Diskussion:Kraftfahrstraße
Hallo, welche Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. -regeln gelten auf dt. Kraftfahrstraßen? Fände ich sehr wichtig mit aufzunehmen. André
- Steht doch drinn, oder was möchtest du wissen? Schau evtl. auch mal unter Tempolimit.--Huste 13:35, 7. Jun 2006 (CEST)
- Unter "autobahnähnlich" versteht man baulich getrennte 2 Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen in jede Richtung, oder?----smasheng 18:57, 11. Okt. 2008 (CEST)
ähm,"Auf autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.", stimmt das denn? Gilt nicht nur auf Autobahnen die Richtgeschwindigkeit von 130km/h? Außerdem ist die Beschreibung extrem schwammig formuliert("autobahnähnlich"?). --77.20.236.95 16:21, 26. Jan. 2009 (CET)
- ja, das stimmt, nein, das gilt nicht nur für Autobahnen.91.65.80.34 21:51, 24. Feb. 2009 (CET)
Situation in Österreich und der Schweiz?
Wie ist denn dort die Situation? Gibt es Unterschiede zum deutschen Verkehrsrecht und wenn ja, welche? Ich habe daher den "Deutschlandlastig"-Baustein mal eingefügt. Mathias 11:21, 23. Jun 2006 (CEST)
- Zumindest die Schilder schauen in Österreich anders aus, bild ich mir ein. Lumbricus 00:01, 18. Jul 2006 (CEST)
Kreisverkehr
Darf man bei einem Kreisverkehr, der je vier Ein- und Ausfahrten hat und zu einer Kraftfahrstraße gehört, erst bei der vierten Ausfahrt den Kreisverkehr verlassen? --88.77.226.77 17:31, 30. Sep. 2007 (CEST)
Verstehe ich nicht ! Wenn man bei vier Ausfahrten im Kreisverkehr die vierte wählt, fährt man dann nicht wieder dahin zurück von wo man herkam ? -- 195.245.10.162 00:59, 7. Mai 2009 (CEST)
ist auch der sinn der sache, sonst darf man gar nicht wenden. ja dass darf man machen! (nicht signierter Beitrag von 62.224.102.60 (Diskussion) 16:07, 18. Apr. 2011 (CEST))
- Gibt es denn irgendwo Kreisverkehre auf Kraftfahrstraßen, also ohne daß vorher wenigstens offiziell "Kraftfahrstraße Ende" gegeben wird?--2001:A61:260C:C01:39DF:A2FB:70F0:81DA 12:36, 22. Mär. 2018 (CET)
Gelbe Autobahn
Nicht alle Kraftfahrstraßen sind "Gelbe Autobahnen". Als solche werden nur autobahnähnliche Schnellstraßen bezeichnet. Kraftfahrstraßen erfüllen diese Bedingungen nicht per se! --84.57.240.37 20:21, 16. Mär. 2008 (CET)
- Ich möchte mich dem Vorschreiber anschließen. Warum ist der Artikel "Gelbe Autobahn" verschwunden bzw. vom Artikel "Kraftfahrstraße" absorbiert worden? Eine Gelbe Autobahn ist etwas anderes als eine Kraftfahrstraße. --89.48.43.85 06:15, 2. Mai 2008 (CEST)
- Auch ich möchte mich den Vorrednern anschließen. Die beiden Begriffe sind nicht dasselbe. Eine Kraftfahrstraße definiert sich über die Gesetzgebung. Im Wesentlichen bedeutet es, dass diese Straße nur von KFZ mit mehr als 60 km/h Höchstgeschwindigkeit befahren werden darf. Über den Ausbauzustand der Straße sagt dies überhaupt nichts aus. Das Schild kann beispielsweise dazu dienen, z.B. Radfahrer bei Straßentunneln auf eine alternative oberirdische Route zu zwingen. Eine gelbe Autobahn definiert sich über den Ausbauzustand einer Straße, nämlich zwei getrennte Richtungsfahrbahnen mit mindestens je zwei Spuren. Viele Artikel, die zur Vermeidung einer wiederholten Erklärung im Artikel extra auf den Artikel "Gelbe Autobahn" verlinken, bekommen mit dem Redirect jetzt schlicht und einfach die falsche Erklärung. Allerdings wäre die Artikelüberschrift "Gelbe Autobahn" zu hinterfragen. Der Name wird zwar genutzt. Man sollte aber dennoch überlegen, ob nicht "Autobahnähnliche Straße" allgemeinverständlicher ist und den Begriff "Gelbe Autobahn" im Artikeltext zu erwähnen. Ich werde jetzt zumindest den Redirect wieder auflösen und diese Diskussion auch in den Artikel "Gelbe Autobahn" kopieren. -- Tirkon 06:27, 4. Mai 2008 (CEST)
Zur Änderung 60 in 80.
Steht hier und hier. Gruß --JLeng 21:27, 11. Apr. 2009 (CEST)
- JLeng, falls du noch mitliest: Die Informationen sind aber unvollständig bis falsch, bereits 2004 (vermutlich schon immer) war die bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen Bedingung für 80 bei schweren Lkw auf Kraftfahrstraßen, siehe http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Geschwindigkeit44.php --Diwas (Diskussion) 01:58, 29. Aug. 2017 (CEST)
Baustellen auf Kraftfahrstraßen
Im Artikel steht: "Baustellen werden auf Kraftfahrstraßen meist weniger aufwendig eingerichtet als auf Autobahnen. Während man bei Autobahnbaustellen nach Möglichkeit stets versucht mindestens zwei Richtungsfahrbahnen pro Fahrtrichtung bereitzustellen, wird bei Baustellen auf vierspurigen Kfz-Straßen oft nur eine Richtungsfahrbahn pro Fahrtrichtung bereitgestellt und zweispurige Kraftfahrstraßen oft für längere Zeit komplett gesperrt."
Gibt es dazu eine Quellenangabe ? Das ist doch Unsinn ! Die Art der Baustellenverkehrsführung hängt doch im Wesentlichen von der Verkehrsstärke ab und nicht von der Straßenkategorie !? Siehe dazu auch die RSA. Ohne Quellenangabe sollte man den Abschnitt besser löschen ! -- 195.245.10.162 01:36, 7. Mai 2009 (CEST)
- Sehe ich genauso, der Absatz sollte raus. (Vorerst ist er auskommentiert.) --Lexikorn 20:58, 10. Aug. 2009 (CEST)
- Tatsächlich scheint es aber so zu sein, daß vor einem Zusammenziehen einer Autobahn auf eine Spur die berühmte "Autobahnende/Kraftfahrstraßenbeginn"-Schilderkombination ad hoc angebracht wird und hernach "Kraftfahrstraßenende/Autobahnbeginn".--131.159.76.228 16:36, 12. Jul. 2017 (CEST)
Tempolimit und Fahrzeugmaße
Hallo,
1) da es in Deutschland keine speziellen Regen für Tempolimits gibt (es gelten die normalen Regeln für innerorts, außerorts und mehrspurige Straßen außerorts), gehören Details zu den Tempolimits NICHT hierhin, sondern in den Artikel Tempolimit - wo sie auch stehen. Hier genügt der Hinweis, dass die normalen Tempolimits gelten.
2) Die Beschränkungen auf die Fahrzeugmaße gehören durchaus hierhin, da sie spezifisch für Kraftfahrstraßen (und Autobahnen) gelten.
-- AndreasFahrrad 22:56, 10. Aug. 2009 (CEST)
- Zu 1.: Das hatte ich falsch verstanden... Du hast natürlich Recht. Hab grad den Artikel Tempolimit entsprechend ergänzt und die betreffenden Angaben hier wieder rausgeworfen.
- Zu 2.: Mir schien es etwas zu detailliert, aber ok, es gehört wirklich zur Kraftfahrstraße. Habs wieder reingenommen. Sorry für die Verwirrung. :-) --Lexikorn 23:40, 10. Aug. 2009 (CEST)
- Ich bin auch hergekommen, um mich über das Tempolimit zu informieren. Hab zusätzlich mal einen Link auf Geschwindigkeitsbeschränkungen in Deutschland eingebaut, wo es besser erklärt wird als in Tempolimit. --Rodeng 15:44, 13. Sep. 2011 (CEST)
"Auf mehrspurigen Kraftfahrstraßen, deren Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind, darf – sofern nicht ein Verkehrszeichen dies beschränkt – wie auf Autobahnen 'so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann'."
widerspricht sich mit
"Wenn außerorts die Fahrbahnen für die beiden Fahrtrichtungen baulich getrennt sind oder mindestens zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung und eine Linie als Trennung zwischen den beiden Richtungen vorhanden sind, gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern für PKW ohne Anhänger eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h." (Geschwindigkeitsbeschränkungen_in_Deutschland) --217.233.188.23 00:17, 24. Dez. 2013 (CET)
Zuordnung
Aus dem Artikel wird nicht ersichtlich, ob es sich bei der Kraftfahrstraße um eine eigene Kategorie wie Bundesstraßen oder Landesstraßen handelt, oder damit lediglich eine übergeordnete Bezeichnung gemeint ist. Bzw. falls ersteres zutrifft, welche politische Ebene für deren Straßenbaulast verantwortlich ist (Bund, Länder, Kommunen?). 85.212.90.161 18:33, 13. Okt. 2014 (CEST)
- Siehe Strassensystem in Deutschland. Kraftfahrstrassen sind also Strassen, auf denen die Regeln für Kraftfahrstrassen gelten. In der Einteilung nach Baulastträger können sie prinzipiell auch Gemeindestrassen oder Bundesautobahnen sein, meist sind es Bundesstrassen oder (seltener) Landesstrassen. --nenntmichruhigip (Diskussion) 16:19, 19. Okt. 2014 (CEST)
B76
gegen stau.
Rechtsfahrgebot/-pflicht
AFAIK gilt die Pflicht für PKW nur auf Autobahnen. Auf allen anderen Straßen ist es nur ein Gebot (für PKW). Sollte man das nicht erwähnen? Oder darauf hinweisen, daß es die Pflicht auch hier für PKW gibt? --MAbW (Diskussion) 18:15, 30. Aug. 2016 (CEST)
- Nein, das gilt immer (abgesehen von den Ausnahmen aus §7, die aber auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (fast, weil auf Kraftfahrstraßen die Regeln zu geschlossenen Ortschaften gelten können) gleichermaßen gelten. Ein Gebot ist übrigens eine Pflicht ;-) --nenntmichruhigip (Diskussion) 19:06, 30. Aug. 2016 (CEST)
Unpassende Querverknüpfung mit englischem Term
Die Verknüpfung zum englischen Artikel en:Two-lane_expressway passt nicht, da es da um eine Straße geht, die insgesamt nur 2 Spuren hat (1+1), während Kraftfahrstraßen sehr oft 2+2 Spuren oder mehr haben. --Dieterdreist (Diskussion) 12:53, 26. Jan. 2021 (CET)
- Filzstift hatte das schon im Juli 2015 bereinigt. Das wurde dann von einer IP und einem Bot zunichte gemacht.
- Vermutlich wäre dieser Artikel aus dem Datenobjekt Q159184 zu entfernen und das Datenobjekt Q20669083 auf den Stand vom 30. Oktober 2015 zurückzusetzen.
- Das Datenobjekt Q159184 sammelt ähnliche aber unterschiedliche Straßen. Das wäre nicht so schlimm, wenn es eine Möglichkeit gäbe, dies im Objekt und unter Sprachen kenntlich zu machen. --Diwas (Diskussion) 18:55, 26. Jan. 2021 (CET)