischer Witz unter der Lupe, der 1944 in Velhagen und Klasings Monatsheften erschien, ist eine antisemitische Agitation. Es heißt dort: „Die Neigung zum Übersteigern wuchert dermaßen im jüdischen Hirn, dass es oft schwer fällt, zwischen Ausgeburten morscher Intellektualität und plattfüßiger Blödelei zu unterscheiden. […] Weit davon entfernt, geradeaus zu denken und normal zu handeln, stürzen sich die Kinder Israels in Spitzfindigkeiten. Sie spiegeln sich im rassischen Ebenbild und schleichen den vertrauten Pfad kurvenreicher Mentalität“.[1] Im Geheimreport von Carl Zuckmayer, den dieser 1943/44 für den US-Geheimdienst verfasste, wird Reimann scharf angegriffen mit der Begründung, er hätte sich mit einem üblen Beitrag in der SS-Zeitschrift Das Schwarze Korps den Nazis schamlos angebiedert. Dieser Vorwurf erwies sich jedoch als haltlos.[2] Zuckmayers Geheimreport beruft sich auf behauptete, jedoch nicht vorhandene Quellen, wie Helmut Dressler recherchiert hat [3] Einen Prozess gegen den Schriftsteller Moritz Lederer, der schon zu Lebzeiten von Reimann die Behauptungen angestellt hatte, Reimann habe für das SS-Organ Das Schwarze Korps geschrieben, gewann Reimann bereits 1958[4] 1939 heiratete Hans Reimann seine dritte Frau, die Schauspielerin Vilma Bekendorf, und zog nach Bernried. Während des Zweiten Weltkrieges diente er als Frontunterhalter in Italien, am Wolchow, am Eismeer und in Lappland. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg hatte Hans Reimann Schreibverbot wegen seines Beitrags Jüdischer Witz unter der Lupe. Mit Urteil vom 26. April 1949 entschied der Kassationshof im Bayerischen Staatsministerium für Sonderaufgaben u. a.: "Der Betroffene war bis 1933 ein bekannter, ausgesprochen antifaschistisch eingestellter Schriftsteller. Er arbeitete mit Juden zusammen, hatte sie zu Freunden und half ihnen. Diese Haltung gab er auch nach der Machtergreifung nicht auf. Die Nationalsozialisten verboten seine Bücher, erklärten sein öffentliches Auftreten oder die Nennung seines Namens als unerwünscht oder verlangten eine jeweilige Erlaubnis. Die Kreisleitung Dresden bezeichnete ihn als einen Feind jeder nationalen Regung, der unerbittlich auszuschalten sei. Der Betroffene erlitt nicht nur Geldnachteile, sondern auch ideellen Schaden: Seine Laufbahn als Schriftsteller war abgeschnitten, er geriet in Vergessenheit. Dies änderte sich auch nach dem beanstandeten Artikel nicht. Der Betroffene ist als Opfer des Nationalsozialismus einer milderen Beurteilung würdig, zumal seine antinazistische Gesinnung bestätigt wird und er trotz jenes Zeitungsartikels kein Anhänger der nationalsozialistischen Rassenlehre ist." Nachdem er als Mitläufer entnazifiziert wurde, veröffentlichte Reimann zuerst wieder im Simpl, einer Münchener satirischen Zeitschrift. Von 1951 bis zu seinem Tod lebte er in Schmalenbeck bei Hamburg, wo er u.a. 17 Jahre lang die literaturkritische Reihe »Literazzia« herausgab. Sein literarischer Nachlass wird im Deutschen Literaturarchiv Marbach verwahrt.


Künstlerisches Schaffen

Hans Reimanns literarisches Schaffen kreist um zwei Pole: Zum einen um die Eigenheiten der deutschen Sprache, mit der er in seinen »Grotesken« dadaistisches Allotria treibt, zum anderen um die humoristischen Aspekte des Alltagslebens. Bekannt wurde er vor allem durch seine 'Gymnasialsatiren' und durch die 'Sächsischen Miniaturen', in denen er Geschichte und Alltag seiner Heimat in sächsischer Mundart darstellte. Auch Parodien über Erfolgsautoren wie Hedwig Courths-Mahler, Edgar Wallace, den Antisemiten Artur Dinter (dessen Werk Die Sünde wider das Blut verulkte er als Artur Sünder unter dem Titel Die Dinte wider das Blut) und den späteren NS-Autor Hanns Heinz Ewers machten ihn bekannt. Bekanntestes dramatisches Werk ist die Komödie Das Ekel, die er gemeinsam mit Toni Impekoven verfasste. Erich Kästner kommentierte den Text: „»Das Ekel« ist eine Charakterposse, in der sich Hans Reimanns liebstes Kind, der sächsische Spießer, auslebt. Keine blindwütige Situationskomikerei, mit der uns Amerika und die literarischen ›Deutsch-Amerikaner‹ langsam zur Verzweiflung treiben. … Dass sich das Publikum freut, steht fest.“. Für die Qualität der Komödie spricht, dass sie dreimal verfilmt wurde: 1931 nach einem Drehbuch von Erich Kästner und Emmerich Pressburger, 1939 mit Hans Moser sowie 1959 unter dem Titel »Der Haustyrann« mit Heinz Erhardt in der Hauptrolle. Außerdem dramatisierte Hans Reimann gemeinsam mit Max Brod den Schwejk von Jaroslav Hašek. Darüber hinaus gibt es weitere Theaterstücke aus seiner Feder, von denen jedoch nur wenige aufgeführt wurden. Reimann machte sich außerdem einen Namen durch Stadt- und Reisebeschreibungen, als Drehbuchautor (z.B. von »So ein Flegel«) sowie als Literaturkritiker (vgl. die Buchreihe "Literazzia") und durch seine Autobiografie Mein blaues Wunder, erschienen 1959. Der dort erhobenen Darstellung von Reimann, er sei der ungenannte Hauptautor von Heinrich Spoerls Erfolgsroman Die Feuerzangenbowle, hat der Droste-Verlag 2008 widersprochen mit der Behauptung, auch wenn Reimann die Hälfte der Tantiemen erhalten hat, waren seine Anteile am Roman nur unwesentlich. Der Prozess um die Urheberschaft läuft zur Zeit beim OLG Hamburg (Stand: Mai 2011).--Ihlendiek 21:30, 17. Mai 2011 (CEST)

Es sollte Herrn Harald Dzubilla alias Ihlendiek, dem Alleinerben, Rechteinhaber und Nutznießer der Reimann-Tantiemen, nicht gestattet werden, den Wikipedia-Artikel zu benutzen, um Hans Reimannn nachträglich einen Heiligenschein aufzusetzen. -- Odernitzer -- (19:47, 5. Jun. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Es sollte meinem Prozessgegner "Odernitzer" nicht erlaubt werden, Reimann weiterhin zu verunglimpfen. Reimann war kein Nazi. Das Urteil Urteil vom 26. April 1949 des Kassationshofes im Bayerischen Staatsministerium für Sonderaufgaben, von Odernitzer wohlweislich entfernt, ist entscheidend für das, was Reimann WIRKLICH getan hat. Einen "Heiligenschein" habe ich ihm nicht aufgesetzt. Ein Schriftsteller, der im 3. Reich in Deutschland bleiben wollte, musste Zugeständnisse machen, um überleben zu können. Es kommt aber darauf an, WAS der Schriftsteller geschrieben hat, Herr Odernitzer. Und warum äußern Sie sich hier anonym? --Ihlendiek 14:57, 6. Jun. 2011 (CEST)

Und dann – was für ein Zufall! – kommt auch schon wieder "AbbieHoffmann" und will die Reimann-Seite im Sinne von "Odernitzer" ändern. So wie er schon den Eintrag zum Roman "Die Feuerzangenbowle" verändert hat und das mit einem Urteil begründet, was gar nicht rechtskräftig geworden ist, weil der Prozess zur Zeit beim OLG in Hamburg läuft. --Ihlendiek 17:56, 8. Jun. 2011 (CEST)

Ich möchte richtig stellen, dass ich nicht im Sinne von "Odernitzer" den Reimann-Artikel ändere. Bitte lassen Sie mich,lieber Ihlendiek, bei Ihren Manipulationsvorwürfen und Unterstellungen außen vor. Ich habe das Gefühl, dass das Grundproblem darin besteht, dass Sie keinerlei andere Meinungen und Rechercheergebnisse akzeptieren. Ich würde behaupten, dass ein Urteil solange rechtskräftig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. Das zu Ihrem Vorwurf in Bezug auf die Änderung des Artikels zur "Feuerzangenbowle". Wundert mich übrigens, dass Sie dort nicht auch versuchen, Ihre exklusive Meinung bez. Reimann zu verbreiten. Die Änderungen bzw. Ergänzungen, die ich in dem Reimann-Artikel vornehme, basieren auf akribischer Recherche. (siehe die letzte Änderung). -- AbbieHoffmann (11:27, 9. Jun. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Sie irren. Ein Urteil ist nicht rechtskräftig, solange dagegen Revision eingelegt wurde. Und warum haben Sie sich bei Wikipedia angemeldet? Um Reimann in ein falsches Licht zu stellen? Natürlich hat Reimann im 3. Reich versucht, wieder zu arbeiten und hat das zum Teil auch erreicht. Entscheidend ist das Urteil zu seiner Entnazifizierung. Und über das Zuckmayer-Buch, das Odernitzer angeführt hat, hat es genug Diskussionen (auch hier) gegeben. Was besagter Odernitzer schreibt, ist in diesem Buch sogar schon im Anhang widerrufen worden. Außerdem: Was ein Schriftsteller über einen anderen Schriftsteller (als vom US-Geheimdienst gefordertes Gerücht!) meint, ist kein Thema für ein Lexikon. Was ich über Hans Reimann geschrieben habe, entspricht der Wahrheit. Sinnvolle Ergänzungen sind erlaubt, aber bitte keine Verunglimpfungen. Und Angaben, die hier nicht relevant sind, wie die von Odernitzer, der hier nur Polemik betreibt, um Stimmung gegen Reimann zu machen. --Ihlendiek 16:09, 9. Jun. 2011 (CEST) Und noch was: Holen Sie sich mal eine DVD oder ein Video von "So ein Flegel!" und vergleichen Sie dort im Vorspann die Nennung von Reimann mit der Nennung von anderen: Sie werden erkennen, dass der Name Reimann nachträglich eingefügt worden ist. Auch auf der Filmkopie ist das zu erkennen. --Ihlendiek 16:12, 9. Jun. 2011 (CEST)

Ich habe mich bei Wikipedia angemeldet, um mein Wissen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sicherlich nicht um einen x-beliebigen Schriftsteller über die Maßen zu loben oder zu verunglimpfen. Ich verstehe auch, dass die Sichtweise eines Nachlassverwalters auf "seinen" Autor eine besondere ist. Nur sollte man Informationen, die belegt sind (Anordnung von Bormann aus dem Jahre 1936) nicht pauschal löschen, weil sie einem nicht in ein vorgefertigtes Bild von einer Person passen. Das entspricht nicht dem Sinn von Wikipedia. "In seinen Memoiren schildert Reimann, dass er sich damit bei den Nationalsozialisten dauerhaft unbeliebt gemacht hat und nach 1933 erhebliche Schwierigkeiten beim Publizieren, selbst unter Pseudonym, bekommen hat." Diesen Satz schildert Reimann zwar in seinen Memoiren, jedoch entspricht er in keinster Weise der Realität (siehe Anordnung). Es ist nichts neues, wenn Personen in ihren Memoiren unangenehme Begebenheiten aussparen. Und in diesem Falle geht es nicht um das Zuckmayer-Buch oder den Film.--Abbie Hoffmann 16:33, 09. Juni 2011 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 194.113.247.63 (Diskussion) )

Reimann schreibt in seinen Memoiren: "Inzwischen war das Jahr 1932 angebrochen. Ich wurde aus Gründen, von denen ich gleich reden werden, teils glorifiziert, teils angepöbelt, bat also meinen ungeduldigen Sozius, den Roman unter seinem Namen bei denjenigen Verlagen einzureichen, die mir geeignet erschienen." Ob dann das Hitler- oder Bormann-Schwein 4 Jahre (!) später ihren Bann von Reimann genommen haben, steht auf einem anderen Blatt. Tatsache ist: Reimann konnte nachweislich nicht unbehelligt arbeiten. Warum wollen Sie eigentlich ein rechtliches Urteil über Reimann nicht gelten lassen, sondern berichten über Dinge im Hintergrund, von denen Reimann weder etwas gewusst noch gespürt hat? Richtig ist, dass Heinrch Spoerl bei Goebbels ein gern gesehener Gast gewesen ist – siehe Diskussionsseite zu seinem Eintrag! Richtig ist auch, dass sein Verleger Heinrich Droste - im Gegensatz zu Reimann – in die NSDAP eingetreten war, angeblich, um Ruhe vor den Nazis zu haben. Reimann dagegen nicht, sondern er hat dafür gestrampelt, in Deutschland bleiben zu können und zu arbeiten. Wie auch Heinz Rühmann, ohne dessen Gang ins Führerhauptquartier die zweite Verfilmung der "Feuerzangenbowle" nicht erschienen wäre. Und...? --Ihlendiek 18:25, 9. Jun. 2011 (CEST)

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So, und hier noch drei schriftliche Dokumente,'

die "Odernitzer" und "Abbie Hoffmann" sich mal in aller Ruhe durchlesen können, bevor sie ihren "Vandalismus" hier fortsetzen: Am 1. April 1938 schreibt die NSDAP Kreisleitung Dresden an die NSDAP Gauleitung Sachsen: „In der Anlage überreichen wir eine Atikah-Werbung aus den ‚Dresdner Nachrichten’ vom 27. 2. 38, in welcher der Bericht des Asphalt-Literaten H. R. Berlin, den wir längst zu den Geistern des November-Systems versammelt sahen, in unglaublicher Weise ‚herausgestellt wird’. – Wie Ihnen wohl bekannt sein wird, war R. als Typus des degenerierten System-Journalismus seit der Novemberrevolte der verhätschelte Liebling unserer ehemaligen Judenpresse. Abgesehen von einer Anzahl übler Machwerke auch hetzerischen Inhaltes ist er in den letzten Jahren vor der Machtübernahme insoweit in weitesten Kreisen bekanntgeworden, als er Namen und Personen des ehemaligen Königs von Sachsen in unerhörtester Weise durch den Schmutz gezogen hat. Da wir heute nicht die geringste Veranlassung mehr haben, derartige Burschen wieder hochkommen zu lassen, sollte unserer Auffassung nach in diesem Falle ein Exempel statuiert werden, um den R. ein für alle Mal in der Versenkung verschwinden zu lassen. Zu diesem Zweck wäre es vielleicht angebracht, wenn man einmal die Delta-Zigarettenfabrik darauf hinweisen würde, dass die Herausstellung Reimanns aus politischen Gründen in Zukunft unerwünscht ist und andererseits im Benehmen mit der Reichsschrifttumskammer entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, um diesen erklärten Feind jeder nationalen Regung unerbittlich für die Zukunft auszuschalten. Heil Hitler!“

Und an die Gauleitung der NSDAP, Abteilung Kulturamt, schreibt Ernst Warlitz, Mitglied des Reichsverbands deutscher Schriftsteller, Hamburg, am 3. 3. 1938:

„Die Meldung dieser Angelegenheit ist unbedingt wert, weil es sich dabei um einen Menschen handelt, dem endlich einmal bedeutet werden muß, daß Kultur und Literatur echt deutsche Wesensart mit solchen Schmierfinken wie dieser Herr R., einer ist, nichts zu tun haben will. Die Redaktion der Zeitung ‚Fridericus’ brachte über den Judensöldner, Dichter H. R. vor längerer Zeit einmal einen geradezu vernichtenden Artikel und in diesem das sogenannte Gedicht dieses literarischen Konjunkturritters übelster Schreibweise, in welchem der Herr Dichter H. R. in unflätiger Weise die uns heilige Person unseres Führers versuchte, wohlgemerkt versuchte, in den Schmutz zu ziehen, denn eine solche über jeder Situation stehende Zeit- und Ewigkeitsgestalt kann man nicht beleidigen. Und in der letzten Sonnabendausgabe des Hamburger Fremdenblattes sah ich das Bild dieses Schmierfinken H. R. zu einer ganzseitigen Reklame der Zigarettenfabrik Atikah mit einem Reimdich- oder Freßdichgedicht von diesem großen Dichter H. R., der, so geht das Gespräch, Halb- oder Ganzjude sein soll, getarnter Christ. Und wenn er das auch nicht wäre, so ist das für uns stämmig deutsche Schriftsteller eine Ohrfeige, dass so etwas überhaupt noch möglich ist, wenn die Zeitung ‚Fridericus’ den Mann so an den Pranger gestellt hat, was er bestimmt zu lesen bekommen hat, er noch die Stirn und Frechheit seine Verslein als Literatur dem lesenden arischen Publikum zu präsentieren und damit zu sagen: Seht her, trotzdem ich euren Führer schmähend beleidigte, kriege ich für mein Gedicht und meinen dazu abgebildeten Kopf doch noch mein großes Honorar, während arische Schriftsteller mit Kinderreichtum darben und hungern. Ich weiß bestimmt, dass sich einer der richtigen Herren des Kulturamtes der NSDAP dahintersetzen und der Sache auf den Grund gehen wird, wie so etwas heute noch möglich ist. Das nicht allein! – Die deutschen Buchhandlungen bringen von diesem Schmierfinken immer noch in den Schaufenstern ausgestellt, dessen Bücher. Ernst Warlitz, Mitglied d. Reichsverbands deutscher Schriftsteller.“

Und eine „Aktenotiz Betr. Schriftsteller Reimann“ vom 17. Dezember 1940: „Herr Dr. Eckmann ruft wegen einer Stellungnahme an, die die Kammer offenbar vom Ministerium nicht erhalten hat. Die Angelegenheit sei vom Ministerium übersehen worden. Reimann wird in der Abteilung Schrifttum durchaus nicht positiv beurteilt und man soll ihm auch keine Förderung zukommen zu lassen. Falls sich Verleger nach Reimann erkundigen, wird man von einer Inverlagnahme abraten. Der ablehnende Standpunkt genügt jedoch nicht, zur Ablehnung nach § 10. Berlin 17. Dezember 1940. B.“

Frage: Wollen Sie immer noch behaupten, dass Hans Reimann im Dritten Reich unbeschränkt arbeiten konnte...? Es gibt im übrigen noch mehr Dokumente dieser Art. --Ihlendiek 21:35, 9. Jun. 2011 (CEST)

Grundsätzlich ist ja die Frage, wie man diese Dokumente einschätzt. Ein Freifahrtsschein des Führers im Vergleich zu Schreiben von Mitarbeitern eines Kulturamtes, die Reimann schlecht machen wollen?! Mich würde zudem die Fundstelle dieser Schreiben interessieren, ohne Quellenangabe sind sie nichts wert. Es kommt bei Quellen nicht auf die Quantität, sondern auf die Qualität an. Wenn Sie auf Ihrer Homepage zu Hans Reimann behaupten, "(...)Hans Reimann war Zeit seines Lebens überzeugter (und aktiver!) Anti-Nazi", dann ist das der blanke Hohn und schlicht und einfach falsch. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ein Anti-Nazi für Zeitschriften schreibt, die vom Eher-Verlag herausgegeben werden und zwischen 1933 und 1945 Bücher derartig viele Bücher veröffentlichen kann. -- AbbieHoffmann (10:46, 14. Jun. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Des Weiteren: Sie erwähnen den Brief an die Gauleitung der NSDAP, Abteilung Kulturamt, verfasst von Ernst Warlitz, Mitglied des Reichsverbands deutscher Schriftsteller, Hamburg, am 3. 3. 1938. Dazu würde ich Ihnen empfehlen, die entsprechenden Dokumente etwas eingehender zu sichten. Das Schreiben von Ernst Warlitz wurde von der Gauleitung nämlich auch beantwortet, unter Bezug auf die Anordnung aus dem Jahre 1936, die ich bereits erwähnte. Herrn Warlitz wurde sogar mit disziplinarischen Maßnahmen gedroht, sollte er nochmals versuchen, gegen Hans Reimann vorzugehen. --Abbie Hoffmann (nicht signierter Beitrag von AbbieHoffmann (Diskussion | Beiträge) 12:44, 14. Jun. 2011 (CEST))

Ich versuche mal, nicht auf Ihre Polemik einzugehen, sondern ganz sachlich zu antworten: Alle Dokumente, die ich angeführt habe, liegen im Deutschen Literaturarchiv in Marbach. Und sie lagen der Münchner Kammer vor, die Reimann entnazifiziert hat. Also lassen Sie Ihren "blanken Hohn" in der Schublade! Zum Eher-Verlag:

Der Schriftsteller Hans Riebau (1899-1968) erklärte 1968 an Eides statt: "Ich lernte Herrn Reimann im Winter 1937 in Berlin kennen, kurz nachdem ich einen scharfen Angriff gegen Reimann im Schwarzen Korps gelesen hatte. Reimann war damals 'kommissarischer Schriftleiter' der 'Brennessel' und forderte mich zur Mitarbeit an diesem Blatt auf, das er, wie er sagte, von politischen und tendenziösen Beiträgen reinigen wollte. Diese Absicht setzte mich zwar einigermaßen in Erstaunen, aber tatsächlich hat R. die Zeitschrift zu einer Art 'Lustigen Familienblatt' gemacht, jedenfalls, so weit Textbeiträge in Frage kamen. Die Folge war, dass die 'Brennessel' vom Eherverlag gänzlich aufgegeben wurde und nicht mehr erschien. Nachher lernte ich Herrn Reimann erst im Januar 1939 kennen, nachdem er mich aufgefordert hatte, mit ihm zusammen ein Lustspiel zu schreiben. Ich fuhr nach Berlin und war erstaunt, in R. nicht einen politisch indifferenten Mann zu finden, sondern einen fanatischen Gegner des Nationalsozialismus. Diese gemeinsame Einstellung gegen den Nationalsozialismus verband uns eher als alles andere. Reimann nahm nicht nur bedingungslos Stellung gegen alles, was nationalsozialistisch war, sondern war auch sehr unvorsichtig; ich habe ihn in der Öffentlichkeit wiederholt bitten müssen, diplomatischer zu sein. Reimann wurde im 'Schwarzen Korps' und somit in aller Öffentlichkeit als Staatsfeind und Liberalist gebrandmarkt."

Frage: Haben Sie irgendwo einen Beitrag von Reimann gefunden, der ihn als Nazi erscheinen lässt? Das Einzige, was er im Sinne der Nazis getan hat: Er hat seine Attacken gegen Hitler unterlassen. Ganz einfach: Weil er am Leben bleiben wollte. Die meisten Bücher von Reimann aus der Zeit hat er unter Pseudonym geschrieben. Oder sie wurden nicht veröffentlicht. Und: Heinz Rühmann zum Beispiel haben die Nazis überhaupt nicht behelligt, sondern sie haben ihn arbeiten lassen - war er deshalb in Ihren Augen ein Nazi...? Ich wiederhole noch einmal: Alles Material, was Sie da anführen, lag der Münchner Kammer vor. Und damals war alles noch ganz frisch. Richtig ist: 30 Jahre nach dem Tode eines Menschen können Sie alles über ihn behaupten. Wenn Ihr Vater schon 30 Jahre lang tot ist, könnte ich über ihn sagen, dass er Hitlers rechte Hand gewesen ist, ohne dass ich das belegen muss. Wenn Sie ein gerichtliches Urteil bezweifeln, dann ist das Ihre Angelegenheit. Aber die Beweggründe dafür sind ziemlich durchsichtig. --Ihlendiek 14:05, 14. Jun. 2011 (CEST)

Sie meinen den Hans Riebau, der ebenfalls in der "Brennessel" veröffentlicht hat. In diesem Zusammenhang ist er wahrlich eine geignete Person, um eine Eidesstattliche Erklärung abzugeben. Haben Sie jemals eine Ausgabe dieser Zeitschrift gesehen? Die Bezeichnung "lustiges Familienblatt" spottet jeder Beschreibung. Was mir zunehmend auffällt ist, dass Sie nie auf meine Fragen eingehen (zuletzt Ernst Warlitz), sondern immer mit denselben Zitaten und Erklärungen aufwarten. Soweit ich weiß, geht es in diesem Artikel um Hans Reimann und nicht um Heinz Rühmann. Daher verstehe ich diese Vermischnungen nicht. Sie sollten mal über den Tellerrand schauen, und sich Bestände zu Reimann im Bundesarchiv Berlin ansehen. Dort befindet sich u. a. ein Anmeldeformular, in dem er angibt, Mitglied in der NSDAP zu sein. Der Fragebogen ist eigenhändig unterschrieben. Aber dies werden Sie sicherlich auch anzweifeln, habe ich recht? Aber das kennen Sie doch: Gerichtsurteile anzweifeln, oder etwa nicht? (siehe Hamburg) Was dieses ekelhafte Beispiel mit meinem Vater soll, wissen wohl nur Sie allein. -- AbbieHoffmann (15:06, 14. Jun. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Wissen Sie, was mich bei Ihnen sehr, sehr nachdenklich macht? Sie zitieren Hitler und vertrauen ausgerechnet der Aussage dieses Verbrechers, dass der Reimann nicht mehr zum Abschuss freigegeben hat. Toll. (Bei der NSDAP wusste man nachweislich nichts davon!) Was dagegen ein unabhängiges Gericht nach dem 3. Reich in derselben Sache herausgefunden und verkündet hat, stellen Sie in Frage. Noch toller. Und jetzt kommen Sie – völlig aus dem Zusammenhang – mit Ihrem Lieblingsthema, einem aktuellen Gerichtsurteil in Sachen "Die Feuerzangenbowle", das nicht rechtskräftig geworden ist, und werfen mir vor, dass ich damit zum OLG gegangen bin, weil die Pressekammer damit überfordert war und der Fall vor eine Kammer für Urheberrecht gehört? Und Sie meinen, ich müsse dieses Urteil anerkennen? Sind Sie noch recht bei Trost? Wir leben in einer Demokratie und nicht mehr in der Nazi-Diktatur - noch nicht bemerkt? Warum muss ich eigentlich noch einmal darauf eingehen, dass Reimann die "Brennessel" harmloser gemacht und damit für die Einstellung gesorgt hat, wie von Riebau beschrieben? Nein, alle namentlichen Zeitzeugen lassen Sie nicht gelten. (Warlitz hat den zitierten Brief geschrieben, wenn danach für Reimann jemand Einspruch erhoben habt - wollen Sie das Reimann negativ ankreiden?!) Deshalb wundere ich mich auch nicht, dass Sie hier schön anonym bleiben wollen: So denunziert es sich leichter. Reimann war – das hat sich gerichtlich herausgestellt – weder Nazi noch NSDAP-Mitglied (Quelle: Deutsches Literaturachiv, Marbach). Beweise für Reimann-Veröffentlichungen, die ihn als Nazi zeigen könnten, die können Sie natürlich nicht vorlegen, weil es keine gibt. Weder "im Bundesarchiv Berlin" noch sonst wo. Dort aber gibt es die Liste der Reimannschen Bücher, die die Nazis verboten haben. Und Sie werfen Reimann vor, dass er trotzdem noch ein paar – unpolitische – Werke herausbringen konnte? Klar, das ist verwerflich. Reimann hätte ja auch als Gärtner arbeiten oder emigrieren können. Ich empfehle Ihnen: Seien Sie dem lieben Gott dankbar für Ihre spätere Geburt! Und noch mal: Welche Absicht Sie hier verfolgen, ist für jeden aufmerksamen Leser erkennbar, zumal wenn er sieht, was Sie bisher bei Wikipedia so geschrieben haben, und zwar nachdem ich Einspruch gegen das Urteil um den Roman "Die Feuerzangenbowle" eingelegt habe. Zuvor haben Sie hier keine Silbe verloren. Ist doch merkwürdig, oder?! --Ihlendiek 18:35, 14. Jun. 2011 (CEST)

Lieber Ihlendiek, ich diskutiere gerne auf Augenhöhe, dass ist in Ihrem Fall leider nicht möglich, daher werde ich nicht mehr auf Ihre Verschwörungstheorien und abstrusen, teilweise persönlichen, Vergleiche eingehen. Wenn Ihr Wohl von einem Wikipedia-Eintrag abhängt, bitteschön. Meines glücklicherweise nicht. Sind wir ehrlich: Es könnte kommen wer will, Sie würden niemals eine andere Meinung bez. Reimann gelten lassen. Ich habe mit einigen Leuten gesprochen, und alle hatten dieselbe Meinung, nämlich, dass man mit Ihnen diesbezüglich nicht diskutieren kann und Sie schnell beleigend und unsachlich vorgehen. Sie wittern hinter jede Ecke Ihre Prozessgegner und Reimannhasser, die sich zum Ziel gemacht haben, Ihrem "väterlichen Freund" übel mitzuspielen. Diese Einschätzung bestätigt sich hier erneut. Jedes Gericht der Welt könnte in dem laufenden Prozess ein Urteil contra Reimann sprechen, Sie würden es nie akzeptieren. Wenn der Fall so klar ist, wie kann es denn sein, dass sich der Prozess so lange hinzieht? Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Spass mit Ihrem "Hobby". Vielleicht erlangen auch Sie irgendwann Einsicht. Nur soviel ist sicher, Ihre Meinung zu Hans Reimann haben Sie "exklusiv". Das ist doch auch was schönes.--Abbie Hoffmann (nicht signierter Beitrag von AbbieHoffmann (Diskussion | Beiträge) 12:56, 15. Jun. 2011 (CEST))

Lieber AbbieHoffmann, wenn Sie und Odernitzer endlich mit ihrer Polemik aufhören, dann ist ja alles gut. Ich vertraue nur Gerichtsurteilen, die auch rechtskräftig geworden sind. Wie zum Beispiel die Urteile vom 26. April 1949 (Kassationshof im Bayerischen Staatsministerium für Sonderaufgaben) und aus 1958: Reimann gegen Lederer. Hier wie dort wurde in Reimanns Vergangenheit ausführlich recherchiert. Aktenbergeweise einsichtbar. Dass Sie Leute kennen, mit denen ich über Reimann kontrovers diskutiert habe, bestätigt meine Meinung: Sie sind nur hier, um das zu tun, was Sie hier tun. Ich kenne nur drei Leute, mit denen ich kontrovers über Reimann diskutiert habe. Und alle drei haben Geld verdient mit ihren Angriffen gegen Reimann, die sie zum Teil wider besseres Wissen verbreitet haben wie ein gewisser Herr aus Düsseldorf, welcher ein ganz besonders schlimmer Finger ist, der sogar Dokumente aus einem öffentlichen Archiv verschwinden lassen kann. Wenn Sie diese Diskussionsseite von Anfang an gelesen hätten, dann hätten Sie die Stimmen von Zeitzeugen (wie z. B. Werner Finck, der ja wohl über jeden Verdacht erhaben ist) wahrnehmen müssen. Was den Prozess um die Feuerzangenbowle betrifft: Wie der auch ausgehen wird: Es wird eine Veröffentlichung darüber geben. Lieber AbbieHoffmann (der echte Abbie schrieb sich übrigens Hoffman), wenn Sie sich an dieser Stelle nicht offenbaren können oder wollen: Schreiben Sie mir doch mal direkt! Oder geht das auch nicht, weil dann alles zusammenfiele, was Sie hier so eifrig aufgetürmt haben...? In diesem Falle würden Sie mir sogar leid tun. --Ihlendiek 17:25, 15. Jun. 2011 (CEST) Ach, und last but not least das Wichtigste: In dem von mir nach bestem Wissen und Gewissen redigierten Wikipedia-Beitrag über Hans Reimann steht kein falsches Wort. Bis auf eines, das jemand nicht wahrhaben wollte und verändert hat. Aber es war korrekt: Die Schauspielerin Wilma Beckendorf war nicht die zweite, sondern die dritte und letzte Frau von Hans Reimann. --Ihlendiek 17:34, 15. Jun. 2011 (CEST)

Streichungen durch Dansker

Die Streichungen von Dansker sind willkürlich. Richtig ist, dass die Schauspielerin Wilma Bekendorf nicht die zweite, sondern die dritte Ehefrau von Hans Reimann gewesen ist. Richtig ist auch, dass das von mir angeführte BGH-Urteil richtig zitiert ist. Richtig ist auch, dass es im LG-Urteil gar nicht darum ging, wer "Die Feuerzangenbowle" tatsächlich geschrieben hat. --Ihlendiek (Diskussion) 11:21, 4. Feb. 2015 (CET)

Aha. Und deshalb versuchst Du die neuere Beurteilung von 2010 und der Berufung von 2012 der von Dir angestrebten Gerichtsverfahren aus dem Artikel rauszuhalten? Pfui, soviel Eigeninteresse in die Wikipedia einstreiten zu wollen. Einen schönen Abend noch --Dansker 19:12, 4. Feb. 2015 (CET) P.S.: wenn die dritte Eheschliessung so gewichtig ist, dann hat bestimmt eine der zahlreichen Biographen des Schriftstellers Hans Reimann das niedergeschrieben, so dass es im Artikel als Quelle verlinkt werden kann, nicht? Fingerzeig ☞ WP:Quellen / WP:Einzelnachweise. Bis auf weiteres nehmen wir einfach mal die Durchnummerierung der Gattinen aus dem Artikel, wir wollen ja nichts falsches schreiben. P.P.S.: Was ist eigentlich aus Deiner Klage "an höchster Stelle" geworden?

Hinweis: Der BGH steht über einem Landgericht. Beim Landgericht ging es nicht um die Urheberschaft. Ein OLG-Urteil gibt es nicht. Zeugnis für Reimanns 3. Ehefrau: Biographie "Mein blaues Wunder" (List-Verlag). Welche Klage "an höchster Stelle"...? --Ihlendiek (Diskussion) 12:55, 5. Mär. 2015 (CET)

Lustig ist das nicht, wie hier über einen "humoristischen Schriftsteller, Dramatiker und Drehbuchautor" gestritten wird. Dabei ist es im Grunde recht einfach: Was nicht mit belastbaren Belegen gemäss WP:Belege belegt werden kann, gehört nicht in den Artikel. Sicher gibt es immer einen gewissen Interpretationsspielraum, aber der ist vermutlich nicht so gross, wie er hier z.T. angewendet wird. Die Homepage www.helmut-dressler.de habe ich deshalb entfernt. Der Artikel sollte auch einigermassen ausgewogen sein, deshalb habe ich den Abschnitt über den Urheberrechtsstreit gekürzt und alles entfernt, was sich nicht mit der fraglichen "Feuerzangenbowle" befasst (das eine Gerichtsurteil z.B. befasste sich mit "Wenn wir alle Engel wären"). Insgesamt empfehle ich etwas mehr coolness und einen gewissen neutralen Abstand, dann kommt's gut :-). --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 13:16, 5. Mär. 2015 (CET)
...wobei mir erst jetzt auffällt, dass für das Urteil "Entscheidung des LG Hamburg (Az. 324 O 962/08) vom 12. März 2010" auf die Website buskeismus.de verwiesen wird, die eher wie eine private Website aussieht. Gibt es da keine seriösere Quelle? --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 13:27, 5. Mär. 2015 (CET)

Qualität

Insgesamt ist dieser Artikel sehr wenig enzyklopädisch formuliert, das liest sich eher wie eine Biografie, z.T. auch wie eine Werbebroschüre. Ein Beispiel von vielen: "Für die Qualität der Komödie spricht..." Das ist ein völlig subjektives Werturteil, das man so nicht bringen kann. Wenn man aber einen renommierten Kritiker zitieren kann, der das nachweislich geschrieben hat, sieht's schon anders aus. Und "Theaterstücke aus seiner Feder" ist definitiv nicht enzyklopädischer Stil, selbst wenn er mit einer Feder geschrieben haben sollte. Zudem sind viele Dinge ausführlich drin, die eigentlich viel kürzer abgehandelt werden sollten; der ausführliche Abschnitt zur Nazi-Thematik liest sich eher so, als wolle man die Reputation Reimanns retten, statt einfach nüchtern die Fakten zu berichten. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 13:51, 5. Mär. 2015 (CET)

Ja, und da wäre noch so manches wünschenswert. So ist mir zum Beispiel nicht klar, was die Quelle des zitierten Spruchs des Kassationsgerichtshofs ist. Schlimmer ist aber, dass man nicht einmal den Tenor dieses Spruchs erfährt, geschweige denn, um was es in dem Verfahren überhaupt ging. Wahrscheinlich war es eine Berufungsverhandlung zum Spruchkammerurteil. Was kam dabei heraus? So, in dieser Form, ist das unbelegte Zitat meines Erachtens nicht zulässig.--Mautpreller (Diskussion) 14:52, 5. Mär. 2015 (CET)
Allerdings. Fragwürdig finde ich eben auch die gleich davor ausführlich erwähnte "antisemitische Agitation". Diese zwei Abschnitte zusammen lesen sich wie ein wikipedia-interner Schlagabtausch: "Er war Antisemit!!" "Nein, er war Antifaschist!!". Das bringt nichts. Hab's zusammengekürzt. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 15:10, 5. Mär. 2015 (CET)
Ich glaube, da bist Du zu weit gegangen. Denn zu dem Wenigen, was sich über Reimann überhaupt sicher sagen lässt, gehört dieser miese Artikel über den jüdischen Witz, den sogar Victor Klemperer in seinen Tagebüchern erwähnt. Beim Rest gebe ich Dir recht.--Mautpreller (Diskussion) 15:25, 5. Mär. 2015 (CET)
Dann habe ich das falsch eingeschätzt. Ich fand es einfach überflüssig, diese eine Publikation dermassen auszubreiten inklusive dem Blockzitat. Bau du es bitte passend ein. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 15:39, 5. Mär. 2015 (CET)
Ja, hab ich schon gemacht. Es ist dieser Artikel, der Reimanns Nachkriegskarriere am meisten geschadet hat. Was Reimann unter den Nazis sonst noch so schrieb, weiß man nämlich nicht ganz sicher, aber dieser Artikel ist persönlich gezeichnet und war wirklich ein ausgesprochen mieses Stück. An ihn erinnerte man sich nach dem Krieg. Mangels genauerer Kenntnisse verzichte ich aber auf breitere Darstellung.--Mautpreller (Diskussion) 15:47, 5. Mär. 2015 (CET)
Vielen Dank. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 15:54, 5. Mär. 2015 (CET)

Von Vorteil wäre es sicher, sich mal den Geheimreport Zuckmayers anzuschauen, der ja nur damals geheim war, mittlerweile aber im Wallstein Verlag mit umfangreichem Kommentarteil veröffentlicht wurde.--Mautpreller (Diskussion) 16:34, 5. Mär. 2015 (CET)

Unter Hans_Reimann_(Autor)#cite_note-4 hat's zumindest Auszüge davon und eine Kritik. Wie reputabel diese Quelle ist (ich habe sie vor kurzem eingefügt) weiss ich ehrlich gesagt nicht, wirkt aber zumindest solide. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 16:39, 5. Mär. 2015 (CET)
Ossietzky (Zeitschrift) ist kein übles Blatt und hat renommierte Autoren, Günther Schwarberg ist ein guter Mann. Man darf aber nicht aus den Augen verlieren, dass das Blatt eine politische Zeitschrift mit dezidierter politischer Ausrichtung ist. ich gucke mal, ob die UB das rezensierte Buch hat. Ganz ohne Frage ist der Wallstein Verlag hochgradig reputabel. Gunther Nickel als Herausgeber ebenfalls.--Mautpreller (Diskussion) 16:59, 5. Mär. 2015 (CET)

Büschen Material habe ich jetzt noch eingebaut.--Mautpreller (Diskussion) 16:16, 18. Mär. 2015 (CET)

Angebliche Zuckmayer-Texte

Für die Texte in Zuckmayers "Geheimreport" gibt es keine Belege für die Richtigkeit der aufgestellten Behauptungen, die am Ende des Buches schon widerrufen werden. Es gibt Menschen, die wollen hier anonym bei Wikipedia Hans Reimann etwas am Zeuge flicken mit Aussagen, die jeder Grundlage entbehren und gegen die Reimann schon zu Lebzeiten prozessiert und gewonnen hat. Der Autor Moritz Lederer wurde verurteilt, seine falschen Behauptungen über Reimann öffentlich richtig zu stellen.--Ihlendiek (Diskussion) 23:58, 23. Mär. 2015 (CET) Hier eine journalistische Recherche: http://www.helmut-dressler.de/HD_Unglimpf.html --Ihlendiek (Diskussion) 02:12, 24. Mär. 2015 (CET)

Auf diese Argumente wurde bereits mehrfach eingegangen. Durch Wiederholung wird's nicht schöner. Ich schlage vor, WP:WWNI und die dort verlinkten Texte ausführlich zu studieren und zu beherzigen. Ausserdem bringen deine Verschwörungstheorien gerade mal gar nichts. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 09:53, 24. Mär. 2015 (CET)
Wenn Wikipedia ein Forum ist, wo jeder über jeden Behauptungen aufstellen kann, die nicht bewiesen werden, dann wäre es ziemlich übel. Reimann hat zu Lebzeiten alle Angriffe gegen ihn vor Gericht geklärt und Recht bekommen. Was haben Sie für ein Interesse, weiterhin Verunglimpfungen von anderen zu veröffentlichen, für die es keine Beweise gibt? Reimann hat einen Fehler begangen mit einem einzigen Aufsatz über den "Witz der Juden". Genau darüber hat der Kassationshof im Bayrischen Staatsministerium für Sonderaufgaben vom 26. April 1949, also kurz nachdem Reimann seinen unseligen Aufsatz verfasst hatte, eindeutig geurteilt: "Der Betroffene war bis 1933 ein bekannter, ausgesprochen antifaschistisch eingestellter Schriftsteller. Er arbeitete mit Juden zusammen, hatte sie zu Freunden und half ihnen. Diese Haltung gab er auch nach der Machtergreifung nicht auf. Die Nationalsozialisten verboten seine Bücher, erklärten sein öffentliches Auftreten oder die Nennung seines Namens als unerwünscht oder verlangten eine jeweilige Erlaubnis. Die Kreisleitung Dresden bezeichnete ihn als einen Feind jeder nationalen Regung, der unerbittlich auszuschalten sei. Der Betroffene erlitt nicht nur Geldnachteile, sondern auch ideellen Schaden: Seine Laufbahn als Schriftsteller war abgeschnitten, er geriet in Vergessenheit. Dies änderte sich auch nach dem beanstandeten Artikel nicht. Der Betroffene ist als Opfer des Nationalsozialismus einer milderen Beurteilung würdig, zumal seine antinazistische Gesinnung bestätigt wird und er trotz jenes Zeitungsartikels kein Anhänger der nationalsozialistischen Rassenlehre ist."
Das ist ein klarer Beweis für das, was Reimann wirklich getan hat. Warum wurde dieses Urteil im Eintrag gestrichen und durch Gerüchte und Vermutungen ersetzt? --Ihlendiek (Diskussion) 11:39, 24. Mär. 2015 (CET)
Bzgl. des Kassationshof wurden hier Fragen formuliert, die immer noch nicht beantwortet sind. Bzgl. deiner Spekulationen über mich fordere ich dich dringend auf, Wikipedia:KPA zu lesen. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 11:48, 24. Mär. 2015 (CET)

Die Frage nach dem Urteil des Kassationshofes habe ich eindeutig beantwortet: Es ging dabei um den Reimann-Aufsatz "Jüdischer Witz unter der Lupe", für den Reimann nach dem Krieg mit Schreibverbot belegt wurde. Und dieser Aufsatz war – nachweisbar – der einzige Fehltritt in der Nazizeit, für den Reimann sich bis an sein Lebensende geschämt hat. Ich habe als Erbe und Nachlassverwalter die Aufgabe und die Pflicht, darauf zu achten, dass alles, was über Reimann veröffentlicht wird, den Tatsachen entspricht – sowohl die angenehmen als auch unangenehmen Seiten. Meinungen dritter Personen oder deren Behauptungen, für die sie keinen Beweis vorlegen, sind nach den Kriterien von Wikipedia nicht veröffentlichungswürdig. Besonders, wenn diese Behauptungen ehrenrührig sind. Reimann hat – was gerichtlich bestätigt wurde – lediglich zwei Aufsätze für das Schwarze Korps geschrieben – einen über Orthografie, einen über einen Naturheilapostel. Gegen das, was man ihm in die Schuhe geschoben hat, hat er geklagt und Recht bekommen. Die Gerüchte gehen vermutlich auf den Verleger Steegemann zurück, der behauptet hatte, dass Reimann ihn ins KZ gebracht hatte. Im diesbezüglichen Prozess gegen den Schriftsteller Moritz Lederer wurde eindeutig bewiesen, dass dem a) nicht so gewesen ist, und b) dass Steegemann überhaupt niemals im KZ gewesen ist sondern munter weiter publiziert hatte. Es war offensichtlich die Rache dieses Verlegers, dass Reimann die Parodie auf Hitlers "Mein Kampf" nicht geschrieben hat, weil er von den Nazis mit dem Tode bedroht wurden ist. Kurz gesagt: In Deutschland gelten für Veröffentlichungen Recht und Gesetz und nicht die Berichte des US-Geheimdienstes aus dubiosen Quellen. (Zuckmayer war gar nicht in Deutschland, sondern in den USA und notierte nur, was er dort aus der Heimat gehört hatte. Und als er wieder in Deutschland war, hat er nie ein schlechtes Wort über Reimann geschrieben, der wiederum Zuckmayers Werke in der "Literazzia" rezensiert und Zuckmeyer sehr geschätzt hat, wie ich persönlich weiß.) Die Reimann-Seite auf Wikipedia ist jahrelang ohne Beanstandungen geblieben, warum plötzlich dieser Eifer, dem Dichter etwas unterzuschieben, was doch eigentlich schon lange geklärt ist durch deutsche Rechtsspechung? Und noch etwas: Wenn Victor Klemperer sich über seinen Kollegen Hans Reimann geäußert hat, was hat diese persönliche Meinung dann auf Wikipedia zu suchen? Hans Reimann hat sich in seinen Buchkritiken über 1000e Autoren geäußert, ich würde nie auf die Idee kommen, diese Meinungen bei den entsprechenden Wiki-Einträgen dieser Autoren hineinzusetzen, es sei denn, ich würde damit eine gezielte Absicht verfolgen. --Ihlendiek (Diskussion) 14:54, 24. Mär. 2015 (CET)

Die Eigenaussagen Reimanns gegen die referenzierte Aussenwahrnehmung zu revertieren ist - höflich ausgedrückt - nicht im Sinne der Wikipedia, jedoch in Deinem eigenen Sinne, wie ja oben angegeben als Nachlasswalter. Der Artikel ist auch nicht seit Jahren unangefochten, wie diese Diskussionsseite von Anbeginn aufzeigt. Bitte Arbeite wikipediatauglich und beherzige, was Dir sehr geduldig auf Deiner Diskussionsseite dazu erklärt worden ist, als Du zuletzt meintest, mittels Zurücksetzungskampf Dein Ziel zementieren zu müssen. --Dansker 01:17, 25. Mär. 2015 (CET)
Er soll also einen Artikel geschrieben haben, wofür es aber keinen Beweis gibt? Und das soll so bei Wikipedia stehen, meinen Sie? Noch einmal: Gerüchte aus der Nazizeit, die an den amerikanischen Geheimdienst gegangen sind, nach dem Krieg von deutschen Gerichten widerlegt worden sind, sollen posthum relevant für die Vita eines Autors sein, der sich zu Lebzeiten erfolgreich dagegen gewehrt hat, bloß weil ein anonymer "Dansker" das so beschlossen hat? Und ein entlastendes Gerichtsurteil soll unterschlagen werden? Nie und nimmer ist das im Sinne von Wikipedia. --Ihlendiek (Diskussion) 11:36, 25. Mär. 2015 (CET)
@Ihlendiek Du hast jetzt zum x-ten Mal völlig belegfreie Inhalte in den Artikel gesetzt und im Gegenzug belegte Inhalte entfernt, z.B. [1],[2],[3]. Offenbar machst du das schon länger; auf deiner Disk sehe ich entsprechende Admin-Ansprache aus dem Jahr 2011 durch Felistoria und eine Admin-Ansprache aus dem März 2015 durch AFBorchert. Dein Vorgehen widerspricht den von mir weiter oben verlinkten Regeln. Bitte lies sie endlich durch und beherzige sie. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 12:40, 25. Mär. 2015 (CET)

Matthias Gutfeldt: Das ist nicht korrekt. Im Gegenteil: Ich habe belegfreie Inhalte entfernt und Inhalte mit Beleg hineingestellt und das auch ausreichend in der Diskussion begründet. So stand die Seite auch seit damals unbeanstandet – bis plötzlich Herr/Frau Dansker wieder aufgetaucht ist. (Parallel hat er auch in meinem eigenen Wikeipedia-Beitrag versucht, Richtiges zu streichen!) Ich bin nicht nur Nachlassverwalter von Hans Reimann, der eine Verpflichtung hat, dass nichts Falsches über ihn publiziert wird, sondern ich bin auch Journalist und weiß, worüber ich schreibe. Ich sehe keine einzige Stelle, bei der ich gegen die Richtlinien verstoßen habe. Wenn aber jemand in einem Lexikon-Eintrag schreibt: "Der Autor soll einen Beitrag geschrieben haben, wofür es aber keinen Beweis gibt" – dann wäre das ein Thema, das man an die ganz große Glocke hängen müsste. --Ihlendiek (Diskussion) 12:53, 25. Mär. 2015 (CET)

Ihlendiek, im Artikel wurde nicht behauptet, dass Zuckmayers Angaben der Wahrheit entsprechen, sondern dass sie publiziert wurden. Zitiert wurde auch nicht Zuckmayers Text, sondern der wissenschaftliche Kommentar zum Band. Dieser hält fest (was im Artikel auch stand), dass der fragliche Artikel im Schwarzen Korps nicht namentlich gezeichnet war und man deshalb nicht weiß, wer ihn geschrieben hat. Zitiert wurde ferner ein wissenschaftlicher Artikel, der festhielt, dass Reimanns Artikel über den "Jüdischen Witz" durchaus zeitgenössisch wahrgenommen wurde, und zwar von Viktor Klemperer, der wahrhaftig einiges gewöhnt war. Das sind die besten Belege, die bisher im Artikel überhaupt vorkamen. Wissenschaftliche Literatur fehlt nun völlig. Ich werde den alten Stand wiederherstellen. --Mautpreller (Diskussion) 12:54, 25. Mär. 2015 (CET)

Mautpreller: Das, was im Zuckmayer-Buch über Reimann steht, wird nicht bewiesen, zum Teil im Buch bereits widerlegt und ist nach dem Krieg von Gerichten widerlegt worden. Es ist eindeutig geurteilt worden, dass Reimann den besagten Beitrag nicht geschrieben hat. Warum gilt das nicht? Warum werden bei Wikipedia Gerüchte verbreitet? Warum wird die Meinung eines anderen Autors zitiert, nicht aber die deutsche Rechtsprechung? --Ihlendiek (Diskussion) 13:01, 25. Mär. 2015 (CET)

Mein lieber Ihlendiek. Gib doch mal ein bisschen seriöses Material. Zum Beispiel: Du zitierst einen Spruch des Kassationsgerichtshofs 1949, übrigens von einer äußerst zweifelhaften Website. Würde es Dir etwas ausmachen, mal (1) einen brauchbaren Beleg anzugeben, (2) zu schreiben, was der Tenor dieses Spruchs war, (3) überhaupt mal anzugeben, um was sich das Verfahren drehte? Vermutlich war der Auslöser doch ein Widerspruch gegen ein Spruchkammerurteil, oder? Wie hat der Gerichtshof eigentlich entschieden? Wo kann man das nachlesen?--Mautpreller (Diskussion) 13:05, 25. Mär. 2015 (CET)
Ebenso zum Urteil gegen Lederer. Ein deutsches Gericht in den 50ern konnte ja wohl nicht gut feststellen, ob ein anonymer Beitrag von Reimann stammte. Es konnte allenfalls feststellen, dass man das nicht als Tatsache behaupten dürfe. Wie wärs denn mal mit Literatur zu diesem Thema? Was hat das Gericht eigentlich damals genau entschieden? --Mautpreller (Diskussion) 13:08, 25. Mär. 2015 (CET)

Liebwerter Mautpreller - das entsprechende Material liegt im Deutschen Literaturarchiv in Marbach, wo es jeder einsehen kann. Der Spruch des Kassationsgerichtshofes erfolgte nach Reimanns Einspruch wegen seines Beitrages "Jüdischer Witz unter der Lupe". Im Urteil gegen Lederer gab es diverse Zeitzeugen – auch von Seiten Lederers. Es wurde eindeutig entschieden, dass Reimann im Schwarzen Korps zwei Beiträge geschrieben hat: einen über Orthographie, einen über einen Naturheilapostel. Der Autor Lederer wurde dazu verurteilt, seine Behauptungen, Reimann hätte mehr Beiträge geschrieben, öffentlich zu widerrufen. Das Material dazu liegt ebenfalls im Literaturarchiv in Marbach. Ich habe noch die Pressemitteilung, die damals an alle deutschen Pressearchive verschickt worden ist. Ich wollte gegen das Zuckmayer-Buch gegen Gericht ziehen, musste mich aber von einem sachkundigen Rechtsanwalt belehren lassen: 30 Jahre nach dem Tod eines Menschen darf man alles über ihn veröffentlichen, ohne Rücksicht auf Wahrheit zu nehmen. Diese Feststellung hat mich tief getroffen. Bitte, glauben Sie nicht, dass ich eine Reimann-Brille auf der Nase habe, durch die ich alles im besten Licht sehe. Aber Reimann ist unter den Nazis viel Unrecht widerfahren, er wurde nachweisbar mit dem Tode bedroht (Schriftstücke dazu liegen in Marbach). Übrigens: Auch Tucholsky, der ein Verehrer von Reimann gewesen ist und ihn mehrfach publizistisch gewürdigt hat (nein, davon steht bei Wikipedia nichts), zeigte Unglauben, als am Kriegsende die gezielten Gerüchte über Reimann auftauchten. Bis zum Ende seines Lebens, dss Hans Reimann zuletzt im Rollstuhl verbracht hat, hat er gehofft, dass die Gerüchte um ihn verstummen mögen. Und in einem Punkte sind wir uns ja wohl einig, lieber Mautpreller: Die Taten eines Verbrechers müssen bewiesen werden, bevor er verurteilt werden kann. Wenn ein Autor etwas verbrochen hat, dann muss das vorliegen, was er nachweisbar geschrieben hat. Ist das nicht der Fall, dann gilt in Deutschland: in dubio pro reo. Und was macht es für einen Sinn, in einem Lexikon eine Behauptung breitzutreten, die jemand geäußert hat, um dann zu erklären: Beweise dafür gibt es nicht. Das kann man auch als posthumen Rufmord bezeichnen, der allerdings 30 Jahre nach dem Tod des Betreffenden statthaft ist. Wollen Sie das bei Wikipedia auch so halten? Ich empfehle Ihnen: www.hans-reimann.de – Liebe Grüße --Ihlendiek (Diskussion) 13:31, 25. Mär. 2015 (CET)

Lieber Ihlendiek, dazu könnte ich viel sagen, beschränke mich aber auf wenig. Gegen was hat Reimann beim Kassationsgerichtshof Einspruch erhoben? "Der Kassationshof beim Sonderministerium wurde im September 1946 gebildet und bestand bis 1951. Präsident war der Reichsgerichtsrat Gottlieb Full. Er hatte die Dienstaufsicht über die Berufungs- und Spruchkammern. Außerdem war ein Generalkläger beim Kassationshof bestellt, der speziell die Aufsicht über die Kläger bei den Spruchkammern führte, Anträge an den Kassationshof stellen konnte und dem auch die Kontrolle der Internierungslager oblag." (http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_46285#35) Es muss sich also um eine Spruchkammerangelegenheit gehandelt haben. Welchen Spruch wollte Reimann revidiert wissen? War er damit erfolgreich? Was entschied der Kassationshof? Wo kann man das nachlesen? Keine einzige dieser Fragen ist bislang beantwortet. - "Die Taten eines Verbrechers": Niemand behauptet, dass Reimann ein "Verbrecher" gewesen sei. Es behauptet auch niemand, dass Reimann ein Nazi war. Wohl aber haben verschiedene Leute die Einschätzung abgegeben, dass er sich im Dritten Reich extrem opportunistisch verhalten habe, darunter nicht nur Zuckmayer, sondern auch Ludwig Marcuse und meines Wissens (ich muss noch etwas recherchieren) auch Erich Kästner. Andere, wie Finck, haben ihn verteidigt. Das muss im Artikel doch abgebildet werden! - Tucholsky schätzte Reimann, ja. Er beging allerdings 1935 Suizid und kann daher bei Kriegsende keinen Unglauben gezeigt haben. Man muss auch sehen, dass Tucholsky weit mehr als Reimann Knut Hamsun schätzte und von dessen Verhalten gegenüber den Nazis (und besonders Ossietzky!) gerade deshalb schlankweg entsetzt war. - Bitte: Wir können hier nur Veröffentlichtes als Quelle verwenden. Geben Sie uns ein wenig seriöses veröffentlichtes Material an die Hand, das Ihre Einschätzungen stützt, dann kann man das verwenden. --Mautpreller (Diskussion) 14:15, 25. Mär. 2015 (CET)

Autsch! das tat nun weh, dass eine Koriphäe der deutschen Literaturnachverwaltung weiss, Tucholski habe den Krieg überlebt - und dass das leider nicht stimmt. *snief* --Dansker 15:57, 25. Mär. 2015 (CET) Und Super-Dansker weiß noch nicht einmal, wie man den Namen Tucholsky richtig schreibt. --Ihlendiek (Diskussion) 16:37, 25. Mär. 2015 (CET)

Mist ... --Dansker 16:59, 25. Mär. 2015 (CET)

Lieber Mautpreller - was mich etwas versöhnt ist die Tatsache, dass Sie offensichtlich wissen, um was es in der Sache überhaupt geht – im Gegensatz zu Dansker, der mir schon vor Jahr und Tag erklärt hat, er hätte eigentlich gar keine Ahnung vom Sachverhalt, würde sich aber kundig machen. (Darauf warte ich bis heute vergeblich.) Mir liegt eine Abschrift vom Landgericht Stuttgart vom 14. Juli 1959 vor, die "ausgefertigt und dem Kläger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt" worden ist. Da ich das Blatt hier nicht abbilden kann habe ich es abgeschrieben: "Aktenzeichen 6.0.81/1957, verkündet am 10. Juli 1958 gez. (Ganz) Just.Ang. Urkundsbeamter der Geschäftsstelle: In Sachen Hans Reimann, Schriftsteller, Hamburg-Schmalenbeck, Ihlendieksweg, Prozessbevollm.: RAe Dres. Noske u. Päusch, Stuttgar gegen Moritz Lederer, Schriftsteller, Meersburg/Bodensee, Gehauweg 5, Prozessbevollm. Dr. Schwamberger, Stuttgart, wegen Anspruchs auf Widerruf hat die 6. Zivilkammer für Recht erkannt: 1. Der Beklagte wird veruteilt, in der Deutschen Rundschau, in der dort üblichen Schriftgröße folgende Erklärung zu veröffentlichen: Meine Ausführungen in den Artikeln 'Reimann taucht auf' und 'Reimann der Taucher' in den Heften 2/53 und 2/54 der Deutschen Rundschau, auf die ich in den Heften 9/56 und 3/57 der Deutschen Rundschau verwiesen habe, berichtige ich: Die Tätigkeit Hans Reimanns für das Schwarze Korps beschränkte sich auf den Beitrag von einem oder zwei Artikeln über Orthographie und ein Naturheilverfahren. Es trifft nicht zu, daß der Verleger Paul Steegemann in ein nationalistisches Konzentrationslager verbracht worden ist, und daß der Kläger, Hans Reimann, das verursacht hat. 2. Dem Kläger wird die Befugnis zugesprochen, den erkenneden Teil des Urteils in der Deutschen Rundschau auf Kosten des Beklagten zu veröffentlichen. Ausgefertigt und dem Kläger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Stuttgart, den 14. Juli 1958" Wenn Sie mir eine E-Mail-Adresse nennen, schicke ich Ihnen dazu auch gerne einen gedruckten Auszug aus dem Urteil, das an dieser Stelle für eine Abschrift zu lang ist. Auch Erich Kästner war hier involviert, was Reimann in seiner Autobiographie "Mein blaues Wunder" berichtet, nämlich: Als Reimann die Anfrage vom Schwarzen Korps zu einer Mitarbeit bekommen hatte, lief ihm justament Kästner (den Reimann selber Jahre zuvor als Schriftsteller entdeckt und dessen erste Arbeiten im "Drachen" veröffentlicht hatte) über den Weg. Reimann war so verwundert über die Anfrage der Nazis, weil eben dieses Blatt ihn häufig angegriffen hatte, dass er Kästner spontan davon berichtet hatte. Und wenn ich mich richtig erinnere, war Kästner auch Zeuge im Prozess - aber das unter Vorbehalt. (Bei Tucholsky habe ich mich natürlich vertan; ich wollte sagen, er hat schon in der Emigration von den Gerüchten gehört, die bereits vor Kriegsende in Nazideutschland kursierten.) Auch eine Abschrift des Urteils vom Kassationshof im Bayrischen Staatsministerium liegt mir vor. Es geht hier einzig und allein um Reimanns Beitrag "Jüdischer Witz unter der Lupe", der Reimann aus der Nazizeit zur Last gelegt wurde. Noch einmal das Fazit der Kammer, weil ich das für Wikipedia als höchst relevant empfinde: "Der Betroffene war bis 1933 ein bekannter, ausgesprochen antifaschistisch eingestellter Schriftsteller. Er arbeitete mit Juden zusammen, hatte sie zu Freunden und half ihnen. Diese Haltung gab er auch nach der Machtergreifung nicht auf. Die Nationalsozialisten verboten seine Bücher, erklärten sein öffentliches Auftreten oder die Nennung seines Namens als unerwünscht oder verlangten eine jeweilige Erlaubnis. Die Kreisleitung Dresden bezeichnete ihn als einen Feind jeder nationalen Regung, der unerbittlich auszuschalten sei. Der Betroffene erlitt nicht nur Geldnachteile, sondern auch ideellen Schaden: Seine Laufbahn als Schriftsteller war abgeschnitten, er geriet in Vergessenheit. Dies änderte sich auch nach dem beanstandeten Artikel nicht. Der Betroffene ist als Opfer des Nationalsozialismus einer milderen Beurteilung würdig, zumal seine antinazistische Gesinnung bestätigt wird und er trotz jenes Zeitungsartikels kein Anhänger der nationalsozialistischen Rassenlehre ist." Wie gesagt: Unter www.hans-reimann.de habe ich festgehalten, was auch andere über Reimanns Tun im Dritten Reich geäußert haben – nicht zuletzt Werner Finck, ein Zeitgenosse von Hans Reimann, der auch im Nazi-Deutschland durchgehalten hat. Wer weitere Tatsachen (Tatsachen bitte, keine Gerüchte!) kennt, der möge sie mir bitte gern mitteilen. --Ihlendiek (Diskussion) 16:32, 25. Mär. 2015 (CET)

Lieber Ihlendiek, das ist durchaus interessant und ich bin daran auch interessiert. Es ist jedoch aus zwei Gründen für einen Wikipedia-Artikel nicht ausreichend:
Erstens benötigen wir veröffentlichtes Material als Grundlage, wenn irgend möglich auch wissenschaftlich bearbeitet. Natürlich sollten wir nichts Falsches schreiben (und dafür können solche Quellen nützlich sein, um uns zu orientieren), aber wir können uns nicht für einen Wikipedia-Beitrag auf unveröffentlichte Quellen stützen. Ist denn über beide juristischen Ereignisse niemals etwas veröffentlicht worden, weder in Buch- oder Aufsatzform noch in einer Zeitschrift oder Zeitung?
Zweitens werden von diesen Quellenauszügen wesentliche Fragen nicht beantwortet. Die Zivilkammer konnte sicher nicht klären (schon gar nicht 1959), wie viele Beiträge Reimann für das Schwarze Korps verfasst hat. Das ist eine geschichtswissenschaftliche Frage, die allenfalls (wenn überhaupt) durch eine quellenkritische Untersuchung beantwortet werden kann. Vermutlich hat sie doch ganz einfach die Frage beantwortet, ob Lederer seine Behauptungen beweisen konnte; er konnte es offenbar nicht und musste sie daher widerrufen. Was Steegemann angeht, möchte ich im Übrigen doch noch etwas recherchieren. Es sieht nach meiner Kenntnis so aus, als ob sowohl Steegemann als auch Reimann 1933 ins Zwielicht gerieten. Beide mussten den Nazis verdächtig erscheinen und beide beeilten sich, diesen Eindruck zu zerstreuen. So wie ich es verstanden habe, beide durchaus auf Kosten des jeweils anderen; es ist aber offenbar keinem von beiden etwas passiert. Insbesondere scheint Steegemann nie im KZ gewesen zu sein, wohl aber hat Will Vesper einen durchaus negativen Aufsatz über Steegemann veröffentlicht und sich dabei nach seinen eigenen Angaben auf Material über den Prozess wegen "Mein Krampf" gestützt, das ihm Reimann zugesandt habe (so Nickel und Schrön, die aus dem Nachlass Reimanns (!) zitieren). Wenn Lederer behauptete, Reimann habe Steegemann "ins KZ gebracht", war das also offenbar unrichtig.
Zum Kassationshof. Ich weiß nicht, ob ich mich verständlich machen kann: Ein "Kassationshof" fällt einen Spruch, der sich auf einen anderen Spruch bezieht (deswegen "Kassation"). Es wird sich also um einen Spruchkammerentscheid handeln, der Reimann zu hart erschien. Vielleicht handelte es sich um eine Auflage, vorläufig nichts zu publizieren, die mit dem Artikel über den "jüdischen Witz" begründet war? Vielleicht widerrief der Kassationshof diese Auflage? Blanke Spekulation, ich weiß; aber Sie bieten mir leider nichts Handfestes.--Mautpreller (Diskussion) 17:21, 25. Mär. 2015 (CET)

Lieber Mautpreller - ich bin verwundert, wenn ich es richtig verstanden habe, dass vorliegende Gerichtsurteile für Wikipedia erst "gültig" sind, wenn sie irgendwo in einem Werk abgedruckt sind. Und wenn sie das nicht sind, dann sind sie nicht relevant für ihre Richtigkeit? (Das Urteil gegen Lederer ist immerhin in der genannten Zeitung abgedruckt worden.) Außerdem: "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt scheinbar bei Wikipedia auch nicht, was meint: Man muss dem Beschuldigten nicht die Schuld nachweisen (z. B. Beiträge im Schwarzen Korps), sondern der Beschuldigte muss seine Unschuld nachweisen...? (Kann er leider nicht, da er bereits 1969 verstorben ist.) Ich habe noch einmal nachgesehen: Die Berufungskammer in München wurde von Reimann angerufen, weil Reimann Einspruch gegen das Urteil der Spruchkammer Weilheim vom 12. 4. 1948 eingelegt hatte, und zwar gegen die Höhe des Beitrages, den er zum "Wiedergutmachungsfonds" wegen seines Beitrages über den "jüdischen Witz" leisten sollte, weil ihm der Betrag zu hoch war. (Er hatte zu dieser Zeit keinerlei Einkommen.) Und wenn ich mir das alles genau überlege, dann frage ich mich: Was muss ein Lexikon eigentlich bringen und was nicht? Ich denke: Auf keinen Fall Gerüchte. Und wenn man solche Gerüchte dann auch noch als Gerüchte erklärt dann ist das schon ziemlich perfide. Was im Deutschen Literaturarchiv sonst noch aufgehoben wird, weiß ich im Detail nicht. Der ehemalige Leiter, Jochen Meyer, hätte da sehr hilfreich sein können, da er sich persönlich mit Hans Reimann befasst hat. Leider ist er schon seit ein paar Jahren in den Ruhestand gegangen. --Ihlendiek (Diskussion) 18:41, 25. Mär. 2015 (CET)

Ja, Sie haben richtig verstanden. Die Wikipedia baut auf veröffentlichten Informationen und Einschätzungen auf. Es ist gut, ein Urteil, das nicht veröffentlicht wurde, zu kennen, dieses kann aber nicht die Basis für einen Artikel sein. "Im Zweifel für den Angeklagten" - das ist in mancher Hinsicht eine Verwechslung. Reimann ist kein Angeklagter. Es gibt Einschätzungen, dass er sich im NS opportunistisch und rücksichtslos verhalten hat, es gibt Einschätzungen, die ihm korrektes Handeln attestieren. Beide Arten von Einschätzungen geben wir wieder, soweit sie in seriösen Veröffentlichungen thematisiert werden; keine ist als solche privilegiert. Ums "Nachweisen" geht es da nicht. Und wenn man nicht weiß, wie oft Reimann im Schwarzen Korps veröffentlicht hat, dann weiß man es eben nicht. Zumindest hat er lt. Gunther Nickel und Johanna Schrön, die sich auf das "Standortkonvolut Entnazifizierung" im Nachlass Reimann berufen, in einer Erklärung gegenüber der Reichsschrifttumskammer angegeben, "seit 1935 etwa ein Dutzend Beiträge im Schwarzen Korps gehabt zu haben" (wiss. Kommentar zum Geheimreport, S. 243). Das ist jedenfalls ein Beleg, der für die Wikipedia verwendbar ist: ein wissenschaftlicher Kommentar, der auf professioneller Auswertung von Archivquellen beruht. - Zum Kassationshof: Das ist interessant. Die Spruchkammer stufte ihn also als Mitläufer ein und verpflichtete ihn zudem, einen Beitrag für einen Wiedergutmachungsfonds zu leisten. Reimann erhob Einspruch gegen die Höhe des Beitrags, und der Kassationshof könnte dann einen geringeren Beitrag festgesetzt haben (oder?). Das könnte man durchaus berichten, es müsste nur ein öffentlich zugänglicher Beleg da sein.--Mautpreller (Diskussion) 20:21, 25. Mär. 2015 (CET)

Hallo Mautpreller! Vielen Dank für Ihre Antwort. Dass Reimann vor der Reichsschrifttumskammer der Nazis gelogen hat, um seine Haut zu retten, kann man ihm posthum wohl nicht vorwerfen. (Hätte wohl jeder von uns getan!) Schließlich hat das spätere Gerichtsverfahren, das nicht vor einem Nazi-Gericht stattgefunden hat, und bei dem auch Reimanns alte Aussage vorgelegen hat, eindeutig durch zahlreiche Zeugenaussagen (u. a. eine Eidesstattliche Versicherung des damaligen Schriftleiters) ergeben, dass die Angaben von Reimann vor den Nazis falsch waren. (Gedruckte Quelle: Originalabdruck in 16. Literazzia, Seite 136! Und auf der Seite 134 finden Sie ein kopiertes Originalschreiben des Autors Hans-Erich Richter, der sich als Autor beim Schwarzen Korps zu erkennen gibt und gegenüber Reimann bedauert, dass dieser in Verdacht geraten war, die Beiträge von Richter verfasst zu haben.) Wenn jemand Reimann anklagt, einen bestimmten, und zwar üblen Beitrag im Schwarzen Korps geschrieben zu haben, dann ist der Dichter damit für mich ein Angeklagter. Wenn derjenige, der die Anklage erhebt, als Beweis anführt: "Der Beitrag ist mit 'Hans Reimann' gekennzeichnet" – und es stellt sich dann heraus, dass dieses eine Lüge, und zwar eine ziemlich infame, ist, dann macht jeder, der das Gerücht verbreitet, sich einer Verunglimpfung schuldig. Denn Sie wissen ja: Gerüchte verbreiten sich schneller als ihre Widerrufe. Und ich verstehe auch nicht, dass allgemein zugängliche Internet-Quellen (z. B. http://www.helmut-dressler.de/HD_Unglimpf.html) für Sie nicht zählen. Das würde nämlich im Umkehrschluss bedeuten: Wikipedia gilt nicht als glaubwürdige Quelle, weil die anonym verfassten Beiträge nicht in gedruckter Form erschienen sind. Sie berufen sich auf "professionelle Auswertung von Archivquellen" durch Nickel. Na prima! Im Deutschen Literaturarchiv in Marbach finden Sie auch die besagten Gerichtsurteile, durch die das widerlegt wird, was zuvor behauptet worden ist. Noch etwas: https://de.wikipedia.org/wiki/Audiatur_et_altera_pars Ich bin möglicherweise der einzige noch lebende Zeitzeuge, der mit Hans Reimann persönlich gesprochen hat und genauso mit seiner Witwe. Ich denke, dass mein Zeugnis dadurch relevant ist, egal, ob ich den Nachlass verwalte oder nicht. (Sonst dürfte man ja auch einen Regierungssprecher nicht öffentlich zitieren ;–) ) Und noch etwas: Dass Wikipedia seine Einträge u. a. "auf Einschätzungen" aufbaut, wie Sie schreiben, das habe ich mir notiert. Sind Sie ganz sicher, dass ich diese Bemerkung öffentlich zitieren darf...? Es würde bedeuten: Jeder, der bei Wikipedia anonym schreibt, kann dort "Einschätzungen" veröffentlichen. Solche "Einschätzungen" lassen sich sogar in gedruckter Form "besorgen". Nichtsdestotrotz schätze ich es, in Ihnen einen Diskussionspartner gefunden zu haben, der sich in die Materie hineinversetzt hat, wenngleich das eigentlich nur Menschen richtig nachfühlen können, die das Dritte Reich selbst miterlebt haben – meine Einschätzung. Und noch etwas zum Urteil des Kassationshofes: Im Deutsche Literaturarchiv sind die Belege öffentlich zugänglich! Und: Ja, Sie vermuten richtig: Der Betrag für Reimann wegen seines Artikels wurde in der Revision auf DM 200 herabgesetzt, eben mit der Begründung, die ich Ihnen oben angegeben habe. --Ihlendiek (Diskussion) 08:09, 26. Mär. 2015 (CET)

Eine Anmerkung: Ein eidesstattliches Zeugnis von Gunter d’Alquen – finden Sie nicht, dass man damit vorsichtig sein sollte? Es wird übrigens auch bei Nickel/Schrön erwähnt, dass Reimann sich auf d’Alquen berief. Ehrlich gesagt, ich glaube nicht so recht, dass die Reichsschrifttumskammer sich mit einer bloßen Behauptung abspeisen ließ. Aber sei es wie es sei, man kann diesen Aktenvermerk zitieren, man kann allerhand zitieren, meine Einschätzung ist hier weniger wichtig, ebenso wie Ihre. Wichtig ist aber, was Wissenschaftler und Zeitzeugen öffentlich über Reimann sagten. Damit ist nicht gesagt, dass die Recht hatten (übrigens gilt das auch für Gerichte); Einschätzungen sollten als Einschätzungen und Akten als Akten zitiert werden. - Sie sagen, man könne schließen: Wikipedia gilt nicht als glaubwürdige Quelle. Da treffen Sie den Nagel auf den Kopf. Die Wikipedia ist tatsächlich keine glaubwürdige Quelle für die Wikipedia. Wir sollen uns berufen auf veröffentlichte Texte, am besten auf wissenschaftliche, in Ermangelung dieser auch auf andere, journalistische etc. - solche, die erstens nachlesbar sind und zweitens eine Art Qualitätskontrolle durchlaufen haben, wie es etwa für den wissenschaftlichen Kommentar von Zuckmayers Geheimreport gilt. Alles andere ist interessant, um nichts Falsches zu schreiben und selbst ein Gefühl für das Thema zu bekommen, aber nicht geeignet als Grundlage eines Artikels. Das gilt auch für eine private Website wie die von Dressler. Man kann sie u.U. unterstützend angeben, aber sie hat nicht die Dignität einer Publikation, die ein Lektorat oder eine Redaktion durchlaufen hat.--Mautpreller (Diskussion) 10:35, 26. Mär. 2015 (CET)

Mit d'Alquen gebe ich Ihnen Recht. Aber er war immerhin Schriftleiter des Blattes und damit ein Zeitzeuge erster Kategorie. Ja, Richter können sich irren. Genauso wie Wissenschaftler. Und wie Wikipedia. Bei Richtern kann man Revision einlegen. Bei Wissenschaftlern ist das schon schwieriger. Wikipedia ist ein Jekami-Portal. Aber am Ende – hier: Edit-War – steht quasi ein Oberaufseher (in der Presse: Chefredakteur), der darüber entscheidet, was in dem Beitrag tatsächlich veröffentlicht wird und was nicht, ohne dass ein Lektorat dazugezogen wurde. Und wenn dieser Entscheider dann auch noch anonym ist, dann muss das nachdenklich machen. Oder haben Sie schon von einem anonymen Richter oder anonymen Wissenschaftler gehört? Am Rande: Ich kenne einen Eintrag bei Wikipedia, der dort schon seit Jahren zu finden ist, wo ein Mann sich als Autor (unter Pseudonym) mit Büchern eingetragen hat, die er selber hat drucken lassen und in seinem eigenen Verlag veröffentlicht hat. Was ist, wenn zum Beispiel bei Wikipedia an anderer Stelle jemand aus diesen Büchern zitiert – sind das für Wikipedia dann glaubhafte Quellen...? --Ihlendiek (Diskussion) 13:21, 26. Mär. 2015 (CET)

Bernried

Welches "Bernried" ist gemeint - das in Niederbayern, oder wohl eher das am Starnbereger See? Link führt auf eine Begriffsklärung. Ich würde das gern durch eine korrekte Verlinkung auflösen. Danke für eine Antwort,--Rote4132 (Diskussion) 08:58, 30. Jan. 2018 (CET)

Posthumes --Ihlendiek (Diskussion) 12:07, 2. Mai 2021 (CEST)Mobbing

Seit Jahren schon versucht ein Herr K. aus Berlin immer wieder, Hans Reimann was ans Zeug zu flicken und bringt Aussagen, die nicht zutreffen, bzw. dazu dienen, den Schriftsteller Hans Reimann verächtlich zu machen. Die Version vom 2. Mai 2021 entspricht absolut der Wahrheit. (nicht signierter Beitrag von Ihlendiek (Diskussion | Beiträge) 12:07, 2. Mai 2021 (CEST))