Diskussion:Krankenversicherung der Rentner
Erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
... sollte mit den verschiedenen Definitionen dazu eingebaut werden --Nkah6raso 19:55, 12. Jul. 2012 (CEST)
Was bedeutet dieser Satz?
„Für KVdR-pflichtversicherte Rentner noch weitere Einkünfte z.B. aus einer betrieblichen Altersversorgung (keine private Rentenversicherung, keine Riester-Rente) oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, so sind auch für diese Bezüge Beiträge an die KVdR abzuführen.“ @Uwe Gille: Vielleicht kannst Du helfen? Gruß --Peter Gröbner (Diskussion) 10:12, 21. Feb. 2015 (CET)
- Ich habe nur die Regierung verlinkt, an dem Text habe ich nichts geschrieben. Ich würde mal den Satz nach rein logischischen Erwägungen korrigieren. --Uwe G. ¿⇔? RM 12:22, 21. Feb. 2015 (CET)
- Klingt plausibel. Danke! --Peter Gröbner (Diskussion) 12:54, 21. Feb. 2015 (CET) PS: Ich hatte Dich ge„ping“t, weil ich Dich als einzigen in der Versionsliste und als kompetent kannte.--Peter Gröbner (Diskussion) 12:54, 21. Feb. 2015 (CET)
- Aber Rentenversicherungsrecht ist wirklich grausam. --Uwe G. ¿⇔? RM 13:16, 21. Feb. 2015 (CET)
Wo landet man denn, wenn man die Vorversicherungszeit nicht erfüllt
Was ist denn das Äquivalent zur KVdR, wenn man z.B. mehr als 10% anderweitig versichert war (z.B. über den Vertrag einer internationalen Organisation) und deshalb nicht in die KVdR kann? ----Bernburgerin (Diskussion) 22:26, 21. Aug. 2018 (CEST)
Dann verbleibt man in der bisherigen Versicherung (entweder freiwillig gesetzlich oder obligatorische Anschlussversicherung oder privat krankenversichert. Cappu62 07:45, 22. Aug. 2018 (CEST)
Sonstige Einkünfte
Im Widerspruch zum Artikel lese ich hier https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/ "Ein Vorteil der KVdR ist, dass auf private Einkünfte wie Mieteinnahmen, Privatrenten oder Zinsen keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind." Dies muss man angeblich nur, wenn man die 90%-Hürde nicht schafft. ----Bernburgerin (Diskussion) 11:34, 22. Aug. 2018 (CEST)
Das stimmt nur indirekt. Alle Pflichtversicherten, also auch die in der KVdR versicherten, bezahlen grundsätzlich Beiträge nur aus der Rente. Alle anderen Einkünfte, wie Zinsen und Mieteinnahmen, bleiben außen vor. Alle freiwillig versicherten Rentner bezahlen Beiträge aus der Gesamtheit ihrer Einkünfte, also auch aus Zinsen und Renten. Ist so im SGB V geregelt. Cappu62 14:20, 22. Aug. 2018 (CEST)