Diskussion:Kirchensteuer (Deutschland)
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Defekte Weblinks
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- http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4310/DE/BMF__Startseite/Service/Broschueren__Bestellservice/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/40200,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
- Wechsel zwischen http und https erforderlich
- http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?skin=nrwe&xid=167059,6
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- http://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/bistumsverwaltung/hauptabteilungen/finanzen/kirchensteuer/index.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 10:54, 28. Nov. 2015 (CET)
Fehlende Belege in "Kritik aus staatskirchenrechtlicher Perspektive"
- Zur Frage der Rechtmäßigkeit dieser bis einschließlich 2004 geltenden Regelung ist noch ein Rechtsstreit beim Europäischen Gerichtshof anhängig.
Eigentlich wollte ich ja nur diesen Satz aktualisieren. Aber alles, was ich dazu fand, war diese m.E. ziemlich dubiose Website. Ich will hier nichts vertuschen, aber etwas neutralere Belege wünsche ich mir dafür schon. Daher habe ich den Satz erst einmal entfernt.
Der Absatz wurde hier von einer IP eingefügt, der Satz mit der Klage stammt von hier und wurde von Benutzer:Pecunius eingefügt. Dass der ganze Absatz (vermutlich nur aus historischen Gründen) nahezu unbelegt ist, besorgt mich, da ich nicht weiß, wie seriös der oben verlinkte "Bund gegen Anpassung" ist. Die von Pecunius mitbetriebene Website kirchensteuern.de sieht da schon etwas besser aus, aber vielleicht gibt es etwas neutralere Belege zum Thema? Weil ich beim Durchschauen der Versionen auf euch beide gestoßen bin, gibt es noch einen Ping an Benutzer:Dietrich und Benutzer:Emkaer. Danke und Gruß, --Flominator 21:20, 30. Sep. 2017 (CEST)
- Andererseits widerlegt der Abschnitt "Kritik aus staatskirchenrechtlicher Perspektive" die weiter oben getroffene fragwürdige, nur auf einen "Spiegel"-Artikel gestützte Aussage, dass bis 1990 Kritik an der Kirchensteuer tabuisiert gewesen sei, mit einer bereits in den 70er Jahren von der FDP angestoßenen Debatte. Das wieder zu löschen wäre auch schade.Ememaef (Diskussion) 18:38, 3. Okt. 2017 (CEST)
Geschiedene Wiederverheiratete und Kirchensteuer
Frage aus der Praxis, auf die es in diesem WP-Artikel aber eine Antwort geben sollte. Sache: Ein Onkel von mir, katholisch, geschieden, wiederverheiratet, sagt, dass er "es immer wieder einmal lustig" findet, dass er zwar von Beichte und Kommunion ausgeschlossen sei, aber die Kirchensteuer von der katholischen Kirche durchaus eingezogen würde. Eigentlich könne die Kirche ihn doch mit der Wiederheiratet auch faktisch ausschließen, so, dass er dann automatisch keine Steuer mehr zahlen würde. -- Ich bin da im Kirchenrecht nicht so firm und habe gesucht: So einfach scheint es heute mit dem "Ausschluss von den Sakramenten" gar nicht mehr zu sein. Könnten die Fachleute hier nicht einen Passus zu diesem Thema einfügen? --Delabarquera (Diskussion) 16:16, 11. Mai 2022 (CEST)
- Der springende Punkt ist: Nach römisch-katholischer Auffassung kann man weder aus der Kirche austreten noch aus ihr ausgeschlossen werden, da man durch die Taufe einmal in sie eingegliedert wird und dann auch da bleibt. Das höchste der Gefühle ist dann der Ausschluss von Sakramenten, was in der Praxis unterschiedlich gehandhabt werden mag. Der Ausschluss von Sakramenten soll ja - so die Grundidee - gerade auch keine Strafe sein, sondern einen dazu bringen, sich wieder auch in die Gemeinschaft entsprechend den offiziellen Regeln einzugliedern. (Dass das anders wahrgenommen wird, zeigt das von Dir genannte Beispiel, und ob das so überhaupt noch funktionieren kann, kann man auch hinterfragen; ich versuche hier nur, den Grundgedanken zu erklären). - Dass der von einem Katholiken nach geltendem staatlichem Recht vollzogene Austritt von der r.-k. Kirche in der Praxis beachtet wird, ist eine andere Sache, ändert aber nichts an der kirchenrechtlichen (internen) Einordnung, dass man immer katholisch bleibt. - Klingt erstmal sehr antiquiert und wenig menschenfreundlich; bedenkt man das aber vor dem alten Lehrsatz "außerhalb der Kirche ist kein Heil", ist es eigentlich das Gegenteil. - Was ich davon halte, ist eine andere Frage und tut hier nichts zur Sache. Grüße, --Sokkok (Diskussion) 23:02, 11. Mai 2022 (CEST)
- Dank für die Erläuterungen, Sokkok! Ob da was für den Artikel selbst dabei ist, sollen die entscheiden, die sich da besser auskennen als ich. --Delabarquera (Diskussion) 08:44, 12. Mai 2022 (CEST)
- Dein Onkel könnte natürlich einfach aus der katholischen Kirche austreten und evangelisch werden. Die Kirchensteuer bleibt dieselbe. Aber immerhin darf er zum Abendmahl und bekommt dort regelmäßig auch Wein, und er kann dann natürlich auch kirchlich heiraten. (Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen, aber katholisches Kirchenrecht und besonders der Umgang mit Geschiedenen ist einfach schräg.) --Blueduck4711 (Diskussion) 09:25, 12. Mai 2022 (CEST)