Diskussion:Küstenlinie
Bedeutung der Küstenlinie
Die Darstellung im Artikel
Die Küstenlinie dient auch als seewärtige Grenze der am Meer angrenzenden Bundesländer. Diese erwägen, ihr Territorium ebenfalls in die 12-Meilen-Zone hinein auszudehnen. Das hätte Auswirkungen auf Zuständigkeiten in den Küstengewässern, und durch die Vergrößerung der Landesfläche auf den Länderfinanzausgleich.
habe ich gelöscht,da sie unzutreffend ist.
In der Bundesrepublik Deutschland sieht das Grundgesetz bundesunmittelbare Gebiete nicht vor. Der Bund besteht aus Ländern. Folglich haben sich die Gebiete der Küstenländer zur selben Sekunde von der Dreimeilenzone auf die Zwölfmeilenzone ausgedehnt, wie das Bundesgebiet. --Quarz 15:23, 3. Jul. 2009 (CEST)
Überarbeiten
Die Beispielhafte Aufzählung der Rechtsfolgen ist nicht nachvollziehbar. So kommt z.B. im Wortlaut des Einkommensteuergesetz das Wort "Küste" allein oder in Zusammensetzung nicht vor. Siehe [1]. --Quarz 14:36, 4. Jul. 2009 (CEST)
- nachdem dir hier sechs Jahre lang niemand widersprochen hat: EStG (und Überarbeiten-Baustein) aus dem Artikel gelöscht. --Niki.L (Diskussion) 08:20, 27. Jul. 2015 (CEST)