Diskussion:Kinderpornografie
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Ja genau, und das schauen von "Homosexueller Propaganda" macht Schwul..
"dass solches Material zu realem Kindesmissbrauch anstiften oder diesen verharmlosen könne. " Diese Aussage ist genau so ein Blödsinn, wie wenn Putin sagt, dass das homosexuelle Propaganda die Leute Schwul machen würde. (nicht signierter Beitrag von 2003:5F:2:2:80:0:1:2 (Diskussion | Beiträge) 00:53, 12. Okt. 2014 (CEST))
- Die Aussage ist durch den Konjunktiv eindeutig als Zitat erkennbar. Daher m.M.n. eindeutig WP:NPOV und nichts, das man hier auf der Diskussionsseite kritisieren muss.--Nico T (Diskussion) 22:20, 12. Okt. 2014 (CEST)
- LOL, wenn homosexuelle Propaganda die Leute Schwul machen würde, so würde umgekehrt auch heterosexuelle Propaganda Schwule wieder zu Heteros machen, man könnte also einfach durch Propaganda die sexuelle Ausrichtung von Menschen steuern.... (nicht signierter Beitrag von 2003:55:8D5C:F752:D83D:78B3:A08F:FA7 (Diskussion | Beiträge) 18:58, 27. Sep. 2015 (CEST))
- Gemeint ist ja nicht, dass nicht-pädophile Menschen diese Dinge anschauen (was sie ja in der Regel nicht tun), und dann zu Kindesmissbrauch angestiftet werden, sondern dass bereits pädophil veranlagte Menschen durch Kinderpornografie unter Umständen eine Normalisierung oder „Anstiftung“ erleben können. Das könnte man vermutlich auch über andere Pornografie (schwule oder nicht) sagen, nur dass da ein Ausleben mit freiwilligen erwachsenen Partnern völlig unproblematisch ist und mit Kindern eben nicht. --Yhdwww (Diskussion) 20:24, 28. Okt. 2019 (CET)
- LOL, wenn homosexuelle Propaganda die Leute Schwul machen würde, so würde umgekehrt auch heterosexuelle Propaganda Schwule wieder zu Heteros machen, man könnte also einfach durch Propaganda die sexuelle Ausrichtung von Menschen steuern.... (nicht signierter Beitrag von 2003:55:8D5C:F752:D83D:78B3:A08F:FA7 (Diskussion | Beiträge) 18:58, 27. Sep. 2015 (CEST))
Das wissentliche neu eingefügte im § 184 b und d fehlt hier
Das neue Gesetz umfasst eine Schwierigkeit bei der Strafverfolgung und nicht etwa den Gesetz selbst Bislang galt nach der Rechtssprechung des OLG Hamburg jeglicher Abruf Kindeepornographischen Materials als Straftat, weil der Besitz der Schriften auch im Cache gedeutet wurde und dann die Körperlichkeit per Datenträger quasi nach dem Ablegen wiederhergestellt ist. Die Rechtssprechung war umstritten und wurde nun durch Informationstechbischer Systeme richtigerweise zwar erweitert, allerdings wurde hier leider das Wort wissentlich eingefügt. Das heißt das die Strafverfolgungsbehörden jemanden in Zukunft nachweisen müssen ob er wirklich so was besitzt, oder er nur einen "Abruf" getätigt hat und zwar aus Versehen und dann davon zurücktritt, wie in § 184 d StGB nun möglich. Es entsteht hier eine Rechtsunsicherung die das Ministerium in einem internen Gutachten auch festgestellt hat. Das sollte dringend im Artikel erwähnt werden und diese skandalöse heimliche Änderung bekannt werden. --Martin (Diskussion) 03:27, 20. Nov. 2014 (CET)
- Ich lese im neuen 184d folgendes: "Nach §184b Absatz 3 wird auch bestraft, wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt mittels Telemedien abzurufen. Nach §184c Absatz 3 wird auch bestraft, wer es unternimmt, einen jugendpornographischen Inhalt mittels Telemedien abzurufen; §184c Absatz 4 gilt entsprechend. §184b Absatz 5 und 6 Satz 2 gilt entsprechend." Wo ist hier das Wort "wissentlich" zu finden?--Nico T (Diskussion) 20:44, 20. Nov. 2014 (CET)
- Es stand eben in diesem Artikel und vielen anderen, haben die das alle erfunden ?
- Wohl kaum oder ? Es wird von freiwilligen Rücktritt gesprochen, vielleicht ist das ja was snderes als wissentlich ?
- http://m.rp-online.de/politik/deutschland/sebastian-edathy-nach-reform-von-kinderpornografie-gesetz-straffrei-aid-1.4521130
- --Martin (Diskussion) 05:48, 21. Nov. 2014 (CET)
- Der Artikel ist vom September. Falls damals vonseiten der SPD so eine Regelung geplant war, ist sie offenbar im endgültigen Entwurf nicht mehr drinnen.--Nico T (Diskussion) 18:12, 21. Nov. 2014 (CET)
Defekte Weblinks
Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.net-tribune.de/article/301207-21.php
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-gesetzes-zur-bekaempfung-der-kinderpornographie-in-kommunikationsnetzen,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Wechsel zwischen http und https erforderlich
- Artikel mit gleicher URL: 383015 4393637 4514449 (aktuell)
- http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE205092010&st=ent
- http://www.tagesschau.de/inland/kinderpornografie108.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 05:37, 27. Nov. 2015 (CET)
Kinderpornografie Definitionerweiterung
Wow, bist aber einer von der ganz schnellen Sorte! Und umgänglich auch noch. Erst auf der Pornografiediskussionsseite schreiben, ich soll die "Kinderpornografie" - Seite selbst editieren und dann innerhalb von 5 min meinen Beitrag löschen. Du siehst, ich sprech Dich persönlich an. Ich habe auch eine persönliche Stellungnahme abgeliefert. Tu Du es bitte jetzt hier auch: Was hast Du gegen die Dokumentation des Gesetzestextes? Akzeptierst Du den Bundestag nicht als gesetzgebente Instanz, dh. ist deine Ansicht zu diesem Begriff anders? Willst Du die Kinder schützen, indem Du Realitäten leugnest? Oder willst Du einfach nur rumzicken? Und bitte diesmal direkt und nicht so umgänglich! Magst Dir zwar toll vorkommen, mich erst auf die "Kinderpornografie" Seite zu schicken und dann auf irgendeine Rechtsseite. Bestimmt wirst Du diesen Artikel hier auch sofort löschen. Weil Recht steht ja über Gesetz und wer das anzweifelt wird mundtot gemacht. Also: Bitte Deine Stellungnahme. Und nicht so [...] wie: "Gehört nicht hierher." Weil Definitionen sind elementarer Bestandteil einer Enzyklopädie und der Gesetzgeber macht die Normen und damit die Definitionen.
Ach ja. Du bist natürlich völlig im Recht, diesen Beitrag zu löschen. Aber wie weit sollen wir noch nach rechts abrutschen? Werden jetzt schon Seiten von Enzyklopädien gelöscht? (nicht signierter Beitrag von 85.216.92.62 (Diskussion) 17:11, 14. Aug. 2016)
- Hallo 85.216.92.62
- in Kürze:
- zunächst einmal gilt WP:KPA. Der Ton, mit dem sie hier hereinpoltern und meinen, Wikipedia auf den Kopf stellen zu müssen, passt nicht in unsere Diskussionsregeln.
- Wir schreiben hier nicht nur für Deutschland. Wir haben auch deutschsprachige Leser und Autoren aus Österreich, Schweiz, Italien, Belgien, Luxemburg, vielleicht sogar Namibia etc.. Das Thema wird in den verschiedenen Staaten unterschiedlich interpretiert. Das muss alles gleichberechtigt drinstehen. Das passt auf keinen Fall in die Einleitung.
- Ehe man in einen so umfangreichen WP-Artikel etwas hinzufügt, schaut man nach, ob das nicht schon längst drin ist. Und siehe da: § 184 b ist im Abschnitt "Deutsches Recht" zum ersten erläutert, zum zweiten verlinkt. Wir wollen keine Redundanzen in WP
- Ich habe noch nie und mit niemanden auf der Pornografieseite diskutiert.
- Freundliche Grüße --JuTe CLZ (Diskussion) 21:45, 14. Aug. 2016 (CEST)
Entschuldigung, das tut mir leid (ehrlich). Habe Sie mit dem User JTCEPB verwechselt. (Honi soit...) Hier ist nicht der Platz für Fragen nach Abkürzungen. Mein Beweggrund, persönlich zu werden lag darin, dass der genannte User mich zu dieser Seite geschickt hat; und ich nicht gerne an der Nase herumgeführt werde. Ich werde meine Sichtweise plus Diskussion von der Pornografiediskussion hier pasten. Hoffe, ich kann Sie überzeugen, die Definition aus einer Enzyklopädie nicht erneut zu löschen.
Update Definition
Ich schlage vor, die Begriffsdefinition wie folgt zu ergänzen:
"Mit der letzten Gesetzesnovelle wird der Begriff 'Pornografie' (bezogen auf Kinder)weiter gefasst:
§184b StGB (Neufassung):
'[...]
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes, [...] ' "
Kurze Begründung:
Die im Artikel gegebene Definition "ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts," ist überholt.
In Bezug auf "Kinderpornografie": "Kinderpornografie" ist Unterbegriff von "Pornografie", deshalb muss "Pornografie" alle Definitionen der Unterbegriffe beinhalten. (nicht signierter Beitrag von 85.216.92.62 (Diskussion) 00:39, 2. Aug. 2016 (CEST))
- Die Definition von Kinderpornografie gehört in den Artikel Kinderpornografie und nicht hierhin. Desweiteren muss es nicht immer nur die eine Definition sein. Andere Länder oder Gesellschaftsbereiche haben s vielleicht anderst definiert.--JTCEPB (Diskussion) 07:54, 2. Aug. 2016 (CEST)
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich weiß nicht, ob Sie Mitarbeiter von Wikipedia sind. Sollte dies der Fall sein, würde ich Sie bitten, die von mir angeführte Definition laut Gesetz in Wikipedia - Schreibweise in den Artikel "Kinderpornografie" einzufügen. Ich finde es erwähnenswert, den Unterschied in den Definitionen klarzustellen.
Da offensichtlich "Kinderpornografie" nicht als Unterbegriff von "Pornografie" geführt wird, halte ich es außerdem für sinnvoll, zu Beginn dieses Artikels den typischen Wikipedia - Syntax zur Begriffsklärung einzufügen. Wieder die Bitte an Editierberechtigte zu diesem Artikel. (nicht signierter Beitrag von 85.216.92.62 (Diskussion) 18:37, 2. Aug. 2016 (CEST))
- Der Artikel Kinderpornografie ist, im Gegensatz zu diesem Artikel, nicht gesperrt, da kannst auch du editieren. Die rechtliche Definition ist dort aber bereits aufgeführt. Eine Begriffsklärung einzufügen halte ich nicht für sinnvoll, denn eine Verwechslungsgefahr besteht meines Erachtens nicht.--JTCEPB (Diskussion) 18:52, 2. Aug. 2016 (CEST)
da diese diskussion zur debatte ausartet werde ich als letzten beitrag persönlich werden. meine beweggründe sind folgente: ich benutze wikipedia als enzyklopädie. in der hoffnung dass wenn man sich mit akademikern auf akademischen niveau unterhalten will diese wenigstens wikipedia gelesen haben. einige kleine beispiele: ich habe mit einem psychiater das wort psyche erörtert. die lehrmeinung ist, es ist eine störung im denken ausgelöst durch eine stoffwechselstörung. mein ansatzpunkt war die wikipediadefinition: körper geist und seele, gott und die welt und die gesellschaft. freud hat versucht durch träume die seele zu erkunden. weiteres beispiel: motivation. ich habe oben das synonym beweggrund benutzt. wie wikipedia definiert. also nicht wie es auch bedeuten könnte "bild" (von motiv). ich habe viele definitionen von fremdwörtern und halte mich an wikipedia als common sense. deswegen sind konkrete definitionen für mich wichtig. das nennt sich enzyklopädie. aus dem oft vorkommenden abschitt geschichte kann man die veränderungen ablesen. gestern habe ich bspw die liste der oströmischen kaiser mir angeschaut.
zum konkreten fall: im rtl nachtjournal wurde über kinderpornografie berichtet und dabei komplett verpixelte nacktbilder von vermutlich kindern gezeigt. ich habe meine definitionen remembriert und ausgeschlossen: erigierte penisse weil kind. sexuelle handlungen weil einzelne person. wikipedia definition von pornografie: sexuelle handlungen. gesetzestext gesucht: kinderpornografiedefiniton wie oben zitiert gefunden.
jetzt versuche ich diese geschichtliche entwicklung auf wikipedia zu dokumentieren.
ich bin mir im klaren dass dies ein heißes eisen ist. deswegen hoffe ich hier mit einer autortät zu diskutieren.
ich hatte einen ähnlichen fall als ich in der englischen wikipedia den begriff anarchy editiert habe. ich habe kants harte definition dokumentiert. eine andere person hat daraufhin aus meinem kantschen quelltext den abschnitt darüber genommen wo drinsteht dass kant anarchie für eine utopie hält. der kompromiss wurde erreicht als ich seinen auszug stehen ließ und meinen gelöschten wieder einstellte.
die emotionalität im bereich kinderpornografie wird vermutlich solch einen kompromiss vereiteln. auf emotionale debatten (löschen, wiederholen usw) habe ich keine lust. deshalb wiederhole ich meine bitte, dass ein hauptberuflicher wikipedia autor sich darum kümmert. vorschläge habe ich gemacht. die debatte ist hiermit meinerseits beendet. danke schön. (nicht signierter Beitrag von 85.216.92.62 (Diskussion) 20:50, 2. Aug. 2016 (CEST))
- Ich werde jetzt nicht auf das meiste des oben genannten eingehen, ich möchte nur anmerken, dass es keine hauptberuflichen Wikipediaautoren gibt. Alle Personen die am Aufbau dieses Projektes mitarbeiten tun dies ehrenamtlich, also freiwillig und unentgeldlich.--JTCEPB (Diskussion) 21:05, 2. Aug. 2016 (CEST)
- Ganz unrecht hat die IP ja nicht – das "aufreizende Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern" ist nach EU- sowie US-Recht Kinderpornografie. Das könnte man bereits in die Einleitung mit aufnehmen. Zum b)-Paragraphen hingegen, also "Posing", gibt es in der englischsprachigen WP den Artikel en:Child erotica. Werde bei Gelegenheit da mal versuchen, einen deutschsprachigen zu beginnen, bloß – die Quellen sind das Problem, fürchte ich.--Nicthurne (Diskussion) 03:20, 30. Aug. 2016 (CEST)
Codes
Bezüglich der Pizzagate-Affäre, die behauptete eine Podesta-Mail enthielte Schlüsselwörter. Gibt es Codes ähnlich den Hanky-Codes der Schwulenszene? (nicht signierter Beitrag von 89.204.154.2 (Diskussion) 22:49, 17. Dez. 2016)
"Manche Sexualforscher vermuten in der aggressiven Gesetzgebung gegen Kinderpornografie..."
Wer hat diesen Abschnitt eingefügt? Wer sind "manche Sexualforscher"? Bitte konkretisieren. --LambTalk (Diskussion) 09:15, 3. Jan. 2020 (CET)
Lemma
Sprachlich sensibel wird von Missbrauchsabbildungen von Kindern gesprochen. Dieser Begriff setzt sich immer mehr durch. --LambTalk (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von LambTalk (Diskussion | Beiträge) 09:27, 3. Jan. 2020 (CET))
- Ist aber in keiner Weise außerhalb von Fachkreisen üblich, daher derzeitiges Lemma sachgerecht--Lutheraner (Diskussion) 14:22, 3. Jan. 2020 (CET)
- Ich halte eine Lösung für möglich, die die Begriffe Missbrauchsabbildungen und Kinderpornografie in der Einleitung vereint. --LambTalk (Diskussion) 21:15, 3. Jan. 2020 (CET)
- Ist aber in keiner Weise außerhalb von Fachkreisen üblich, daher derzeitiges Lemma sachgerecht--Lutheraner (Diskussion) 14:22, 3. Jan. 2020 (CET)
Dritter Absatz der Einleitung: „Eine Diskrepanz zeichnet sich zwischen...“ usw.
Dieser Absatz strotzt vor Allgemeinplätzenen und Binsenweisheiten, ist ein Sammelsurium persönlicher Vermutungen, Behauptungen und Vorurteile ohne jeden Beleg zum Nachweis! Er kann, besser: er muss deshalb ohne Informationsverlust bzw. Schaden für den Artikel ersatzlos entfernt werden. --Dontworry (Diskussion) 08:56, 20. Jun. 2020 (CEST)
Verbreitung über das Internet (Online-Kinderpornografie)
Im Artikel steht "Dem Landeskriminalamt München und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter zufolge erfolgt die Verbreitung von Kinderpornografie in Deutschland über Tauschbörsen, E-Mail-Verteiler oder klassisch per Post. Webseiten spielen kaum eine Rolle."
In der hinterlegten Quelle ist ein Zeitungsartikel angegeben (https://www.zeit.de/online/2009/20/kinderpornografie-fakten), der wiederum die fragliche Information aus zwei anderen Artikeln übernimmt (http://www.sueddeutsche.de/panorama/813/465404/text/19/ und https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-fehlt-Ruestzeug-fuer-Internet-Ermittlungen-215245.html), wo die erste Quelle nicht erreichbar ist, und die zweite Quelle diese Information nicht belegt.
Gibt es andere Quellen, wo Verbreitungswege von KiPo im Internet erläutert werden? (nicht signierter Beitrag von 188.103.68.92 (Diskussion) 21:09, 7. Aug. 2022 (CEST))
- Das sind Angaben aus dem Jahr 2009, die meines Erachtens veraltet sind. Zudem wundert mich, dass kaum auf das Darknet eingegangen wird ! --Kulturkritik (Diskussion) 08:39, 23. Sep. 2022 (CEST)