Diskussion:Johannes Weinrich (Terrorist)

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Habe das mit dem "Sowjetagenten" heraus genommen, das das laut "Carlos"- beitrag nicht als erwiesen gilt. Auch der Hinweis auf "Carlos" Hintergrund an der Lumumba- Universität erscheint in diesem Zusammenhang als unnötig wertend.


Anmerkung durch Lost&Found: 24.06.05 J.W. wurde nicht am 02.05.95 in Aden festgenommen, sondern bereits ein Jahr früher, unmittelbar nach Beendigung des Bürgerkriegs im Jemen. Seine Überstellung nach Sana'a erfolgte im August 2004 und seine Auslieferung am 02.05.95 über den Flugplatz der Haupstadt, der zu diesem Zweck komplett gesperrt war, an Beamte des BKA Meckenheim.

Außerdem gehört hier hinein, seine logistische Unterstützung in Aden für die Entführer der LANDSHUT 1977 während ihrer dramatischen Zwischenlandung, sowie sein Kontakt zu der Entführerin Andrawes. Seine Kontakte zur PFLP-GC müssten herausgearbeitet werden.

Weinrich

Ich habe mir erlaubt einiges zu ergänzen und zu verbessern. Weinrich ist tatsächlich am 4.Juni 1995 nach Deutschland ausgeflogen worden.

Gegen Weinrich lief auch noch ein Ermittlungsverfahren wegen der Tötung des Gerhard Albartus, das aber mehrfach gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.

In dem Strafverfahren, das noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, sind während der Hauptverhandlung 3 Verfahrenskomplexe, nämlich wegen des Anschlages in Paris-Orly, des Anschlages in Athen und des Anschlages auf Radio Free Europe, zur gesonderten Verhandlung abgetrennt worden.

Die Revision gegen den Freispruch vom 23.August 2004 ist noch beim 5. Strafsenat des BGH in Leipzig anhängig. Die Staatsanwaltschaft hatte die Revision allerdings zurück genommen. Einige Nebenkläger aber nicht, die die allgemeine Sachrüge erhoben hatten.

Carlos

Ramirez Sanchez schloß sich nie den Revolutionären Zellen an. Einige aus der RZ gingen zu ihm. So zumindest ergeben es die Akten.

Weinrich 2008

Seit mehr als einem Jahr befindet sich W. in der JVA Tegel. Die 3 abgetrennten Verfahren sind noch immer nicht zur Verhandlung gekommen. Zu bedenken ist, dass am 4.06.2010 15 Jahre der lebenslangen Freiheitsstrafe verbüsst sein werden. Bis dahin hat eine Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin die Mindestverbüssungsdauer festzusetzen.

Mindestverbüßdauer seiner Haftzeit: Ich hab da ein Logikproblem bezüglich der Festsetzung seines Strafmaßes. Wenn er 1995 inhaftiert und am 17.01.2000 schließlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, verurteilt wurde, dann kann die Mindestverbüßzeit nicht 2010 ablaufen. Da es bei Lebenslänglich keine 2/3-Entlassung gibt, - diese ist nur bei einer reinen Zeitstrafe möglich -, und erst recht nicht, wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, dann müsste er 2010 eigentlich seine SV antreten. In dieser hätte er zwar theoretisch alle zwei Jahre die Möglichkeit, seine jetzige Ungefährlichkeit zu begründen und damit entlassen zu werden, aber soweit mir persönlich bekannt ist, gab es bisher noch keinen Fall, dass ein Verwahrter unter sechs Jahren aus der SV entlassen wurde. Ich würde mich freuen, wenn da jemand Stellung dazu nehmen würde. --Micha0160 06:16, 8. Nov. 2010 (CET)

Weinrich saß bereits in den 70igern einige Monate in Haft wegen des Anschlages in Orly. Diese Zeit und die Untersuchungshaft seit 5.06.1995 (An diesem Tag wurde ihm in Deutschland der Haftbefehl verkündet, als er aus dem Jemen eintraf.) werden auf die Verbüßungsdauer angerechnet. Mittlerweile ist durch das Kammergericht Berlin eine Mindestverbüßungsdauer von 27 Jahren festgesetzt worden. Er kann also frühestens 2021 mit einer Entlassung rechnen, da erst im Oktober diesen Jahres 27 Jahre abgelaufen sein werden. --KüGu

Micha0160 schreibt oben mehrfach von SV. Ist damit Sicherungsverwahrung gemeint und weiß jemand, ob das Gericht tatsächlich eine Sicherungsverwahrung für die Zeit nach der Haft angeordnet hat? --Häuslebauer 12:31, 23. Mär. 2011 (CET)

Sorry, dass ich erst jetzt darauf antworten kann. Letztes Jahr hatte ich ein Festplattenproblem und verlor massig Dateien. Kürzlich tauchten sie wieder auf. Mein PC das unbekannte Wesen:-) Also Frage 1) SV bedeutet Sicherheitsverwahrung und bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld tritt nach verbüßen der fünfzehnjährigen Haftzeit (Lebenslänglich) die Sicherungsverwahrung ein. Diese ist juristisch gesehen keine Haftzeit, da die Haft der Resozialisierung, also der Vorbereitung auf das spätere Leben in Freiheit dient. Sicherungsverwahrung (SV) hingegen, ist das, was die Bezeichnung auch schon asoziiert, nämlich eine reine Verwahrung. Da es aber jüngst durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Änderungen kam, bin ich jetzt nicht auf dem Laufenden, ob die 10-Jahresbegrenzung für die SV immer noch gilt oder ob auf unbestimmte Zeiträume, also ohne Aussicht auf Entlassung, verwahrt werden darf. Wenn ich mich recht erinnere, war es früher für die Justiz nicht so einfach, eine längere Verwahrzeit als die 10 Jahre zu begründen. --Micha0160 04:27, 9. Nov. 2011 (CET)

Gründer der RZ

In diesem Artikel und in dem Artikel zu Wilfried Böse werden die beiden Personen als Gründer der RZ benannt. Dazu hätte ich gerne eine Quelle. --Häuslebauer 17:00, 13. Jul. 2009 (CEST)

Untergrundkämpfer? > Terrorist!

Benennt den "Beruf"/Seitentitel von jw mal bitte in "Terrorist" um. Ich hab das technisch nicht hinbekommen... (nicht signierter Beitrag von 92.76.149.100 (Diskussion | Beiträge) 22:41, 14. Aug. 2009 (CEST))

Gerade wollte ich das hier eintragen, da sehe ich, dass das schon jemand gemacht hat: Was bitte ist ein "Untergrundkämpfer"? Diese Bezeichnung sollte entfernt werden. Die Person hier ist ein rechtskräftig verurteilter Verbrecher, u.a. weil durch ihre Mitwirkung zufällig anwesende Menschen zu Tode gekommen sind (um mal den Begriff "unschuldig" zu vermeiden). The nipper 09:20, 9. Dez. 2009 (CET)

Bitte beachte die Debatten zum Begriff Terrorist und der entsprechenden Kategorie. --Häuslebauer 16:42, 15. Aug. 2009 (CEST)
Wie wäre es denn mit "Attentäter"? Das scheint mir neutraler als beide genannten Alternativen zu sein. -- Seelefant 23:10, 22. Dez. 2009 (CET)

Normalerweise wird die Gruppe angegeben, durch deren Mitgliedschaft die Person relevant geworden ist. Wir haben hier jedoch den Fall von zwei Gruppen, weshalb eine einzelne Hervorhebung wohl nicht möglich ist. Ich würde daher vorschlagen, um nicht in Diskussionen über wertende Begriffe in Lemmata zu kommen, einfach das Geburtsdatum anzugeben. Also Johannes Weinrich (1947) und - falls wir Einheitlichkeit wollen - Johannes Weinrich (1793–1855). Damit wären wir aus dieser Diskussion raus. --Häuslebauer 21:50, 13. Jan. 2010 (CET)

Wieso eigentlich "Attentäter"? Aus der Definition von Attentat, seiner rechtskräftigen Verurteilung und auch den eingestellten Verfahren ergibt sich kein Sinn. "Terrorist" ist doch der allgemeinere Begriff, als "Attentäter" - werde das demnächst wieder zurück ändern, wenn es hier keine fundierteren Meinungen dazu gibt.--Venni 14:07, 9. Nov. 2010 (CET)
Aus den Diskussionen zum Begriff des "Terrorist" als Personenbeschreibung und der Kategorie ist abzuleiten, dass dieser als wertende Begriff nicht mit NPOV zu vereinbaren ist. Zumindest ist das bisher die vorherrschende Meinung in der deutschen Wikipedia. Von daher möchte ich auf meinen Vorschlag Johannes Weinrich (1947) noch einmal hinweisen, der diese Problematik umgehen würde. --Häuslebauer 11:29, 10. Nov. 2010 (CET)
Gute Idee, mach das gerne, Widerspruch kommt hier ja offenbar nicht weiter. Venni 15:13, 23. Nov. 2010 (CET)
@Häuslebauer: Du hattest am 23. November 2010 diesen Artikel auf das jetzige Lemma verschoben, siehe hier. Jetzt, im Januar 2018, also gute 7 Jahre später, stelle ich allerdings fest, das Attentäter bzw. Terrorist sich als Klammerlemma etabliert hat, siehe Erwin Kern (Attentäter), Franz Fuchs (Attentäter), Heinrich Schulz (Attentäter), Hermann Fischer (Attentäter), Janusz Waluś (Attentäter), Johann Lang (Attentäter), Oskar Becker (Attentäter) und Cesare Battisti (Terrorist), Frank Schubert (Terrorist), Hans-Joachim Klein (Terrorist). Daher an dich, wie auch an Seelefant, Venni und The nipper (letzter eher inaktiv): sollte der Artikel nicht wieder besser auf Johannes Weinrich (Terrorist) per geltenden WP:NK#Personen: Sollten mehrere Personen den gleichen Vor- und Familiennamen besitzen, wird im Lemma der Beruf oder eine Haupttätigkeit als Unterscheidungsmerkmal in Klammern hinter den Namen geschrieben (z. B. Klaus Müller (Historiker)). Hier zieht Haupttätigkeit. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 16:58, 3. Jan. 2018 (CET)
Ich halte es analog zu den Entscheidungen im Kategoriensystem nach wie vor nicht für sinnvoll "Terrorist" als Klammerzusatz zu verwenden. Das Beispiel Hans-Joachim Klein hier anzuführen und damit einen angeblichen Konsens zu begründen, finde ich ein wenig unredlich. Den Artikel hast du selbst 2015 auf den Klammerzusatz "Terrorist" verschoben. ([1]) Deine Auswahl wirkt übrigens willkürlich. Bei den Mitgliedern der RAF wird z.B. der Klammerzusatz "RAF-Mitglied" verwendet ([2]), bei der IRA in der Regel auch die Organisation. ([3] Ebenso bei Rudolf Schindler (Revolutionäre Zellen). Ehrlich gesagt habe ich bei einer schnellen Suche in Kategorie:Mitglied einer Untergrundorganisation nirgends außer bei Klein den Klammerzusatz "Terrorist" oder "Attentäter" gefunden. --Häuslebauer (Diskussion) 19:07, 3. Jan. 2018 (CET)
Das ist nicht meine Auswahl, sondern alle, die hier mit Terrorist bzw. Attentäter geklammert sind (ich verfüge über eine aktuelle Liste aller Personen-mit-Klammer-Lemmata, heute aktualisiert, ca. 62.300). Und für die Terroristen der RAF gibt es eben RAF-Mitglied (das beinhaltet den Terrorist, ist aber genauer). Und da sind es Gerhard Müller (RAF-Mitglied), Ingrid Schubert (RAF-Mitglied), Michael Knoll (RAF-Mitglied), Werner Hoppe (RAF-Mitglied), Wolfgang Beer (RAF-Mitglied). Das Lemma mit dem Geburtsjahr ist jedenfalls grober Unfug und gegen WP:NK#Personen. Übrigens: Personen-mit-Geburtsjahr-Klammerlemma gibt es hier genau 32x - mit Weinrich. Ich denke, ich sollte mal die Dritte Meinung anfragen, denn das man einen Terroristen hier zwar im Artikel Terrorist nennen darf aber nicht im Lemma hat schon was komisches. Komisch wie seltsam. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 19:27, 3. Jan. 2018 (CET)
Wenn ich mich richtig erinnere, waren 2010 Geburtsjahre als Klammerzusatz noch deutlich gebräuchlicher. Das Problem scheint mir in diesem Fall, dass wir die etablierte Form, Angabe der Organisation als Klammerlemmata, hier nicht einfach übernehmen können, da für Weinrichs Biographie zwei Organisationen maßgeblich waren und eine davon noch unter zwei verschiedenen Namen bekannt ist. Es spricht jedoch einiges dafür, die "Carlos-Gruppe" als bedeutender zu betrachten - insbesondere wegen der zeitlichen Dauer und weil die öffentliche Aufmerksamkeit deutlich stärker auf Weinrichs Mitgliedschaft in dieser lag. Den formalen Namen Organisation Internationalistischer Revolutionäre kennt wohl fast niemand. Deutlich etablierter ist Carlos-Gruppe. Wäre es ein simpler Kompromiss das Lemma nach Johannes Weinrich (Carlos-Gruppe) zu verschieben? Sicherlich nicht perfekt, aber es entspricht am ehesten den etablierten Gepflogenheiten. --Häuslebauer (Diskussion) 19:35, 3. Jan. 2018 (CET)
Das Lemma sollte schon (per WP:NK) sprechend sein. Und einen Beruf/eine Tätigkeit enthalten. Carlos-Gruppe ist nichtssagend, daher werde ich mal WP:3M#Klammerzusatz für Johannes Weinrich (1947) bemühen. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 20:20, 3. Jan. 2018 (CET)

3M

Dem Muster auf der BKL folgend Johannes Weinrich (Terrorist). Carlos-Gruppe brauch selbst wieder eine Erklärung, Attentäter suggeriert mir, dass er sich auf ein einzelnes Attentat reduzieren lässt - das wäre vielleicht für Anis Amri (Attentäter) angemessen, wenn es da nötig wäre.--Alturand (Diskussion) 20:27, 3. Jan. 2018 (CET)

Johannes Weinrich (Terrorist) ist klar verständlich. Sowohl Carlos-Gruppe als auch Revolutionäre Zellen sind heutigen Personen kaum bekannt. --AlternativesLebensglück (Diskussion) 20:31, 3. Jan. 2018 (CET)
+1; wie auch: Hans-Joachim Klein (Terrorist) --1rhb (Diskussion) 20:49, 3. Jan. 2018 (CET)
Nach NK soll zunächst eine Tätigkeit, ein Beruf oder ähnliches als Qualifikator genommen werden und erst bei mehreren gleichnamigen Personen mit gleichem Erstqualifikator das Geburtsjahr herangezogen werden. Da der einzig andere relevante Johannes Weinrich ein Künstler war, wäre eine Verschiebung weg vom Geburtsjahr angezeigt.
Der Mann ist zwar als Terrorist verurteilt worden, trotzdem sollte man mit einem solchen Attribut zurückhaltend umgehen, es gibt, mit gutem Grund auch keine Kategorie:Terrorist mehr. Carlos-Gruppe ist zu vage, es gibt jede Menge anderer Menschen namens Carlos. Auch wenn die Revolutionären Zellen nicht mehr so bekannt sind wie z. B. die RAF, sollte es doch einem halbwegs Kundigen klar sein, daß es sich dabei um eine Gruppierung handelt und das nichts mit Biologie oder modernem Strafvollzug zu tun hat. Insofern würde ich eine Verschiebung nach Johannes Weinrich (Revolutionäre Zellen) befürworten. Zum Vergleich ein Blick in die Kategorie:Mitglied der Rote Armee Fraktion: sofern dort ein Qualifikator nötig ist, wurde mit "RAF-Mitglied" durchgängig ein Verweis auf die Gruppierung genommen. LG von -- Kallewirsch (Ugh, Ugh!) (Iiek?) 18:12, 6. Jan. 2018 (CET)
Die Zusätze folgen dem Beruf/der Tätigkeit. (Revolutionäre Zellen) ist auch weder Beruf noch Tätigkeit. Und die Kategorie wurde übrigens damals nicht aus gutem Grund gelöscht, das war damals eine glatte Fehlentscheidung: Gelöscht, denn die Wikipedia ist kein Pranger, an den man den Terroristen der persönlichen Wahl stellen kann. --Markus Schweiß, @ 18:37, 10. Mär 2006 (CET) Kommentar danach: Kategorie vordergründig gelöscht, hintergründig existiert sie weiter, Kategoriesierung der Artikel ungelöst, Problem ungelöst, Diskussion verschoben... *kopfschüttel* — Dave81 - »» - 11:18, 20. Mär 2006 (CET). Übrigens: die Kategorie:Wagnerinterpret wurde auch gelöscht, obwohl es Wagnerinterpreten gibt, siehe hier. Das Löschen oder Bestehen einer Kategorie sagt gar nichts. --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 18:21, 6. Jan. 2018 (CET)

Einleitung

Ich habe das heute geändert, da die Bseschreibung "war ein Mitglied" in dem Kontext die Vermutung vermittelte, dass er bereits verstorben ist. Als Begründung für die Beschreibung Terrorist dient hier keine Weltanschauliche Begründung sondern die Fakten, dass:

  • er die rechte Hand des Terroristen Carlos war (hier wird Explizit ein Zusammenhang zum Terrorismus hergestellt)
  • er verurteilt wurde, an einem Sprengstoffattentat mit Todesfolge beteiligt gewesen zu sein (siehe dazu die Einleitung von Terrorismus)

Scheint hier aber ein sensibles Thema zu sein, das trotzdem von Zeit zu Zeit neu angestoßen werden sollte. Gruß --Aalhuhnsuppe Disk 08:35, 15. Jan. 2014 (CET)

Ja, ist ein schwieriges Thema. Der Begriff Terrorist / Terrorismus wird in diesem Kontext als POV betrachtet und daher insbesondere in Bezug auf Personen eher vermieden. Ich sehe keinen Vorteil in deiner Version. Das Johannes Weinrich noch nicht verstorben ist, zeigt sich an anderen Punkten. Gerade die Gegenwartsform bei "ist ein Terrorist" wäre wohl schwer zu belegen... Ich habe die ursprüngliche Version wieder hergestellt. --Häuslebauer (Diskussion) 13:20, 15. Jan. 2014 (CET)

Redit, wegen unbegründeter POV-Vermutung. Wie kommst du darauf das es sich um einen POV handelt, wo im selben Satz der Hinweis "rechte Hand des Terroristen Carlos" festgestellt wird. Ist das auch POV? . Denn 2ten von mir genannten Punkt hast du sicherheitshalber gleich ganz ignoriert. Da wirst du in der Begründung aber noch nachlegen müssen. Gruß --Aalhuhnsuppe Disk 15:49, 15. Jan. 2014 (CET)

Nicht jedes Sprengstoffattentat mit Todesfolge fällt unter die Definition von Terrorismus. Davon abgesehen, dass dieser Begriff selbst umstritten ist. Ich dachte, dass müsste ich nicht nochmal explizit sagen... Die Charakterisierung von Carlos als Terrorist halte ich auch für problematisch. Ich denke es ist besser, zunächst hier die Diskussion zu führen, als einen Edit-War zu beginnen. Ich kann damit leben, deine geänderte Version als Status quo während der Diskussion zu belassen. --Häuslebauer (Diskussion) 15:53, 15. Jan. 2014 (CET)

Das ist eine gute Grundlage zur Diskussion, dafür Danke. Zur Sache: Ein Attentat impliziert per Definition den Tatbestand des Terrorismus, insbesondere wenn es mit Todesfolge geschieht. Maßgeblich ist die Verurteilung im Zusammenhang mit einem terroristischen Akt nach geltendem Recht. Das es auch eine Betrachtungsweise gibt, die das Geschehene beispielsweise als "Befreiungskampf" werten ist unstrittig, gehört dann aber maximal als Anmerkung in den Artikel. Worauf du die Aussage stützen möchtest, dass "Nicht jedes Sprengstoffattentat mit Todesfolge ... unter die Definition von Terrorismus" fällt entzieht sich mir. An dieser Stelle gehört ein Quellenverweis. Meine Behauptung ist durch die Verurteilung gedeckt. Wäre er nur angeklagt, wäre die Abschwächung in "mutmaßlicher Terrorist" in Betracht zu ziehen. Gruß --Aalhuhnsuppe Disk 17:46, 15. Jan. 2014 (CET)

Das Problem ist schlicht, dass Terrorismus ein wertender Begriff für spezifische Aktivitäten ist. Er ist also als Meinung zu kennzeichnen. Insbesondere unter Berücksichtigung auf Wikipedia:Bio. Gerade in deiner Version ist es als stigmatisierend zu lesen. Die Informationen (Mitglied zweier Organisationen, die als terroristische Vereinigungen juristisch und geheimdienstlich verfolgt wurden) geht bereits aus dem ersten Satz hervor. Die Benennung als "Terrorist" gibt somit keine zusätzlichen Informationen. Hinzu kommt die Formulierung im Präsenz: Keine Information im Artikel gibt an, dass Weinrich nach wie vor Mitglied einer terroristischen Vereinigung nach Einschätzung einer relevanten Organisation ist. Die Neutralitätsprobleme des Begriffs werden ausführlich und belegt im Artikel Terrorismus dargelegt. --Häuslebauer (Diskussion) 18:03, 15. Jan. 2014 (CET)

Mitnichten. Der Begriff "Terrorist" ist höchstrichterlich in seiner Verwendung entschieden worden. Eine Verurteilung als solcher ist dabei maßgeblich. Ob er sich von seinen Aktivitäten inzwischen distanziert hat, ist mir nicht bekannt und geht aus dem Artikel auch nicht hervor. Insofern gilt doch erst mal der Status Quo der Rechtsprechung. Wenn eine belegbare Äußerung von ihm vorliegt kann das auch gerne in "ehemaliger Terrorist" geändert werden. Nach deiner Argumentation ist ein Mörder ja auch nur während des mordens ein solcher und dürfte nach seiner Tat nicht mehr als solcher bezeichnet werden, da die Tat ja dann nicht mehr im Präsenz liegt. Bestimmte Taten tragen jedoch ein Qualitätsmerkmal in sich, die eine Festlegung zulassen. (z.B. Betrug => Betrüger). Natürlich ist alles mögliche als POV zu sehen, aber die Diskussion nimmt dann schnell recht unappetitliche Züge an. Gruß --Aalhuhnsuppe Disk 10:03, 16. Jan. 2014 (CET)

Deine Argumentation läuft im Endeffekt auf den simplen Schluss hinaus: Er wurde als Mitglied einer terroristischen Vereinigung (RZ) verurteilt und ist daher ein Terrorist. Kann mensch so machen, halte ich enzyklopädisch für nicht sinnvoll. Insbesondere die fehlende Differenz zwischen juristischem Begriff und wissenschaftlicher Darstellung: Du sprichst die Deutungshoheit de facto Gerichten zu. Mit Perspektive über Deutschland hinaus, ziemlich problematisch. Naja, ich halte andere Fragen gerade für wichtiger und ziehe mich daher hier mal raus, auch wenn ich es falsch finde. --Häuslebauer (Diskussion) 13:02, 16. Jan. 2014 (CET)

Ergänzungen

Es fehlt mir hier, ob er derzeit im Gefängnis sitzt, das wird überhaupt nicht erwähnt.

Weiterhin fehlt eine Referenz dafür, dass der beim Bombenanschlag in Berlin getötete Mann tatsächlich ein linksgerichtetr Demonstrant war, anderswo wird er als Berufsradfahrer (was sich ja nicht per se gegenseitig auschließt) bezeichnet. (nicht signierter Beitrag von 62.159.36.182 (Diskussion) 13:25, 15. Jan. 2014 (CET))

Derzeitiger Aufentahltsort

Wo ist Weinreich jetzt? Wird er gesucht oder befindert er sich in Haft? --80.187.114.214 23:53, 21. Okt. 2014 (CEST)

Steht doch klar und deutlich in der Einleitung des Artikels: "In Verbüßung einer 2000 verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe wegen eines 1983 in Berlin verübten Mordes befindet er sich derzeit in Haft." Noch Fragen, Kienzle? --89.204.135.6 23:56, 21. Okt. 2014 (CEST)
Wo steht denn das? Hab ich nicht gesehen. --37.82.36.231 00:42, 22. Okt. 2014 (CEST)
In der Artikeleinleitung, vierter Satz. --89.204.135.6 03:12, 22. Okt. 2014 (CEST)

Johannes Weinrich, Abitur

Johannes Weinrich hat sein Abitur im November 1966 am Max-Planck-Gymnasium in Dortmund agbelegt. Der ungewöhnliche Termin ergibt sich aus dem Umstand, dass in NRW zur damaligen Zeit das Schuljahrsende im Laufe zweier Kurzschuljahre vom Februar auf Ende Juli umgestellt wurde. Weinrich kam aus Schwerte aus Gründen, die ich nicht kenne, in der Unterprima (12. Schuljahr) in meine Klasse und machte dann als unauffälliger, aber diskussionsfreudiger Schüler seinen Abschluss.

Die Information, dass J. Weinrich in Schwerte das Abitur gemacht hat, ist falsch.

Das Max-Planck-Gymnasium in Dortmund wird nicht stolz auf diesen Schüler sein, kann aber die Korrektur problemlos bestätigen. Der damalige Rektor hieß Kentrup, Weinrichs Klassenleiter und Mathematiklehrer war Herr Spiekers. (nicht signierter Beitrag von 2003:62:4229:D088:35D4:48BD:94B:31F3 (Diskussion | Beiträge) 22:33, 7. Dez. 2014 (CET))