Diskussion:Hans Severus Ziegler
Ich habe nachfolgenden Satz gestrichen, da eine solche Bemerkung nicht in eine Biografie gehört: "Dieser Abschnitt wurde von einem ehemaligen Schüler des H.S.Ziegler erstellt."
Statt dessen sollte der Autor Quellen angeben, in Form von Literatur oder Weblinks. --ercas ✉ 18:07, 24. Okt 2005 (CEST)
Ich habe jetzt selbst mal etwas recherchiert und den Artikel erweitert/korrigiert, soweit ich Quellen gefunden habe. Die Bemerkung zur vermutlichen Homosexualität habe ich einstweilen gestrichen. Ich finde, wir sollten ihn nur dann bringen, wenn wir glaubwürdige Quellen nennen können. Ich finde es ehrlich gesagt auch nicht erheblich, ob er nun schwul oder hetero war - interessant wäre das doch höchstens, wenn er Hitlers Geliebter gewesen wäre. Siehe u.a. [1], [2]
Viel mehr würde mich interessieren, was nach Kriegsende passierte, warum er nicht zur Rechenschaft gezogen wurde (wurde er "entnazifiziert"? Vielleich nur als Mitläufer eingestuft? Wieso konnte er so offensichtliche nazi-/hitlerfreundliche Publikationen veröffentlichen?) --ercas ✉ 19:36, 24. Okt 2005 (CEST)
1) Im Absatz zur Ausstellung "Entartete Kunst" heißt es: "Bereits 1930 – noch als stellvertretender Gauleiter – hatte er mit einem Erlass für das Land Thüringen unter dem Titel „Wider die Negerkultur, für deutsches Volkstum“ seine diesbezügliche Gesinnung offenbart."
Dies ist nicht nur verwirrend, da vor der Machtergreifung der Nazis weder ein stellvertretender Gauleiter, noch ein Gauleiter Regierungsgeschäfte führen oder Erlasse fertigen konnte, sondern ignoriert auch die damaligen politischen Zusammenhänge. Erst nach der Machtergreifung, und durch den Versuch staatliche Ämter zu übernehmen, und durch das dann in späteren Jahren zunehmend mögliche Hereinregieren (vgl. Historisches Lexikon Bayerns zum Thema Gauleiter), das ihnen z.B. durch das Recht zur Erstellung politischer Gutachten, welche wiederum Einfluss auf die Auswahl von Bewerbern (oder den Verbleib von Mitgliedern) des öffentlichen Dienstes hatten, eingeräumt wurde, konnten die Gauleiter in ihren Gauen langsam mehr Einfluss gewinnen. Tatsächlich standen sie aber bis 1938 weder den Landesregierungen vor, noch war das Amt des Gauleiters mit der Staatsverwaltung verschmolzen. Ausnahmen gab es dort, wo die NSDAP - vor der Machtergreifung - auf Ebene der Landesregierungen an der Regierung beteiligt wurde (in Deutschland erstmals 1930 in Thüringen), und wo dort dann NSDAP-Mitglieder als Minister oder Staatsräte (ohne Amt bzw. besondere Aufgaben) staatliche Ämter/Funktionen übernahmen. Auch die Tatsache, dass die Nazis 1930 noch gar nicht die Macht übernommen hatten, blendet dieser Satz völlig aus.
2) An anderer Stelle (im Artikel zur "Baum-Frick-Regierung", Thüringen, 1930-1931) wird außerdem Erwin Baum (zumindest) als Unterzeichner des „Wider die Negerkultur für deutsches Volkstum“ und gegen die „Verseuchung durch fremdrassige Unkultur“-Erlasses genannt. Ziegler dürfte zu dieser Zeit Referent beim Volksbildungsminister Thüringens (Wilhelm Frick, Volksminister für Inneres und Bildung in Thüringen) gewesen sein, Ziegler konnte also weder in seiner Funktion als stellv. NSDAP-Gauleiter Thüringens, noch als Referent Ministererlasse, geschweige denn Erlasse des Vorsitzenden des Staatsrates (bedingt vergleichbar mit einem heutigen Ministerpräsidenten eines Landes) unterzeichnen. Es ist möglich, dass er den Erlass vorbereitet/gefertigt hat, da Referenten natürlich den Ministern oder dem Vorsitzenden zuarbeiten, allerdings wird dies hier nicht belegt ... es gibt keine Quellenangabe. Minister Frick, selbst NSDAP-Mitglied, hat wiederum emsig darauf hin gearbeitet die Landesregierung zu zentralisieren und Planstellen einzusparen, um sozialdemokratische Angestellte und Beamte aus den Polizeidirektionen zu verdrängen, was zu einem Konflikt mit Reichsinnenminister Severing (SPD) führte, der daraufhin zunächst Gelder für die Polizei Thüringens sperrte. Außerdem betrieb Frick emsig die Verbreitung von nationalsozialistisch geprägtem Gedankengut, z.B. durch die Anordnung besonderer Schulgebete, oder durch das Verbieten künstlerischer Werke. Da die Koalition mithilfe von Notgesetzen regierte, konnte Frick so ausufernd wirken, dass selbst die Londoner Times über ihn berichtete. Frick kann also auch durchaus der Urheber des Erlasses gewesen sein, und als Jurist hatte er auch die erforderlichen Kenntnisse. Bis die Urheberschaft geklärt ist, sollte der Satz entfernt werden. Da Baum als Regierungschef den Erlass unterzeichnet hat, ist die Urheberschaft hier nur relevant, wenn Ziegler auch tatsächlich der Urheber, oder wenigstens ein Miturheber war. --GeeGee (Diskussion) 04:45, 25. Dez. 2018 (CET)
POV entfernt
"Im Anschluss an das Kriegsende konnte Ziegler ungehindert und ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden zunächst als Vertreter für Gaststättenporzellan und dann als Privatlehrer in Essen wirken." In der bisherigen Form soll der Satz neben der eigentlichen Sachinformation wohl ausdrücken, daß der Bearbeiter der Ansicht ist, Ziegler hätte an seiner beruflichen Tätigkeit "gehindert" und "zur Rechenschaft gezogen" werden müssen. Das mag nun richtig sein oder auch nicht, ist aber jedenfalls POV. Zudem ist die Formulierung "im Anschluss an das Kriegsende" etwas merkwürdig. Ich habe das daher schlicht in "nach Kriegsende" geändert, den POV entfernt und die Sachinformation dabei unverändert gelassen. --87.123.24.197 05:09, 6. Nov. 2009 (CET)
Defekter Link
Der Link zur Virtuellen Aussstellung "Entartete Kunst" führt zur 404. Virtuelle Ausstellung NRW 2000: „Entartete Musik“: http://www.nrw2000.de/ns/entartetemusik.htm (nicht signierter Beitrag von 91.239.20.5 (Diskussion) 14:56, 6. Mai 2015 (CEST))
Defekter Weblink
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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– GiftBot (Diskussion) 22:21, 22. Dez. 2015 (CET)
Frage zum Abschnitt "Leben"
In diesem Abschnitt steht: "Seine Schwester Eva sollte später den Dramatiker Otto Erler heiraten." - Ja, hat sie nun, oder hat sie nicht und warum steht das nicht da? --Berlinspaziergang (Ich liebe Regeln) 11:13, 17. Jun. 2020 (CEST)