Diskussion:LRZ

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LRZ Zeitschrift

Danke Millbart für den Hinweis. Allerdings muss der Eintrag laut Abschnitt "nicht existierende Artikel" bei https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Begriffskl%C3%A4rung#Die_Begriffskl%C3%A4rungsseite_(BKS) einfach mit einem Rotlink ergänzt werden, also so: "LRZ, E-Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Digitalisierung". Für einen eigenständigen Artikel habe ich gerade leider keine Zeit. Du vielleicht? Ich könnte auch helfen. Ausreichende Relevanz nach den Relevanzkriterien ist gegeben: Viele Leser (siehe Ranking der meistgelesenen Beiträge dort; ist mehr als bei Beck-Online oder Juris), hat eine ISSN, gehört im Wirtschaftsrecht zu den anerkannten Zeitschriften (und ist im Bereich E-Zeitschriften die wichtigste), ist frei zugänglich und enthält trotzdem kaum Werbung, ist wissenschaftlich und wird oft in einschlägigen Monographien und Beiträgen zitiert (meistens noch unter dem Namen der Vorgängerin Legal Revolutionary). --Kichi Dagny (Diskussion) 12:43, 4. Apr. 2022 (CEST)

Bitte entscheide Dich für ein Lemma auf dem diese Online-Zeitschrift stehen soll. Tip: Es kann nicht dieses Lemma hier sein. ;-) --Millbart talk 17:40, 5. Apr. 2022 (CEST)
Millbart gehe bitte konkret auf die Argumente ein. Nur das bringt eine Diskussion weiter ;). Was meinst Du mit "Entscheide Dich für ein Lemma..."? Dass ich einen Hauptartikel schreiben soll? Würdest Du mir dabei helfen? --Kichi Dagny (Diskussion) 18:08, 5. Apr. 2022 (CEST)
Lies den zweiten Satz Deines ersten Beitrags noch einmal und schau Dir dann an ob nach Deinem Eintrag gestern ein Rotlink erzeugt wurde. Du kannst als Lemma für einen zukünftigen Artikel, den Du oder jemand anderes irgendwann schreibt, nicht das Lemma dieser BKS verwenden. --Millbart talk 08:30, 6. Apr. 2022 (CEST)
Millbart ach so, danke. Nur: Wie mache ich das, dass ich einen Lemma anlege, auf das ich dann auf der BKS verweisen kann? Ich habe mir die Erklärung dazu auf der Erklärungsseite angeschaut (dort wird das Beispiel Röthenbach gebracht), sie aber nicht verstanden :( --Kichi Dagny (Diskussion) 14:54, 7. Apr. 2022 (CEST)
Du musst da eigentlich gar nichts wirklich "machen" außer Dir ein Lemma für den Artikel zu diesem Onlinemagazin auszudenken der unseren Namenskonventionen entspricht. Ich könnte den Artikel beispielsweise "LRZ (Onlinezeitschrift)" nennen und wenn ich das in eckige Klammern setze ist das LRZ (Onlinezeitschrift). Das ist so ein Rotlink wie er umseitig stehen könnte. Wenn er dann da steht kann ihn jemand anklicken und unter diesem Lemma einen Artikel erstellen. Alternativ kann der Artikel unter jedem anderen Lemma neu erstellt werden und dann umseitig verlinkt werden wobei dann der bisherige Rotlink entfernt wird. Jetzt klarer? --Millbart talk 15:47, 7. Apr. 2022 (CEST)
So, Ostertrubel vorbei. Herzlichen Dank für Deine Erklärung. Jetzt habe ich es glaube ich verstanden und richtig umgesetzt (da Wikipedia den Begriff E-Zeitschrift benutzt und er bei Google öfter vorkommt, habe ich nun den verwendet). --Kichi Dagny (Diskussion) 21:34, 19. Apr. 2022 (CEST)
Millbart wie sollte man hier wohl weitermachen? Ich lese die LRZ seit 2019 (hieß bis Ende 2021 legal revolutionary bzw LR) und die Rezeption in der Fachliteratur ist hoch (auch im Vergleich zu allen anderen E-Zeitschriften für Jura hier bei Wikipedia). Die RK sind erfüllt (verfolge seit einiger Zeit die Löschdiskussionen) und denke deswegen, dass ein Artikel her sollte --Kichi Dagny (Diskussion) 11:34, 29. Apr. 2022 (CEST)
Dann könntest Du einen Artikel schreiben. Ich denke, der Standard in Deutschland an man sich orientieren kann ist die NJW und wenn Du unsicher bist kannst Du Dich auch immer an das Portal:Recht wenden. --Millbart talk 12:18, 29. Apr. 2022 (CEST)
Danke, dann würde ich mich an das Portal:Recht wenden. Da Du deutlich erfahrener bist, Millbart, teilst Du meine Ansicht, dass die LRZ einen Artikel haben sollte? --Kichi Dagny (Diskussion) 12:49, 29. Apr. 2022 (CEST)