Diskussion:Jüdischer Friedhof (Falkenstein)

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Abschnitt "Einzelne Gräber"

Der Abschnitt "Einzelne Gräber" wurde von Benutzer:Gorlingor mit dem Hinweis "fehlende Relevanz" gelöscht. Da wir gemäß Meinungsbild sogar Listen mit Stolpersteinen als eigene Lemmata behalten, sehe ich keinen Grund, diesen Teil zu entfernen.--Karsten11 (Diskussion) 19:55, 29. Okt. 2012 (CET)

Stolpersteine sind IMHO eine andere Geschichte. Es liegt im öffentlichen Interesse, wo Stolpersteine verteilt sind, nicht aber, auf welchem Friedhof welche Leute begraben sind. -- Gorlingor (Diskussion) 17:49, 31. Okt. 2012 (CET)
Außerdem gilt meiner Meinung nach Datenschutz auch noch nach dem Tod. -- Gorlingor (Diskussion) 17:50, 31. Okt. 2012 (CET)
Willst du noch antworten, oder ist dir was ich schreibe egal, solange ich die Grabsteine im Artikel lass? -- Gorlingor (Diskussion) 21:10, 6. Dez. 2012 (CET)
Sorry, ich beobachte offensichtlich zu viele Seiten. Zum Thema Persönlichkeitsrechte nach dem Tod gilt WP:BIO#Weniger_bekannte_Personen. "Grundsätzlich ist – wie bei jedem anderen in einem Artikel erwähnten Faktum – eine Prüfung der enzyklopädischen Relevanz notwendig. In Grenzfällen sollte die Daumenregel lauten: „schädige niemanden“." Die genannten (öffentlich zugängigen) Lebensdaten (die auf den Bildern der Grabsteine sowieso ablesbar sind) schädigen niemanden. Da ist nichts, was der Vertraulichkeit bedürfte. Daneben greift das "Verblassen" der Schutzwürdigkeit im Zeitablauf (WP:BIO#Verstorbene_Personen).
Wichtiger ist die Frage nach der enzyklopädischen Relevanz. Das öffentliche Interesse, wo Stolpersteine verteilt sind, entspricht exakt dem, auf welchem Friedhof welche Leute begraben sind. Natürlich ist das öffentliche Interesse an einem Gedenken an die Opfer der NS-Diktatur hoch, dies gilt aber nicht für die Einzelinformation des Steines. Was unstrittig ist, ist gemäß WP:RK die Relevanz von Kulturdenkmälern. Daher habe ich z.B. in Friedhof Unterliederbach diejenigen Gräber dargestellt, die unter Denkmalschutz stehen. Gemäß RK könnte ich sogar theoretisch über jedes dieser Gräber einen Einzelartikel anlegen (keine Sorge, das ist fachlich natürlich Unfug und wird nicht gemacht). Der Jüdische Friedhof Falkenstein ist als Gesamtanlage Kulturdenkmal. Mit ihm sind alle Gräber geschützt. Eine Darstellung von Komponenten eines Kulturdenkmals ist völlig üblich und erwünscht. Karsten11 (Diskussion) 22:40, 6. Dez. 2012 (CET)