Diskussion:Kommissionär
Ist ein Kommissionär rechtlich gesehen ein Stellvertreter? ja
Kommissionär = Stellvertreter?
Ein Kommissionär ist, wenn man es so ausdrücken will, ein Stellvertreter im weiteren Sinn, er ist ein indirekter Stellvertreter. Allerdings ist er kein direkter Stellvertreter, sodass man ihn im engeren Sinn nicht als Stellvertreter bezeichnen kann. Schließlich wird der Komm selbst Vertragspartner des Dritten und ist nicht bloß bevollmächtigter Stellvertreter des Kommittenten. -- Benutzer:Friedrich.Kromberg
Ergänzung: Kommissionär ≠ Stellvertreter
Ein Kommissionär ist rechtlich (im Sinne des § 164 BGB) gesehen kein Stellvertreter.
Ein Stellvertreter handelt in fremdem Namen, die Wirkung seiner Willenserklärung trifft den Hintermann, der dadurch Vertragspartner (z.B. Verkäufer) wird. Der Handelsvertreter ist in diesem rechtlichen Sinne ein echter Stellvertreter.
Ein Kommissionär handelt dagegen in eigenem Namen, die Wirkung seiner Willenserklärung trifft ihn, er wird selbst Vertragspartner. Dass er auf fremde Rechnung handelt, bedeutet nur, dass das wirtschaftliche Risiko des Geschäfts beim Hintermann liegt. Das macht ihn aber nicht zu einem Stellvertreter im rechtlichen Sinne. Daher ist das Etwas vereinfacht ausgedrückt:
Verkäufer selbst: eigene Willenserklärung im eigenen Namen auf eigene Rechnung
Kommissionär: eigene Willenserklärung im eigenen Namen auf fremde Rechnung
Stellvertreter: eigene Willenserklärung im fremden Namen auf fremde Rechnung
Kommissionär im Hotel
Im Hotelwesen gibt es das Berufsbild des Kommissionärs (siehe z.B. hier). Ich frage mich, ob das mit in diesen Artikel passen würde (er führt wohl mitunter auch Geschäfte für den Hotelgast aus) oder ob das eine völlig eigenständige Bedeutung des Begriffs ist.--Berita (Diskussion) 10:38, 21. Sep. 2019 (CEST)