Diskussion:Insolvenzordnung (Deutschland)

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Insolvenzordnung/Insolvenzverfahren

behandelt zum Teil dasselbe Thema. Überarbeitung/Zusammenführung? Bubo 18:27, 5. Okt 2004 (CEST)

@Bubo bubo: 2011 wurde der Artikel Insolvenzverfahren verschoben auf Insolvenzrecht (Deutschland). Auf Insolvenzverfahren findet sich (zu Recht) eine WL. Auf den erstgenannten eigentlichen (sehr umfangreichen) Artikel wird im Rahmen des Artikels der InsO als Hauptartikel verwiesen. Meintest Du das mit einer Überarbeitung/Zusammenführung? Grüße von Iva Nuvola apps kuickshow.png 12:35, 24. Okt. 2017 (CEST)
Die Artikel hatten vor dreizehn Jahren (!) bei deutlich geringerem Umfang größere Überschneidungen als heute, so dass sich meine damalige Frage nicht mehr stellt. Beste Grüße --Bubo 12:47, 24. Okt. 2017 (CEST)
Dachte ich es mir doch - ich wollte es auch erst schlicht entfernen, mich interessierte angesichts unserer Begegnung dann aber doch Deine Meinung und Fragen soll helfen. ein lächelnder Smiley . Ich bin halt seit einiger Zeit dabei, mich mit diesem Thema und seinen "Nebenthemen" zu befassen - da finde ich es schon auch interessant, wer sich da sonst noch so "herum treibt". Danke für´s Antworten! erledigtErledigt Grüße von Iva Nuvola apps kuickshow.png 12:55, 24. Okt. 2017 (CEST)

Neuer insolvenzrechtl. Überschuldungsbegriff

Den bereits vorhanden gewesenen Hinweis auf "Insolvenzverfahren" habe ich durch einen ergänzenden Hinweis auf die (vorübergehende) Neufassung des Überschuldungsbegriffes durch das FMStG und MoMiG erweitert, den Zipfelheiner gelöscht hat, weil die Insolvenzordnung bereits verlinkt sei. Offenbar hat er die Zusammenhänge nicht verstanden. Mein Hinweis sollte auf eine Problematik aufmerksam machen, die Zipfelheiner ausführlicher umschreiben sollte, wenn er dazu in der Lage ist. Es wäre doch absurd, die Erläuterung wesentlicher Rechtsvorschriften auf den Nachsatz zu beschränken, alles weitere ergäbe sich aus der verlinkten Insolvenzordnung.--JaJo Engel 20:37, 12. Jul. 2009 (CEST)

Änderung Zipfelheiner rückgängig gemacht. Er hat die Anmerkung offenbar nicht kapiert. --JaJo Engel 11:16, 14. Jul. 2009 (CEST)

Neues Insolvenzrecht ab März 2012 fehlt

In diesem Artikel missfällt mir gänzlich eine Erläuterung zu der am 1. März 2012 in Kraft getretenen Änderung des Insolvenzrechtes in Deutschland. Deren Bestehen wird zwar in der rechten Infotabelle kurz erläutert (als letzte Änderung), jedoch verfügt der Text hierüber über keinerlei Informationen. Das neu in Kraft getretene Insolvenzrecht erlaubt es insolventen Betrieben die Sanierung sozusagen in Eigenregie zu führen, was bisweilen nicht möglich war. Ein paar Links hierzu: [1], [2], [3]. --Gordon F. Smith 20:06, 29. Okt. 2012 (CET)