Diskussion:Landeskirche
Struktur/Geschichte/Anglikanische Kirche
Das hiermit nur Gliedstaaten des deutschen Reiches gemeint sind, stimmt nicht. Schon im Spätmittelalter bilden England, Frankreich und Spanien landeskirchliche Strukturen aus, um sich in religiösen Belangen von Rom unabhängiger zu machen. Dabei kommt es zu Ausbildungen von Sonderentwicklungen wie u.a. in der anglikanischen Kirche, wo der König oberster religiöser Vertreter des Landes ist. Die sonstigen Strukturen wie sie in der katholischen Kirche üblich sind, bleiben so bestehen. Im Gottesdienst kommen stärker allerdings evangelische Elemente vor. Benutzer: Mario todte (falsch signierter Beitrag von Mario todte (Diskussion | Beiträge) 14:13, 10. Jul. 2004)
Also das mit der anglikanischen Kirche kann so nicht stimmen, die wurde nicht nur von Rom unabhängiger King Henry hat dem Papst damals gesagt er soll de facto "Leine ziehen", "Act of Supremacy", der dann erst unter dem Herzog von Wellington durch den Emanzipation Act, teilweise außer Kraft gesetzt wurde. Inzwischen gibt es ja leider wieder diese unsäglich Diskussion um den "Act of Settlement" auf, das man Katholiken wieder zur Thronfolge zu zulassen.
Das die Anglikanische Kirche mehr Elmente aus dem Katolizismus übernommen hat erklärt sich durch ihre Entstehung. Aber sie ist in ihrer Struktur klar eine protestantische Kirche, anders als die Galikanische Kirche, die das ist was das "Alte Reich" im ottonisch-salischen Kirchensystem hatte.--78.49.60.118 08:02, 11. Jul. 2009 (CEST)
Bezeichnungen in den einzelnen Ebenen der Hierarchie
Der Artikel hat eine sehr übersichtliche Tabelle hinsichtlich der Bezeichnungen auf den einzelnen Ebenen der Verwaltungshierarchie. Könnte man nicht noch eine 2. Talle einfügen, in welcher die Bezeichnungen für die "Leiter" dieser Ebenen aufgelistet werden? z.B. Dekan, Propst, Prälat, Kreispfarrer etc. Das würde den Artikel abrunden. Ferner müsste man aber bei der bereits bestehenden Tabelle etwas genauer differenzieren. M.W. gibt es einen Unterschied zwischen Kirchenbezirk und Dekanat (zumindest in Baden und Württemberg). Der Kirchenbezirk ist die Körperschaft, das Dekanat (eigentlich teilweise auch das "Dekanatamt") jedoch das Amtsgebiet des Dekans (Dienstvorgesetzter der Pfarrer im Dekanat), das i.d.R. mit dem Kirchenbezirk flächenmäßig identisch ist. Vielleicht sollte man diesen Unteschied noch verdeutlichen. bear 10:12, 24. Jun 2006 (CEST)
- Die Tabelle habe ich gestern eingefügt, die Bezeichnungen für die Leiter der Verwaltungsebenen wollte ich sowieso noch einbauen ;) Die momentane Tablle ist nur mal als Ansatz gedacht. Unterschiede zwischen Dekanat und Kirchenkreis werde ich versuchen noch zu klären, kann aber auch gern wer anders machen :)--Roterraecher 16:06, 24. Jun 2006 (CEST)
- Tabelle ist fertig, sieht allerdings etwas sperrig aus. Verbesserungsvorschläge?--Roterraecher 21:07, 26. Jun 2006 (CEST)
Landeskirchen in der Schweiz
Der Abschnitt Landeskirchen in der Schweiz sollte eigenständig werden. Die Entwicklung ist viel komplexer als dort dargestellt. Auch das Wort Kantonalkirche kommt nicht vor, obwohl in den Meisten Kirchen geläufig. Auch die Entstehung der Kantonalkirchen ist komplex und könnte mit eigenen Unterabschnitten bearbeitet werden.
So wurde die Schwyzer Kantonalkirche erst 1998 gegründet. Offizielle Anerkennung der reformierten Kirchgemeinden 1957/1958
Das zeigt die Geschichte der Reformierten Kirche Brunnen, 1986 Verfasst von Josias Clavadetscher
-- Macmesser 18:17, 26. Apr. 2008 (CEST)
Lutherische Klasse in der Lippischen Kirche
Das scheint mir bei der Konfession doch durchaus sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass es in dieser mehrheitlich reformierten Kirche eine lutherische Klasse gibt. Das diese Klasse dann gesondert Mitglied im LWB ist ja noch ein eigenes Thema. --Uwe Rumberg 23:17, 5. Feb. 2009 (CET)
Prophetische Aussage?
"Eine weitere, für 2012 geplante Vereinigung wird die neue Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland bringen." Hat da jemand eine prophetische Gabe? Soviel mir bekannt ist, ist das gerade von mehreren Landeskirchen (vor allem von den kleineren) so ziemlich abgeschmettert worden. Der Braunschweiger Bischof hat gewaltige Prügel in seiner eigenen Landeskirche einstecken müssen für einen Vorstoß in dieser Richtung. (Oder über welche Fusion reden wir hier?)
Also bitte: Für diesen Satz bitte aktuelle Belege bringen, sonst muss der dringend rausfliegen. Anna 21:04, 4. Apr. 2010 (CEST)
- Diese (?) Fusion ist heute vollzogen worden, also in 2012 ;-). Der Artikel müsste also jetzt dahingehend aktualisiert werden.--Roentgenium111 (Diskussion) 16:41, 27. Mai 2012 (CEST)
Landeskirche/Staatskirche
Der Unterschied zwischen Landeskirche und Staatskirche wird hier icht deutlich. --134.176.205.43 17:04, 18. Okt. 2010 (CEST)
- Muss er ja auch nicht, oder? Der Begriff Landeskirche wird ja erklärt und darum geht es hier. Die beiden Begriffe stehen ja in keinem direkten Verhältnis zueinander. --Badener 18:55, 18. Okt. 2010 (CEST)
- Die Antwort auf die Frage finde ich nicht glücklich.
- Zum einen heißt es: Die evangelischen Kirchen Deutschlands waren Staatskirchen, so der evang. Martin H. Jung: Reformation und Konfessionelles Zeitalter (1517 - 1648). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012 (UTB; Nr. 3628), S. 65
- Im Lemma Staatskirche wird das möglicherweise differenzierter/richtiger gesehen.
- Dort wird die Distanz Luthers dazu mit seiner Zwei-Reiche-Lehre begründet. Faktisch scheint dies aber einem staatlichen (!) Landeskirchentum nicht im Weg gestanden haben.
- Deutlicher als hier wird von der evangel. Kirche selbst gesagt: "Oberste Geistliche der Landeskirchen sind bis dahin [bis 1918] die Fürsten." [1]
- --Karl-Hagemann (Diskussion) 09:46, 14. Sep. 2017 (CEST)
- Die Antwort auf die Frage finde ich nicht glücklich.
Zugehörigkeiten
Ich habe in der Tabelle die Zugehörigkeiten ergänzt und teils korrigiert.
- Alle Landeskirchen der EKD sind (eigenständig und unabhängig von der EKD, die selbst erst viel später Mitglied wurde) Mitglieder der GEKE, s. hier.
- Dagegen sind die Landeskirchen keine eigenständigen Mitglieder des ÖRK, sondern die Mitgliedschaft wird durch die EKD wahrgenommen (auch wenn eine kleine Minderheit der EKD-Kirchen eigenständige Mitgliedschaftsanträge gestellt hat, s. hier.
- Die Bremische Evangelische Kirche ist nicht als ganze Mitglied des Reformierten Bundes (auch wenn sie, wie andere unierte Kirchen, ein mitglioed in das Moderamen entsendet), vgl. hier.
- Die Evangelische Landeskirche in Baden ist natürlich nicht Mitglied im LWB (hier lag vielleicht eine Verwechslung mit der (nicht zur EKD gehörenden) Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden vor).
- Die Mitgliedschaften in der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen waren (anders als die im LWB) gar nicht berücksichtigt.
- Der Satz unter der Tabelle wiederholte bloß eine information, die in der Tabelle schon gegeben war.--Zweioeltanks (Diskussion) 09:20, 1. Jun. 2015 (CEST)
Defekter Weblink
Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.afz.ethz.ch/handbuch/bestaend/institutionenSIGArchiv.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 21:05, 26. Nov. 2015 (CET)
cuius regio eius religio
Meines Erachtens hat das Prinzip nur indirekt mit dem Landeskirchentum zu tun: Landeskirchentum heißt, dass der Landesherr die Kirche in seinem Territorium leitet, d.h. ihr vorsteht. Katholische Landesherrn stehen aber der katholischen Kirche nicht vor. Das cuius regio - Prinzip betrifft die Frage einer Staatsreligion und stellt eine Konkurrenzregel dar. Es wäre auch ohne ein Landeskirchentum möglich.
- --Karl-Hagemann (Diskussion) 09:51, 14. Sep. 2017 (CEST)
- Da hast du ein gewisses Recht. Wichtiger wäre, in 2.1 auf Landesherrliches Kirchenregiment zu verweisen (as müsste dann auch deine weiter oben aufgeworfene Frage zum Verhältnis zur Staatskirche beantworten). Ich komme aber erst nächste Woche zu einer gründlicheren Umformulierung.--Zweioeltanks (Diskussion) 11:17, 14. Sep. 2017 (CEST)
- Update: Ich habe die Formulierungen inzwischen präzisiert.--Zweioeltanks (Diskussion) 08:41, 9. Jan. 2018 (CET)