Diskussion:Kassennachschau
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Bezeichnung des Artikels
Die offizielle Bezeichnung lautet gem. § 146b Abgabenordnung "Kassen-Nachschau". Unter dieser Bezeichnung sollte auch der Artikel geführt werden. --Bemmbixx (Diskussion) 14:48, 4. Dez. 2020 (CET)
- Vollkommen richtig. Der Name "Kassennachschau" bezeichnet die in Österreich gängige Praxis zur Prüfung von Kassenaufzeichnungen --Blackcown (Diskussion) 13:40, 12. Mai 2022 (CEST)
Zusammenlegen mit zwei anderen Artikel
Kassennachschau und Technische Sicherheitseinrichtung und Kassensicherungsverordnung überschneiden sich. Es scheint sich auch um eine Verordnung rein nach deutschem Recht zu handeln. Ich denke, alle drei sollten unter etwas wie Kassensicherungsverordnung (Deutschland) zusammengelegt werden.--T Schmid (Diskussion) 13:37, 7. Mär. 2021 (CET)