Diskussion:Katharina Knap

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Ich habe den Artikel zu Katharina Knap bearbeitet, weil ich mit ihr sprach. In Österreich ist ein "Nazi-Vergleich" mit Gefängnisstrafe ab einem Jahr bedroht. Genau das steht aber in diesem Artikel über sie. Ich hab mir das Video angesehen. Meines Erachtens ist ihr das nicht zu unterstellen. Tatsächlich hat sie offenbar über Psychosen der Menschen gesprochen. Das ist sicherlich zulässig. Dieser Artikel wäre eine Üble Nachrede, wenn er so ungesichtet stehenbleibt. Leider wußte ich das von der zusammenfassenden Begründung nicht und weiß auch nicht wo ich das reinschreiben soll. Ich habe nur gesehen, dass einer der Bearbeiter des Artikels mittlerweile gesperrt ist. Ich fand auch seltsam, dass die Abgabe einer Stellungnahme in einem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren als "Agitation gegen die Regierung" bezeichnet ist. Das würde naheliegen, dass die Gesetze nicht in einem parlamentarischen demokratischen Verfahren zusatande kommen, sondern auf Geheiß der Regierung. Das würde der Österreichischen demokratischen Verfassungsordnung widersprechen! Zwei praktisch gleichlautende Gesetzesvorschläge lagen vor, ein Ministerialentwurf und ein Initiativantrag zweier Abgeordneter. Sikotterer Kopiert von --Dirk Lenke (Diskussion) 16:01, 30. Mai 2022 (CEST)

Hallo, ich habe betreffenden Abschnitte entfernt. Es geht außerdem nicht, solche Vergleiche mit twitter zu belegen. Viele Grüße --Zartesbitter (Diskussion) 22:15, 5. Jun. 2022 (CEST)