Diskussion:Instrumentenflug

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Instrumentenflug

"Unter Instrumentenflug versteht man das Fliegen nach Instrumenten. Der Pilot kontrolliert die Fluglage nicht nach Sicht auf den natürlichen Horizont und navigiert nicht anhand von auffälligen Landschaftsmerkmalen (z. B. Flüssen, Autobahnen, Kirchtürmen), sondern hält sein Flugzeug mithilfe von Instrumenten in der richtigen Lage und auf Kurs."

Das ist die Definition für Blindflug, aber nicht die für Instrumentenflug. Das wesentliche am Instrumentenflug ist die obligatorische Führung des Fluges durch Flugsicherungsstellen. Ein Flug, der nach Instrumentenflugregeln durchgeführt wird, bleibt ein Instrumentenflug, auch wenn er keine einzige Wolke berührt und der Pilot die Lage des Flugzeugs jederzeit durch Blick auf den natürlichen Horizont einschätzen kann. Es bleibt ein Instrumentenflug, weil der Start, der Flugweg, die Flughöhe, das Abstand halten zu anderen Flugzeugen, das Einfädeln auf Anflüge und letztlich das Landen und Rollen immer nach Freigaben oder nach direkter Anweisung des Lotsen erfolgen.

Sicher benötigt man dazu auch Instrumente. aber die angesprochenen Instrumente sind, bis auf Gleitpfad-Anzeige und Horizont, die gleichen, die auch der Sichtflieger zur Funknavigation benutzt.

Die Bezeichnungen Sichtflug und Instrumentenflug sind beide irreführend, weil sie am wesentlichen vorbeigehen. "Sichtflug" bedeutet freies, vom Piloten verantwortetes Fliegen. "Instrumentenflug" bedeutet von der Flugsicherung geführtes Fliegen. --78.50.209.199 17:59, 28. Dez. 2007 (CET)

Wahrscheinlich ist sogar das Lemma falsch, sollte nach IFR-Flug oder so verschoben werden. Wesentlich ist doch, dass nach den Regeln für Instrumentenflug geflogen wird. Diese sehen unter anderem vor, dass die Fluglage nach den erwähnten Instrumenten kontrolliert wird. --Slartibartfass 18:59, 28. Dez. 2007 (CET)
Hallo! Na, das war ja eine schnelle Reaktion! Also, die Instrumentenflugregeln sind viel trockener als du vielleicht glaubst. kannst ja mal einen Blick reinwerfen:

http://www.transportrecht.de/transportrecht_content/1174037558.pdf

Das Lemma finde ich schon o.k., außer es soll damit ewas anderes gemeint sein als der "Flug nach Instrumentenflugregeln". Das wäre nämlich die kürzestmögliche Kurzerklärung für "Instrumentenflug". Ich würde den Artikel gern (aus Fliegersicht) ein wenig umstricken und anreichern; z.B. ist das Thema "Flugplan", das zwingend zum Instrumentenflug dazugehört, noch nicht hineichend erwähnt. --78.50.209.199 20:48, 28. Dez. 2007 (CET)
Dann mal los ans Werk, Kollege (ich meine Mitautor bei WP) ;-) Meine Erfahrungen sind begrenzt auf innereuropäische Flüge gleichzeitig "in command" und "on duty" in einem wenig bekannten Simulationsprogramm des Airbus A320, nein nicht das vom Unaussprechlichen. SEI MUTIG! --Slartibartfass 21:35, 28. Dez. 2007 (CET)
Hab' mal langsam angefangen, soll aber noch weiter gehen. Zu den Regeln und den Instrumenten kommt schon noch was...--78.49.100.143 23:45, 29. Dez. 2007 (CET)
Etzet! --78.48.127.224 14:06, 30. Dez. 2007 (CET)
"Beim Instrumentenflug wird die Fluglage ausschließlich über Instrumente im Flugzeug und bei den Fluglotsen am Boden kontrolliert."
Diese Aussage kann nicht stimmen. Die Flugsicherung ist gar nicht in der Lage, die Fluglage zu kontrollieren. Hier muß zwischen den Begriffen Fluglage und Flugweg unterschieden werden. Da es Instrumentenflug auch außerhalb des kontrollierten Luftraumes gibt, ist die Verkehrslenkung durch Flugsicherung nicht zwingend ein Merkmal des Instrumentenfluges.
Schwieriges Thema.
--Wikitanian (Diskussion) 21:34, 16. Nov. 2012 (CET)

Luftraum "F"

1. Artikeltext: "Fliegen nach Instrumentenflugregeln bedeutet, dass ein Luftfahrzeug nach den Regeln für den Instrumentenflug geführt wird. In aller Regel wird dabei auch der Flugverkehrskontrolldienst in Anspruch genommen. Voraussetzung ist, dass sich das Luftfahrzeug im kontrollierten Luftraum (A, B, C, D, E) oder im unkontrollierten Luftraum F befindet."

Kommntar frankygth: Im Luftraum F fungiert kein Flugverkehrskontrolldienst

2. Artikeltext: "Instrumentenflug ist in Deutschland nur im „Kontrollierten Luftraum“ (Lufträume C,D,E) erlaubt."

Kommntar frankygth: in LR F ist auch Instrumentenflug möglich, und das ist unkontrollierter Luftraum!

Irgendwie finde ich das widersprüchlich (oder habe da was noch nicht zu Ende verstanden...). Wärst du mal so freundlich, den Sachverhalt zu erklären? (Mit den Fragestellern zu den "internationalen Verkehrsflughäfen" warst du ja auch sehr geduldig...) --78.52.24.129 14:29, 31. Dez. 2007 (CET)

Was ist daran so unverständlich? Luftraum F ist unkontrollierter Luftraum! Im Luftraum F sitzen keine Lotsen sondern BfL'er. Dieses ist kein Flugverkehrskontrollpersonal und sie geben keine Flugverkehrskontrollfreigaben! Luftraum F ist eingerichtet worden, um gelegentliche IFR An-/Abflüge zu ermöglichen. Dabei gibt es gewissen Grundsätze. "One at a time" zum Beispiel. Es darf sich jeweils nur ein IFR-Fliegr in dem Luftraum (auch Boden) bewegen. Frankygth 14:54, 31. Dez. 2007 (CET)

Alles bekannt. Aber was ist damit: "Die zuständige Flugsicherungsstelle erteilt IFR-Anflugfreigaben und für IFR-Abflüge Streckenfreigaben." (AIP Germany, Flugbetrieb nach IFR an unkontrollierten Flugplätzen) Wie kannt du da sagen, im Luftraum F "fungiert" kein Flugverkehrskontrolldienst? Die Erteilung einer Freigabe ist doch das höchste, was ATC überhaupt tun kann. Für mich lag der Autor, den du da korrigiert hast, schon ganz richtig. --78.52.24.129 18:16, 31. Dez. 2007 (CET)

Die zuständige Flugsicherungsstelle ist das entsprechende Center der DFS mit dem entsprechenden Sektor! Der dortige Lotse erteilt dem Flieger die IFR-Anflugfreigabe und meldet das dem BfL'er am Platz per Telefon! Beispiel Allendorf/Eder: der Lotse des NR3 Sektors (glaube ich zumindest, kann auch NR2 sein) erteilt dem Flieger bei einem Anflug auf Allendorf/Eder die Anflugfreigabe für einen GPS APP. Diese Freigabe wird der Lotse dem dortigen BfL'er mitteilen. Der Flieger setzt seinen Anflug gemäß den veröffentlichten Karten (STAR's) fort und bekommt keine weiteren Anweisungen. Deswegen stehe ich zu meiner Aussage, das im LR F kein Flugverkehrskontrolldienst vorliegt, wie er zum Beispiel bei Luftraum D (CTR) ausgeübt wird! Frankygth 18:56, 31. Dez. 2007 (CET)

Das gleiche übrigens für IFR-Abflüge, dieses teilt der zuständige Centerlotse dem dortigen BfL'er wiederum per Telefon mit und die Freigabe gibt der BfL'er dem Piloten weiter! Frankygth 18:57, 31. Dez. 2007 (CET)

Minimalausstattung

Der Abschnitt über die Minimalausstattung war in mehrfacher Hinsicht falsch (z.B. ist kein Variomenter erforderlich, während die erforderlichen Navigationsgeräte unvollständig geschildert waren, und "... in den Instrument Flight Rules festgelegt" gibt es auch nicht). Ausserdem waren dort auch, irreführend, wie ich finde, einige Instrumente aufgelistet, die schon für den Sichtflug vorgeschrieben sind und daher keine besonderen Anforderungen des Instrumentenflugs darstellen. Ich habe die Liste nun einfach geloescht und durch einen Verweis auf die entspr. Verordnung ersetzt, mit Weblink am Ende. - Eventuell sollte man mittelfristig Details und/oder Auszuege aus dieser Verodnung in einem separaten FSAV-Artikel publizieren. --FrederikRamm 10:09, 27. Aug 2005 (CEST)

DME vs. GPS Approach

Kann man einen DME Approach wie beim City-Airport Mannheim bei schlechterem Wetter (oder Dunkelheit) als einen GPS Approach einsetzen? Wenn nein, würde man heute zwecks weniger Bodentechnik den letzteren Ansatz wählen (wie bspw. beim Flugplatz Allendorf)? Welche Mehrkosten entstehen gegenüber NVFR-Flugplätzen? Sorry für die seltsamen Fragen, ich bin Fußgänger :-) 84.173.198.116 11:11, 5. Sep. 2007 (CEST)

Einen reinen DME-App gibt es nicht.... da fehlt noch was... Entweder ein VOR, NDB oder LLZ als zweite Komponente! Ein z.B. NDB/DME ist ein bodengestützes Anflugverfahren im Gegensatz zum GPS Anflugverfahren, das auf Satellitennavigation setzt. Eine Einrichtung eines GPS Verfahrens ist auf Dauer billiger als ein xxx/DME Verfahren. Bei beiden fällt die routinemäßige Flugvermessung an. Bei dem bodengestützten Verfahren kommt noch die Überprüfung der Technik in einem regelmäßigen Zeitabstand hinzu, was natürlich kosten aufwirft! Frankygth 11:26, 5. Sep. 2007 (CEST)

Laut www.airports.de ist Allendorf als NVFR ausgewiesen. Bedeutet dass, das jeder NVFR-Flughafen einen GPS Approach zulässt oder nur solche NVFR-Flughäfen, die auch bereit sind für Vermessungsflüge zu bezahlen? 84.173.198.116 13:29, 5. Sep. 2007 (CEST)

ich glaube du verwechselst da was.... NVFR idt die Abkürzung für Night VFR... hat garnix mit Instrumentenflug zu tun!! Frankygth 20:45, 5. Sep. 2007 (CEST)

Deswegen wundert es mich ja, dass bei airports.de NVFR steht. Also hat jeder Flugplatz mit GPS Approach eine IFR-Zulassung, richtig? Welcher Flugplatz in D hat den noch GPS Approach?

Halb OT: Heute ist in Bremen der erste Flieger (TUIfly) mit GBAS gelandet. 84.173.198.116 21:39, 5. Sep. 2007 (CEST)

Jeder GPS-Approach zugelassene Flugplatz hat eine IFR Zulassung! Mir fält im moment kein IFR-Platz ein, wo es kein GPS-APP gibt! Frankygth 17:31, 12. Dez. 2007 (CET)

8.33 kHz Kanalraster

"zwei VHF-Funkgeräte, welche für Flüge oberhalb FL245 (etwa 7500 m) mit 8,33 kHz-Kanalraster ausgestattet sein müssen"

8,33 kHz werden bereits oberhalb von FL195 erwartet (merkt man schnell, wenn man einen Flugplan ohne das "Y" ab FL200 abgibt). --Stitch3210 18:15, 16. Mär. 2011 (CET)

Stimmt, das ist schon seit 2007 so, FL245 galt ab 1999. --DolphinBGG 22:35, 16. Mär. 2011 (CET)

Revert 16.7.2014

Ich habe diese Änderung einer IP rückgängig gemacht. Obwohl ich die beiden angegebenen Bücher nicht kenne, finde ich, daß wir nicht zwei themenähnliche Bücher des selben Autors aufführen müssen. Also entscheiden wir uns für eines von beiden. Vielleicht kann sich die IP hier dazu äußern. --Kreuzschnabel (Diskussion) 08:36, 16. Jul. 2014 (CEST)

Radar

Bei der Aufzählung von den Instrumenten, fehlt leider das Radar, welches in Verkehrsmaschinen mit drinnen ist oder meint der Schreiber,... das hat nur der Tower.--176.94.48.75 10:03, 12. Jan. 2019 (CET)Gruß Banjo

Aufgezählt sind die Komponenten der gesetzlich geforderten Mindest-Instrumentierung für IFR. Natürlich kann mehr eingebaut sein. Wo wird Radar zwingend gefordert? --Kreuzschnabel 11:37, 12. Jan. 2019 (CET)