Diskussion:Landratswahlen in Sachsen 2008

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Wahlrecht

Eigentlich ist es nicht möglich, daß im zweiten Wahlgang neue Kandidaten antreten können. Im Erzgebirgskreis war das aber offenbar damals möglich. Weiß jemand, was es damit auf sich hat? --Xaver Querkel (Diskussion) 16:39, 28. Aug. 2022 (CEST)

Nach der damaligen Rechtslage war das möglich. Neue Bewerber wurden erst mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28. November 2013 (gültig ab 1. Januar 2014) ausgeschlossen. Damit wurde der neue § 44a in das Kommunalwahlgesetz eingefügt. Übrigens bezeichnete man damals einen zweiten Wahlgang als "Neuwahl", was die im Artikel Liste der Landräte in Sachsen vorkommende Abkürzung "NW" erklärt. --Koschi73 (Diskussion) 10:49, 30. Aug. 2022 (CEST)
Danke für die Antwort. :)
Galt diese Vorgängerregelung denn von 1994 bis 2013 oder wurde sie auch später eingefügt? Nur für die weiteren Artikel dazu... --Xaver Querkel (Diskussion) 13:13, 30. Aug. 2022 (CEST)
Die alte Regelung galt von 1994 bis 2013. --Koschi73 (Diskussion) 15:27, 30. Aug. 2022 (CEST)