Diskussion:Jahresurlaub
Bitte um Richtigstellung
Gem. österreichischem Urlaubsgesetz gilt:
30 Werktage (bzw. 25 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche), also von insgesamt fünf Kalenderwochen.
Da in Österreich die 5-Tage-Woche üblich ist, sollte auch diese als Bezug dienen. Demnach gilt in Ö: 25 Arbeitstage
Außerdem liegen im Artikel Widersprüche vor:
im Text steht für Deutschland "...obwohl Ihnen durchschnittlich 28 Tage zustanden". In der Tabelle darunter jedoch 30 Tage für Deutschland.
Der Satz "Hier einige tariflich vereinbarte Jahresurlaubswerte ..." gehört meiner Meinung nach auf "Hier einige gesetzliche vereinbarte Jahresurlaubswerte ..." ausgebessert damit er mit dem Text darüber koherent ist.
Außerdem bitte nicht tarifliche und kollektivvetragliche Ansprüche mixen. So trifft z.B. der letzte Absatz "Da meist nur .... ....fallen die Werte typischerweise geringer aus." eigentlich auf Ö nicht zu. In Ö gibt es zwar kaum Unternehmen die nicht einem Kollektivvetrag beigetreten sind, jedoch gibt es auch kaum Kollektivveträge in denen die Urlaubsansprüche über die gesetzlichen Mindestansprüche gehoben worden wären. D.h. Für defacto alle Arbeitnehmer trifft die gestzliche Regelung zu. (nicht signierter Beitrag von 83.64.146.66 (Diskussion | Beiträge) 16:50, 11. Dez. 2007 (CET))
- genau das habe ich mir auch gedacht und extra noch gegooglt:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/urlaub/So_viel_Urlaub_bekommen_Sie.html Es sind 5 Wochen, was heißt, dass man 25 oder 30 Tage URlaubsanspruch hat. KingLion (Diskussion) 17:49, 15. Apr. 2016 (CEST)
Defekte Weblinks
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- http://www.iwkoeln.de/Portals/0/grafiken/iwd/2009/43/02_09_43_deutsche_arbeitnehmer.gif
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.iwkoeln.de/tabID/2656/ItemID/24023/language/de-DE/Default.aspx
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
– GiftBot (Diskussion) 13:49, 5. Jan. 2016 (CET)
Zusammenführen mit "https://de.wikipedia.org/wiki/Erholungsurlaub"
Inhaltliche überschneidung jedoch ist Erholungsurlaub aktueller.