Diskussion:Kartoffelkanone

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Info

Hab hieretwas gelesen als ich ein paar Infos eingeholt habe:

Die Anleitung und auch das Veröffentlichen von solchen Anleitungen zum Herstellen von Schußwaffen, wesentlichen Schußwaffenteilen und Schalldämpfern ist waffenrechtlich nicht reglementiert. Das betrifft auch bemaßte Konstruktionspläne.

Ich lege zwar meine Hand nicht dafür ins Feuer aber ich halte den Autor für kompetet. Evtl kann das mal jemand prüfen der sich damit auskennt. Wenns stimmt könnte der Satz am Ende entfernt werden...--Dt3ft 15:13, 16. Jun 2005 (CEST)

Also Kartoffelkanonen darf man auch mit waffenschein nicht besitzen weil man für das teil dann noch ne "Zulassung" brauch und die bekommt man nie im leben weil die zu "gefährlich" sind (also man muss schon dumm wie brot sein um sich damit zu verletzen und ich weiß wovon ich rede)

Ja da hast du recht. Waffenschein ermächtigt wirklich nicht zum besitz... nur zum führen. WBK braucht man;) aber die eintragung für ne KK bekommt wegen der fehlenden zulassung nicht mit so ner Plastikfunzel. aussderdem dürfen in D nur büchsenmacher waffen selber bauen. Wie schauts jetzt aus mit der anleitung. hatte doch oben schon was geschrieben? hat das jemand mal überprüft?--Dt3ft 15:10, 16. Jun 2005 (CEST)

Ähm ja anleitungen für die KK ansich sind verboten aber nicht für erweiterungen wie schalldämpfer zünder oder sone kacke. aber wenn ein büchsenmacher ne kk aus nem feuerlöscher bauen würde so richtig mit löten und so das dass dann so 50 bar aushält könnte man vielleicht ne WBK bekommen aber ich weiß es nicht so genau wie das ist weil ich das eh nur Hobbymäsig mit der standart pcv kk mache^^

Naja Aber oben steht ja das auch ne Anleitung für ne KK bzw Schusswaffe volkommen legal ist. Schau mal auf den Link oben, der Kerl dem die Seite gehört hat garantiert Ahnung.--Dt3ft 15:20, 20. Jun 2005 (CEST)

Klar hat der Ahnung aber es kam so oft in Fernsehn und Zeitung das es verboten Wäre (denen kann man zwar nicht alles glauben aber egal) Aber Ne KK wird ja gehandelt wie ne Waffe also ist auch die anleitung verboten.

Natürlich kann man denen nicht alles glauben. Siehe Schalldämpfer. 99% denken das ein Schalli verboten ist und das egal mit welcher Munition man schießt immer nur ein PFFF zu hören ist. Aber ich glaub da müsste mal ein Anwalt was zu sagen obs verboten ist eine Anleitung rein zu machen oder nicht. --Dt3ft 23:44, 27. Jun 2005 (CEST)

Wikipedia ist auch nicht dazu da um Anleitungen zu veröffentlichen, sondern dient lediglich der schnellen und klaren information.

Für den Besitz von KKs bräuchte man eine (wahrscheinlich "gelbe") WBK, da eine KK lässig mehr als 7,5 Joule Mündungsenergie hat. Soweit kein unüberwindbares Problem: Die Waffensachkundeprüfung, um eine WBK zu bekommen, ist machbar. Aber eine Waffe muss u.a. ein Beschusszeichen haben, das durch Beschuss beim zuständigen Beschussamt erworben wird. Dabei wird geprüft:

  • die Beschußfestigkeit/Haltbarkeit
  • die Handhabungssicherheit
  • die Maßhaltigkeit
  • die richtige Kennzeichnung der Waffe (Name oder Wappen des Herstellers oder Händlers, fortlaufende Nummer (Seriennummer), Kaliberbezeichnung der zugehörigen Munition, Beschusszeichen (Wappen des staatlichen Beschussamtes))

Und hier sehe ich das große Problem. Erstens ist so ein Beschuss bestimmt nicht billig und zweitens kann ich mir gut vorstellen, dass zumindest Punkt 1 und 3, besonders aber auch Punkt 4, für Kartoffelkanonen schwierig zu bestehen sind. Kaliber: "Golfball"? "Kartoffel, vorw. festkochend, 5cm"? -- Bendrich 17:00, 23. Sep 2005 (CEST)

Heute habe ich mich mit einem Mitarbeiter der zentralen Hamburger Waffenbehörde unterhalten: Seiner Aussage nach sind Anleitungen für KKs kein Problem, wohl aber deren Umsetzung. Und rein theoretisch könnte ein Büchsenmacher tatsächlich eine Kartoffelkanone herstellen und evtl. auch erfolgreich dem Beschussamt vorlegen, aber damit bestünde immer noch das Problem, dass es keine Möglichkeit gibt, das für die WBK erforderliche Bedürfnis für den Erwerb einer KK zu bekommen. -- Bendrich 17:20, 24. Sep 2005 (CEST)

Ballistik

Die tollen Angaben zur Ballistik sind für Laien wenig aussagekräftig. Man sollte wenigstens erwähnen, mit wieviel Joule man einen Körper werfen kann. Im englischen Wikipedia ist der Artikel weitaus seriöser, als dieser "Möchtegern-Panikmacher-Artikel" Es gibt Kartoffelkanonen die nicht hobbymäßig gebaut wurden und die Kartoffeln schon bis auf über 3000 km/h beschleunigt haben. Entspricht einer kinetischen Energie von etwa 30.000 Joule. Wenn dieser schlechter Beitrag zur Ballistik nicht ergänzt wird, sollte man ihn in die Mülltonne werfen(denn da gehört er momentan hin). Siehe englischer Wikipedia-Artikel --Demoncrawler 09:45, 5. Mai 2010 (CEST)

3000km/h oder besser 830m/s ist mit einer Kartoffelkanone und einer Kartoffel als Projektil definitiv nicht möglich. Hier geht man wieder die Angeberei durch. Des Weiteren ist die Geschossenergie von Geschwindigkeit und Gewicht abhängig. Das Geschoss kann nie schneller sein als die Expnasionsgeschwindigkeit des Treibgases und das Kohlenstoffbasierte Brennstoffe bei einer Explosion keine Überschallgeschwindigkeit erreichen können, liegt das Limit unterhalb von 340m/s. Praktisch erreichbar sind rund 60-100m/s, was etwa 360km/h entspricht. Eine Geschoßenergie von 30.000 Joule ist der Wert einer 20mm Kanone mit Hartkertgeschoß - ein solches ist z.B. in der A10 "Warzensau" verbaut. Actio=Reactio und wenn ein Geschoss mit 30.000J abgefuert wird, dan erzeugt das eine genauso große Energie in die Gegenrichtung als Rückstoß. Die stärksten mit freier Hand haltbaren Waffen sind Modelle mit Magnum .44 Patronen und diese erreichen keine 2.000J.
Von der technischen Unmöglichkeit mit einem auf einer Kohlenstoff basierenden Verbrennung die notwendige Geschwindigkeit zu erreichen, scheiter das Vorhaben spätestens an der Kartoffel. Dies wird zum einen schon durch die Beschleunigung zu Brei und die Luftreibung des durch die Luft fliegenden Geschoßes täte ihr übriges.
Ich würde daher zuvor SIE bitten sich einmal fundiert in Ballistik einzulesen bevor man solchen Unfug in die Welt losläßt. Die Frage, mit wieviel Joule man einen Körper bewerfen kann ist ebenso falsch gestellt. Hier spielt die Penetrationsfläche eine Rolle. Ein kg Gewicht kann man sich ohne Probleme auf einen Finger stellen. Stellt man unter das kg eine Nadel, sod das diese über die Nadel auf den Finger drückt, wird es Prrobleme geben. [Spezial:Beiträge/79.212.149.211|79.212.149.211]] 12:56, 19. Dez. 2014 (CET)

Soweit ich weiß werden die höchsten Geschwindigkeiten von einer "Kartoffelkanone" erzielt, die Wasserstoff als Treibgas verwendet und in eine evakuierte Röhre schießt. Der anonyme Autor vom obigen Beitrag möge sich mal ein paar Grundlagen zur Schallgeschwindigkeit anlesen. Wo zieht man die Grenze? --Arnero (Diskussion) 09:17, 31. Mär. 2016 (CEST)


Eine dringende Bitte: Die genaue Rechtslage ist im Moment noch ungeklärt. Polizei und Behörden leiten bei blossem Besitz usw. von Kartoffelkanonen zwar Strafverfahren ein. Doch ist nicht klar, ob die Rechtsprechung dem folgen wird. Immerhin ähneln Kartoffelkanonen Vorderladern und Abschussrohren, welche NICHT erlaubnispflichtig sind. Es wäre für Betroffene sehr schädlich, wenn sie hier eine Darstellung lesen würden, bei der gar nicht klar ist, ob sie einer höchstrichterlichen Überprüfung standhalten wird. Das sollte auch in den Formulierungen klar deutlich werden, damit sich jeder Betroffene überlegen kann, gegen eine mögliche Verurteilung in die nächste Instanz zu gehen.

Putzig finde ich, dass hier alle anonym schreiben...
übrigens habe ich eine Wasserraketen-Rampe. Mit Wasserraketen (ca. 100 Joule) kann man auch Menschen töten (indem man sie Steine transportieren lässt).--Ulfbastel 12:09, 1. Aug 2006 (CEST)

Bis 1952 haben Polizei und Behörden z.B. auch an alle möglichen Benutzer von "Anlieger-frei"-Strassen Bussgelder verhängt, bis der Bundesgerichtshof die absurde Auslegung, Anlieger seien nur Grundeigentümer, verworfen hat.

Einfach mal das BKA anschreiben, natürlich mit beiden Standpunkten. Die geben bei solchen Themen auskunft.

Aber wieso ist es verboten eine anleitung zu veröfentlichen das ist genauso als wenn ich ne anleitung von einbau küchen veröfentliche.


Hmm, wenn ichs so bedenke, müssten die Druckluftkartoffelkanonen locker eine WBK bekommen. Man kann die ja aus gewissen sachen vom klempnerbedarf und einer wassermax flasche und einem Autoventil bauen, welche ordentlich Druck vertragen. Also - NICHT gefährlich. und als Daten einfach: Kaliber 1/2 Zoll, Druck max 50 bar. fertig. Gotschas funktionieren ja auch nicht viel anders. Und die kann man frei ab 18 kaufen ( der vollständigkeit halber: zum führen, das heisst, auf der straße mit dem ding rumlaufen, darfste nur mit Erlaubnis, in der eigenen Wohnung bzw auf dem eigenem Grundstück, das bestimmte Vorraussetzungen erfüllt, darfste meines wissens schießen)

und DKK ist eh viiiel stärker als ne standart KK :P nagut, kleineres Kaliber, aber ich mag des eh lieber. 50er scheisshausrohr versus 1/2 zoll kupfer rohr *g*


Das heißt Markierer und nicht Gotchas. Das sind freie Waffen, also max 7,5J -> frei ab 18. Du kannst DKK doch nicht damit vergleichen. Mal abgesehen davon, wenn du meinst die Markierer funktionieren so ähnlich wie DKKs, dann kauf dir doch einen. Keine 18 wahrscheinlich?


Dummes deutsches Rechtssystem! Verbietet alles, was toll ist...


Das deutsche Rechtssystem soll Bürger auch schützen und das in zweierlei Hinsicht. Einmal den unbescholtenen Bürger vor beschleunigten Kartoffeln und einmal den Täter vor seiner eigenen Dummeit, damit er garnicht erst etwas bauen kann was ihn gefährden kann (explodierende Brennkammern)


Ein paar Freunde haben sich vor einem Jahr auch mit dem Thema beschäftigt. Das Problem war nur das dabei ein Dreher ein Mechatroniker und ein Maschienenbaustudent waren. Naja, sie haben das ganze dann ein wenig abgewandelt. Nach vielen Tests funktionierte dann ihre Version. Das Ding bestand komplett aus Stahl, hatte als Druckkammer eine kleine alte Gaskatusche. Mit 2 Schläuchen wurde Propan/Butan und Sauerstoff in die Kammer geleitet und bei 2 bar Gemischdruck elektrisch gezündet. Ausserdem hatten sie sich 6mm Bleirundkugeln besorgt und nen Lauf auf 6 mm gedreht. Der Höhepunkt der Konstruktion war aber ein Schlitten auf dem Lauf, der sich nach jedem Schuss eine neue Kugel in den Lauf holte. Es wog ungefähr 5 Kilo und hatte ne länge von ca. 80 cm. Das Ding machte 2 Schuss die Sekunde und durchschlug aus 100 Metern ganz locker Dachziegel. Naja, nach den ersten Versuchen mit 5 oder 10 Kugeln haben sie sich überlegt das Teil mal mit 200 Kugeln zu testen. Dabei löste sich leider eine Flügelmutter am Stativ. Da der Druck, der den Schlitten nach vorne schob aber zur Seite abgeleitet wurde fing das Ding an sich wie bescheuert im Kreis zu drehen und feuerte dabei dann immer noch zwei Kugeln die Sekunde raus. Das hörte erst auf, als Sich die Schläuche so im Stativ verheddert hatten das das ding sich nicht weiterdrehen konnte und letztlich alle kugeln verfeuert hatte. Nur mit Glück wurde niemand verletzt oder schlimmeres. Was man mit der Technik machen kann is echt kein Spass, also nehmt lieber den Artikel raus...

Und was hat das mit einer KK zu tun ? (So ganz ohne Kartoffeln) (nicht signierter Beitrag von 84.60.21.217 (Diskussion) 17:09, 26. Jul 2010 (CEST))

Rechtslage

Hab den Absatz etwas präzisiert.

Der Vergleich mit den Vorderladern wurde entfernt - da diese nur WBK/WS-Frei sind - wenn das Modell des Vorderladers vor dem 1. Januar 1871 entwickelt wurde. Das es zu diesem Zeitpunkt schon Kartoffelkanonen gegeben haben sollte halte ich für unrealistisch.

Der Verweis auf §130a StGB wurde entfernt, da keine Quellen vorliegen. Eine Bauanleitung ist meinem Rechtsverständnis nach auch keine Anleitung zu Straftaten. "manchen Leuten" ist einfach zu unpräzise.

Link zu youTube wurde entfernt - da der Bericht von Spiegel-TV urheberrechtlich geschützt ist - und SpiegelTV wohl mit dem Upload auf youTube nicht einverstanden sein wird.... Betzi 17:35, 24. Sep 2006 (CEST)

Artikel

Der Artikel liest sich eher wie eine Bastelanleitung... mit Tipps und Bezugsquellen... omg -.- Und wenn ich sowas lese, könnte ich schreiend davonlaufen:

"Wird Propan oder Butan als Treibmittel verwendet, so ist es aus Sicherheitsgründen ratsam, eine aus Stahl(-blech) geschweißte Brennkammer zu verwenden."

Klar, ein Hoch auf Metallsplitter und Konstruktionen, in denen sich der Druck erst so richtig aufbauen kann! -.-


Laut Waffengesetz ist es nur verboten, feste Gegenstände zu verschießen, also müsste man Gummibärchenmasse z.B. verschießen dürfen, wie auch Glas (dieses ist physisch gesehen flüssig).

Nein, sind sie nicht. Du kannst sie auf einen Tisch legen ohne das sie die Form verändern. Zu Aufbewahrung eines Gummibärchens ist kein Gefäß notwendig. Ein Gummibärchen ist ein festes Objket. 79.212.149.211 13:12, 19. Dez. 2014 (CET)

Ich habe selbst einige KK zu "forschungszwecken" gebaut und sie als sicher befunden wenn mann einige richtlinien beachtet, wer hier meint eine KK aus Stahlblech würde jemals überhaupt splittern hat definitiv keine Ahnung. Das Stahl würde bei verdammt hohem Druck (!) zwar aufreissen und mit hoher wucht den Arm des Benutzers auftrennen, ggf das Fleisch bis auf die Knochen zerschneiden. Dieser hohe Druck ist aber auch mit Propangas und Luftsauerstoff nicht zu erreichen. Die Kartoffel und der Schraubdeckel sitzen nicht so fest, deshalb würden diese zuerst abreissen. Es wäre sogar möglich das ein deckel bei "gutem" Gemisch abfliegt ohne Kartoffel im Lauf, ist aber eher selten. Was das Gemisch aus Propan/Butan mit reinem Sauerstoff betrifft habe ich keine Erfahrungen und will ich auch keine, ich schätze das der Druck dort wirklich seriöse Ausmaßen annehmen kann und die KK Beschädigen, wenn nicht vollständig Zerstören (incl. Benutzer).

Den Gasdruck, den eine Propangasverpuffung erreichen kann, reicht aus um ein Stahblechbehältnis leicht zu sprengen. Der maximale Exppplosionsdruck des unverdichteten stöchiometrischen Propan-Luft-Gemisches liegt bei nicht ganz 400bar. In KK werden keine 10 Bar erreicht. 79.212.149.211 13:12, 19. Dez. 2014 (CET)

Von zerfetzten KKs habe ich bis jetzt sehr wenig gehört, meistens liegt es aber nur daran das das PVC durch Schnitte oder Stösse (nicht vom Treibgas) beschäigt wurden.


Und einer Bauanleitung kommt dem hier wohl weniger gleich, meiner Ansicht nach besteht eine Bauanleitung aus einer Stückliste und einzelnen Schritten bis zum Ziel. ggf aucch bebildert.

Sätze wie "es ist ratsam dies und das" hören sich aber ziemlich kritisch an. es sollte heissen:

"Wird Propan/Butangas oder Methan als Treibstoff verwendet, werden KKs meistens aus Stahlblech oder Kupferblech gefertigt, da PVC dem hohen Druck des sich ausdehnenden Gases nicht standhalten kann. Auch die Verbindungsstellen sind hier verlötet bzw Geschweisst"


Ich möchte an der Stelle nur anmerken, dass Kanonen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Soweit ich weiss (leider nix handfestes gefunden) gelten Schusswaffen ab Kaliber 20mm als Kanonen. Das dürfte auf die meisten Kartoffelkanonen zutreffen.

Ja, man hört viel, wenn der Tag lang ist. Zur einer Kriegswaffe zählen alle zur Kriegsführung bestimmten Waffen. Bei Handfeuerwaffen geht das schon loss, sobald diese Vollautomatisch sind. Welche Waffen das im Einzelnen sind, ist in der sogenannten Kriegswaffenliste aufgeführt. Ich denke nicht, dass dort die Kartoffelkanone aufgeführt ist, da der militärische Nutzen gleich null ist. 79.212.149.211 13:12, 19. Dez. 2014 (CET)

Sinn und Zweck?

Der Artikel beschreibt technische Einzelheiten einer Konstruktion, mit der sich absurderweise u. a. Kartoffeln verschießen lassen. Der vernunftbegabte Leser fragt sich natürlich, wozu derartige Apparaturen existieren, findet jedoch keinerlei diesbezügliche Information. Der Artikel legt lediglich die Vermutung nahe, dass es sich dabei um ein vollkommen sinnfreies Spielzeug handelt, das in der Regel von Laien selbst zusammengebaut wird und dessen einziger Zweck im Lustgewinn derer liegt, die Spaß daran haben, Erdäpfel durch die Luft zu schießen (eine Annahme, die sich mit dem Textniveau von Teilen dieser Seite tatsächlich in Einklang bringen ließe). Der Abschnitt zur Rechtslage und Beiträge auf der Diskussionseite lassen ergänzend darauf schließen, dass es sich bei einer Kartoffelkanone um eine Waffe bzw. um ein potentiell hochgefährliches Konstrukt handelt, welches, wenn überhaupt, nur unter bestimmten unklaren Bedingungen besessen oder benutzt werden darf – was zugleich die Frage nach dem Zweck der Kartoffelkanone umso dringlicher erscheinen lässt. Wünschenswert wäre folglich eine entsprechende Charakterisierung innerhalb der Einleitung. Lowenthusio 12:53, 20. Jan. 2009 (CET)

Soeben dort nachgelesen: Die englischsprachige Version des Artikels ist aufschlussreicher. Kartoffelkanonen werden demnach sowohl aus Jux und Dollerei, wie auch zu tatsächlichen praktischen Zwecken verwendet. Lowenthusio 13:13, 20. Jan. 2009 (CET)

Mini KK

Auf Youtube & co. gibt es immer wieder Mini KK´s. Ich wollte wissen ob die auch verboten sind.

Artikel Kartoffelkanone

Der Artikel ist insgesamt ziemlich wirr geschrieben insbesondere die beiden letzten Abschnitte sind unverständlich und nicht belegt. Zur Rechtslage existieren meines Wissens derzeit nur Spekulationen, es werden keine fundierten Quellen, Urteile etc. genannt. Die in Deutschland "gebräuchlichen" Kartoffelkanonen sind größtenteils PE-Rohr-Konstruktionen so das die strafrechtliche Relevanz des Besitzes selbst im zusammengebauten funktionsfähigen Zustand äußerst fraglich erscheint -> eindeutige Belege. Auch ist nicht nachvollziehbar weshalb als einzige Quelle eine englischsprachige Internetseite Eines Waffennarrs angegeben wird der eine Druckluftbetribene Kanone gebastelt hat die eindeutig nicht dem Prinzip der "Kartoffelkanone" entspricht (werde ich entfernen). Bitte dringend präzisieren und mit Quellen vor allem zur Rechtslage versehen. Ebenso sollte der einfache funktionelle Aufbau und das Wirkungsprinzip erläutert werden. -- ☞☹Kemuer 23:15, 31. Aug. 2009 (CEST)

Kategorie Schusswaffe ?

Nochmals und ganz klar: Die Kartoffelkanone ist keine Schusswaffe, weil nicht als solche entwickelt bzw. konzipiert. Daher aus der Kat Schusswaffe entfernt. Wer das "Ding" haben will soll sich auch um die entsprechende Kategorie bemühen. Der Bereich der Waffentechnik, vertreten durch das Portal:Waffen ist jedenfalls nicht der richtige Bereich für dieses "Spielzeug" auch wenn in Polizeiberichten die Problematiken zur Rechtslage genannt werden. Gruß Tom 17:15, 5. Mai 2010 (CEST)

Info 2

Da es wohl kaum eine Kartoffelkanone mit weniger als 7.5 Joule geben wird, geschweigedenn unter 0.5 Joule, sprechen wir hier von einem verbotenen Gegenstand, sowohl bei der Herstellung, dem Besitz und der Benutzung. Es gibt hier auch kaum Ausnahmemöglichkeiten, außer ein Büchsenmacher erlaubt sich mal einen Ausflug in die Welt der Kartoffeln. Da wird es auch nochmal ganz klar gesagt, dass es verboten ist. Wer und wie also kommt jemand auf die Idee, KKs wären in Deutschland auch nur ansatzweise erlaubt? Und eine KK ist so ziemlich unter allem bekannt, nur nicht unter dem neudenglischen Wort Apfelbooster. Bitte hier mal dringend den Artikel aufräumen und grundlegend neu schreiben. --91.21.49.10 10:33, 13. Okt. 2012 (CEST)