Diskussion:Irene Goergens
Der Satz März 1971 wurde sie wegen der Mitgliedschaft in der RAF und Beteiligung an der Baader-Befreiung zu einer sechseinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt kann so nicht stimmen, denn den Straftatbestand "Mitgliedschaft" gibt es erst seit 1976.
Der Satz Danach war sie nicht mehr terroristisch aktiv. ist unsinnig formuliert, denn sie war auch davor nicht terroristisch aktiv. Waffenbeschaffung, Banküberfall und Mitgliedschaft ist selbst bei enger Auslegung der äußerst unscharfen Definition kein Terrorismus.
Hybscher 09:41, 30. Mär. 2007 (CEST)
- Mitgliedschaft von mir aus, wobei dies hier nicht formaljuristisch gemeint war. die beteiligung an der baader-befreiung und die ausbildung in einem terrorcamp in jordanien darf man jedoch als terroristische aktivitäten bezeichnen. --Smoking Joe 22:40, 30. Mär. 2007 (CEST)
wobei dies hier nicht formaljuristisch gemeint war ??? Ja, wie denn sonst, wenn sie angeblich deswegen verurteilt wurde.
Natürlich darf man einen Banküberfall terroristisch nennen, dadurch wird die Behauptung allerdings nicht richtig. Und eine militärische Ausbildung ist ebenfalls keine terroristische Aktivität. Der Begriff "Terrorcamp" ist ja wohl eher US-Terminologie und erst nach dem 11.09.2001 entstanden. Böses denken oder vorhaben ist irrelevant. Es zählen nur die Taten. Ich will hier Goergens nicht reinwaschen, sie war kriminell und hat die Quittung gekriegt, aber man sollte schon bei den Tatsachen bleiben. Hybscher 03:30, 31. Mär. 2007 (CEST)
- Klar konnte man wegen der Mitgliedschaft zur RAF verurteilt werden, es wurden viele Unterstützer deswegen verurteilt, wie du in der Standard-Literatur lesen kannst. (...) denn den Straftatbestand "Mitgliedschaft" gibt es erst seit 1976. ist definitiv falsch. Den §129a, "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" gibt es erst seit 1976. Den §129, "Mitglied einer kriminellen Vereinigung", gibt es aber schon viel länger. Ich habs geändert.--Frogfol (Diskussion) 02:16, 11. Aug. 2012 (CEST)