Diskussion:Landratsbezirk Hungen

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Abschnitt Justizverwaltung

Der Landratsbezirk hatte mit der Justizverwaltung nichts mehr zu tun. Das war ja gerade einer der Kernpunkte der Reform von 1820 bis 1822, dass Rechtsprechung und Verwaltung getrennt wurden. Der Abschnitt, in diesem Artikel platziert, erweckt genau den gegenteiligen Eindruck. Der sollte hier rausgenommen werden. Was er beschreibt gehört in den Artikel Amtsgericht Hungen und ist dort auch überwiegend enthalten. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 11:33, 9. Mai 2020 (CEST)

Dass die Justizverwaltung getrennt vom Landratsbezirk ist, steht doch explizit im Artikel. Es wird doch lediglich beschrieben welche Landgerichte jetzt für die Orte des Landratsbezirks zuständig waren. --wivoelke (Diskussion) 13:13, 11. Mai 2020 (CEST)