Diskussion:Krankenversicherung/Archiv
Versicherungspflicht oder nicht?
Angestellte und Co. müssen sich natürlich versichern (wenn sie viel verdienen, dann eben PKV).
ABER: Es gibt doch keine generelle Pflicht für Selbständige z.B. sich überhaupt zu versichern!!?! (nicht signierter Beitrag von 77.23.159.47 (Diskussion | Beiträge) 19:07, 5. Sep. 2009 (CEST))
PFLICHT
Seit 1. April besteht durch eine Gesetzesänderung eine PFLICHT-versicherung für anscheinend alle Bürger. Meine Krankenkasse hat mir das so auch geschrieben. Bitte um Überarbeitung von jemand, der sich damit auskennt DANKE Horst
- Ich verstehe es so, daß wir in Deutschland im Gegensatz zu einigen anderen Ländern (Schweiz, Niederlande z.B.) nach wie vor keine Versicherungspflicht haben. Es wurde nur im ersten Schritt gesetzlich geregelt, daß jeder Antragsteller von Kassen und Versicherungen aufgenommen werden muß, und zwar auch mit Vorerkrankungen. Damit ist natürlich noch nicht allen Nichtversicherten geholfen. Siehe Disku unter Arztpraxis mit weiteren Hinweisen. Möglicherweise haben Länder mit steuerfinanziertem Gesundheitssystem und kostenloser Gesundheitsfürsorge wie Kuba, Spanien, GB, DK dieses Problem nicht oder nur in geringerem Maße.--Frankenschüler 16:04, 20. Jan. 2009 (CET)
Ich bitte, meinen Link nicht mehr zu entfernen. Es handelt sich dabei um eine Informationswebsite die keinerlei Werbung enthält. Auch ist es kein Versicherungsvergleich! [1] (nicht signierter Beitrag von 217.252.218.106 (Diskussion) )
- Siehe Diskussion:Betreuung. --Bubo 容 22:39, 20. Feb 2006 (CET)
Scheint ja ein Hobby von der zu sein die Links zu löschen, die du nicht selbst hingesetzt hast.
Niederlande (erl.)
Warum steht hier Zeug über die KV der Niederlande...?
- Ich denke, solange der Beitrag nicht "KV (Deutschland)" heißt, ist er international. Oder was meinst Du?--Frankenschüler
- Also ich musste mich auch gerade wundern, was die NL im Artikel zu suchen haben. Bei Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel heißt es z.B. Der Artikel sollte eine dem Thema angemessene Länge haben und nicht zu detailliert sein. Wer sucht denn in der deutschsprachigen Wikipedia Informationen zur niderländischen KV?! --85.180.74.111 20:10, 19. Mai 2009 (CEST)
- Natürlich ist die Situation in anderen Ländern auch für deutsche Wikipedia-Leser interessant, ich möchte sogar so weit gehen und sagen: diesen Abschnitt sollten sich vor allem unsere Politiker mal zu Gemüte führen. --Segantini 23:30, 20. Mai 2009 (CEST)
Die aktuelle Änderung des Abschnitts über die Niederlande, nach etlichen Reverts, bezieht sich auf die Angaben aus nl:Zorgverzekeringswet. Die Niederländer sollten das am besten wissen, denke ich, was sie zahlen müssen.--Gloecknerd disk WP:RM 08:52, 27. Okt. 2009 (CET)
Geschichte der Krankenversicherung
Die Krankenversicherung wurde ganz genau an dem historischen Datum 10.11.1883 ins Leben gerufen. (nicht signierter Beitrag von 89.166.145.216 (Diskussion) 15:08, 29. Nov. 2006)
- Evtl. könnte man eine ausführlichere Geschichte hier eingefügt werden. Warum wurde die KV gegründet? Etc. Wann und warum es dazu kam. Die Entwicklung von 1883 bis heute! (nicht signierter Beitrag von 91.35.100.97 (Diskussion) 08:43, 23. Apr. 2008)
- Die späteren "Ersatzkassen" (die es teilweise bis heute gibt) gab es schon vor der Einführung der gesetzlichen oder sozialen Krankenversicherung (mit Versicherungspflicht, vorher waren es freiwillige Hilfskassen). Politisch wird die Einführung der SV m.W. allgemein damit begründet, daß der damalige Reichskanzler, die Reichsregierung und der Kaiser bemüht waren, der Sozialdemokratie den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das ist auch sehr logisch. Die Einführung erfolgte aber schrittweise und die Leistungen waren wahrscheinlich damals noch mehr eine Basis- oder Grundsicherung, eine Absicherung der großen Risiken bei Krankheit und Invalidität/Alter, ohne viel Luxus oder Extras. Interessant wäre, ob die damaligen Alters- und Invalidenrenten z.B. zum Lebensunterhalt überhaupt reichten. Vertrauensärzte wurden schon relativ frühzeitig eingeführt zu Kontrollzwecken, die Kassen vereinbarten Einzelverträge mit Ärzten, also keine Kollektivverträge wie heute, das kam erst etwa 1934 auf. Etwa gleichzeitig wurden die medizinischen Kontrollaufgaben in Vertrauensärztlichen Diensten zentralisiert, Nachfolgeorganisation ist der heutige MDK. In die RV wurden Angestellte erst ca. 1924 einbezogen (Gründung der BfA), Handwerker erst ca. 1939. Über die gesetzliche Unfallversicherung weiß ich weniger (an sich Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers, der allein die Beiträge zahlt, etwa Ende 19. Jh. entstanden). Sonderfälle sind auch Knappschaft, Seekasse, Bahnversicherungsanstalt. Interessanterweise gab es z.B. bei der Post (vermutlich auch Bahn) schon vor der Einführung der gesetzlichen KV ebenfalls Selbsthilfeeinrichtungen in Form von Hilfskassen oder Unterstützungsvereinen des Personals, die dann später umgestellt oder weiterentwickelt wurden. Siehe Geschichte der heutigen Deutschen BKK. Daneben gab es diverse weitere Selbsthilfeeinrichtungen z.B. bei Post und Bahn wie Waisenkassen, Spar- und Darlehnskassenvereine, von denen einige bis heute existieren (PSD-Banken, Sparda-Banken oder auch Wohnungsbaugenossenschaften). Sterbegeldkassen und ähnliche Vereine existierten oftmals für einzelne Berufsgruppen und sogar für kleinere Belegschaften wie das Personal kleiner bis mittlerer Stadtverwaltungen (Beispiel: Kamen/Westfalen).--Frankenschüler 15:24, 20. Jan. 2009 (CET)
Gründe und Idee für die Zweiteilung
Was hier unter der Signatur: 17:33, 3. Nov. 2006 Chrisqwq (Diskussion | Beiträge) (→Deutschland - beitrag aus http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Auskunft#Krankenversicherung von Benutzer:Sebmol) eingeschoben wurde, ist stark mit POVs durchsetzt. Siehe hierzu die Anmerkung unter Wikipedia:Auskunft#Krankenversicherung zu dieser Formulierung: "Das mag auf den ersten Blick ungerecht erscheinen ist aber wirklich nett formuliert. Der Witz ist doch, dass gutverdienende damit in die Lage versetzt werden sich eine - bei gleichen Leistungen - billigere Versicherung zu suchen, als der Schlechtverdiener das kann. Wenn das System so organisiert wäre, dass PKVs reine Zusatzversicherungen sind, wäre das System gerecht aufzubauen, so wie es derzeit funktioniert ergibt sich ein Solidaritätssystem aus dem sich insbesondere die gesunden Gutverdiener leicht ausklinken können, die im Grunde für das System überlebenswichtig sind. Das ist ein nicht unerheblicher Grund für das ständige Flicken an dem System. --87.78.145.61 19:22, 4. Nov. 2006 (CET)". Die Gründe für die Zweiteilung sollten IMHO aus historischen Quellen belegt werden und darstellen, warum die Entscheider das früher so eingerichtet haben. So wie das jetzt beschreiben ist, ist es ein Essay und gehört raus. --Abr 23:36, 5. Nov. 2006 (CET)
- Ja. Dieser Abschnitt sollte raus oder umformuliert werden, ist so POV. Sorry, hab grad keine Zeit dafür... --Einbecker 23:26, 19. Nov. 2006 (CET)
Abr schrieb: "Der Witz ist doch, dass gutverdienende damit in die Lage versetzt werden sich eine - bei gleichen Leistungen - billigere Versicherung zu suchen" Das ist falsch: Der Gutverdienende zahlt mehr für die gleichen Leistungen. Als Anteil am Einkommen vielleicht weniger, aber in der Summe immer mehr.--129.13.186.4 02:30, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Bitte lies genau: Ich habe das zitiert und nicht selbst verfasst. Dies ist hier zwar nicht der Ort, um über Zwei-Klassen-Medizin zu diskutieren, aber das Faktum, dass der Einstiegsbeitrag in die PKV unter dem Höchstbeitrag der GKV liegt, leugnest Du mit der Formulierung "... in der Summe immer mehr" (siehe auch DER SPIEGEL vom 11.6.07: "Unsere Gegner sind die Patienten"). Hier geht es aber um den POV-haltigen Abschnitt "Gründe und Idee für die Zweiteilung", der IMHO gelöscht werden sollte, da wohl kaum einer die Gründe der Zweiteilung enzyklopädisch sauber auflisten kann. --Abr 07:18, 14. Jun. 2007 (CEST)
Auch mit der heutigen Änderung (20:31, 26. Jul. 2007 Mfranck) ist dieser Abschnitt nicht tragbarer geworden. Solange die PKV-Versicherten nicht in dem Maße zur Solidarität der GKV beitragen, wie sie es müssten, wenn sie in der GKV wären, klingt jede Beweihräucherung der Zweiteilung ("pragmatische Lösung") wie interessengesteuertes POV. Ich habe den Abschnitt daher gelöscht. --Abr 19:43, 27. Jul. 2007 (CEST)
- Zwar stimme ich grundsätzlich damit überein, dass der Abschnitt POV war, jedoch nachdem er fast ein Jahr im wesentlichen so stand, und dann einen Tag nach dem Versuch einer Verbesserung im gesamten gelöscht wird, mit der Begründung durch einen Abschnitt aus dem Original und nicht der Änderung, empfinde ich die Löschung POV.--Mfranck 14:24, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Lieber Mfranck, jetzt heißt der Abschnitt zwar "Anlass und Intention der Zweiteilung", aber Deine Einfügungen verfehlen auch hier das Thema vollkommen. Der allmähliche Wandel von lohnbezogenen zu lohnunabhängigen Leistungen hat nichts mit der Zweiteilung zu tun. Und kein weiterer Satz Deiner Einfügung passt zur Überschrift. Beim Rest hatte ich lange nicht den Mut so radikal mit dem Abschnitt umzugehen, aber ich habe ja schon weiter oben auf diese Misslichkeit hingewiesen und sogar Zustimmung erhalten. Deine Einfügungen machen das Essay nur größer und daher gehört IMHO der ganze Abschnitt spätestens jetzt raus.--Abr 22:55, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Den Titel hatte ich nicht geändert, sondern nur so übernommen. Ich habe es noch einmal umformuliert, und vorne ran gestellt, dass die gesetzliche Kasse initial nur für eine kleine Gruppe galt, und erst allmählich sich ausdehnte. Das heißt sie war schon initial zweigeteilt, weil man dachte, dass sie nur für eine Untergruppe notwendig sei. Das ist ja im Gegensatz zum britischen NHS, der ja erst nach dem zweiten Weltkrieg entstand. Aber auch dort gab es davor die National Insurance für die Ärmsten. Meine Einfügungen machen nun durch das Löschen den Abschnitt nicht länger. Da ja jemand die Frage bei der Auskunft stellte, gibt es ja Informationsbedarf. Welche Punkte sollten Deiner Meinung nach unter Gründe und Idee für die Zweiteilung abgehandelt werden, und welche sind noch POV im jetzigen Abschnitt?--Mfranck 06:31, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Jedoch sprechen die Fakten gegen eine entfernung der äquivalenten Privaten Krankenversicherung. Als Argument wird aufgegriffen, das je mehr Leute in einem solidarischem Gesundheitssystem einbezogen werden, desto mehr Geld würde für Behandlungen sowie entsprechende Sachwerte (Röntgengeräte, Spritzen, Krankenbetten etc.) zur Verfügung stehen.
- Den Titel hatte ich nicht geändert, sondern nur so übernommen. Ich habe es noch einmal umformuliert, und vorne ran gestellt, dass die gesetzliche Kasse initial nur für eine kleine Gruppe galt, und erst allmählich sich ausdehnte. Das heißt sie war schon initial zweigeteilt, weil man dachte, dass sie nur für eine Untergruppe notwendig sei. Das ist ja im Gegensatz zum britischen NHS, der ja erst nach dem zweiten Weltkrieg entstand. Aber auch dort gab es davor die National Insurance für die Ärmsten. Meine Einfügungen machen nun durch das Löschen den Abschnitt nicht länger. Da ja jemand die Frage bei der Auskunft stellte, gibt es ja Informationsbedarf. Welche Punkte sollten Deiner Meinung nach unter Gründe und Idee für die Zweiteilung abgehandelt werden, und welche sind noch POV im jetzigen Abschnitt?--Mfranck 06:31, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Lieber Mfranck, jetzt heißt der Abschnitt zwar "Anlass und Intention der Zweiteilung", aber Deine Einfügungen verfehlen auch hier das Thema vollkommen. Der allmähliche Wandel von lohnbezogenen zu lohnunabhängigen Leistungen hat nichts mit der Zweiteilung zu tun. Und kein weiterer Satz Deiner Einfügung passt zur Überschrift. Beim Rest hatte ich lange nicht den Mut so radikal mit dem Abschnitt umzugehen, aber ich habe ja schon weiter oben auf diese Misslichkeit hingewiesen und sogar Zustimmung erhalten. Deine Einfügungen machen das Essay nur größer und daher gehört IMHO der ganze Abschnitt spätestens jetzt raus.--Abr 22:55, 30. Jul. 2007 (CEST)
Dem ist aber nicht so! Ein heutiges Krankenhaus, welches sowohl Privat- als auch gesetzlich Krankenversicherte aufnimmt, kann durch GKV Pat. gerade einmal die Sachwerte bezahlen und das Krankenhaus aufrecht erhalten. Jedoch die Bezahlung der Ärztebelegschaft sowie sämtlicher anderen Im Krankenhaus Angestellten, ist nur durch die Privatpatienten möglich. Den dieses System unterliegt kaum einer Veränderung aufgrund Demoghraphischer Entwicklungen. Diese Auswirkung wird unterschätzt und ist noch nich in allen Köpfen eingebrandt. [J.Schlüter 16.08.2007] [16:42Uhr]
- Ich verstehe den obigen Beitrag nicht. Es steht doch im Absatz, dass eine private Krankenversicherung auch mehr Leistungen für den gleichen Beitrag anbieten kann. Gäbe es eine private Versicherung nur als Zusatzversicherung, könnte der Anbieter von Gesundheitsleistungen ja auch Mehreinnahmen erzielen.--Mfranck 02:08, 17. Aug. 2007 (CEST)
- Ich habe jetzt die Geschichte um zwei Eckdaten ergänzt, noch etwas POV entfernt und die Quellenbaustein 'rausgenommen. --Reni Tenz 13:37, 14. Dez. 2008 (CET)
Einigung in der Gesundheitsreform
"Dabei gehe es insbesondere um Betroffene, die sich ihre Privatversicherungsbeiträge etwa wegen Firmeninsolvenzen nicht mehr leisten konnten." Quelle:[2]
Frage: Können Betroffene zum 0-Tarif weiterhin in der PV bleiben? Werden Altersrücklagen ausbezahlt werden müssen/können? Dürfen sich? außer Herr Harz nun auch seine harzigen Empfänger in der PV versichern?hallo TARZAN 00:25, 13. Jan. 2007 (CET)
Leute, schaut doch mit solchen Fragen einfach mal bei Stiftung Warentest rein: http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/-Versicherungspflicht/1528835/1528835/ Dort weiterstöbern oder bei Verbraucherzentrale Bundesverband. Oder direkt auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.--Frankenschüler 14:55, 20. Jan. 2009 (CET)
Kranken - "Versicherung"
Im Artikel sollte stehen das beim derzeitigen System in Dt. die Krankenverischerung nur noch scheinbar eine Versicherung ist. Die Krankenversicherung hat eher den Charakter einer Steuer. Gruß --AphexTwin 10:47, 7. Feb. 2008 (CET)
- Kannst Du ein wenig genauer erklären, wie Du das meinst? --oreg 14:59, 7. Feb. 2008 (CET)
- "Eine Steuer ist eine Abgabe an den Staat, ohne Anspruch auf direkte Gegenleistung". Dies dürfte bei einer Krankenversicherungsabgabe nicht zutreffen, da hier Leistungen erbracht werden müssen. Welche, sind ganz genau im Sozialgesetzbuch geregelt. Damit weise ich das Vorurteil von AphexTwin entschieden zurück. -- JARU 19:31, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Hätte Twin Freude daran, zu den Nichtversicherten zu gehören, wenn er nicht zu den Begüterten gehört, die sich das leisten können? Die soziale oder gesetzliche KV soll doch auch primär die großen Risiken absichern. Das tut sie nach wie vor. Auf einem anderen Blatt steht die Tatsache, daß es indirekte Beitragssteigerungen gegeben hat, indem man den Leistungsumfang immer mehr ausgedünnt hat (erhöhte Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Leistungsausschlüsse oder -kürzungen etc.). Diesen Einschränkungen stand in aller Regel ja keine Beitragssenkung gegenüber. Oftmals wurden hingegen auch die nominellen Beiträge noch erhöht. Steuerfinanziert sind Gesundheitssysteme in Staaten mit kostenloser Gesundheitsfürsorge oder kostenloser Gesundheitsversorgung wie Kuba, Spanien, die ex DDR, Dänemark, der NHS in GB auch. Dagegen zu meckern wäre ebenfalls unsinnig, denn dem steht ja ein umfassender Anspruch gegenüber. In der DDR-Verfassung zum Beispiel war das verbürgt und wurde ja auch umgesetzt. Aber natürlich hat alles Grenzen und selbstredend gibt es zwischen Verfassungswirklichkeit und Verfassungswortlaut oder Praxis und Theorie überall und zu allen Zeiten Unterschiede.--Frankenschüler 00:28, 20. Jan. 2009 (CET)
Nicht Krankenversichert
Der Abschnitt ist widersprüchlich. Ein Satz ist völlig unverständlich. Die GKV kann nicht gleichzeitig verpflichtet sein, jeden Antragsteller zu versichern und die Versicherung von Arbeitslosen ohne Leistungsanspruch (auf Arbeitslosengeld) ablehnen. Entweder muß der Satz zu den Arbeitslosen in der Vergangenheit stehen oder die Aussage stimmt inhaltlich sowieso nicht. Außerdem ist es falsch, vom Herausfallen aus der "Beihilfeberechtigung" zu sprechen in diesem Zusammenhang. Darunter verstehe ich die beamtenrechtliche Beihilfeberechtigung (Krankenfürsorge) für aktive Beamte oder Versorgungsberechtigte. Es gibt auch die PKV für Beihilfeberechtigte (für die Restkosten), aber aus der fällt man (wie auch bei einer Krankenvollversicherung oder Zusatzversicherung) nur heraus, wenn der Beitrag nicht mehr gezahlt wird. Unter welchen Voraussetzungen für Kinder beamteter Eltern der Beihilfeanspruch entfällt, weiß ich nicht. Es gibt diverse Beihilfesysteme (Bund + Länder). Aber damit entfiele auch nicht wirklich die Geschäftsgrundlage für die PKV, sondern es läge nur eine Umtarifierung nahe, sofern jemand für die versicherte Person (das Kind) den Beitrag aufbringt. Damit wäre das Kind weiterhin privat krankenversichert. (Dem stünde sonst nur entgegen, daß das Kind z.B. sozialversicherungspflichtig wird. Angeblich soll das hier ja nun gerade nicht der Fall sein.) Wer Versicherungsnehmer, sprich Beitragszahler ist, ist ja egal. Gemeint ist hier vielleicht, der Arbeitslose fällt (vermutlich muß es hier richtig heißen "fiel") aus dem "Leistungsanspruch" oder der "Leistungsberechtigung" gegenüber der PKV heraus. Das kann aber so (ohne Kündigung oder Zahlungsverzug des Versicherungsnehmers) nicht sein. Herausfallen aus dem Anspruch auf Arbeitslosengeld I gibt auch keinen Sinn. (Das hat auf jeden Fall andere Gründe.) Herausfallen aus dem Kreis der gesetzlich Krankenversicherungspflichtigen oder dem in der GKV freiwillig versicherungsberechtigten Personenkreis könnte eher gemeint sein. Das muß dann aber anders ausgedrückt werden. Und es kann nur historisch gemeint sein (für die Vergangenheit richtig sein), denn nun soll ja gerade allgemeine Versicherungspflicht bzw. ein allgemeiner Anspruch jedes Antragstellers gegenüber den Trägern der PKV und der GKV eingeführt sein.
Bitte überprüfen + korrigieren.--Frankenschüler 00:14, 20. Jan. 2009 (CET)
Keine gute Quelle
Im Abschnitt "nicht Krankenversicherte" ist von geschätzt 400.000 unversicherten Bürgern die Rede. Quelle dieser Zahl ist ein Bericht von n-tv.de vom 03.09.2007, dessen Verfasser sich auf eine Aussage von Claudia Kaminski vom Malteser Hilfsdienst Köln beziehen. Woher Claudia Kaminski ihre Zahlen nimmt, wird erst gar nicht erwähnt. Es wäre sehr schön, wenn diese Zahl durch eine belastbarere ersetzt werden würde. Dafür böte sich beispielsweise der Mikrozensus 2007 an, in dem die Zahl der nicht krankenversicherten Personen mit 196.000 angegeben wird.
Bitte korrigieren. (nicht signierter Beitrag von 87.193.240.30 (Diskussion) 15:58, 21. Okt. 2010 (CEST))
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz ... einkommensabhängig
Schön wär's. Für Selbständige wird kurzerhand ein (ziemlich hohes) fiktives Einkommen angesetzt, selbst wenn das tatsächliche Einkommen weit niedriger liegt. Will heißen: bei exakt gleichem Einkommen wird der eine in die Pflicht genommen, der andere aber nicht. Was ist denn das, bitteschön, für ein Pfuschwerk? -- Segantini 22:55, 29. Apr. 2009 (CEST)
Seit 2004 sind Rentner bei Medikamenten zuzahlungspflichtig, wie alle gesetzlich Versicherten.
Entfernt. Ist zwar richtig, aber ebenso ist richtig, dass Rentner auch vor 2004 zuzahlungspflichtig waren, wie alle gesetzlich Versicherten. Im Gegensatz zu heute durfte eine Einkommensgrenze nicht überschritten werden und der Versicherte war von Zuzahlungen befreit. Heute ist dies eine prozentuale Berechnung. Daneben gab es noch eine Zuzahlungsbefreiung bei Zugehörigheit zu einem bestimmten Personenkreis (z.B. bei Bezug von Arbeitslosenhilfe oder BAföG). (nicht signierter Beitrag von 89.53.226.173 (Diskussion | Beiträge) 19:29, 14. Sep. 2009 (CEST))
Beitragssatz
Beitragssatz ist ein eigenständiger Artikel - ich habe mal den Link gesetzt.
Der Unterschied zwischen Beitragssatz, Pauschalbeitrag und Einkommenabhängig Betrag wird nicht klar. Unter Beitragssatz verstehe ich etwas Prozentbezogenes also nur den Einkommenabhängigen Betrag - dann sollte da aber auch 'Einkommenabhängigen Betrag / Beitragssatz' stehen. Auch ist mir nicht klar, wie das mit dem Pauschalbeitrag aussieht: nur für gesetzliche? Ist das ein Mindestbetrag oder wird der Einkommensabhängig Betrag oben drauf gerechnet?
Wenn Beitragssatz=Einkommenabhängigen Betrag , dann stimmen die Prozentangaben nicht überein : 6,9% und 8,2% / 7,2% - da der Prozentsatz zeitabhängig scheint, sollte grundsätzlich das Gültigkeitsdatum dabei stehen. --Fredric 12:43, 11. Nov. 2009 (CET)
Vorschlag: Artikel aufspalten wegen Gefahr der Überlänge bzw. Unübersichtlichkeit (erl.)
Ich schlage vor, den Artikel aufzuspalten. Im Artikel Krankenversicherung sollte in erster Linie dargestellt werden,
- was eine Krankenversicherung ist, ihre Grundideen und wesentlichen Elemente,
- nationale Eigenarten und Entwicklungen sollten hier nur im Vergleich zwischeneinander dargestellt werden.
Ausführliche Darstellungen der länderspezifischen Krankenversicherungssysteme sollten in eigenen Artikeln vorgenommen werden: z. B. Krankenversicherung in Deutschland, Krankenversicherung in Österreich, Krankenversicherung in der Schweiz, Krankenversicherung in den Niederlanden usw.
Sonst wird dies hier ein ellenlanger unübersichtlicher Artikel, wenn hier auf jedes Land der Erde eingegangen werden soll.
Daneben existieren noch Artikel wie Gesundheitssystem Deutschlands, Gesundheitssystem in Österreich, Gesundheitswesen in der Schweiz usw. (siehe auch Kategorie:Gesundheitswesen nach Staat). Dort könnte alternativ auf die nationalen Eigenarten der Krankenversicherungen eingegangen werden, wie im Artikel Gesundheitssystem der Vereinigten Staaten. --Joe 02:58, 5. Jan. 2011 (CET)
- Aufteilung des Artikels erledigt gemäß Hilfe:Artikelinhalte auslagern. --Joe 00:38, 7. Jan. 2011 (CET)
Artikel "Krankenkasse"
Krankenkasse und Krankenversicherung sind in meinen Augen dasselbe und sollten somit auch nur unter einem Lemma behandelt werden. --DaBone 15:41, 4. Jun. 2011 (CEST)
Keine BKL
Das Lemma Krankenversicherung ist längst nicht nur länderspezifisch. Daher braucht es an dieser Stelle einen "einführenden" Artikel zur Krankenversicherung allgemein, aus dem dann auf Artikel mit den länderspezifischen Regelungen und rechtlichhen Details verwiesen wird. Genau dafür gibt es ja die Einrichtung "Hauptartikel". Ich setze den Artikel jetzt dementsprechend zurück. --Bildungsbürger (Diskussion) 14:50, 3. Aug. 2013 (CEST)
GKV nicht beitreten
Im Artikel steht, von der Gesetzlichen KV seien Sozialhilfeempfänger ausgeschlossen. Das kann doch so nicht mehr gelten, da es seit Umsetzung der Hartz IV Reform statt Sozialhilfe ALG II gibt und ALG II Empfänger sozialversichert sind. Andere Meinungen? -- SvenEric 05. Feb. 2008 12:41 (CET)
Das ist nicht ganz richtig. Meines wissens kann man als Sozialhilfeempfänger und auch als ALG II Empfänger bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. -- 00zocker00 14. Dez. 2008 11:13 (CET)
- AlG II Empfänger sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V pflchtversichert, soweit sie nicht über einen Familienangehörigen familienversichert sein können.
- Sozialhilfeempfänger sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V pflichtpflichtversichert, wenn sie vor dem Sozialhilfebezug pflchtversichert waren oder wenn sie nicht anderweitig gesetzlich oder privat krankenversichert sind und weder selbstständig sind noch zuletzt versicherungsfrei waren, z.B. Spitzenverdiener (Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze) oder als Beamte. (unsigniert)
kann archiviert werden --Joe 22:14, 30. Sep. 2013 (CEST)
Kontrolle der Versicherungspflicht bei Selbstständigen?
Seit 1.1.2009 besteht ja nun, soweit ich weiß, Versicherungspflicht auch für Selbstständige, d.h. auch diese müssen sich versichern. Was passiert aber, wenn ein Selbstständiger seine Krankenkasse kündigt, oder ein nicht-versicherter Selbstständiger keiner Krankenkasse beitritt? Macht dieser sich strafbar? Und wer kontrolliert dies überhaupt? (unsigniert)
kann archiviert werden --Joe 22:14, 30. Sep. 2013 (CEST)
Nichtversicherte
@Anton-Josef|Anton-Josef]] es ist leider so. Seit es die Krankenversicherungspflicht gibt, gilt diese natürlich. Ich habe einen Prozess verloren und muss tausende Euro nach zahlen. Ich kenne andere die ebenfalls nicht krankenversichert sind, freiwillig, aber Geld haben. Keine Krankenkasse kann diese verklagen, da kein Vertrag geschlossen wurde; nicht weil sie freiwillig nicht versichert sind. Ohne Kläger kein Richter. Die Allgemeinverbindlichkeit des Gesetzes ist dadurch nicht vorhanden. Der Staat hält sich nicht an seine eigenen Gesetze. Das Beispiel (im Text) des Arbeitslosen ohne Ansprüche an die Bundesanstalt für Arbeit zeigt dies. Die Version, die Du wieder eingestellt hast ist somit nicht ganz richtig. Deshalb stelle ich meine Version wieder rein. Du kannst sie ja verbessern. (unsigniert)
kann archiviert werden --Joe 22:14, 30. Sep. 2013 (CEST)
Über Frankreich nur schwadroniert?
Den Sinn dieses Abschnitts konnte ich auch nach mehrmaligem lesen nicht so richtig kapieren. Schließlich beschäftigt sich dieser Artikel mit allgemeinen Aspekten der Krankenversicherung in verschiedenen Ländern. Bin ich der einzige mit einem Verständnis-Problem, oder geht es noch anderen ähnlich? Letzteres wäre ein Hinweis auf den Autor diese Abschnittes als ein Hurra-Schreier des französischen Staats-Kapitalismus.
- Mich lässt auch schon der erste Satz dieses Abschnitts ratlos zurück. Was wird da wodurch abgelöst? Und fehlt da nicht irgendwo ein Verb? Leider habe ich auch nicht genug Sachkenntnis, um da was zu verbessern. --Tkarcher (Diskussion) 22:40, 16. Apr. 2020 (CEST)